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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

für die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Zwischen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –,<br />

der CH2 Treuhand GmbH<br />

– nachfolgend auch „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

Dipl.-Kfm. Christoph Wegner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,<br />

Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,<br />

– nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt –<br />

PRÄAMBEL<br />

– alle gemeinsam auch die „Parteien“ genannt –<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten<br />

und Verwalten von Immobilien, insbesondere solchen, die für<br />

den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />

sind und an solche vermietet werden. Beabsichtigt ist dabei der<br />

sukzessive Erwerb der Immobilien in vier Tranchen (§ 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Mittel zur Finanzierung dieser Vorhaben werden zu einem großen<br />

Teil von den der Gesellschaft beitretenden Anlegern durch Leistung<br />

jeweils einer Einlage und eines Agios (zusammen die „Eigenmittel“)<br />

auf das in der Beitrittserklärung angegebene Einzahlungskonto<br />

(„Einzahlungskonto“) erbracht.<br />

Auszahlungen der Eigenmittel von diesem Einzahlungskonto unterliegen<br />

der Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer.<br />

Im Hinblick auf diese Mittelverwendungskontrolle vereinbaren die<br />

Parteien Folgendes:<br />

(1)<br />

§ 1<br />

Mittelfreigabe/Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt die Mittelverwendungskontrolle<br />

für die jeweilige Auszahlung vom Einzahlungskonto<br />

nach folgenden Maßgaben:<br />

a) Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die auf dem Einzahlungs-<br />

konto eingehenden Eigenmittel der Gesellschaft.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

b) Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die Investitions-<br />

phase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsund<br />

Finanzierungsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der<br />

nach der Abwicklung auf dem Einzahlungskonto verbleibenden<br />

Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.<br />

(2) Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und verpflichtet,<br />

Zahlungsaufträge der Treuhänderin an die Bank freizugeben, wenn<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) Die Mittelverwendung erfolgt in Übereinstimmung mit dem in<br />

§ 7 des Gesellschaftsvertrages dargestellten Investitionsplan<br />

und den dort festgelegten Investitionskriterien sowie den entsprechenden<br />

Verträgen der Gesellschaft mit Dritten.<br />

b) Es werden Rechnungen mit einem Prüfvermerk zur sachlichen<br />

und rechnerischen Richtigkeit, Verträge bzw. Leistungsnachweise<br />

oder gleichwertige Unterlagen seitens der Treuhänderin<br />

vorgelegt. Die Belege müssen den Anforderungen der deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen<br />

bzw. gleichermaßen nachweiskräftig sein.<br />

c) Die Zahlungen erfolgen an die in den Rechnungen bzw. Verträ-<br />

gen genannten Empfänger in der dort genannten Höhe.<br />

d) Sofern bereits einzelne in § 7 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft aufgeführte, der Mittelverwendungskontrolle unterliegende<br />

Kosten direkt von der Gesellschaft beglichen wurden,<br />

ist dem Mittelverwendungskontrolleur vor deren Erstattung<br />

ein entsprechender Zahlungsnachweis zu erbringen.<br />

e) Kostenpositionen, die prozentual zum Emissionskapital kalku-<br />

liert sind, erhöhen sich im Falle einer Kapitalerhöhung bzw. reduzieren<br />

sich im Fall einer Kapitalherabsetzung entsprechend.<br />

f) Werden dem Mittelverwendungskontrolleur Rechnungen über<br />

Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, wurde diese jedoch in<br />

der Investitionsrechnung nicht berücksichtigt, kann die ausgewiesene<br />

Umsatzsteuer mit überwiesen werden. Sofern die<br />

Gesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, überweist sie<br />

unverzüglich diesen Betrag nach Erhalt der entsprechenden<br />

Vorsteuer vom Finanzamt auf das Einzahlungskonto. Sollte<br />

die Gesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, hat sie<br />

den Betrag entsprechend auszugleichen, sofern die Liquiditätslage<br />

auf dem Treuhandkonto dies erforderlich macht.<br />

g) Ein Ausgleich von Rechnungen über nicht geplante Kosten mit<br />

Eigenmitteln ist unzulässig.<br />

h) Im Falle einer verzinslichen Anlage zwischenzeitlich nicht be-<br />

nötigter Eigenmittel erfolgt eine Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

nur dann, wenn die Rückzahlung des<br />

angelegten Kapitals und der Zinsen auf das Einzahlungskonto<br />

sichergestellt ist.<br />

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