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Studium Integrale - koost - Universität zu Köln

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<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> Vorlesungsverzeichnis (generiert, vorläufig) Wintersemester 2012/13<br />

Die Vorlesung richtet sich insbesondere an Studenten im 2. Fachsemester, die bereits die Vorlesung<br />

Staatsrecht I – Grundrechte besucht haben und den entsprechenden Stoff beherrschen.<br />

Es wird ein Abschlusstest angeboten, <strong>zu</strong> dessen Vorbereitung der Besuch einer begleitenden<br />

Arbeitsgemeinschaft dringend empfohlen wird. Der Klausurtermin wird noch bekanntgegeben.<br />

Diese Vorlesung entspricht der Veranstaltung Staatsrecht I für Studenten des Verbundstudienganges!<br />

Degenhardt, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 27. Auflage 2011;<br />

Ipsen, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 23. Auflage 2011;<br />

Maurer, Staatsrecht I – Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen, 6. Auflage 2010;<br />

Badura, Staatsrecht, 5. Auflage 2012.<br />

2032 Verfassungsprozessrecht im Überblick (II)<br />

2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 400<br />

Di. 14 - 15.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal II, ab 9.10.2012 B.Kempen<br />

Die Vorlesung befasst sich vor allem mit dem Verfassungsprozessrecht auf Bundesebene. Behandelt<br />

werden die Gerichtsverfassung des Bundesverfassungsgerichts, die allgemeinen Regeln seines Verfahrens<br />

und die einzelnen Verfahrensarten, insbesondere im Hinblick auf die Sachentscheidungsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

sowie auf Inhalt und Wirkungen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen.<br />

Es wird ein Abschlusstest angeboten. Der Termin wird noch bekanntgegeben.<br />

Sachs, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2010;<br />

Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2011;<br />

Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2012;<br />

Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 9. Auflage 2012.<br />

2033 Staatsrecht III: Bezüge <strong>zu</strong>m Völker- und Europarecht (III)<br />

2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 300<br />

Do. 10 - 11.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XVIII, ab 11.10.2012 J.Griebel<br />

2035 Europarecht (IV)<br />

2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 400<br />

Mi. 14 - 15.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XVIII, ab 10.10.2012 B.Schöbener<br />

2068 Russische Rechtsterminologie<br />

2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 25<br />

Mi. 16 - 17.30, ab 10.10.2012 C.Schmidt<br />

Ziel der Vorlesung ist es, Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, des Regionalstudiengangs<br />

Ost- und Mitteleuropa (Rome) und andere Interessierte mit dem russischen Rechtssystem und der<br />

russischen Rechtssprache vertraut <strong>zu</strong> machen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen das öffentliche<br />

und das bürgerliche Recht. In einem Überblick werden aber auch die Besonderheiten des Straf- und<br />

Strafprozessrechts und die wichtigsten Begriffe in diesen Materien vorgestellt. Im Bereich des Verfassungsund<br />

Staatsrechts bilden das System der Staatsorganisation, die Grundrechte und die Gerichtsorganisation<br />

einen Schwerpunkt und werden anhand von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen veranschaulicht und<br />

diskutiert. Von den Materien des bürgerlichen Rechts stehen die grundlegenden Strukturen des Zivil- und<br />

Zivilprozessrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Familien- und Erbrechts im Vordergrund.<br />

Die Vorlesung findet in den Räumen des Instituts für Ostrecht statt.<br />

Angelika Nußberger (Hrsg.), Einführung in das russische Recht, München 2010, sowie Aufsätze in den<br />

Fachzeitschriften „Osteuropa-Recht“, „Jahrbuch für Ostrecht“ und „WiRO“<br />

Materialien <strong>zu</strong>r Vorlesung sind ab Beginn der Vorlesung <strong>zu</strong> den einzelnen Terminen in Ilias <strong>zu</strong> finden.<br />

2069 Polnische Rechtsterminologie mit Einführung in das polnische Recht<br />

2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 50<br />

Do. 14 - 15.30, 106 Seminargebäude, S22, ab 11.10.2012 T.Milej<br />

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studierende, die ihre berufliche Zukunft auch mit Kontakten<br />

mit Polen verbinden. Es werden die Grundstrukturen des polnischen Rechtsystems vermittelt: Der<br />

Staats- und Verwaltungsaufbau, die rechtlichen Grundlagen der Rezeption des Unionsrechts, die<br />

Gerichtsverfassung und die Prozessordnungen. Grundrisse des Wirtschaftverwaltungsrechts und des<br />

Rechts baulicher Investitionen werden ebenfalls dargestellt. Die polnische Rechtsterminologie wird auf der<br />

Grundlage dieses Sachvortrages erarbeitet.<br />

Der Vergleich der polnischen mit der deutschen Rechtslage bildet einen wesentlichen Gegenstand der<br />

Vorlesung. Dadurch wird exemplarisch am polnischen Rechtsystem die Rechtsvergleichung geübt. Insofern<br />

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