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Technischer Bericht Uelisgraben - Adelboden

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wenige geschützte<br />

Arten<br />

Wald beim Geschiebesammler<br />

Ufergehölz<br />

Ausreichender Gewässerraum, ausreichende Wasserführung und ausreichende<br />

Wasserqualität sind die drei Entwicklungsziele der nachhaltigen Gewässerpolitik<br />

des Bundes. Daher sind heute minimale Breiten der Uferbereiche gesetzlich<br />

geregelt. Dies ermöglicht eine ausreichende Raumsicherung für Fliessgewässer,<br />

damit ihre ökologischen Funktionen sowie ein verbesserter Hochwasserschutz<br />

gewährleistet sind.<br />

Der Raumbedarf Fliessgewässer setzt sich zusammen aus der Sohlenbreite<br />

(Mittelwasserlinie) und dem Uferbereich. Für die Bestimmung des Uferbereichs<br />

wird die Schlüsselkurve (Anhang I, WBV Kt. Bern) unter Berücksichtigung der<br />

revidierten Gewässerschutzgebung (Art. 41a, GSchV) angewendet. Der grössere<br />

der beiden ermittelten Uferbereiche ist massgebend für die Sicherung des<br />

Raumbedarfs.<br />

Für den im Projektperimeter betroffenen Gewässerabschnitt des Uelisgrabe ist<br />

oberhalb der Senggistrasse der Uferbereich nach WBV massgebend. Unterhalb<br />

Senggistrasse bis zur Einmündung in den Allebach ist der Uferbereich nach<br />

GSchV massgebend. Die ermittelten Breiten des Gewässerraums für die verschiedenen<br />

Abschnitte können der Tabelle 5 entnommen werden. Die gemessene<br />

Sohlenbreite beträgt im gesamten Abschnitt ca. 2 m.<br />

Abschnitt Natürlichkeitsgrad Faktor nat.<br />

Gerinnebreite<br />

HWS Uelisgrabe, Projekt 2009<br />

<strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong> Bauprojekt<br />

Juli 2012 16<br />

ges. Breite Gewässerraum<br />

nach WBV nach GSchV<br />

km 0.750 - 0.635 natürlich/naturnah x 1 2 m 18 m 12 m<br />

km 0.635 - 0.570 stark beeinträchtigt x 2 4 m 15 m 17 m<br />

km 0.570 - 0.350 künstlich/naturfremd x 2 4 m 15 m 17 m<br />

km 0.350 - 0.115 wenig beeinträchtigt x 1.5 3 m 14 m 14.5 m<br />

km 0.115 - 0.000 künstlich/naturfremd x 2 4 m 15 m 17 m<br />

Tab. 5: Zusammenstellung Breite des Gewässerraums Uelisgrabe<br />

2.12 Flora und Fauna<br />

Gemäss ökologischem Gutachten (siehe Anhang 3) wachsen in den verschiedenen,<br />

vom Projekt betroffenen Flächen links und rechts des Uelisgrabe wenige<br />

geschützte Arten.<br />

Beim Geschiebesammler wächst ein Heidelbeer-Fichtenwald. Die Waldeinheit<br />

gilt nicht als geschützte Vegetationseinheit nach NHV.<br />

Der Bach hat sich im Verlaufe der Zeit tief eingeschnitten. An den schattigen,<br />

steilen Rändern des Uelisgrabe wachsen auf wenigen Metern verschiedene<br />

Laubbäume, welche vom Förster nicht als Ufergehölz gewertet werden.

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