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ZWISCHEN FRUTZ UND FRÖDISCH - Gemeinde Zwischenwasser

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Vor Beginn der Reisezeit werden vermehrt Reisepassanträge<br />

gestellt. Sie können im <strong>Gemeinde</strong>amt oder bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.<br />

Was brauche ich für einen neuen<br />

Reisepass<br />

_ der Antragsteller muss persönlich anwesend sein<br />

_ gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)<br />

_ 1 Passfoto das den EU­Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos)<br />

und nicht älter als ein halbes Jahr ist<br />

_ haben sich Daten geändert (Name, akad.Grad etc.), sind die entsprechenden<br />

Nachweise mitzubringen<br />

_ ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei<br />

sein und sich ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der<br />

Obsorgebeschluss des Gerichtes vorgelegt werden.<br />

_ ist der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen, muss die Geburtsurkunde, ein<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell eine Heiratsurkunde oder<br />

Nachweise von akademischen Graden vorgelegt werden ­ Urkunden sind im<br />

Original vorzulegen<br />

_ hat der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich, muss eine<br />

aktuelle Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 1 Monat) mitgebracht werden<br />

_ € 75,90<br />

Was brauche ich für einen neuen<br />

Personalausweis (Scheckkarte)<br />

_ der Antragsteller muss persönlich anwesend sein<br />

_ gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder gültiger<br />

Personalausweis<br />

_ wenn kein gültiges Dokument vorhanden ist, sind die Geburtsurkunde,<br />

evtl. Heiratsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuelle<br />

Nachweise von akademischen Graden vorzulegen<br />

_ Urkunden sind im Original vorzulegen<br />

_ 1 Passfoto das den EU­Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos)<br />

und nicht älter als ein halbes Jahr ist<br />

_ ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei<br />

sein und sich ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der<br />

Obsorgebeschluss des Gerichtes vorgelegt werden.<br />

_ € 61,50

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