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Ausgabe 01.08.2010 1 von 31 Hallo Ihr Lieben, Ihr erinnert Euch ...

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Pressesprecher des Polizeipräsidiums Osthessen. Nur Leuten mit Jagdschein sei es erlaubt, mit einer<br />

Schrotflinte Tiere zu erlegen. Auf Katzen und Hunde darf nach dem Hessischen Jagdgesetz<br />

außerdem nur in Ausnahmefällen geschossen werden. Dass sich die Katze so weit vom Haus der<br />

Familie entfernt hat, glaubt die Katzenbesitzerin jedoch nicht. Andererseits kann sie sich auch nicht<br />

vorstellen, dass es innerhalb des Dorfes passiert ist.<br />

Dieser Fall sei nicht der erste, berichtet Silke Gramatzki-Wieczorek, Vorsitzende des<br />

Tierschutzvereins Verantwortung Leben. <strong>Ihr</strong> ist bekannt, dass in einigen Orten vermehrt Katzen ins<br />

Visier genommen werden. Erst kürzlich gab es einen Vorfall in Müs. „Wir übernehmen oftmals die<br />

Kosten für die Operationen, weil sie irgendwo gefunden werden und kein Besitzer ausfindig gemacht<br />

werden kann“, sagt sie. Der zuständige Arzt rufe die Tierschützerin an, wenn ein Tier aufgefunden<br />

wird. Sie schaue sich das Tier dann sofort selbst an und versuche, so gut wie möglich die finanziellen<br />

Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Tier zu helfen. Die Familie hofft, dass Batman nun bald<br />

wieder fit ist und dass so etwas nicht noch anderen Katzen passiert.<br />

Von unserem Redaktionsmitglied<br />

Ann-Katrin Göbel<br />

Hintergrund<br />

Das Töten <strong>von</strong> wildernden Hunden und streunenden Katzen ist im Bundesjagdgesetz sowie in den<br />

Jagdgesetzen der Länder durch die entsprechenden Jagdschutz-Paragrafen geregelt.<br />

Im Hessischen Jagdgesetz heißt es, Jagdschutzberechtigte (unter anderem Polizei- und Forstbeamte,<br />

Revierinhaber oder bestätigte Jagdaufseher) sind befugt:<br />

Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung <strong>von</strong> Begleitpersonen Wild nachstellen, und<br />

Katzen, die in einer Entfernung <strong>von</strong> mehr als 500 Metern, im Zeitraum vom 1. März bis <strong>31</strong>. August in<br />

einer Entfernung <strong>von</strong> mehr als 300 Metern <strong>von</strong> der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden,<br />

zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr<br />

abzuwehren, die <strong>von</strong> dem Hund oder der Katze ausgehen.<br />

In Hessen wurden im Jagdjahr 2008/09 etwa 1000 Katzen und 25 Hunde erlegt.<br />

Ziel des Jagdschutzparagrafen ist es, Wildtiere vor den 500 000 Haustieren zu schützen, die alljährlich<br />

ausgesetzt werden, oft verwildern und sich dann in ihrem Überlebenskampf <strong>von</strong> Singvögeln und<br />

Jungwild ernähren müssen.<br />

Da diese Schadensabwendung gesellschaftlich nicht unumstritten ist, appelliert der Deutsche<br />

Jagdschutzverband, die nationale Dachorganisation der Jäger, an seine Mitglieder, die Auslegung des<br />

Wildschutzes in jedem einzelnen Fall sorgfältig abzuwägen. Dies gelte insbesondere in der näheren<br />

Umgebung <strong>von</strong> Siedlungen.<br />

Fuldaer Zeitung<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>01.08.2010</strong> 23 <strong>von</strong> <strong>31</strong><br />

Medienmitteilung: Wann kommt eine gerechtere Jagd?<br />

Der Verein Wildtierschutz Schweiz nimmt dazu wie folgt Stellung:<br />

Davos, 27. Juli 2010<br />

Mit grosser Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Pro Natura auch die Auffassung vertritt,<br />

dass die Jagd in der Schweiz modernisiert werden muss.<br />

Nach dem Studium einiger Statements zur Jagd <strong>von</strong> einigen der Befragten im aktuellen Print-Magazin<br />

<strong>von</strong> Pro Natura vom Juli 2010 kommt auch der Verein Wildtierschutz Schweiz zum Schluss, dass der<br />

Fisch vom Kopfe her stinkt.<br />

Es ist unabdingbar, dass die Jagd in der Schweiz aus den wirren Phantasien bestimmter Jäger geholt<br />

wird und gesamtschweizerisch nach unabhängigen, modernen wildbiologischen und<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie ethischen und moralischen Gesichtspunkten geregelt wird.<br />

Es herrscht schweizweit kantonsübergreifend ein durchtriebenes Chaos auf dem Buckel<br />

empfindsamer Lebewesen und der Bevölkerung.

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