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Ausgabe 03/2012 (5,06 MB)

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Verwaltung<br />

Gemeindebaukommission<br />

vom 18.07.<strong>2012</strong><br />

Landwirtschaftliche Genossenschaft Schluderns<br />

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der<br />

Biogas-Anlage - „Zone für öffentliche übergemeindliche<br />

Einrichtungen“ genehmigt<br />

Rainalter Lukas<br />

Neubau eines Einfamilienhauses- „Wohnbauzone A1 -<br />

Historischer Ortskern“ genehmigt<br />

RK Leasing 2 Ges.m.b.H.<br />

Neubau einer Gewerbehalle mit Büroräumen und<br />

Dienstwohnung und Errichtung einer Photovoltaikanlage in<br />

der Handwerkerzone von Schluderns - „Gewerbeerweiterungsegebiet“<br />

genehmigt<br />

Thaler Veronika - Thaler Tobias - Thaler Florian - Thaler<br />

Bernadette<br />

Variante 1) Umbau und Ausbau des Wohnhauses,<br />

energetische Sanierung und Errichtung von unterirdischen<br />

Garagen - „Wohnbauzone B3 - Auffüllzone genehmigt<br />

STA - Südtiroler Transportstrukturen AG<br />

Überdachung Fahrrad- und Mopedabstellplätze Bahnhof<br />

Spondinig - „Eisenbahngebiet genehmigt<br />

Friedhof Schluderns<br />

Verschmutzung durch Hundekot<br />

Immer wieder kommen der Gemeindeverwaltung Klagen<br />

zu Ohren, dass Hunde den Friedhof beschmutzen.<br />

Teilweise ist es sogar so schlimm, dass gepflanzte Blumen<br />

durch den Hundekot und -urin eingehen.<br />

Alle Besucher des Friedhofes werden deshalb<br />

gebeten, ihre Hunde nicht mit auf den Friedhof zu<br />

nehmen oder sie an der Leine zu führen und den<br />

Hundekot zu entfernen.<br />

Die Woolschell - Seite 10<br />

Grabstein zu<br />

verschenken!<br />

Dieser Grabstein samt Grabumfassung,<br />

Laterne und<br />

Weihwassergefäß wird verschenkt.<br />

Wer Interesse hat, kann sich<br />

bei Frau Stecher Parth Brigitta<br />

(Tel. 335 - 72 99 776) melden!<br />

Katastereintragung der landwirtschaftlichenWirtschaftsgebäude<br />

Auf nationaler Ebene gelten folgende Bestimmungen:<br />

−innerhalb 1. Oktober <strong>2012</strong> ist es möglich, aufgrund<br />

des Ministerialdekretes vom 26. Juli <strong>2012</strong> die<br />

Kategorie für bereits katasteramtlich erfasste<br />

Immobilien abzuändern (z.B. Umstufung von der<br />

Kategorie C/6 in die Kategorie D/10). Die<br />

Umstufung erfolgt mit einer Ersatzerklärung des<br />

Interessierten beim gebiets-zuständigen<br />

Katasteramt. Es wird daran erinnert, dass zum<br />

Zwecke der IMU die Eintragung in die Kategorie<br />

D10 oder die Anmerkung der Landwirtschaftlichkeit<br />

für die Wohnungen keine Voraussetzung für die<br />

Landwirtschaftlichkeit der Gebäude ist. Diese<br />

Voraussetzung gilt hingegen in Bezug auf die<br />

frühere ICI-Regelung;<br />

−innerhalb 30. November <strong>2012</strong> müssen alle noch nicht<br />

katasteramtlich erfassten Gebäude eingetragen<br />

werden und dies unabhängig davon, ob sie von der<br />

IMU befreit sind und/oder ob sie die<br />

landwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen (Art.<br />

13, Abs. 14-ter des GD Nr. 201/2011). Diese<br />

Eintragung erfolgt mit dem DOCFA-Verfahren.<br />

Auf Landesebene und beschränkt auf die Wirtschaftsgebäude,<br />

welche<br />

−die Voraussetzungen der Landwirtschaftlichkeit<br />

erfüllen,<br />

−von der IMU befreit sind (z.B. Stall, Stadel u.s.w.),<br />

−keinen Umbauarbeiten und keiner Eintragung<br />

eines dinglichen Rechtes unterliegen,<br />

wird vorgesehen, dass die Katastereintragung mit<br />

Zuweisung eines Ertrages (DOCFA-Verfahren) nicht<br />

notwendig ist, da die Einschreibung in die Kategorie<br />

F/10 ausreicht.<br />

Für die Immobilien, welche derzeit in der Kategorie F/09<br />

eingetragen sind und welche die Voraussetzungen<br />

gemäß vorhergehendem Satz erfüllen, genügt daher<br />

eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes, die den<br />

landwirtschaftlichen Charakter bezeugt, damit deren<br />

Eintragung in die Kategorie F/10 möglich ist.

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