Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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Das Binding Term Sheet sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung<br />
und während der Darlehenslaufzeit bestimmte wirtschaftliche<br />
Anforderungen (so genannte Financial Convenants) erfüllt sein<br />
müssen. Bei Verletzung der Anforderungen ist nach den Regelungen<br />
des Binding Term Sheets die finanzierende Bank berechtigt, die Bestellung<br />
oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen bzw. den<br />
Darlehensvertrag zu kündigen.<br />
Sollten nach Auffassung der Bank die Marktwerte der Immobilien<br />
sinken, ist die Bank berechtigt, Sondertilgungen zu verlangen oder<br />
den Darlehensvertrag nicht auszufertigen bzw. zu kündigen. Sollten<br />
die finanziellen Mittel der Beteiligungsgesellschaft dann nicht ausreichen,<br />
um die Sondertilgungen zu leisten bzw. den Darlehensbetrag<br />
zurückzuführen, wird die Bank die gestellten Sicherheiten verwerten.<br />
Dies kann auch zu einem zwangsweisen Verkauf einzelner oder<br />
sämtlicher Immobilien führen. Es besteht in diesem Fall das Risiko,<br />
dass kein angemessener Kaufpreis für die Immobilien erzielt werden<br />
kann. Es besteht ferner das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund<br />
besonderer Vertragsbestimmungen Sondertilgungen fordert<br />
oder Darlehen vorzeitig teilweise oder ganz zurückgeführt werden<br />
müssen oder die Bank das Darlehen kündigt. Dies könnte zu einem<br />
Eigentumsverlust der Beteiligungsgesellschaft an Immobilien oder<br />
dazu führen, dass abgetretene Mietforderungen an die Bank gezahlt<br />
werden müssten. Die genannten Risiken hätten negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />
auf die Ausschüttungen an die Anleger. Möglich sind durch diese<br />
Risiken auch der Verlust des gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Totalverlust der Einlage eines Anlegers. Die oben<br />
genannten Risiken gelten für den geplanten Darlehensvertrag der<br />
Tranche 4 entsprechend.<br />
Das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 wird gemäß Binding Term Sheet<br />
eine Laufzeit von 8 Jahren ab erster Ausnutzung aufweisen. Die<br />
Laufzeit des Darlehens ist demnach geringer als die geplante Fondslaufzeit.<br />
Sollte eine Anschlussfinanzierung nicht vereinbart werden<br />
können, besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und einzelne oder alle<br />
Immobilien zwangsweise veräußern muss. Weiterhin besteht das<br />
Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren Konditionen<br />
vereinbart werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren<br />
oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Entsprechende Risiken können auch für den noch abzuschließenden<br />
Darlehensvertrag hinsichtlich der Tranche 4 relevant sein.<br />
Des Weiteren besteht für die Beteiligungsgesellschaft das Risiko,<br />
dass bei Auszahlung und während der Laufzeit der Darlehen höhere<br />
Sollzinsen, Margen, Bearbeitungskosten, Zusageprovisionen oder<br />
Gutacherkosten anfallen als prognostiziert. Laut Binding Term Sheet<br />
ist das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 tranchenweise mit geeigneten<br />
Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />
und den gesamten Darlehensbetrag bei der finanzierenden Bank<br />
zu versehen. Es besteht das Risiko, dass durch den Abschluss der<br />
Zinssicherungsinstrumente zusätzliche Kosten anfallen und/oder<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />
die Konditionen gegenüber denen anderer Kreditinstitute nachteilig<br />
ausgestaltet sind. Gleiches gilt entsprechend für die geplante Darlehensaufnahme<br />
zur Finanzierung der Tranche 4. Ferner können<br />
niedrigere Zinserträge aufgrund von Abweichungen des Liquiditätsbestandes<br />
oder des prognostizierten Habenzinssatzes auftreten.<br />
Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Mittelverwendungskontrolle ist auf die formelle Überprüfung der<br />
im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Voraussetzungen<br />
und damit auf die Kontrolle der Zahlungen nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />
beschränkt. Sie endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />
– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1<br />
des Mittelverwendungskontrollvertrages verwendet wurden,<br />
spätestens mit Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Sofern der<br />
Mittelverwendungskontrolleur seinem Prüfungsauftrag nicht nachkommt,<br />
besteht das Risiko der Zweckentfremdung der eingezahlten<br />
Kommanditeinlagen und des Agios und somit des teilweisen oder<br />
vollständigen Verlustes der Einlagen der Anleger. Es besteht zudem<br />
das Risiko, dass der Mittelverwendungskontrolleur seinen Prüfauftrag<br />
nur zeitlich verzögert erfüllt und dies auf eine ordnungsmäßige<br />
Investition Auswirkungen hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche<br />
können, z.B. aufgrund der vereinbarten Haftungsbeschränkung,<br />
nicht durchsetzbar sein.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass durch deliktisches oder kollusives<br />
Handeln der Vertragspartner Zahlungen vom Einzahlungskonto<br />
ohne die Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgen<br />
können.<br />
Da es sich bei dem Einzahlungskonto um ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
handelt, besteht weiter das Risiko, dass ein Gläubiger<br />
der Beteiligungsgesellschaft das Guthaben auf dem Einzahlungskonto<br />
pfändet und somit die Einlage weder investiert noch an den<br />
Anleger zurückgezahlt werden kann. Dies kann zu geringeren oder<br />
ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
dieses Verkaufsprospektes ein Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />
Die Anteile der Treuhänderin, der CH2 Treuhand GmbH, der Komplementärin,<br />
der CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, sowie die Anteile<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />
GmbH, werden vollständig von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG gehalten. Die alleinigen Geschäftsführer der Komplementärin<br />
der Beteiligungsgesellschaft bzw. der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind<br />
ebenfalls die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer<br />
in verschiedenen anderen Unternehmen der CH2-Gruppe. Herr Jörn<br />
Schulze ist Geschäftsführer der CH2 Treuhand GmbH und gleich-<br />
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