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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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verhältnismäßig stärker auswirken. Dies hätte eine Verschlechterung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />

verminderte Auszahlungen an die Anleger zur Folge.<br />

Erfolgt eine Erhöhung des Zeichnungskapitals über das prognostizierte<br />

Kapital hinaus, besteht das Risiko, dass sich der Gewinnanteil<br />

und damit die Auszahlungen für den einzelnen Anleger verringern.<br />

Vorzeitige Liquidation (Rückabwicklung)<br />

Sofern die Beteiligungsgesellschaft, z.B. aufgrund der nicht genügenden<br />

Einwerbung von Eigenkapital, nicht in der Lage ist, die Immobilien<br />

zu erwerben, könnte eine vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. eine Rückabwicklung der Vermögensanlage auf der<br />

Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses erforderlich werden.<br />

Dabei kann die nicht ausreichende Einzahlung von Kommanditkapital<br />

auch darauf beruhen, dass zwar Anleger mit ausreichend Beteiligungsbeträgen<br />

ihren Beitritt erklärt haben, diese ihre fälligen Beteiligungsbeträge<br />

jedoch nicht eingezahlt haben. Ferner kann der Ausfall<br />

wichtiger Partner eine Liquidation der Beteiligungsgesellschaft oder<br />

eine Herabsetzung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

erforderlich machen. In jedem Fall können bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits Kosten angefallen sein. Die Anleger würden insoweit<br />

lediglich ihre um die anteilig angefallenen Kosten geminderte Einlage<br />

ohne Agio zurückerhalten. Auch der vollständige Verlust der Einlage<br />

ist möglich. Immobilien, die zu diesem Zeitpunkt bereits angekauft<br />

wurden, können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen wieder<br />

veräußert werden. Dies würde zu Lasten des Kapitalrückflusses<br />

an die Anleger gehen. Entsprechendes gilt auch, sofern aufgrund<br />

zu geringen Eigenkapitalvolumens die angestrebte Diversifikation<br />

nicht erreicht werden kann und die Gesellschafterversammlung die<br />

vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft beschließt. Dies<br />

könnte zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />

führen.<br />

Sollte die Beteiligungsgesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

von Anlegern zur Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />

verpflichtet werden, und kann die Beteiligungsgesellschaft diese<br />

Ansprüche nicht aus der vorhandenen Liquidität erfüllen, so ist die<br />

Liquidation der Gesellschaft möglicherweise erforderlich und der<br />

Anleger könnte seine eingezahlte Einlage nicht oder nicht vollständig<br />

zurückerhalten.<br />

Durchführung der Investition<br />

Es besteht das Risiko, dass es zu Fehleinschätzungen (z.B. beim<br />

Kaufpreis oder Standort) bei dem Ankauf von Immobilien kommt. Es<br />

kann hierdurch zu einer negativen Entwicklung der Liquiditätslage<br />

und/oder des wirtschaftlichen Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft<br />

kommen, und es können die Auszahlungen an die Anleger<br />

ggf. ganz oder teilweise entfallen. Schließlich kann es bezüglich der<br />

in der Investitionsrechnung genannten Positionen zu Kostenüberschreitungen<br />

kommen. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme inkl.<br />

Agio der Anleger führen.<br />

Fremdfinanzierung<br />

In der Konzeption der Vermögensanlage ist für die Finanzierung der<br />

Immobilien die Inanspruchnahme von Fremdkapital vorgesehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt eine Darlehenszusage<br />

für 11 Immobilien der ersten 3 Tranchen in Form eines Binding<br />

Term Sheets vor. Der Darlehensvertrag zur Finanzierung der ersten<br />

3 Tranchen kann zu gegebener Zeit – spätestens jedoch bis zum<br />

31. Dezember 2010 – abgeschlossen werden. Für die 6 Immobilien<br />

der Tranche 4 beinhaltet das Binding Term Sheet eine Wohlwollenserklärung<br />

zur Prüfung der Finanzierung, eine Finanzierungszusage<br />

besteht jedoch nicht. Es besteht das Risiko, dass die Ausfertigung<br />

des Darlehensvertrages für die Tranchen 1 bis 3 nicht oder nur zu<br />

schlechteren Konditionen erfolgt. In diesen Fällen müsste eine Alternativfinanzierung<br />

gefunden oder zusätzliches Eigenkapital eingeworben<br />

werden. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Bank die<br />

Darlehensbeträge nicht auszahlt bzw. auszahlen kann. Dies könnte<br />

zu schlechteren Finanzierungskonditionen und/oder geringeren oder<br />

ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust<br />

der Zeichnungssumme inkl. Agio führen. Ein analoges Risiko besteht<br />

auch dann, wenn die Bank einer Finanzierung der Tranche 4 nicht<br />

oder nur zu schlechteren Konditionen zustimmt.<br />

Gemäß Binding Term Sheet setzt die Bank bei der Finanzierungsstruktur<br />

der einzelnen Tranchen einen höheren Eigenkapitalanteil<br />

voraus, als die vorgesehenen Eigenkapitalanteile der kaufvertraglichen<br />

aufschiebenden Bedingungen. Sollte daher bei Erfüllung der<br />

kaufvertraglichen aufschiebenden Bedingungen kein zusätzliches<br />

Eigenkapital aufgebracht werden können oder die finanzierende<br />

Bank bei der Ausstellung des Darlehensvertrages keine niedrigeren<br />

Eigenkapitalanteile gegenüber dem Binding Termsheet vorsehen,<br />

könnten die einzelnen Objekte nicht erworben werden und/oder<br />

Vertragsstrafen bzw. Verzugszinsen anfallen. Dies könnte zu geringeren<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum<br />

Totalverlust ihrer Einlage führen.<br />

Das Binding Term Sheet und somit auch der noch auszufertigende<br />

Darlehensvertrag sehen für das gewährte Fremdkapital Sicherheiten<br />

vor. Als Sicherheit dienen in erster Linie erstrangige Buchgrundschulden<br />

der Immobilien. Es ist dabei vorgesehen, dass Gesamtgrundschulden<br />

je Tranche (jedes Grundstück einer Tranche haftet für den<br />

gesamten Grundschuldbetrag einer Tranche) eingetragen werden.<br />

Darüber hinaus erfolgen noch weitere Sicherheitsleistungen wie z.B.<br />

die Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Miet-/Pachtverträgen<br />

oder die Verpfändung der Mietkonten. Wird die Tilgung<br />

oder Zinszahlung durch die Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht in<br />

der vereinbarten Höhe oder nicht rechtzeitig erbracht, besteht das<br />

Risiko, dass die finanzierende Bank die bestellten Sicherheiten verwertet,<br />

z.B. durch zwangsweise Verwertung der Immobilien.

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