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Nr. 4/2008 (2,14 MB)

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Jahrgang 18 - <strong>Nr</strong>. 4 / August <strong>2008</strong> Die Seite der Raika<br />

Schlafende Bankkonten<br />

Mit dem Finanzgesetz 2005 wurde ein Fonds zur Entschädigung von Opfern der verschiedenen<br />

Finanzskandale in Italien (Parmalat, Cirio, ....) errichtet. Gespeist wird dieser Fonds durch<br />

sogenannte „schlafende Bankkonten“. Gemeint sind dabei Guthaben, die von ihren Inhabern<br />

„vergessen“ wurden oder von denen eben niemand Kenntnis hat.<br />

Wenn nun also Bankguthaben seit mehr als 10 Jahren völlig unbewegt bleiben, so müssen die<br />

Banken diese Guthaben einziehen und dem genannten Fonds in Rom überweisen. Natürlich wird bei<br />

nominativen (auf den Namen lautenden) Einlagen vor der Abführung der Gelder ein<br />

Informationsschreiben an den Inhaber verschickt, um diese zu „erinnern“ und somit die Möglichkeit<br />

zu geben, den „Schlafzustand“ der Einlage abzuwenden.<br />

Problematisch bleibt die Angelegenheit allerdings bei den Überbringerpapieren. Dort kennt die<br />

Bank nur den ursprünglichen Eröffner, hat aber keine Kenntnis darüber, wer aktuell der rechtmäßige<br />

Inhaber des Titels ist. Aus diesem Grund ist für die Überbringersparbücher keine Mitteilung mittels<br />

Einschreibebrief möglich. Die Banken veröffentlichen zwar die betroffenen Kontonummern in den<br />

Schalterräumen, jedoch ohne Namen.<br />

Jeder, der Inhaber eines Überbringerpapieres ist, tut gut daran zu prüfen, ob dieses in den<br />

letzten Jahren auch bewegt wurde. Häufig vergessen werden Überbringersparbücher, die als<br />

Kaution für etwas übergeben wurden.<br />

Einer ersten Erhebung zufolge soll es in Italiens Banken über 100.000 schlafende Konten geben.<br />

Im Dienste der Allgemeinheit<br />

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