Studium Integrale - koost - Universität zu Köln
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<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> Vorlesungsverzeichnis (generiert, vorläufig) Wintersemester 2012/13<br />
Die Vorlesung richtet sich insbesondere an Studenten im 2. Fachsemester, die bereits die Vorlesung<br />
Staatsrecht I – Grundrechte besucht haben und den entsprechenden Stoff beherrschen.<br />
Es wird ein Abschlusstest angeboten, <strong>zu</strong> dessen Vorbereitung der Besuch einer begleitenden<br />
Arbeitsgemeinschaft dringend empfohlen wird. Der Klausurtermin wird noch bekanntgegeben.<br />
Diese Vorlesung entspricht der Veranstaltung Staatsrecht I für Studenten des Verbundstudienganges!<br />
Degenhardt, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 27. Auflage 2011;<br />
Ipsen, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 23. Auflage 2011;<br />
Maurer, Staatsrecht I – Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen, 6. Auflage 2010;<br />
Badura, Staatsrecht, 5. Auflage 2012.<br />
2032 Verfassungsprozessrecht im Überblick (II)<br />
2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 400<br />
Di. 14 - 15.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal II, ab 9.10.2012 B.Kempen<br />
Die Vorlesung befasst sich vor allem mit dem Verfassungsprozessrecht auf Bundesebene. Behandelt<br />
werden die Gerichtsverfassung des Bundesverfassungsgerichts, die allgemeinen Regeln seines Verfahrens<br />
und die einzelnen Verfahrensarten, insbesondere im Hinblick auf die Sachentscheidungsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
sowie auf Inhalt und Wirkungen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen.<br />
Es wird ein Abschlusstest angeboten. Der Termin wird noch bekanntgegeben.<br />
Sachs, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2010;<br />
Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2011;<br />
Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2012;<br />
Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 9. Auflage 2012.<br />
2033 Staatsrecht III: Bezüge <strong>zu</strong>m Völker- und Europarecht (III)<br />
2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 300<br />
Do. 10 - 11.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XVIII, ab 11.10.2012 J.Griebel<br />
2035 Europarecht (IV)<br />
2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 400<br />
Mi. 14 - 15.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XVIII, ab 10.10.2012 B.Schöbener<br />
2068 Russische Rechtsterminologie<br />
2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 25<br />
Mi. 16 - 17.30, ab 10.10.2012 C.Schmidt<br />
Ziel der Vorlesung ist es, Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, des Regionalstudiengangs<br />
Ost- und Mitteleuropa (Rome) und andere Interessierte mit dem russischen Rechtssystem und der<br />
russischen Rechtssprache vertraut <strong>zu</strong> machen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen das öffentliche<br />
und das bürgerliche Recht. In einem Überblick werden aber auch die Besonderheiten des Straf- und<br />
Strafprozessrechts und die wichtigsten Begriffe in diesen Materien vorgestellt. Im Bereich des Verfassungsund<br />
Staatsrechts bilden das System der Staatsorganisation, die Grundrechte und die Gerichtsorganisation<br />
einen Schwerpunkt und werden anhand von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen veranschaulicht und<br />
diskutiert. Von den Materien des bürgerlichen Rechts stehen die grundlegenden Strukturen des Zivil- und<br />
Zivilprozessrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Familien- und Erbrechts im Vordergrund.<br />
Die Vorlesung findet in den Räumen des Instituts für Ostrecht statt.<br />
Angelika Nußberger (Hrsg.), Einführung in das russische Recht, München 2010, sowie Aufsätze in den<br />
Fachzeitschriften „Osteuropa-Recht“, „Jahrbuch für Ostrecht“ und „WiRO“<br />
Materialien <strong>zu</strong>r Vorlesung sind ab Beginn der Vorlesung <strong>zu</strong> den einzelnen Terminen in Ilias <strong>zu</strong> finden.<br />
2069 Polnische Rechtsterminologie mit Einführung in das polnische Recht<br />
2 SWS; Vorlesung; Max. Teilnehmer: 50<br />
Do. 14 - 15.30, 106 Seminargebäude, S22, ab 11.10.2012 T.Milej<br />
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studierende, die ihre berufliche Zukunft auch mit Kontakten<br />
mit Polen verbinden. Es werden die Grundstrukturen des polnischen Rechtsystems vermittelt: Der<br />
Staats- und Verwaltungsaufbau, die rechtlichen Grundlagen der Rezeption des Unionsrechts, die<br />
Gerichtsverfassung und die Prozessordnungen. Grundrisse des Wirtschaftverwaltungsrechts und des<br />
Rechts baulicher Investitionen werden ebenfalls dargestellt. Die polnische Rechtsterminologie wird auf der<br />
Grundlage dieses Sachvortrages erarbeitet.<br />
Der Vergleich der polnischen mit der deutschen Rechtslage bildet einen wesentlichen Gegenstand der<br />
Vorlesung. Dadurch wird exemplarisch am polnischen Rechtsystem die Rechtsvergleichung geübt. Insofern<br />
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