18.01.2013 Aufrufe

Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich ...

Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich ...

Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Bildungskreditprogramm des Bundes<br />

Seit dem 1. April 2009 gelten die verbesserten Förderbestimmungen des Bildungskreditprogramms.<br />

Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung<br />

und Forschung.<br />

Ausbildung, Studium und Praktika sind <strong>nicht</strong> nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld.<br />

Was tun, wenn das Geld <strong>nicht</strong> reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen<br />

und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?<br />

Genau für diese Fälle hat die Bundesregierung das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen.<br />

Der Bildungskredit unterstützt Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen und<br />

kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen und/oder KfW-Krediten zur Finanzierung von außergewöhnlichem,<br />

<strong>nicht</strong> durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden.<br />

Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern<br />

und des Ehegatten unabhängig.<br />

Die Vorteile auf einen Blick:<br />

• Kreditvolumen von insgesamt 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR<br />

• wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR<br />

• auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene<br />

Aufwendungen<br />

• sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. 2,74 % (Stand: April 2009)<br />

• unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder<br />

Ehegatten<br />

• keine versteckten Kosten<br />

• einfache Antragstellung im Internet<br />

• Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG- möglich<br />

• Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen<br />

• keine Leistungsnachweise nach der Be<strong>will</strong>igung erforderlich<br />

• kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich<br />

• Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate<br />

• niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR<br />

• außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei<br />

möglich<br />

• Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland<br />

• Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten<br />

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln http://www.bva.bund.de/<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!