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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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Das Binding Term Sheet sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung<br />

und während der Darlehenslaufzeit bestimmte wirtschaftliche<br />

Anforderungen (so genannte Financial Convenants) erfüllt sein<br />

müssen. Bei Verletzung der Anforderungen ist nach den Regelungen<br />

des Binding Term Sheets die finanzierende Bank berechtigt, die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen bzw. den<br />

Darlehensvertrag zu kündigen.<br />

Sollten nach Auffassung der Bank die Marktwerte der Immobilien<br />

sinken, ist die Bank berechtigt, Sondertilgungen zu verlangen oder<br />

den Darlehensvertrag nicht auszufertigen bzw. zu kündigen. Sollten<br />

die finanziellen Mittel der Beteiligungsgesellschaft dann nicht ausreichen,<br />

um die Sondertilgungen zu leisten bzw. den Darlehensbetrag<br />

zurückzuführen, wird die Bank die gestellten Sicherheiten verwerten.<br />

Dies kann auch zu einem zwangsweisen Verkauf einzelner oder<br />

sämtlicher Immobilien führen. Es besteht in diesem Fall das Risiko,<br />

dass kein angemessener Kaufpreis für die Immobilien erzielt werden<br />

kann. Es besteht ferner das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund<br />

besonderer Vertragsbestimmungen Sondertilgungen fordert<br />

oder Darlehen vorzeitig teilweise oder ganz zurückgeführt werden<br />

müssen oder die Bank das Darlehen kündigt. Dies könnte zu einem<br />

Eigentumsverlust der Beteiligungsgesellschaft an Immobilien oder<br />

dazu führen, dass abgetretene Mietforderungen an die Bank gezahlt<br />

werden müssten. Die genannten Risiken hätten negative Auswirkungen<br />

auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />

auf die Ausschüttungen an die Anleger. Möglich sind durch diese<br />

Risiken auch der Verlust des gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Totalverlust der Einlage eines Anlegers. Die oben<br />

genannten Risiken gelten für den geplanten Darlehensvertrag der<br />

Tranche 4 entsprechend.<br />

Das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 wird gemäß Binding Term Sheet<br />

eine Laufzeit von 8 Jahren ab erster Ausnutzung aufweisen. Die<br />

Laufzeit des Darlehens ist demnach geringer als die geplante Fondslaufzeit.<br />

Sollte eine Anschlussfinanzierung nicht vereinbart werden<br />

können, besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und einzelne oder alle<br />

Immobilien zwangsweise veräußern muss. Weiterhin besteht das<br />

Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren Konditionen<br />

vereinbart werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Entsprechende Risiken können auch für den noch abzuschließenden<br />

Darlehensvertrag hinsichtlich der Tranche 4 relevant sein.<br />

Des Weiteren besteht für die Beteiligungsgesellschaft das Risiko,<br />

dass bei Auszahlung und während der Laufzeit der Darlehen höhere<br />

Sollzinsen, Margen, Bearbeitungskosten, Zusageprovisionen oder<br />

Gutacherkosten anfallen als prognostiziert. Laut Binding Term Sheet<br />

ist das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 tranchenweise mit geeigneten<br />

Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />

und den gesamten Darlehensbetrag bei der finanzierenden Bank<br />

zu versehen. Es besteht das Risiko, dass durch den Abschluss der<br />

Zinssicherungsinstrumente zusätzliche Kosten anfallen und/oder<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />

die Konditionen gegenüber denen anderer Kreditinstitute nachteilig<br />

ausgestaltet sind. Gleiches gilt entsprechend für die geplante Darlehensaufnahme<br />

zur Finanzierung der Tranche 4. Ferner können<br />

niedrigere Zinserträge aufgrund von Abweichungen des Liquiditätsbestandes<br />

oder des prognostizierten Habenzinssatzes auftreten.<br />

Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle ist auf die formelle Überprüfung der<br />

im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Voraussetzungen<br />

und damit auf die Kontrolle der Zahlungen nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />

beschränkt. Sie endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />

– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages verwendet wurden,<br />

spätestens mit Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Sofern der<br />

Mittelverwendungskontrolleur seinem Prüfungsauftrag nicht nachkommt,<br />

besteht das Risiko der Zweckentfremdung der eingezahlten<br />

Kommanditeinlagen und des Agios und somit des teilweisen oder<br />

vollständigen Verlustes der Einlagen der Anleger. Es besteht zudem<br />

das Risiko, dass der Mittelverwendungskontrolleur seinen Prüfauftrag<br />

nur zeitlich verzögert erfüllt und dies auf eine ordnungsmäßige<br />

Investition Auswirkungen hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche<br />

können, z.B. aufgrund der vereinbarten Haftungsbeschränkung,<br />

nicht durchsetzbar sein.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass durch deliktisches oder kollusives<br />

Handeln der Vertragspartner Zahlungen vom Einzahlungskonto<br />

ohne die Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgen<br />

können.<br />

Da es sich bei dem Einzahlungskonto um ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

handelt, besteht weiter das Risiko, dass ein Gläubiger<br />

der Beteiligungsgesellschaft das Guthaben auf dem Einzahlungskonto<br />

pfändet und somit die Einlage weder investiert noch an den<br />

Anleger zurückgezahlt werden kann. Dies kann zu geringeren oder<br />

ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

dieses Verkaufsprospektes ein Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />

Die Anteile der Treuhänderin, der CH2 Treuhand GmbH, der Komplementärin,<br />

der CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, sowie die Anteile<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />

GmbH, werden vollständig von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG gehalten. Die alleinigen Geschäftsführer der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft bzw. der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind<br />

ebenfalls die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer<br />

in verschiedenen anderen Unternehmen der CH2-Gruppe. Herr Jörn<br />

Schulze ist Geschäftsführer der CH2 Treuhand GmbH und gleich-<br />

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