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Geschäftsbericht 2011 - Kardex

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5.3 Entschädigungssystem<br />

37<br />

Der Verwaltungsrat genehmigt einmal jährlich auf Antrag des Compensation und<br />

Nomination Committee die fixe Entschädigung für die einzelnen Mitglieder des<br />

Verwaltungsrats. Das jeweils betroffene Mitglied hat ein Mitspracherecht. Der Verwaltungsrat<br />

setzt einmal jährlich auf Antrag des Compensation und Nomination<br />

Committee die fixe und variable Entschädigung für das nächste Jahr für die Head of<br />

Divisions und den CFO basierend auf Zielvorgaben, fest und genehmigt die<br />

Vergütungsreglemente, die vom Vorsitzenden des Executive Committee erstellt<br />

werden. Zudem genehmigt er auf Antrag des Compensation und Nomination<br />

Committees die variable Entschädigung der Head of Divisions und des CFO, basierend<br />

auf der Erreichung der festgelegten Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Die Mitglieder des Executive Committees haben dabei kein Mitspracherecht.<br />

Das Compensation and Nomination Committee hat keine externen Berater beigezogen.<br />

5.3.1 Verwaltungsrat<br />

5.3.1.1 Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit, insbesondere für die<br />

Vorbereitung und Teilnahme an den Sitzungen sowie für die Arbeit in den Ausschüssen,<br />

jährlich ein fixes Honorar. 70 bis 80 % des fixen Honorars der Verwaltungsräte<br />

werden in bar ausbezahlt und 20 bis 30 % müssen im Ermessen jedes<br />

Ver waltungsrats in <strong>Kardex</strong>-Aktien bezogen werden, wobei die bezogenen Aktien<br />

gegenüber dem Durchschnittskurs des Vormonats (normalerweise Juni) vor dem<br />

Bezug um 16 % verbilligt sind und für drei Jahre gesperrt bleiben. Die Festsetzung<br />

der Entschädigung durch den Verwaltungsrat richtet sich nach den Kriterien der<br />

übertragenen Verantwortung, der Komplexität der Aufgabe, den fachlichen und per-<br />

sönlichen Anforderungen und der erwarteten zeitlichen Beanspruchung. Die<br />

Gewichtung der genannten Kriterien erfolgt nach freiem Ermessen. Bei der Festsetzung<br />

werden öffentlich zugängliche Informationen von vergleichbaren an der<br />

SIX Swiss Exchange kotierten Schweizer Industrieunternehmen ähnlicher Grösse mit<br />

internationaler Produktions- und Marktorganisation herangezogen.<br />

5.3.1.2 Exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

Exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre operative Tätigkeit als<br />

Mitglieder des Executive Committees eine Entschädigung in bar, die nach effektivem<br />

Aufwand abgerechnet wird. Dies trifft für den Präsidenten und den Vizepräsidenten<br />

des Verwaltungsrats zu.<br />

5.3.2 Übrige Mitglieder des Executive Committee<br />

Die übrigen Mitglieder des Executive Committees (CFO und Head of Divisions)<br />

erhalten eine Vergütung, die aus fixen Barbezügen sowie aus variablen leistungsund<br />

erfolgsabhängigen Bezügen besteht.<br />

Die fixen Barbezüge setzen sich aus dem Monatssalär, den pauschalen Repräsentationsspesen<br />

sowie Sach- und Zusatzleistungen zusammen. Im Weiteren erfolgt<br />

eine fixe Einzahlung in die Vorsorgeeinrichtung.

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