Technischer Bericht Uelisgraben - Adelboden
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wenige geschützte<br />
Arten<br />
Wald beim Geschiebesammler<br />
Ufergehölz<br />
Ausreichender Gewässerraum, ausreichende Wasserführung und ausreichende<br />
Wasserqualität sind die drei Entwicklungsziele der nachhaltigen Gewässerpolitik<br />
des Bundes. Daher sind heute minimale Breiten der Uferbereiche gesetzlich<br />
geregelt. Dies ermöglicht eine ausreichende Raumsicherung für Fliessgewässer,<br />
damit ihre ökologischen Funktionen sowie ein verbesserter Hochwasserschutz<br />
gewährleistet sind.<br />
Der Raumbedarf Fliessgewässer setzt sich zusammen aus der Sohlenbreite<br />
(Mittelwasserlinie) und dem Uferbereich. Für die Bestimmung des Uferbereichs<br />
wird die Schlüsselkurve (Anhang I, WBV Kt. Bern) unter Berücksichtigung der<br />
revidierten Gewässerschutzgebung (Art. 41a, GSchV) angewendet. Der grössere<br />
der beiden ermittelten Uferbereiche ist massgebend für die Sicherung des<br />
Raumbedarfs.<br />
Für den im Projektperimeter betroffenen Gewässerabschnitt des Uelisgrabe ist<br />
oberhalb der Senggistrasse der Uferbereich nach WBV massgebend. Unterhalb<br />
Senggistrasse bis zur Einmündung in den Allebach ist der Uferbereich nach<br />
GSchV massgebend. Die ermittelten Breiten des Gewässerraums für die verschiedenen<br />
Abschnitte können der Tabelle 5 entnommen werden. Die gemessene<br />
Sohlenbreite beträgt im gesamten Abschnitt ca. 2 m.<br />
Abschnitt Natürlichkeitsgrad Faktor nat.<br />
Gerinnebreite<br />
HWS Uelisgrabe, Projekt 2009<br />
<strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong> Bauprojekt<br />
Juli 2012 16<br />
ges. Breite Gewässerraum<br />
nach WBV nach GSchV<br />
km 0.750 - 0.635 natürlich/naturnah x 1 2 m 18 m 12 m<br />
km 0.635 - 0.570 stark beeinträchtigt x 2 4 m 15 m 17 m<br />
km 0.570 - 0.350 künstlich/naturfremd x 2 4 m 15 m 17 m<br />
km 0.350 - 0.115 wenig beeinträchtigt x 1.5 3 m 14 m 14.5 m<br />
km 0.115 - 0.000 künstlich/naturfremd x 2 4 m 15 m 17 m<br />
Tab. 5: Zusammenstellung Breite des Gewässerraums Uelisgrabe<br />
2.12 Flora und Fauna<br />
Gemäss ökologischem Gutachten (siehe Anhang 3) wachsen in den verschiedenen,<br />
vom Projekt betroffenen Flächen links und rechts des Uelisgrabe wenige<br />
geschützte Arten.<br />
Beim Geschiebesammler wächst ein Heidelbeer-Fichtenwald. Die Waldeinheit<br />
gilt nicht als geschützte Vegetationseinheit nach NHV.<br />
Der Bach hat sich im Verlaufe der Zeit tief eingeschnitten. An den schattigen,<br />
steilen Rändern des Uelisgrabe wachsen auf wenigen Metern verschiedene<br />
Laubbäume, welche vom Förster nicht als Ufergehölz gewertet werden.