Kreiha-Info 09/2010 - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach
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E I N L A D U N G<br />
Gemäß § 61 der Satzung der Tischler-Innung <strong>Mönchengladbach</strong>/<br />
Rheydt (in der letzten Fassung vom 10.12.1991) lade ich alle Gesellinnen<br />
/ Gesellen unserer Mitgliedsbetriebe zu einer Wahlversammlung<br />
zur<br />
WAHL DES GESELLENAUSSCHUSSES<br />
der Tischler-Innung <strong>Mönchengladbach</strong>/Rheydt,<br />
Wahlperiode vom 4.11.<strong>2010</strong> bis 3.11.2013, ein<br />
für Dienstag, den 19. Oktober <strong>2010</strong>, um 18.00 Uhr,<br />
in die Cafeteria, im „Haus des Handwerks“, 1. Stock,<br />
Pescher Str. 115 in 41065 <strong>Mönchengladbach</strong>.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der<br />
form- und fristgerechten Einladung durch den Wahlleiter<br />
2. Feststellung der wahlberechtigten Anwesenden<br />
3. Prüfung der Wahlvorschläge<br />
4. Wahl der Mitglieder des Gesellenausschusses und der Ersatzmitglieder<br />
5. Feststellung des Wahlergebnisses<br />
6. Verschiedenes.<br />
Zur Wahl des Gesellenausschusses sind berechtigt die bei den Innungsmitgliedern<br />
beschäftigten Gesellinnen / Gesellen im Sinne<br />
der §§ 57, 58 der Innungssatzung. Zur Stimmabgabe bedarf die Gesellin<br />
/ der Geselle einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, seit<br />
wann sie / er in dem Betrieb eines Innungsmitglieds als Gesellin /<br />
Geselle beschäftigt ist. Wahlvorschläge können auch vor der Wahlversammlung<br />
schriftlich beim Wahlleiter in der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Mönchengladbach</strong> eingereicht werden.<br />
Wolfgang R. Sander – Wahlleiter<br />
Der Termin für die Veranstaltungsreihe<br />
„ALLES WAS RECHT IST“ steht fest.<br />
Der Präsident des Landgerichts, die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und die<br />
Staatsanwaltschaft sowie die Direktorin des Arbeitsgerichts <strong>Mönchengladbach</strong><br />
laden im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Alles<br />
was Recht ist“ alle Interessierten zu einer <strong>Info</strong>rmationsveranstaltung<br />
über Rechtsfragen rund um Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit.<br />
Unter dem Titel „Schwarzarbeit – Risiken und Folgen“ werden<br />
Fragen rund um das Thema Schwarzarbeit in zivil-, arbeits- und<br />
strafrechtlicher Hinsicht beantwortet.<br />
Die Veranstaltung findet am<br />
Donnerstag, 7. Oktober <strong>2010</strong>, um 19.00 Uhr im<br />
Schwurgerichtssaals des Landgerichts <strong>Mönchengladbach</strong><br />
statt. Der Eintritt ist frei.<br />
Thematisiert wird u.a.:<br />
Welche volkswirtschaftlichen Schäden verursacht Schwarzarbeit?<br />
Muss der Auftraggeber für Schwarzarbeit zahlen?<br />
Ist Schwarzarbeit ein Kündigungsgrund?<br />
Kann ein Schwarzarbeiter Arbeitslohn beanspruchen?<br />
Welche strafrechtlichen Risiken drohen?<br />
Zu diesen und anderen Fragen werden die Referenten nach der<br />
Podiumsdiskussion Rede und Antwort stehen.<br />
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