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136<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 2<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />
Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />
HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />
Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 07. Dezember 2009<br />
959<br />
spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />
Übergabe 01. Dezember 2009<br />
Festlaufzeit: 12 Jahre bis zum 31. Dezember 2021, Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />
dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />
wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />
an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />
Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />
Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />
vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />
Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Sofern die Mieterin von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht, kann<br />
der Vermieter zu keinem Zeitpunkt eine Kündigung des Vertragsverhältnisses vornehmen.<br />
Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />
schriftlich gekündigt werden. Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen einmalig<br />
nach Ablauf von 10 Jahren zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht ist gegenüber dem Vermieter 9 Monate vorher<br />
auszuüben. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vermieter eine Abstandszahlung von 2 Monatsmieten<br />
zu. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Dienstbarkeit nicht in<br />
das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch nicht erfolgt.<br />
keine<br />
Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />
branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />
dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />
ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />
Bauliche Veränderungen des Mietobjektes bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind auf eigene Kosten vorzunehmen.<br />
Hält die Mieterin diese baulichen Veränderungen zur Erfüllung der Geschäftszwecke für notwendig, verzichtet<br />
der Vermieter bereits jetzt auf Widerrede. Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet,<br />
es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die<br />
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im<br />
Objekt belassen oder weggenommen werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des<br />
Mietverhältnisses in den Räumen zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht.<br />
Im Falle der Entfernung oder Wegnahme kann die Vermieterin nicht verlagen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin<br />
wieder herzustellen ist. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />
sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />
Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />
und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />
am im Grundbuch von Walsrode eingetragenen Grundstück, Gemarkung Lindwedel, Flur 3, Flurstücke 5/28 und 5/44<br />
mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche Recht, auf dem<br />
hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu betreiben und das gesamte<br />
Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann die Befugnis zur Ausübung<br />
der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte vorgehen, verpflichtet sich<br />
der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.