Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
178<br />
(8)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
dem Gesellschaftsvertrag als Anlage 2 beigefügten Musters zu<br />
erteilen.<br />
Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so wird das<br />
Treuhandverhältnis mit der gemäß § 23 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
durch die Gesellschafter der Gesellschaft zu<br />
wählenden neuen Treuhänderin fortgesetzt. Solange noch keine<br />
neue Treuhänderin gewählt ist, nimmt der Anleger seine Beteiligungsrechte<br />
aus der treuhänderisch für ihn gehaltenen Beteiligung<br />
selbst wahr.<br />
§ 9<br />
Haftung der Treuhänderin; Verjährung<br />
Die Treuhänderin haftet auch für ein vor dem Abschluss dieses<br />
Treuhandvertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihr Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />
wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftet sie auch<br />
für leichte Fahrlässigkeit. Die Treuhänderin haftet der Höhe nach<br />
– außer bei Vorsatz – nur für den typischen und vorhersehbaren<br />
Schaden. Der Umfang der Haftung ist in jedem Fall auf die jeweilige<br />
Höhe des vom Anleger gezeichneten Kapitals der Gesellschaft<br />
begrenzt.<br />
Grundlage der Eingehung der mittelbaren Beteiligung des Anlegers<br />
an der Gesellschaft sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin darf davon ausgehen,<br />
dass der Anleger den Verkaufsprospekt erhalten und sich anhand<br />
dessen über die Gesellschaft und alle sonstigen für die Beteiligungsentscheidung<br />
maßgebenden Umstände unterrichtet hat und<br />
sich vorher steuerlich und rechtlich durch Fachleute hat beraten<br />
lassen. Die Treuhänderin hat den Verkaufsprospekt und die darin<br />
enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung unterzogen. Sie<br />
haftet dem Anleger gegenüber daher auch nicht für den Inhalt des<br />
Verkaufsprospekts und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und<br />
zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung. Sie haftet des Weiteren<br />
auch nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit<br />
oder für den Eintritt etwa angestrebter steuerlicher<br />
Wirkungen.<br />
Ansprüche des Anlegers gegen die Treuhänderin haben eine Verjährungsfrist<br />
von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt für alle<br />
Ansprüche gegen die Treuhänderin mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />
der tatsächlichen Umstände, die den jeweiligen Anspruch<br />
begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung<br />
des jeweiligen Jahresabschlusses der Gesellschaft und/oder des<br />
Treuhandberichts der Treuhänderin an die Anleger beginnt die Verjährungsfrist<br />
für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />
Gesellschaft entstanden sind, auf die sich der Jahresabschluss<br />
und/oder der Treuhandbericht der Treuhänderin bezieht. Gelten<br />
nach dem Gesetz kürzere Verjährungsfristen oder ein früherer Verjährungsbeginn<br />
so bleiben diese anwendbar.<br />
§ 10<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Treuhandtätigkeit von der Gesellschaft<br />
eine Vergütung gemäß § 18 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
§ 11<br />
Mitteilungspflichten, Datenverarbeitungsklausel<br />
Hinsichtlich der schriftlichen Mitteilungspflichten des Anlegers,<br />
seiner Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten,<br />
des Rechts der Treuhänderin zur Zurückbehaltung<br />
von Auszahlungen und der Zugangsfiktion von Mitteilungen an den<br />
Anleger, gelten die Bestimmungen des § 26 des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
Der Anleger erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung<br />
seiner persönlichen Daten – unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage<br />
durch die Treuhänderin, im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />
zum Zwecke seiner Betreuung und der Verwaltung<br />
der für ihn treuhänderisch gehaltenen und/oder verwalteten Beteiligung<br />
– einverstanden.<br />
§ 12<br />
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die<br />
Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren<br />
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,<br />
wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke ergeben sollte.<br />
Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen<br />
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />
sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist Hamburg,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen oder die Kündigung oder Aufhebung dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder einen<br />
Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.<br />
FÜR DIE TREUHÄNDERIN<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Jörn Schulze<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
ANLEGER<br />
– mittels Beitrittserklärung –<br />
FÜR DIE ZUSTIMMENDE CH2 DISCOUNTER NO. 1 GMBH & CO. KG<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG