Der Warenursprung in der Europäischen Gemeinschaft - und ...
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Dem Hersteller sollte klar se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>fache Be- o<strong>der</strong> Verarbeitungsvorgänge wie etwa<br />
Mischen, Sortieren, Sieben, Verpacken, Abfüllen, Waschen, Zerschneiden, Anbr<strong>in</strong>gen von<br />
Markenzeichen/Etiketten, Anstreichen, Lackieren <strong>und</strong> Polieren, e<strong>in</strong>faches Zusammenfügen,<br />
End- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Qualitätskontrollen ähnlich wie im Präferenzrecht ke<strong>in</strong>en Ursprung<br />
herbeiführen können. Das gilt selbst dann, wenn mehrere <strong>der</strong> o.g. Bearbeitungsvorgänge<br />
zusammenkommen.<br />
Wer entscheidet <strong>in</strong> Zweifelsfällen?<br />
Bleiben Unsicherheiten h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Ursprungskriterien, kann sich <strong>der</strong><br />
Hersteller an se<strong>in</strong>e Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer wenden. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Produkte, für<br />
die Erstattungszahlungen beim Export vorgesehen s<strong>in</strong>d (bestimmte landwirtschaftliche<br />
Erzeugnisse), liegt die Kompetenz zur Erteilung verb<strong>in</strong>dlicher Ursprungauskünfte nach<br />
Nichtpräferenziellem Ursprungsrecht bei den deutschen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern<br />
(IHKs). Auf schriftlichen Antrag prüfen die Kammern die betrieblichen Fertigungsvorgänge<br />
<strong>und</strong> entscheiden darüber, ob sie den Vorgaben des Artikels 24 ZK entsprechen, also den<br />
deutschen o<strong>der</strong> -sofern gewünscht- europäischen Ursprung herbeiführen. Die „Verb<strong>in</strong>dliche<br />
Ursprungsauskunft“ se<strong>in</strong>er IHK verschafft dem Antragsteller Rechtssicherheit über den<br />
Nichtpräferenziellen Ursprung se<strong>in</strong>er Ware. Er weiß welches „Country of Orig<strong>in</strong>“ er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />
Ursprungszeugnis o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Handelsrechnung angeben muss.<br />
Reicht dem Unternehmen e<strong>in</strong>e unverb<strong>in</strong>dliche Ursprungauskunft se<strong>in</strong>er Kammer, kann diese<br />
formlos beantragt werden. Auf Basis <strong>der</strong> beschriebenen Fertigungsprozeduren erteilt die<br />
IHK, ebenfalls formlos, e<strong>in</strong>e unverb<strong>in</strong>dliche Auskunft über den län<strong>der</strong>bezogenen Ursprung<br />
e<strong>in</strong>er bestimmten Ware. Die „Unverb<strong>in</strong>dliche“ Ursprungsauskunft hat nicht die gleichen<br />
rechtlich b<strong>in</strong>denden Wirkungen wie die verb<strong>in</strong>dliche Auskunft, reicht aber aus, um bei <strong>der</strong><br />
zuständigen Kammer das benötigte Ursprungszeugnis für den Export e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Beachten Sie: <strong>in</strong> Zweifelsfällen entscheidet Ihre zuständige Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammer (IHK) über den Nichtpräferenziellen Ursprung <strong>der</strong> Ware. Sie können<br />
zwischen <strong>der</strong> unverb<strong>in</strong>dlichen <strong>und</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Ursprungauskunft wählen.<br />
<strong>Der</strong> Artikel 24 Zollkodex (ZK) wird durch e<strong>in</strong>ige ergänzende Regeln abger<strong>und</strong>et, die für<br />
bestimmte Waren <strong>und</strong> Warengruppen exakt def<strong>in</strong>ierte Ursprungskriterien vorschreiben, die<br />
über die allgeme<strong>in</strong>en Vorgaben des Artikels 24 h<strong>in</strong>ausgehen. Diese Regeln f<strong>in</strong>den sich<br />
wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zollkodex-Durchführungs-Verordnung (ZK-DVO) <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> den Anhängen 10<br />
<strong>und</strong> 11. Die Detailregeln s<strong>in</strong>d ähnlich wie die Vorschriften des Präferenz-Ursprungsrechtes<br />
gestaltet, kennen also prozentuale Wertzuwachsregeln o<strong>der</strong> den Wechsel <strong>der</strong> Zollposition<br />
(Tarifsprung) als Verarbeitungskriterium, geglie<strong>der</strong>t nach Zollpositionsnummern.<br />
Betroffen s<strong>in</strong>d unter an<strong>der</strong>en folgende Erzeugnisse:<br />
Sp<strong>in</strong>nstoffwaren, Fleisch <strong>und</strong> Fleischwaren, Traubensäfte, Filz <strong>und</strong> Vliesstoffe, Bekleidung<br />
aus Le<strong>der</strong>, Schuhe, Wälzlager, R<strong>und</strong>funkgeräte, Fernseher, Integrierte Schaltungen,<br />
Fotokopierer (ke<strong>in</strong>e vollständige Aufzählung).<br />
Beachten Sie: über den Artikel 24 ZK h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>ige, wenige Produkte<br />
beson<strong>der</strong>e Ursprungskriterien geschaffen worden, die Ähnlichkeiten mit den Regeln<br />
des Präferenzrechtes aufweisen. Nur die E<strong>in</strong>haltung dieser Regeln führt zum<br />
Nichtpräferenziellen Ursprung. Fragen Sie Ihre IHK, wenn Sie unsicher s<strong>in</strong>d, ob Ihre<br />
Waren betroffen se<strong>in</strong> könnten.