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Der Warenursprung in der Europäischen Gemeinschaft - und ...

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Dem Hersteller sollte klar se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>fache Be- o<strong>der</strong> Verarbeitungsvorgänge wie etwa<br />

Mischen, Sortieren, Sieben, Verpacken, Abfüllen, Waschen, Zerschneiden, Anbr<strong>in</strong>gen von<br />

Markenzeichen/Etiketten, Anstreichen, Lackieren <strong>und</strong> Polieren, e<strong>in</strong>faches Zusammenfügen,<br />

End- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Qualitätskontrollen ähnlich wie im Präferenzrecht ke<strong>in</strong>en Ursprung<br />

herbeiführen können. Das gilt selbst dann, wenn mehrere <strong>der</strong> o.g. Bearbeitungsvorgänge<br />

zusammenkommen.<br />

Wer entscheidet <strong>in</strong> Zweifelsfällen?<br />

Bleiben Unsicherheiten h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Ursprungskriterien, kann sich <strong>der</strong><br />

Hersteller an se<strong>in</strong>e Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer wenden. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Produkte, für<br />

die Erstattungszahlungen beim Export vorgesehen s<strong>in</strong>d (bestimmte landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse), liegt die Kompetenz zur Erteilung verb<strong>in</strong>dlicher Ursprungauskünfte nach<br />

Nichtpräferenziellem Ursprungsrecht bei den deutschen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern<br />

(IHKs). Auf schriftlichen Antrag prüfen die Kammern die betrieblichen Fertigungsvorgänge<br />

<strong>und</strong> entscheiden darüber, ob sie den Vorgaben des Artikels 24 ZK entsprechen, also den<br />

deutschen o<strong>der</strong> -sofern gewünscht- europäischen Ursprung herbeiführen. Die „Verb<strong>in</strong>dliche<br />

Ursprungsauskunft“ se<strong>in</strong>er IHK verschafft dem Antragsteller Rechtssicherheit über den<br />

Nichtpräferenziellen Ursprung se<strong>in</strong>er Ware. Er weiß welches „Country of Orig<strong>in</strong>“ er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Ursprungszeugnis o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Handelsrechnung angeben muss.<br />

Reicht dem Unternehmen e<strong>in</strong>e unverb<strong>in</strong>dliche Ursprungauskunft se<strong>in</strong>er Kammer, kann diese<br />

formlos beantragt werden. Auf Basis <strong>der</strong> beschriebenen Fertigungsprozeduren erteilt die<br />

IHK, ebenfalls formlos, e<strong>in</strong>e unverb<strong>in</strong>dliche Auskunft über den län<strong>der</strong>bezogenen Ursprung<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Ware. Die „Unverb<strong>in</strong>dliche“ Ursprungsauskunft hat nicht die gleichen<br />

rechtlich b<strong>in</strong>denden Wirkungen wie die verb<strong>in</strong>dliche Auskunft, reicht aber aus, um bei <strong>der</strong><br />

zuständigen Kammer das benötigte Ursprungszeugnis für den Export e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Beachten Sie: <strong>in</strong> Zweifelsfällen entscheidet Ihre zuständige Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer (IHK) über den Nichtpräferenziellen Ursprung <strong>der</strong> Ware. Sie können<br />

zwischen <strong>der</strong> unverb<strong>in</strong>dlichen <strong>und</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Ursprungauskunft wählen.<br />

<strong>Der</strong> Artikel 24 Zollkodex (ZK) wird durch e<strong>in</strong>ige ergänzende Regeln abger<strong>und</strong>et, die für<br />

bestimmte Waren <strong>und</strong> Warengruppen exakt def<strong>in</strong>ierte Ursprungskriterien vorschreiben, die<br />

über die allgeme<strong>in</strong>en Vorgaben des Artikels 24 h<strong>in</strong>ausgehen. Diese Regeln f<strong>in</strong>den sich<br />

wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zollkodex-Durchführungs-Verordnung (ZK-DVO) <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> den Anhängen 10<br />

<strong>und</strong> 11. Die Detailregeln s<strong>in</strong>d ähnlich wie die Vorschriften des Präferenz-Ursprungsrechtes<br />

gestaltet, kennen also prozentuale Wertzuwachsregeln o<strong>der</strong> den Wechsel <strong>der</strong> Zollposition<br />

(Tarifsprung) als Verarbeitungskriterium, geglie<strong>der</strong>t nach Zollpositionsnummern.<br />

Betroffen s<strong>in</strong>d unter an<strong>der</strong>en folgende Erzeugnisse:<br />

Sp<strong>in</strong>nstoffwaren, Fleisch <strong>und</strong> Fleischwaren, Traubensäfte, Filz <strong>und</strong> Vliesstoffe, Bekleidung<br />

aus Le<strong>der</strong>, Schuhe, Wälzlager, R<strong>und</strong>funkgeräte, Fernseher, Integrierte Schaltungen,<br />

Fotokopierer (ke<strong>in</strong>e vollständige Aufzählung).<br />

Beachten Sie: über den Artikel 24 ZK h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>ige, wenige Produkte<br />

beson<strong>der</strong>e Ursprungskriterien geschaffen worden, die Ähnlichkeiten mit den Regeln<br />

des Präferenzrechtes aufweisen. Nur die E<strong>in</strong>haltung dieser Regeln führt zum<br />

Nichtpräferenziellen Ursprung. Fragen Sie Ihre IHK, wenn Sie unsicher s<strong>in</strong>d, ob Ihre<br />

Waren betroffen se<strong>in</strong> könnten.

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