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Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich ...

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Wichtige Informationen zur Vermeidung der Überschuldung<br />

Mit der Inanspruchnahme eines Kredits - dazu zählen <strong>nicht</strong> nur die Wissenskredite, <strong>sondern</strong> z. B.<br />

auch Handyverträge, gehen Sie langfristige Verpflichtungen ein.<br />

Um <strong>nicht</strong> durch unvorhergesehene Lebensereignisse in eine Schuldenspirale und letztlich in die<br />

Überschuldung zu geraten, ist ein hohes Maß an Disziplin zur Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen<br />

erforderlich.<br />

Wir möchten Ihnen hier einige Hinweise geben, falls Schwierigkeiten mit der Rückzahlung Ihres Kredits<br />

bereits eingetreten sind oder drohen.<br />

<strong>Wer</strong>den Sie bei Zahlungsschwierigkeiten aktiv!<br />

Wenn Sie auf Grund Ihrer aktuellen Lebenssituation Probleme haben, die eingegangene Rückzahlungsverpflichtung<br />

zu erfüllen, vermeiden Sie die Vogel-Strauß-Methode! <strong>Wer</strong>den Sie aktiv und schildern<br />

Sie Ihrem Bankberater Ihre Lage. Teilen Sie ihm die Gründe für Ihre Schwierigkeiten mit (z. B.,<br />

Exmatrikulation, Krankheit oder Arbeitslosigkeit) und warum Sie keine Zahlungen leisten können.<br />

Er versucht gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. In jedem Fall ist es besser, das Problem<br />

aktiv anzugehen, als den Kopf in den Sand zu stecken.<br />

Ergreifen Sie schon bei der ersten Mahnung die Initiative! Lassen Sie es <strong>nicht</strong> zur Titulierung, zu<br />

Pfändungsmaßnahmen oder zur eidesstattlichen Ver<strong>sich</strong>erung kommen.<br />

Eidesstattliche Ver<strong>sich</strong>erung<br />

Wenn z. B. Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher ergebnislos verlaufen, kann der Gläubiger<br />

die Abgabe der eidesstattlichen Ver<strong>sich</strong>erung beantragen. Der Gerichtsvollzieher benennt dann<br />

einen Termin, in dem ein sogenanntes Vermögensverzeichnis angelegt wird, d. h. die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse müssen vollständig offen gelegt werden. Danach erfolgt die Eintragung im Schuldnerverzeichnis<br />

beim Amtsgericht. <strong>Wer</strong> <strong>nicht</strong> frei<strong>will</strong>ig zu dem Termin erscheint, kann verhaftet und zur<br />

Abgabe gezwungen werden.<br />

Dies kann z. B. zu Schwierigkeiten bei der Eröffnung neuer Konten, z. B. Gehaltskonto, bei der Aufnahme<br />

weiterer Kredite, beim Internetkauf oder beim Abschluss eines Mietvertrages führen.<br />

Forderungspfändungen<br />

Mit einem Titel kann neben der Vollstreckung in das bewegliche/unbewegliche Vermögen auch die<br />

Vollstreckung in Forderungen betrieben werden, z. B. Kontopfändung, Lohn/Gehaltspfändungen etc.<br />

Dies verursacht bei den Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitute, Arbeitgeber) erhebliche Mehraufwendungen,<br />

welche ebenfalls von Ihnen zu tragen sind.<br />

Also, bevor es so weit kommt, reden Sie mit Ihrem Bankfachmann! Er wird Sie<br />

beraten und wird Ihnen qualifiziert helfen.<br />

Er weiß: Das Vertrauen ist eine zarte Pflanze. Ist es einmal zerstört, so kommt es<br />

so bald <strong>nicht</strong> wieder.<br />

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