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Seite 8 Informationen<br />
.<br />
Saydaer Amts- und Heimatblatt 04 - 2008<br />
(Fortsetzung von Seite 7) Grünfläche usw. entstehen. Auch eine Verpachtung oder Verkauf<br />
der Fläche ist nach dem Abriss möglich.<br />
Schutzpflanzungen oder Anlagen zur Versickerung von nicht Für Maßnahmen, die 2008 stattfinden sollen, ist am 15.04.2008<br />
behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser können als Antragsschluss. Maßnahmen, die für 2009 bis 2013 vorgesehen<br />
Schutz gefördert werden. sind, sollten unverbindlich bis 30.08.2008 mit einem einfachen<br />
Projektantrag für den KK (im Netz zu finden) angezeigt werden.<br />
2. Abbruch von baulichen Anlagen und Flächenentsieglung Im Sommer erhalten sie Informationen zur Förderung von<br />
Rückbau überdimensionierter, finanziell nicht tragfähiger Wohnraum für junge Familien und Dorfgemeinschaftshäusern.<br />
öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen sowie dies zur Erhaltung Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an: ILEund<br />
Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Management Frau Dörfelt, Tel.: 03504 6201325 oder Mail:<br />
Siedlungs- und Landschaftsstruktur sowie zur ökonomischen Brigitte.Doerfelt@weisseritzkreis.com<br />
Entwicklung dient. Einen Projektantrag dazu finden Sie unter: leaderplus-<br />
Beispiele: Alte Bausubstanzen in Ortslage sollen abgerissen osterzgeirge.de.<br />
werden, um darauf neue Betriebsstrukturen aufzubauen.<br />
Alte Bausubstanzen in Ortslage und öffentlichem Interesse Vielen Dank.<br />
stellen eine Gefahr dar und stören das Ortsbild, sollen deshalb<br />
abgerissen werden und anschließend ein Spielplatz, Parkplatz, B. Dörfelt, ILE Regionalmanagement<br />
Informationen und Probleme zur Baumfällung<br />
in der Stadt Sayda mit den einbezogenen Stadtteilen<br />
Friedebach und Ullersdorf<br />
Vom 1. März bis 30. September eines Jahres gilt aus artenschutz- Informationen möchte ich zum „Problem Waldbäume“ in<br />
rechtlichen Gründen ein gesetzliches Fällverbot. Die einzige Kleingartenanlagen noch geben. Gemäß § 1 B-Kleing-G Nr. 1<br />
Ausnahme bildet der Wald. umfasst die kleingärtnerische Nutzung:<br />
Es geht dabei nicht nur um Baumfällung, ebenfalls verboten ist 1. die nichterwerbsmäßige Nutzung, insbesondere zur<br />
die Beseitigung von Gebüsch, Hecken und Röhrichtbeständen. Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf<br />
Für diese zeitliche Befristung kann in Ausnahmefällen die untere und<br />
Naturschutzbehörde eine Ausnahme zulassen. Diese regelt 2. die Erholungsnutzung<br />
jedoch nicht die erforderliche Genehmigung der zuständigen Aus dem Bundeskleingartengesetz ist zu entnehmen, dass es hier<br />
Kommune. um die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten<br />
Baumschutz hat eine sehr lange Geschichte. Die vermutlich erste geht. Hierzu gehören auch die Bepflanzung von Gartenflächen<br />
Baumschutzverordnung, die im Ansatz mit heutigen Baum- mit Zierbäumen, Sträucher, die Anlage von Rasenflächen oder<br />
schutzvorschriften vergleichbar ist, wurde 1677 durch den kleinen Gartenteichen (Biotopen). Waldbäume und sonstige<br />
Magistrat von Bresslau erlassen. Im Jahre 1948 erließ der hochstämmige Bäume gehören nicht dazu. Der LV Sachsen der<br />
Hamburger Senat die erste Baumschutzverordnung in der BRD. Kleingärtner e. V. informierte dazu noch, dass durch Nadel-<br />
Ebenso gab es in der ehemaligen DDR Baumschutzregelungen, gehölze und Koniferen im Laufe der Zeit der Boden versauert<br />
die mit den Vorschriften in den alten Bundesländern vergleich- und ihm für andere Pflanzen wichtige Feuchtigkeit entzogen<br />
bar waren. wird.<br />
Nach der Wende gewährleisteten zunächst Übergangsregelun- Gleichzeitig sei noch einmal daran erinnert, dass das<br />
gen den Baumschutz. In Sachsen wurde mit dem Sächsischen Verbrennen von Laub und anderem Gehölz im Raum Sayda und<br />
Naturschutzgesetz die Ermächtigungsgrundlage für den Umgebung nur über Ausnahmegenehmigung von der Kommune<br />
kommunalen Baumschutz geschaffen. Es sind deshalb Vorhaben gestattet wird. Solche Ausnahmen wären Pilz- bzw.<br />
an Bäumen, sei es eine Fällung, ein Rückschnitt oder anderweiti- Borkenkäferbefall oder andere Baumkrankheiten.<br />
ge eingreifende Maßnahmen im Großgrün grundsätzlich auf der In diesen Sinne wünsche ich weiterhin eine gute Zusammen-<br />
Grundlage der örtlichen Baumschutzsatzung genehmigungs- arbeit.<br />
pflichtig.<br />
Der Erhalt und der Umgang des so wichtigen Naturgutes ist Bernd Dürichen<br />
daher eine dringlichste Aufgabe. Dabei kommt einer sachge- Naturschutzbeauftragter der Stadt Sayda<br />
mäßen Gehölzpflege, neben der Verkehrssicherungspflicht, ein<br />
hohes Maß von Fachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein<br />
zu.<br />
Beispielweise führt unsachgemäßer Astschnitt zu Eintrittspforten<br />
für Holz zersetzende Pilze, wodurch auch die<br />
Regenerationsfähigkeit gemindert wird. In Sayda und im<br />
Stadtteil Ullersdorf nimmt verstärkt das Kappen von Baumkronen<br />
zu. So etwas sollte man lassen, der Baum wird verunstaltet<br />
und zeigt ein schlechtes Landschaftsbild. Wenn der Baum auf<br />
dem jeweiligen Grundstück eine Gefahr bei Sturm für die dort<br />
stehenden Gebäude ist, sollte man einen Fällantrag oder einen<br />
Antrag zur Baumpflege stellen.<br />
Es gäbe noch viel zu tun, wo ältere, kranke und Gefahr bringende<br />
Bäume gefällt werden müssten und durch neue Anpflanzungen<br />
ersetzt werden sollten.<br />
Feuerholz abzugeben<br />
Die Stadtverwaltung Sayda verkauft ab sofort<br />
Feuerholz zum Preis:<br />
Hartholz pro Festmeter: 35,00 €<br />
zuzüglich Anfahrt<br />
Fichtenholz pro Festmeter: 30,00 €<br />
zuzüglich Anfahrt<br />
Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung<br />
Sayda, Stadtkasse, Frau Erler.<br />
H. Wagner, Bürgermeister