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Der Warenursprung in der Europäischen Gemeinschaft - und ...

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f<strong>in</strong>den sie ke<strong>in</strong>e Anwendung. Auch <strong>der</strong> „Made-<strong>in</strong>-Germany-Ursprungsbegriff lässt sich aus<br />

den Präferenz-Ursprungsregeln nicht ohne weiteres ableiten!<br />

Die „Ursprungsprotokolle“ <strong>der</strong> Präferenzabkommen be<strong>in</strong>halten die konkreten Präferenz-<br />

Ursprungsregeln. In nach Zoll-Warennummern geglie<strong>der</strong>ten Listen f<strong>in</strong>den sich die<br />

ursprungsbegründenden Verarbeitungskriterien. Sie s<strong>in</strong>d geprägt von zwei Gr<strong>und</strong>satzregeln:<br />

dem Wechsel <strong>der</strong> Zoll-Positionsnummer <strong>und</strong> von e<strong>in</strong>er prozentualen Begrenzungsregel für<br />

den E<strong>in</strong>satz von Drittlands-Vorerzeugnissen.<br />

Welche <strong>der</strong> beiden Präferenz-Ursprungsregeln im E<strong>in</strong>zelfall zur Anwendung kommt, hängt<br />

wie<strong>der</strong>um an <strong>der</strong> Zoll-Warennummer (vierstelligen Positionsnummer) für das herzustellende<br />

Endprodukt. In wenigen Fällen kann das produzierende Unternehmen zwischen beiden<br />

Regeln wählen. Auch Komb<strong>in</strong>ationen bei<strong>der</strong> Regeln kommen vor, wenn auch eher selten.<br />

Während die prozentuale Begrenzungsregel (oft s<strong>in</strong>d es 30 o<strong>der</strong> 40% Drittlandsanteil, die<br />

zugelassen werden) eher im Masch<strong>in</strong>en- <strong>und</strong> Fahrzeugbau, <strong>in</strong>sgesamt mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Investitionsgüter<strong>in</strong>dustrie, anzutreffen ist, f<strong>in</strong>den wir die Regel des Wechsels <strong>der</strong> Zollposition<br />

(früher mal Zolltarifsprung) überwiegend bei den Konsum- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Erzeugnissen <strong>der</strong><br />

Leicht<strong>in</strong>dustrie. Doch auch diese Gr<strong>und</strong>sätze werden von vielen Ausnahmen durchbrochen.<br />

Merke:<br />

Wer die Regeln des präferenziellen <strong>Warenursprung</strong>s e<strong>in</strong>halten möchte, <strong>der</strong> muss sich<br />

den E<strong>in</strong>zelvorschriften des Präferenzrechtes stellen, diese kennen <strong>und</strong><br />

produktionstechnisch umsetzen. O<strong>der</strong> er lässt sich von se<strong>in</strong>en EG-Vorlieferanten über<br />

Lieferantenerklärungen bestätigen, dass <strong>der</strong> Präferenz-Ursprung bereits an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle erreicht wurde. <strong>Der</strong> Präferenz-Ursprung stellt aus den beschriebenen Gründen<br />

auf den europäischen (EG-) Ursprung ab. In den e<strong>in</strong>schlägigen Ursprungs-Papieren ist<br />

dies entsprechend zu formulieren (Ursprungsland: Europäische Geme<strong>in</strong>schaft).<br />

Die Präferenzursprungsregeln f<strong>in</strong>den sich im Internet auf <strong>der</strong> Homepage des<br />

deutschen Zolls unter www.zoll.de <strong>Warenursprung</strong> <strong>und</strong> Präferenzen.<br />

<strong>Der</strong> präferenzielle <strong>Warenursprung</strong> wird von den drei möglichen Alternativen oft als <strong>der</strong><br />

Bedeutsamste e<strong>in</strong>geschätzt. Wohl deswegen, weil er Zollvergünstigungen bei<br />

Warenverkehren mit Präferenzlän<strong>der</strong>n nach sich zieht. Man muss aber wissen, dass er als<br />

Son<strong>der</strong>ursprung für das Handl<strong>in</strong>g <strong>der</strong> Präferenzabkommen geschaffen wurde. Er wird daher<br />

manchmal als Zoll-Ursprung bezeichnet. <strong>Der</strong> Präferenz-Ursprung kann zwar den Ursprung<br />

für an<strong>der</strong>e Rechtsbereiche präjudizieren, aber nicht ersetzen. <strong>Der</strong> Son<strong>der</strong>status des<br />

Präferenz-Ursprungs spiegelt sich im Übrigen auch <strong>in</strong> den offiziellen Nachweis-Dokumenten<br />

wi<strong>der</strong>. Präferenz-Warenverkehre werden mit so genannten Warenverkehrsbesche<strong>in</strong>igungen<br />

(Präferenz-Nachweisen) abgewickelt. Bekannteste Warenverkehrsbesche<strong>in</strong>igung ist die<br />

EUR.1, die nur durch e<strong>in</strong>en Zollstempel ihre Gültigkeit erlangt. Allerd<strong>in</strong>gs kann sie <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen durch eigenverantwortlich abgegebene, vorformulierte Erklärungstexte auf <strong>der</strong><br />

Handelsrechnung ersetzt werden. Innerhalb <strong>der</strong> <strong>Europäischen</strong> Geme<strong>in</strong>schaft kann <strong>der</strong><br />

Präferenz-Ursprung durch Eigenerklärungen untermauert werden. Diese so genannten<br />

Lieferantenerklärungen dienen dem Erhalt von Warenverkehrsbesche<strong>in</strong>igungen.<br />

Importe aus bestimmten Entwicklungslän<strong>der</strong>n <strong>in</strong> die Europäische Geme<strong>in</strong>schaft können mit<br />

e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Ursprungszeugnis erfolgen. Auf Gr<strong>und</strong> des „Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Präferenzsystems <strong>der</strong> <strong>Europäischen</strong> Geme<strong>in</strong>schaft gegenüber Entwicklungslän<strong>der</strong>n (APS)“<br />

s<strong>in</strong>d solche E<strong>in</strong>fuhrvorgänge zollbegünstigt, bei Vorlage <strong>der</strong> Voraussetzungen, sogar zollfrei.<br />

Ordnungspolitisch handelt es sich um e<strong>in</strong> Instrumentarium, mit welchem die Europäische<br />

Geme<strong>in</strong>schaft den Entwicklungslän<strong>der</strong>n ihre Märkte öffnen möchte. Allerd<strong>in</strong>gs nicht für alle<br />

Güter. Viele landwirtschaftliche Erzeugnisse s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Präferenzgewährung<br />

ausgeschlossen.

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