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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Die folgende Rubrik stellt dem Leser die in diesem Verkaufsprospekt bislang noch nicht aufgeführten<br />

Angaben in Bezug auf die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)<br />

mit Ausfertigungsdatum vom 16. Dezember 2004 vor.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />

Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern der<br />

Emittentin, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />

Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur stehen oder<br />

stand das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile<br />

derselben oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />

aus anderen Gründen nicht zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />

Alle dinglichen Belastungen der Anlageobjekte sind in der Rubrik<br />

"Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />

„Kaufverträge“ in den Unterabschnitten "Belastungen im Grundbuch<br />

– Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis 118 angegeben. Darüber hinaus<br />

bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen an<br />

den Anlageobjekten.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

Alle rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Anlageobjekte<br />

sind in der Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben<br />

über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />

Verträge“, Unterabschnitt „Kaufverträge“ in den Unterabschnitten<br />

"Belastungen im Grundbuch – Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis<br />

118 angegeben. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder<br />

tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der<br />

Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel und die<br />

Umsetzung der Anlagepolitik.<br />

Weitere Angaben nach<br />

VermVerkProspV<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />

Bis auf die erforderlichen Baugenehmigungen in Verbindung mit den<br />

Entwässerungsgenehmigungen der Standorte Joachimsthal und<br />

Wernigerode liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung der Anlagepolitik<br />

zum Prospektaufstellungsdatum vor.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />

Der Emittent hat neben den Kaufverträgen vom 06. Mai 2010 für die<br />

Tranchen 1 bis 3 und der Absichtserklärung für die Tranche 4 vom<br />

25. Mai 2010 bzw. 04. Januar 2010 keine Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon<br />

geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr.8<br />

Es werden nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen durch<br />

den Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter der<br />

Emittentin, die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die<br />

Treuhänderin und den Mittelverwandungskontrolleur nicht erbracht.<br />

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