V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Gemeinde St. Peter am Ottersbach
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17/04-2012 GR-Sitzung 29. Juni 2012<br />
8,00 (incl. MW<strong>St</strong>.) verrechnet werden. Des Weiteren soll für die anfallenden Mengen an<br />
Klärschl<strong>am</strong>m aus Kleinkläranlagen und deren Einleitung in die Kläranlage <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong> für Bewohner, die einen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Ottersbach</strong> haben € 20,00 (incl. MW<strong>St</strong>.) pro m³ Klärschl<strong>am</strong>m sowie € 30,00 (incl.<br />
MW<strong>St</strong>.) pro m³ für Bewohner, die keinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />
<strong>Peter</strong> <strong>am</strong> Otterbach haben von der Marktgemeinde verrechnet werden.<br />
���� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt somit auf Antrag des Bürgermeisters<br />
folgende Tarife ab 01. Juli 2012 für die Übernahme aus S<strong>am</strong>melgruben und<br />
Kleinkläranlagen in der Kläranlage <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> einstimmig:<br />
Abwasser aus<br />
S<strong>am</strong>melgruben/m³<br />
Klärschl<strong>am</strong>m aus<br />
Kleinkläranlagen/m³<br />
Hauptwohnsitz in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O. € 5,00 (incl. MW<strong>St</strong>.) € 20,00 (incl. MW<strong>St</strong>.)<br />
kein Hauptwohnsitz in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> a. O. € 8,00 (incl. MW<strong>St</strong>.) € 30,00 (incl. MW<strong>St</strong>.)<br />
Die Differenzierung nach Hauptwohnsitz wird d<strong>am</strong>it gerechtfertigt, dass die<br />
Berechnungen für die maximale Auslastung der Kläranlage ausschließlich für das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgelegt ist und die umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n die Abwässer ihrer<br />
Bevölkerung selbst in ihren eigenen Kläranlagen entsorgen sollen.<br />
Zu 9. Verordnung eines Fahrverbotes für Lastkraftwagen über 3,5<br />
Tonnen auf der <strong>Gemeinde</strong>straße „Triftweg“ (Nr. 8), KG Edla.<br />
GR Gerhard Glauninger betritt um 21,20 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat wird über die Möglichkeit diskutiert, dass auf der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
„Triftweg“ (<strong>Gemeinde</strong>wegnummer 8) in Edla, Verbindungsweg Kaufhaus Schantl, Edla<br />
6 bis Weinhandl, Edla 18 ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen verordnet<br />
wird. Diese Maßnahme ist notwendig, da schwere Lastkraftwagen immer wieder diese<br />
<strong>St</strong>raße, die dafür nicht ausgelegt ist, als Abkürzung verwenden.<br />
���� Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt somit auf Antrag des Bürgermeisters,<br />
gemäß § 43 Abs. 2 lit. a der <strong>St</strong>raßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 i.d.g.F. für<br />
Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen auf der <strong>Gemeinde</strong>straße „Triftweg“<br />
(<strong>Gemeinde</strong>wegnummer 8), KG 66205 Edla ein ganzjähriges „Fahrverbot“ zu erlassen.<br />
Gemäß § 44 Abs. 1 der <strong>St</strong>VO 1960 i.d.g.F. wird diese Verordnung durch Anbringen der<br />
Verbotszeichen gemäß § 52 lit. a Zif. 7a <strong>St</strong>VO 1960 i.d.g.F. auf der besagten<br />
<strong>Gemeinde</strong>straße wirks<strong>am</strong>. Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der<br />
Verkehrszeichen in Kraft.<br />
Zu 10. Ankauf eines Kommunaltraktors.<br />
Da die alten Traktore des Bauhofes <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong> <strong>am</strong> <strong>Ottersbach</strong> mittlerweile nicht mehr<br />
dem <strong>St</strong>and der Technik entsprechen und die Reparaturen für die selbigen immer teurer<br />
werden, wurden Angebote für den Kauf eines Traktors anstelle des <strong>St</strong>eyr Traktor 8130<br />
Allrad eingeholt. Somit liegen folgende Angebote vor:<br />
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