Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Die folgende Rubrik stellt dem Leser die in diesem Verkaufsprospekt bislang noch nicht aufgeführten<br />
Angaben in Bezug auf die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)<br />
mit Ausfertigungsdatum vom 16. Dezember 2004 vor.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />
Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern der<br />
Emittentin, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />
Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur stehen oder<br />
stand das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile<br />
derselben oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />
aus anderen Gründen nicht zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />
Alle dinglichen Belastungen der Anlageobjekte sind in der Rubrik<br />
"Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />
„Kaufverträge“ in den Unterabschnitten "Belastungen im Grundbuch<br />
– Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis 118 angegeben. Darüber hinaus<br />
bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen an<br />
den Anlageobjekten.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />
Alle rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Anlageobjekte<br />
sind in der Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben<br />
über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />
Verträge“, Unterabschnitt „Kaufverträge“ in den Unterabschnitten<br />
"Belastungen im Grundbuch – Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis<br />
118 angegeben. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder<br />
tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der<br />
Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel und die<br />
Umsetzung der Anlagepolitik.<br />
Weitere Angaben nach<br />
VermVerkProspV<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />
Bis auf die erforderlichen Baugenehmigungen in Verbindung mit den<br />
Entwässerungsgenehmigungen der Standorte Joachimsthal und<br />
Wernigerode liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung der Anlagepolitik<br />
zum Prospektaufstellungsdatum vor.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />
Der Emittent hat neben den Kaufverträgen vom 06. Mai 2010 für die<br />
Tranchen 1 bis 3 und der Absichtserklärung für die Tranche 4 vom<br />
25. Mai 2010 bzw. 04. Januar 2010 keine Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon<br />
geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr.8<br />
Es werden nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen durch<br />
den Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter der<br />
Emittentin, die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die<br />
Treuhänderin und den Mittelverwandungskontrolleur nicht erbracht.<br />
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