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Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich ...

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Nur dem ausgewählten Vertriebspartner sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

� kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot,<br />

� gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn; das erste Studienfach,<br />

Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen er<strong>sich</strong>tlich sein (ähnlich die Bescheinigung §<br />

9 BAföG). Die einfache Semesterbescheinigung reicht <strong>nicht</strong> aus,<br />

� ein amtliches Ausweisdokument, aus dem <strong>sich</strong> die Meldeanschrift ergibt (z. B. Personalausweis,<br />

auch Reisepass in Verbindung mit der gültigen Meldebestätigung),<br />

� bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht durch<br />

die zuständige Ausländerbehörde.<br />

� Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung im Inland,<br />

� in fortgeschrittenen Studienphasen das Leistungsnachweisformular.<br />

� Bei sogenannten Bildungsinländern zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule über die deutsche<br />

Hochschulzugangsberechtigung,<br />

Somit bilden das Antragsformular, das Vertragsangebot und gegebenenfalls das Formular zum Leistungsnachweis<br />

den Dokumentensatz, der einem am Programm mitwirkenden Vertriebspartner nach<br />

Wahl des Studierenden vor Ort (Kreditinstitute oder Studentenwerke) ausgefüllt und ausgedruckt<br />

vorzulegen ist (insg. 15 Blätter!)<br />

Der Vertriebspartner berät im Hinblick auf den persönlichen Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen<br />

und prüft, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Soweit <strong>sich</strong> im Gespräch<br />

ein Änderungsbedarf hin<strong>sich</strong>tlich des vorgelegten Angebots ergibt, kann ein neues Angebot erstellt<br />

und ausgedruckt werden.<br />

Wann gilt der Antrag als angenommen und be<strong>will</strong>igt?<br />

Nach der Unterzeichnung übersendet der Vertriebspartner den Antrag und das Vertragsangebot des<br />

Studierenden sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare<br />

auf dem Postweg an die KfW, die nach positiver Entscheidung dem Darlehensnehmer eine<br />

Annahmebestätigung zukommen lässt.<br />

Wichtig ist, dass die Unterzeichnung des Darlehensangebots erst im Beisein eines Mitarbeiters<br />

des Vertriebspartners vorgenommen wird!<br />

Die Zahlungsphase beginnt frühestens in dem auf den Eingang des vollständigen Vertragsangebotes<br />

bei der KfW folgenden Monats. Somit hat der Vertriebspartner den unterschriebenen Vertrag<br />

unverzüglich per Briefpost an die KfW zu senden! Die „Online-Freigabe“ ist <strong>nicht</strong> ausreichend.<br />

Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Internet-Portal.<br />

Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen.<br />

Bei Nichtvorliegen der Antragsvoraussetzungen oder für den Fall, dass die zu vervollständigenden<br />

und auszudruckenden Dokumente oder die Nachweise <strong>nicht</strong> vollständig vorgelegt werden, wird der<br />

Vertriebspartner keine Weiterleitung an die KfW vornehmen. In Zweifelsfällen kann <strong>sich</strong> der Antragsteller<br />

direkt an die KfW wenden.<br />

Die KfW lehnt Anträge von Antragstellern ab, die bereits die eidesstattliche Ver<strong>sich</strong>erung abgegeben<br />

haben, gegen die eine Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Ver<strong>sich</strong>erung<br />

erlassen wurde, über deren Vermögen ein Privatinsolvenzverfahren anhängig ist oder bei denen ein<br />

außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anhängig ist.<br />

Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht <strong>nicht</strong>.<br />

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