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Sehr stabiles Fahrwerk.<br />
pro Jahr hievte. Zudem kosteten die Top-<br />
Geräte auch ein kleines Vermögen. Für<br />
eine Hercules Ultra III LC – DER Traum<br />
aller pubertierenden Nachwuchs-Racer –<br />
wurden zuletzt über 4000 Mark verlangt.<br />
Für die meisten von uns unbezahlbar, für<br />
den Autor dieser schwer nostalgischen<br />
Zeilen reichte es nur zu einer echt fies<br />
aussehenden, aber nur 300 Mark teuren<br />
Yamaha FS1 mit bescheidenen 5,2 PS<br />
und aus gefühlter sechster Hand. Welch<br />
Schmach, aber damit ging es beim Tanken<br />
immerhin an die cheffige Autosäule,<br />
nicht an den peinlichen Handbetrieb-Zapfer<br />
– Stichwort „Getrenntschmierung“!<br />
Doch ich schweife ab, zurück zu den<br />
Rahmenbedingungen für motorradverrückte<br />
16-Jährige: Mit Einführung der<br />
Führerscheinklasse 1b am 1.4.1980 ersetzten<br />
die schwer reglementierten<br />
Leichtkrafträder nach und nach die wilde<br />
KKR-Meute. Hubraum maximal 80 cm³,<br />
Höchstleistung bei maximal 6000/min,<br />
Höchstgeschwindigkeit maximal 80 km/h<br />
– so lauteten die Vorgaben. Der 1b-Führerschein<br />
war deutlich teurer, die Versicherungsprämien<br />
dafür aber wesentlich<br />
günstiger – zumindest in der ersten Zeit.<br />
Yamaha YZF-R125 5<br />
Drehzahlbegrenzer<br />
bei 10.000 U/min.<br />
Der Neukauf wurde<br />
ebenfalls erleichtert,<br />
denn die deutschen<br />
50er-Hersteller mit ihren<br />
teuren Top-Geräten starben<br />
aus, die angesagten<br />
Maschinen kamen<br />
fortan aus Japan – und<br />
waren bezahlbar. Eine<br />
6,8 PS starke Yamaha<br />
RD 80 kostete 2795 Mark, was sogar mit<br />
einem schmalen Lehrlings-Salär und<br />
etwas Oma-Sponsoring zu stemmen war.<br />
Wer im Jahr der 80er-Leichtkraftrad-<br />
Einführung geboren wurde, konnte sich<br />
als 16-Jähriger über einen Hubraum-<br />
Nachschlag freuen: Seit dem 1. März<br />
1996 darf der Nachwuchs mit maximal<br />
125 cm³, 15 PS und 80 km/h unterwegs<br />
sein. Eine Bestimmung, die bis heute gilt.<br />
Die 125er-Klasse wurde im Rahmen der<br />
Neuregelung aber auch für eine ganz andere<br />
Zielgruppe interessant: für die reiferen<br />
Semester, die ihren Autoführerschein<br />
vor dem 1.4.1980 erworben haben und<br />
damit ebenfalls 125er fahren dürfen –<br />
und das sogar ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.