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ZUHAUSE MEIN - Gemeinde Kirchberg an der Raab

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Koma-Trinken: Eltern tragen Mitver<strong>an</strong>twortung<br />

In den verg<strong>an</strong>genen Wochen haben sich die Fälle von exzessiv trinkenden Jugendlichen in Österreich<br />

gehäuft. Das Thema „Koma-Trinken“ war in allen Medien. Was die wenigsten Eltern wissen: Durch das<br />

Jugendschutzgesetz tragen Eltern Mitver<strong>an</strong>twortung für ihre min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>, wenn sich diese<br />

bis zur Bewusstlosigkeit betrinken.<br />

Wie immer wurden von Politik und Medien auch allerlei brauchbare (und auch unbrauchbare) Vorschläge<br />

artikuliert, wie m<strong>an</strong> dem Problem Herr werden könnte. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist dazu folgendes<br />

festzuhalten: Wir werden – wenn das notwendig ist – bei Dorf- und Zeltfesten eine Reihe von Maßnahmen<br />

setzen und den Ver<strong>an</strong>staltern Auflagen erteilen. Dies reicht von <strong>der</strong> Kennzeichnung min<strong>der</strong>jähriger<br />

Jugendlicher durch farbige Armbän<strong>der</strong> bis hin zu einem völligen Zutrittsverbot für Jugendliche zu<br />

solchen Festen. In Absprache mit Polizei und Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft sind auch weit schärfere Maßnahmen<br />

möglich.<br />

Eltern sind für ihre Kin<strong>der</strong> voll haftbar<br />

Tatsache ist aber, dass all diese Maßnahmen keinen Erfolg haben werden, wenn wir nicht auf die Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Eltern zählen können. Erziehungsarbeit und Aufsichtspflicht k<strong>an</strong>n den Eltern niem<strong>an</strong>d<br />

abnehmen. Dazu kommt, dass viele <strong>der</strong> jüngst bek<strong>an</strong>nt gewordenen Exzesse in privatem Rahmen begonnen<br />

o<strong>der</strong> stattgefunden haben. Auch gegen die vielfach stattfindenden „Besäufnisse in Park<strong>an</strong>lagen“<br />

o<strong>der</strong> <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en öffentlichen Plätzen greifen Sicherheitsmaßnahmen <strong>der</strong> Behörden nicht.<br />

Vielen Eltern scheint darüber hinaus nicht klar zu sein, dass sie für die H<strong>an</strong>dlungen ihrer min<strong>der</strong>jährigen<br />

Kin<strong>der</strong> im Sinne des Jugendschutzgesetzes voll ver<strong>an</strong>twortlich und haftbar sind. Übermäßiger Alkoholkonsum<br />

ist – egal ob in privatem o<strong>der</strong> öffentlichem Rahmen – kein Kavaliersdelikt. Wenn min<strong>der</strong>jährige<br />

Jugendliche mit <strong>der</strong> Rettung ins Kr<strong>an</strong>kenhaus gebracht werden müssen, weil sie so betrunken<br />

sind, so ist dies eine Verletzung <strong>der</strong> Aufsichtspflicht <strong>der</strong> Eltern.<br />

Intensive Gespräche mit den Kin<strong>der</strong>n führen<br />

Was können Eltern nun konkret tun? Vielfach bringen Jugendliche große Mengen schwerer Alkoholika<br />

selbst auf diverse Feste mit bzw. schmuggeln sie hinein. Vergewissern Sie sich, dass ihre Kin<strong>der</strong> das<br />

Haus nicht mit einem Rucksack voller schwerer Alkoholika verlassen o<strong>der</strong> diese im nächstbesten Supermarkt<br />

einkaufen, bevor sie zu Ver<strong>an</strong>staltungen gehen. Führen Sie intensive Gespräche mit ihren Kin<strong>der</strong>n,<br />

in denen Sie sie auf die gesundheitlichen und auch strafrechtlichen Folgen des „Koma-Trinkens“<br />

hinweisen. Vereinbaren Sie mit ihren Kin<strong>der</strong>n beim Besuch von Ver<strong>an</strong>staltungen fixe Uhrzeiten, zu denen<br />

sie zu Hause sein müssen bzw. abgeholt werden. Führen Sie diese Gespräche mit Ihren Kin<strong>der</strong>n<br />

auch d<strong>an</strong>n, wenn Sie fest <strong>der</strong> Meinung sind, dass „meine Kin<strong>der</strong> so etwas nie machen würden“. Die<br />

jüngsten Erfahrungen zeigen: In den meisten Fällen fielen die Eltern aus allen Wolken, weil sie eben<br />

dachten, dass ihre Kin<strong>der</strong> nie und nimmer solche Schritte setzen würden. Helfen Sie mit und tragen Sie<br />

dazu bei, dass es in unserer <strong>Gemeinde</strong> NICHT zu solchen Vorfällen kommen k<strong>an</strong>n, und wir weiterhin<br />

fröhlich und problemlos unsere schönen Feste im Sommer feiern können.<br />

- Neueröffnung<br />

Am Freitag, dem 14. September<br />

2007, eröffnete Petra Anf<strong>an</strong>g<br />

einen „second h<strong>an</strong>d shop“ am<br />

<strong>Kirchberg</strong>er Hauptplatz. Gut<br />

Erhaltenes wird auf Kommission<br />

übernommen und drei Monate<br />

zum Verkauf <strong>an</strong>geboten.<br />

Auf diese Weise können Schnäppchenjäger<br />

Interess<strong>an</strong>tes günstig<br />

erwerben.<br />

Der Bürgermeister gratulierte<br />

im Namen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zur<br />

Geschäftseröffnung.<br />

Seite 14

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