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Gde-Bl Mai 2011.pdf 2,46 MByte - Stallwang

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digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität<br />

- in Perfektion mit HDTV und Dolby Digital - und<br />

zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PAL-<br />

Fernsehen.<br />

Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.<br />

Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt<br />

und ohne zusätzliche Kosten zu empfangen: Es umfasst neben<br />

dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landesund<br />

Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme<br />

EinsExtra, Einsfestival und EinsPlus, der Bildungskanal<br />

BR-alpha sowie die Partnerprogramme ARTE, PHOE-<br />

NIX, 3sat und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die<br />

Elektronische Programmvorschau der ARD.<br />

Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-<br />

Landesrundfunkanstalten, darunter auch neun BR-Radiowellen.<br />

Wichtige Informationsadressen<br />

Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de<br />

und www.br-online.de/satellit sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice<br />

unter Telefon: 0 18 05 /00 14 95 (14<br />

Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und maximal 42 Cent/Minute<br />

aus Mobilfunknetzen)<br />

oder per E-<strong>Mai</strong>l unter: info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen.<br />

Die Mittagsglocken läuten, ein Beamter stößt seinen vor sich<br />

hin dösenden Kollegen: „Gehst du mit essen, oder arbeitest du<br />

durch?”<br />

Wichtige Telefonnummern<br />

Ärztlicher Notdienst: 01805/191212<br />

Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112<br />

Polizei: 110<br />

Pfarramt <strong>Stallwang</strong>: 09964/60066<br />

VG <strong>Stallwang</strong>: 09964/6402-0<br />

Kindergarten <strong>Stallwang</strong>: 09964/342<br />

Volksschule <strong>Stallwang</strong>: 09964/388<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt<br />

und Land (ZAW-SR): 09421/9902-0<br />

Sperrmüll-Service (ZAW-SR): 09421/9902-33<br />

Stromversorgung E.ON Bayern AG<br />

- technischer Kundenservice: 0180 219 20 71*<br />

- Störungsnummer: 0180 2 19 20 91*<br />

(*jeweils 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />

Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com<br />

<strong>Stallwang</strong> · Tel. 09964/264<br />

Es ist soweit - Früchtezeit!<br />

Beerenstarke Angebote:<br />

köstliche Obstschnitten mit frischen<br />

Früchten der Saison<br />

zarte Fruchtplunderstücke<br />

leckere <strong>Bl</strong>echkuchen mit Früchten<br />

Gehwege sind für Fußgänger gebaut!<br />

Für Kinder, Mütter mit Kinderwägen,<br />

ältere Personen!<br />

- nicht aber zum Parken von Autos!!!<br />

„Herr Direktor, ich will Sie um Gottes willen nicht erpressen”,<br />

sagt die attraktive Sekretärin maliziös, „aber wenn Sie mein<br />

Gehalt nicht erhöhen, muss ich als Nebenverdienst meine Memoiren<br />

schreiben.”<br />

Bekanntmachung<br />

über die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung<br />

I. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stallwang</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 19.04.2011 zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Zulässigkeit der beabsichtigten<br />

Errichtung eines Einfamilienhauses am westlichen Ortsrand<br />

von Landorf, Gemeinde <strong>Stallwang</strong> (östliche Teilfläche<br />

aus Fl. Nr. 332, Gemarkung Landorf) eine Einbeziehungssatzung<br />

gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 3 BauGB zur Ortsabrundungssatzung<br />

Landorf als Satzung beschlossen.<br />

Diese Satzung bedurfte keiner Genehmigung.<br />

II. Die Satzung i. d. F. vom 19.04.2011 liegt samt Begründung<br />

ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Stallwang</strong>, Straubinger Str. 18, 94375<br />

<strong>Stallwang</strong>, Zimmer Nr. 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

auf Dauer öffentlich aus und kann dort eingesehen<br />

werden.<br />

Die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 3<br />

BauGB zur Ortsabrundungssatzung Landorf tritt mit dieser<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

III. 1. Gemäß § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches – BauGB –<br />

wird auf folgendes hingewiesen:<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften wird unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

dieses Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der unten bezeichnete Gemeinde geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />

/ Grünordnungsplanes schriftlich gegenüber<br />

der unten bezeichneten Gemeinde geltend gemacht worden<br />

sind.<br />

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist darzulegen.<br />

2. Des weiteren wird hingewiesen auf die Vorschriften des §<br />

44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan<br />

/ Grünordnungsplan und über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen.<br />

· Auf die nebenstehenden Genehmigungsauflagen und Hinweise<br />

wird verwiesen.<br />

<strong>Stallwang</strong>, 28.04.2011<br />

Wolf<br />

1. Bürgermeister<br />

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