Seite 6 Bekanntmachung . Saydaer Amts- und Heimatblatt 04 - 2008
. Saydaer Amts- und Heimatblatt 04 - 2008 Seite 7 Bekanntmachung/Information Das Regierungspräsidium Chemnitz gibt bekannt, dass die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2418) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge umfassen: Az.: 14-3043/2007.239 - die bestehende Transformatorenstation Erbisdorf, Gaswerk einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Erbisdorf - Flurstücke 74/5 und 74/2, Az.: 14-3043/2007.240 - die bestehende Transformatorenstation Friedebach, Ferienheim Jänschwalde einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Friedebach - Flurstück 795/1, Az.: 14-3043/2007.242 - die bestehende Transformatorensta- tion Flöha, A.-Markert-Straße einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Flöha - Flurstück 265/46, Az.: 14-3043/2007.244 - die bestehende Transformatorenstation Neuhausen, Ferienheim Halle einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Neuhausen - Flurstücke 421/4 und 421/3, Az.: 14-3043/2007.245 - die bestehende Transformatorenstation Linda, Schrödermühle einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Linda - Flurstück 142, Az.: 14-3043/2007.246 - die bestehende Transformatorenstation Falkenau, GHG einschließlich Zuwegung in der Gemarkung Falkenau - Flurstück 5/6. Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Brand-Erbisdorf (Gemarkungen Erbisdorf, Linda), der Stadt Sayda (Gemarkung Friedebach), der Stadt Flöha (Gemarkung Flöha), der Gemeinde Neuhausen (Gemarkung Neuhausen) und der Gemeinde Falkenau (Gemarkung Falkenau) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom Montag, dem 7. April 2008 bis Montag, dem 5. Mai 2008, während der Zeiten (montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr) im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen. Das Regierungspräsidium Chemnitz erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Chemnitz über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen Erbisdorf, Linda, Friedebach, Flöha, Neuhausen und Falkenau vom 7. März 2008 Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise als von dem Unternehmen dargestellt betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 159) bereit. Chemnitz, den 7. März 2008 Regierungspräsidium Chemnitz gez. Keune, Referatsleiter E n d e d e s a m t l i c h e n T e i l s Förderung für den ländlichen Raum im Gebiet „Silbernes Erzgebirge“ Die weitere integrierte ländliche Entwicklung wird durch die lokale Aktionsgruppe des ILE „Silbernes Erzgebirge“ unterstützt. Für unsere Region standen 4,635 Mio. Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Ämtern für ländliche Entwicklung begleiten wir Projekte zur Umsetzung der Richtlinie. Die Förderung für den ländlichen Raum ist in verschiedene Kategorien / Förderschwerpunkte A bis H eingeteilt. Hiermit wollen wir Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen wie Sie dies nutzen können. Heute geht es um den Bereich F - Siedlungsökologische Maßnahmen Gegenstände der Förderungen können sein: 1. Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser. Beispiele: Es ist möglich Rückhaltedämme und Schutzbauwerke zu errichten (nicht für Gewässer 1. und 2. Ordnung betreffend). (Fortsetzung auf Seite 8)