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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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136<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 2<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />

Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />

HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />

Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 07. Dezember 2009<br />

959<br />

spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />

Übergabe 01. Dezember 2009<br />

Festlaufzeit: 12 Jahre bis zum 31. Dezember 2021, Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />

dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />

wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />

an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />

Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />

Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />

vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />

Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Sofern die Mieterin von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht, kann<br />

der Vermieter zu keinem Zeitpunkt eine Kündigung des Vertragsverhältnisses vornehmen.<br />

Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />

schriftlich gekündigt werden. Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen einmalig<br />

nach Ablauf von 10 Jahren zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht ist gegenüber dem Vermieter 9 Monate vorher<br />

auszuüben. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vermieter eine Abstandszahlung von 2 Monatsmieten<br />

zu. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Dienstbarkeit nicht in<br />

das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch nicht erfolgt.<br />

keine<br />

Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />

branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />

dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />

ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />

Bauliche Veränderungen des Mietobjektes bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind auf eigene Kosten vorzunehmen.<br />

Hält die Mieterin diese baulichen Veränderungen zur Erfüllung der Geschäftszwecke für notwendig, verzichtet<br />

der Vermieter bereits jetzt auf Widerrede. Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet,<br />

es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die<br />

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im<br />

Objekt belassen oder weggenommen werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des<br />

Mietverhältnisses in den Räumen zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht.<br />

Im Falle der Entfernung oder Wegnahme kann die Vermieterin nicht verlagen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin<br />

wieder herzustellen ist. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />

sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />

Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />

und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />

am im Grundbuch von Walsrode eingetragenen Grundstück, Gemarkung Lindwedel, Flur 3, Flurstücke 5/28 und 5/44<br />

mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche Recht, auf dem<br />

hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu betreiben und das gesamte<br />

Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann die Befugnis zur Ausübung<br />

der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte vorgehen, verpflichtet sich<br />

der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.

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