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Sehr stabiles Fahrwerk.<br />

pro Jahr hievte. Zudem kosteten die Top-<br />

Geräte auch ein kleines Vermögen. Für<br />

eine Hercules Ultra III LC – DER Traum<br />

aller pubertierenden Nachwuchs-Racer –<br />

wurden zuletzt über 4000 Mark verlangt.<br />

Für die meisten von uns unbezahlbar, für<br />

den Autor dieser schwer nostalgischen<br />

Zeilen reichte es nur zu einer echt fies<br />

aussehenden, aber nur 300 Mark teuren<br />

Yamaha FS1 mit bescheidenen 5,2 PS<br />

und aus gefühlter sechster Hand. Welch<br />

Schmach, aber damit ging es beim Tanken<br />

immerhin an die cheffige Autosäule,<br />

nicht an den peinlichen Handbetrieb-Zapfer<br />

– Stichwort „Getrenntschmierung“!<br />

Doch ich schweife ab, zurück zu den<br />

Rahmenbedingungen für motorradverrückte<br />

16-Jährige: Mit Einführung der<br />

Führerscheinklasse 1b am 1.4.1980 ersetzten<br />

die schwer reglementierten<br />

Leichtkrafträder nach und nach die wilde<br />

KKR-Meute. Hubraum maximal 80 cm³,<br />

Höchstleistung bei maximal 6000/min,<br />

Höchstgeschwindigkeit maximal 80 km/h<br />

– so lauteten die Vorgaben. Der 1b-Führerschein<br />

war deutlich teurer, die Versicherungsprämien<br />

dafür aber wesentlich<br />

günstiger – zumindest in der ersten Zeit.<br />

Yamaha YZF-R125 5<br />

Drehzahlbegrenzer<br />

bei 10.000 U/min.<br />

Der Neukauf wurde<br />

ebenfalls erleichtert,<br />

denn die deutschen<br />

50er-Hersteller mit ihren<br />

teuren Top-Geräten starben<br />

aus, die angesagten<br />

Maschinen kamen<br />

fortan aus Japan – und<br />

waren bezahlbar. Eine<br />

6,8 PS starke Yamaha<br />

RD 80 kostete 2795 Mark, was sogar mit<br />

einem schmalen Lehrlings-Salär und<br />

etwas Oma-Sponsoring zu stemmen war.<br />

Wer im Jahr der 80er-Leichtkraftrad-<br />

Einführung geboren wurde, konnte sich<br />

als 16-Jähriger über einen Hubraum-<br />

Nachschlag freuen: Seit dem 1. März<br />

1996 darf der Nachwuchs mit maximal<br />

125 cm³, 15 PS und 80 km/h unterwegs<br />

sein. Eine Bestimmung, die bis heute gilt.<br />

Die 125er-Klasse wurde im Rahmen der<br />

Neuregelung aber auch für eine ganz andere<br />

Zielgruppe interessant: für die reiferen<br />

Semester, die ihren Autoführerschein<br />

vor dem 1.4.1980 erworben haben und<br />

damit ebenfalls 125er fahren dürfen –<br />

und das sogar ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.

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