16.01.2013 Aufrufe

ydaea r S

ydaea r S

ydaea r S

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 8 Informationen<br />

.<br />

Saydaer Amts- und Heimatblatt 04 - 2008<br />

(Fortsetzung von Seite 7) Grünfläche usw. entstehen. Auch eine Verpachtung oder Verkauf<br />

der Fläche ist nach dem Abriss möglich.<br />

Schutzpflanzungen oder Anlagen zur Versickerung von nicht Für Maßnahmen, die 2008 stattfinden sollen, ist am 15.04.2008<br />

behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser können als Antragsschluss. Maßnahmen, die für 2009 bis 2013 vorgesehen<br />

Schutz gefördert werden. sind, sollten unverbindlich bis 30.08.2008 mit einem einfachen<br />

Projektantrag für den KK (im Netz zu finden) angezeigt werden.<br />

2. Abbruch von baulichen Anlagen und Flächenentsieglung Im Sommer erhalten sie Informationen zur Förderung von<br />

Rückbau überdimensionierter, finanziell nicht tragfähiger Wohnraum für junge Familien und Dorfgemeinschaftshäusern.<br />

öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen sowie dies zur Erhaltung Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an: ILEund<br />

Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Management Frau Dörfelt, Tel.: 03504 6201325 oder Mail:<br />

Siedlungs- und Landschaftsstruktur sowie zur ökonomischen Brigitte.Doerfelt@weisseritzkreis.com<br />

Entwicklung dient. Einen Projektantrag dazu finden Sie unter: leaderplus-<br />

Beispiele: Alte Bausubstanzen in Ortslage sollen abgerissen osterzgeirge.de.<br />

werden, um darauf neue Betriebsstrukturen aufzubauen.<br />

Alte Bausubstanzen in Ortslage und öffentlichem Interesse Vielen Dank.<br />

stellen eine Gefahr dar und stören das Ortsbild, sollen deshalb<br />

abgerissen werden und anschließend ein Spielplatz, Parkplatz, B. Dörfelt, ILE Regionalmanagement<br />

Informationen und Probleme zur Baumfällung<br />

in der Stadt Sayda mit den einbezogenen Stadtteilen<br />

Friedebach und Ullersdorf<br />

Vom 1. März bis 30. September eines Jahres gilt aus artenschutz- Informationen möchte ich zum „Problem Waldbäume“ in<br />

rechtlichen Gründen ein gesetzliches Fällverbot. Die einzige Kleingartenanlagen noch geben. Gemäß § 1 B-Kleing-G Nr. 1<br />

Ausnahme bildet der Wald. umfasst die kleingärtnerische Nutzung:<br />

Es geht dabei nicht nur um Baumfällung, ebenfalls verboten ist 1. die nichterwerbsmäßige Nutzung, insbesondere zur<br />

die Beseitigung von Gebüsch, Hecken und Röhrichtbeständen. Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf<br />

Für diese zeitliche Befristung kann in Ausnahmefällen die untere und<br />

Naturschutzbehörde eine Ausnahme zulassen. Diese regelt 2. die Erholungsnutzung<br />

jedoch nicht die erforderliche Genehmigung der zuständigen Aus dem Bundeskleingartengesetz ist zu entnehmen, dass es hier<br />

Kommune. um die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten<br />

Baumschutz hat eine sehr lange Geschichte. Die vermutlich erste geht. Hierzu gehören auch die Bepflanzung von Gartenflächen<br />

Baumschutzverordnung, die im Ansatz mit heutigen Baum- mit Zierbäumen, Sträucher, die Anlage von Rasenflächen oder<br />

schutzvorschriften vergleichbar ist, wurde 1677 durch den kleinen Gartenteichen (Biotopen). Waldbäume und sonstige<br />

Magistrat von Bresslau erlassen. Im Jahre 1948 erließ der hochstämmige Bäume gehören nicht dazu. Der LV Sachsen der<br />

Hamburger Senat die erste Baumschutzverordnung in der BRD. Kleingärtner e. V. informierte dazu noch, dass durch Nadel-<br />

Ebenso gab es in der ehemaligen DDR Baumschutzregelungen, gehölze und Koniferen im Laufe der Zeit der Boden versauert<br />

die mit den Vorschriften in den alten Bundesländern vergleich- und ihm für andere Pflanzen wichtige Feuchtigkeit entzogen<br />

bar waren. wird.<br />

Nach der Wende gewährleisteten zunächst Übergangsregelun- Gleichzeitig sei noch einmal daran erinnert, dass das<br />

gen den Baumschutz. In Sachsen wurde mit dem Sächsischen Verbrennen von Laub und anderem Gehölz im Raum Sayda und<br />

Naturschutzgesetz die Ermächtigungsgrundlage für den Umgebung nur über Ausnahmegenehmigung von der Kommune<br />

kommunalen Baumschutz geschaffen. Es sind deshalb Vorhaben gestattet wird. Solche Ausnahmen wären Pilz- bzw.<br />

an Bäumen, sei es eine Fällung, ein Rückschnitt oder anderweiti- Borkenkäferbefall oder andere Baumkrankheiten.<br />

ge eingreifende Maßnahmen im Großgrün grundsätzlich auf der In diesen Sinne wünsche ich weiterhin eine gute Zusammen-<br />

Grundlage der örtlichen Baumschutzsatzung genehmigungs- arbeit.<br />

pflichtig.<br />

Der Erhalt und der Umgang des so wichtigen Naturgutes ist Bernd Dürichen<br />

daher eine dringlichste Aufgabe. Dabei kommt einer sachge- Naturschutzbeauftragter der Stadt Sayda<br />

mäßen Gehölzpflege, neben der Verkehrssicherungspflicht, ein<br />

hohes Maß von Fachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein<br />

zu.<br />

Beispielweise führt unsachgemäßer Astschnitt zu Eintrittspforten<br />

für Holz zersetzende Pilze, wodurch auch die<br />

Regenerationsfähigkeit gemindert wird. In Sayda und im<br />

Stadtteil Ullersdorf nimmt verstärkt das Kappen von Baumkronen<br />

zu. So etwas sollte man lassen, der Baum wird verunstaltet<br />

und zeigt ein schlechtes Landschaftsbild. Wenn der Baum auf<br />

dem jeweiligen Grundstück eine Gefahr bei Sturm für die dort<br />

stehenden Gebäude ist, sollte man einen Fällantrag oder einen<br />

Antrag zur Baumpflege stellen.<br />

Es gäbe noch viel zu tun, wo ältere, kranke und Gefahr bringende<br />

Bäume gefällt werden müssten und durch neue Anpflanzungen<br />

ersetzt werden sollten.<br />

Feuerholz abzugeben<br />

Die Stadtverwaltung Sayda verkauft ab sofort<br />

Feuerholz zum Preis:<br />

Hartholz pro Festmeter: 35,00 €<br />

zuzüglich Anfahrt<br />

Fichtenholz pro Festmeter: 30,00 €<br />

zuzüglich Anfahrt<br />

Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung<br />

Sayda, Stadtkasse, Frau Erler.<br />

H. Wagner, Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!