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Kreiha-Info 09/2010 - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

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E I N L A D U N G<br />

Gemäß § 61 der Satzung der Tischler-Innung <strong>Mönchengladbach</strong>/<br />

Rheydt (in der letzten Fassung vom 10.12.1991) lade ich alle Gesellinnen<br />

/ Gesellen unserer Mitgliedsbetriebe zu einer Wahlversammlung<br />

zur<br />

WAHL DES GESELLENAUSSCHUSSES<br />

der Tischler-Innung <strong>Mönchengladbach</strong>/Rheydt,<br />

Wahlperiode vom 4.11.<strong>2010</strong> bis 3.11.2013, ein<br />

für Dienstag, den 19. Oktober <strong>2010</strong>, um 18.00 Uhr,<br />

in die Cafeteria, im „Haus des Handwerks“, 1. Stock,<br />

Pescher Str. 115 in 41065 <strong>Mönchengladbach</strong>.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der<br />

form- und fristgerechten Einladung durch den Wahlleiter<br />

2. Feststellung der wahlberechtigten Anwesenden<br />

3. Prüfung der Wahlvorschläge<br />

4. Wahl der Mitglieder des Gesellenausschusses und der Ersatzmitglieder<br />

5. Feststellung des Wahlergebnisses<br />

6. Verschiedenes.<br />

Zur Wahl des Gesellenausschusses sind berechtigt die bei den Innungsmitgliedern<br />

beschäftigten Gesellinnen / Gesellen im Sinne<br />

der §§ 57, 58 der Innungssatzung. Zur Stimmabgabe bedarf die Gesellin<br />

/ der Geselle einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, seit<br />

wann sie / er in dem Betrieb eines Innungsmitglieds als Gesellin /<br />

Geselle beschäftigt ist. Wahlvorschläge können auch vor der Wahlversammlung<br />

schriftlich beim Wahlleiter in der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Mönchengladbach</strong> eingereicht werden.<br />

Wolfgang R. Sander – Wahlleiter<br />

Der Termin für die Veranstaltungsreihe<br />

„ALLES WAS RECHT IST“ steht fest.<br />

Der Präsident des Landgerichts, die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und die<br />

Staatsanwaltschaft sowie die Direktorin des Arbeitsgerichts <strong>Mönchengladbach</strong><br />

laden im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Alles<br />

was Recht ist“ alle Interessierten zu einer <strong>Info</strong>rmationsveranstaltung<br />

über Rechtsfragen rund um Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit.<br />

Unter dem Titel „Schwarzarbeit – Risiken und Folgen“ werden<br />

Fragen rund um das Thema Schwarzarbeit in zivil-, arbeits- und<br />

strafrechtlicher Hinsicht beantwortet.<br />

Die Veranstaltung findet am<br />

Donnerstag, 7. Oktober <strong>2010</strong>, um 19.00 Uhr im<br />

Schwurgerichtssaals des Landgerichts <strong>Mönchengladbach</strong><br />

statt. Der Eintritt ist frei.<br />

Thematisiert wird u.a.:<br />

Welche volkswirtschaftlichen Schäden verursacht Schwarzarbeit?<br />

Muss der Auftraggeber für Schwarzarbeit zahlen?<br />

Ist Schwarzarbeit ein Kündigungsgrund?<br />

Kann ein Schwarzarbeiter Arbeitslohn beanspruchen?<br />

Welche strafrechtlichen Risiken drohen?<br />

Zu diesen und anderen Fragen werden die Referenten nach der<br />

Podiumsdiskussion Rede und Antwort stehen.<br />

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