16.01.2013 Aufrufe

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

146<br />

� Holle<br />

Hinsichtlich des Grundstücks in Holle wurde am 19. Juni 2009 ein Erbbaurechtvertrag<br />

zwischen dem Eigentümer des Grundstücks, Herrn<br />

Klaus-Dieter Meyer, und der Rahlfs Immobilien GmbH geschlossen.<br />

Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Aufhebung<br />

des Erbbaurechts eines zuvor Erbbauberechtigten wirksam<br />

und der Vollzug des Inhaberwechsels des Erbbaurechts sichergestellt<br />

sei, die bis zum 31. August 2009 eingetreten sein musste, da<br />

ansonsten der Erbbaurechtvertrag als von Anfang an als nicht zustande<br />

gekommen gelten würde. Der Erbbaurechtvertrag betrifft die<br />

Grundstücke Flur 17 Flurstücke 36/5, 36/3 und 36/7 der Gemarkung<br />

Holle mit einer Gesamtgröße von 5.281 qm. Auf dem Grundstück Flur<br />

17 Flurstück 36/7 lastet ein Altenteil für 2 Personen. Das Erbbaurecht<br />

beginnt mit der Eintragung im Grundbuch und endet von diesem<br />

Zeitpunkt an gerechnet in 50 Jahren. Alle Ansprüche wegen Sachmängeln<br />

an dem Erbbaugrundstück sind ausgeschlossen, es sei<br />

denn, es läge Vorsatz oder Arglist vor.<br />

Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich in dem Vertrag, die sich auf<br />

dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten auf seine Kosten abzureißen,<br />

und ist berechtigt, auf dem Grundstück einen Einzelhandelsmarkt<br />

mit Nebengebäuden zu errichten. Nicht wertmindernde<br />

Um- und Anbauten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Einzelhandelsmarktes<br />

werden dem Erbbauberechtigten von dem Eigentümer<br />

gestattet und müssen diesem auch nicht angezeigt werden.<br />

Ebenfalls gestattet wird die Verpachtung / Vermietung der Grundstücke.<br />

Wesentliche Veränderungen an dem zu errichtenden Bauwerk<br />

sowie eine anderweitige Benutzung der Bauwerke oder des Grundstücks<br />

als zum Betrieb eines Einzelhandelsmarktes sowie damit zusammenhängende<br />

Geschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />

Der Erbbauzins beträgt monatlich EUR 1.470 und ist jeweils am 1. des<br />

laufenden Monats zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung beginnt am<br />

1. des Monats, der auf die Übergabe folgt. Der Erbbauzins ist für die<br />

folgenden 5 Jahre festgelegt und ändert sich danach jeweils, wenn<br />

Änderungen des vom statistischen Bundesamt Deutschland festgestellten<br />

Verbraucherpreisindex in Höhe von mehr als 10% (nach<br />

oben oder unten) vorliegen. Die Änderungen des Erbbauzinses betragen<br />

dann vom nächsten Fälligkeitszeitpunkt an 60% des veränderten<br />

Verbraucherpreisindex. Der Erbbauzins und seine Änderung<br />

werden im Grundbuch dinglich gesichert.<br />

Der Erbbauberechtigte trägt die öffentlichen Lasten und Abgaben<br />

(Grundsteuern, Reinigungsgebühren etc.) sowie die privaten Lasten<br />

(Versicherungsprämien, Kosten für Wasser, Strom, Gas etc.). Der<br />

Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Bauwerk und alle dazugehörigen<br />

Anlagen gegen Feuer und sonstige Gefahren zu versichern.<br />

Der Grundstückseigentümer kann die sofortige Übertragung (Heimfall)<br />

des Erbbaurechts an ihn verlangen, wenn der Erbbauberechtigte<br />

mit der Zahlung des Erbbauzinses in Höhe eines Jahresbetrages<br />

in Rückstand kommt oder das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet wird. Der Erbbauberechtigte hat in einem<br />

solchen Fall ein Vergütungsanspruch in Höhe von 60% des<br />

Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks zum Zeitpunkt des Heimfalls<br />

.<br />

Der jeweilige Erbbauberechtigte, ausgenommen die Firma Rahlfs<br />

Immobilien GmbH, bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts die<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers. Bei einer Veräußerung<br />

durch die Rahlfs Immobilien GmbH erhöht sich der monatliche Erbbauzins<br />

um EUR 200. Zur Belastung mit Grundpfandrechten ist die<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht erforderlich. Der<br />

Grundstückseigentümer hat das Recht, das Bauwerk während der<br />

Geschäftsstunden zu besichtigen. Der Grundstückseigentümer<br />

räumt dem Erbbauberechtigten für die Dauer des Erbbaurechts ein<br />

Vorkaufsrecht an dem Grundstück ein, der Erbbauberechtigte räumt<br />

dem Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht an dem Erbbaurecht<br />

ein. Die Vorkaufsrechte sind im Grundbuch einzutragen.<br />

Bei Beendigung des Erbbaurechts geht das Eigentum an dem auf<br />

dem jeweiligen Grundstück befindlichen Bauwerk auf den jeweiligen<br />

Eigentümer des Grundstücks über; dieser hat dafür eine Entschädigung<br />

in Höhe von 60% des Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechts zu leisten.<br />

Sofern der Grundstückseigentümer nicht eine anderweitige Erklärung<br />

abgibt, bietet dieser jeweils eine Verlängerung des Erbbaurechts<br />

um 20 Jahre an. Wenn diese durch den Erbbauberechtigten<br />

nicht angenommen wird, entfällt dessen Anspruch auf Entschädigung.<br />

Der Erbbauberechtigte erhält das Vorrecht auf Erneuerung<br />

des Erbbaurechts eingeräumt.<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Pflichten<br />

ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Das Erbbaurecht wurde am<br />

28. Juli 2009 bestellt.<br />

� Bovenden<br />

Rahlfs Immobilien GmbH hat am 04. Dezember 2006 mit dem Grundstückseigentümer<br />

des Grundstücks in Bovenden, dem Allgemeinen<br />

Hannoverschen Klosterfonds, einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen.<br />

Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages sind die Grundstücke<br />

Flur 7 Flurstück 137/3 und 137/4 mit einer Gesamtgröße von 8.212 qm.<br />

Auf dem Grundstück lastet ein Funkfeststationsrecht als beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Mobilfunkbetreibers.<br />

Das Erbaurecht wird vom Tage seiner Eintragung ins Grundbuch bis<br />

zum 31. Oktober 2056 bestellt.<br />

Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem<br />

Grundstück einen SB-Markt mit Back-Shop und Getränkemarkt einschließlich<br />

Einstellplätzen auf seine Kosten zu haben. Dem Grundstückseigentümer<br />

sind die Pläne/Bauvorlagen zu übergeben; Bauwerke<br />

dürfen nur mit seiner Zustimmung verändert werden. Das<br />

Errichten weiterer Wohneinheiten oder eine Nutzungsänderung bedarf<br />

der Vertragsänderung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!