Gde-Bl Mai 2011.pdf 2,46 MByte - Stallwang
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digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität<br />
- in Perfektion mit HDTV und Dolby Digital - und<br />
zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PAL-<br />
Fernsehen.<br />
Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.<br />
Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt<br />
und ohne zusätzliche Kosten zu empfangen: Es umfasst neben<br />
dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landesund<br />
Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme<br />
EinsExtra, Einsfestival und EinsPlus, der Bildungskanal<br />
BR-alpha sowie die Partnerprogramme ARTE, PHOE-<br />
NIX, 3sat und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die<br />
Elektronische Programmvorschau der ARD.<br />
Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-<br />
Landesrundfunkanstalten, darunter auch neun BR-Radiowellen.<br />
Wichtige Informationsadressen<br />
Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de<br />
und www.br-online.de/satellit sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice<br />
unter Telefon: 0 18 05 /00 14 95 (14<br />
Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und maximal 42 Cent/Minute<br />
aus Mobilfunknetzen)<br />
oder per E-<strong>Mai</strong>l unter: info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen.<br />
Die Mittagsglocken läuten, ein Beamter stößt seinen vor sich<br />
hin dösenden Kollegen: „Gehst du mit essen, oder arbeitest du<br />
durch?”<br />
Wichtige Telefonnummern<br />
Ärztlicher Notdienst: 01805/191212<br />
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112<br />
Polizei: 110<br />
Pfarramt <strong>Stallwang</strong>: 09964/60066<br />
VG <strong>Stallwang</strong>: 09964/6402-0<br />
Kindergarten <strong>Stallwang</strong>: 09964/342<br />
Volksschule <strong>Stallwang</strong>: 09964/388<br />
Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt<br />
und Land (ZAW-SR): 09421/9902-0<br />
Sperrmüll-Service (ZAW-SR): 09421/9902-33<br />
Stromversorgung E.ON Bayern AG<br />
- technischer Kundenservice: 0180 219 20 71*<br />
- Störungsnummer: 0180 2 19 20 91*<br />
(*jeweils 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />
Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com<br />
<strong>Stallwang</strong> · Tel. 09964/264<br />
Es ist soweit - Früchtezeit!<br />
Beerenstarke Angebote:<br />
köstliche Obstschnitten mit frischen<br />
Früchten der Saison<br />
zarte Fruchtplunderstücke<br />
leckere <strong>Bl</strong>echkuchen mit Früchten<br />
Gehwege sind für Fußgänger gebaut!<br />
Für Kinder, Mütter mit Kinderwägen,<br />
ältere Personen!<br />
- nicht aber zum Parken von Autos!!!<br />
„Herr Direktor, ich will Sie um Gottes willen nicht erpressen”,<br />
sagt die attraktive Sekretärin maliziös, „aber wenn Sie mein<br />
Gehalt nicht erhöhen, muss ich als Nebenverdienst meine Memoiren<br />
schreiben.”<br />
Bekanntmachung<br />
über die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung<br />
I. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stallwang</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 19.04.2011 zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der beabsichtigten<br />
Errichtung eines Einfamilienhauses am westlichen Ortsrand<br />
von Landorf, Gemeinde <strong>Stallwang</strong> (östliche Teilfläche<br />
aus Fl. Nr. 332, Gemarkung Landorf) eine Einbeziehungssatzung<br />
gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 3 BauGB zur Ortsabrundungssatzung<br />
Landorf als Satzung beschlossen.<br />
Diese Satzung bedurfte keiner Genehmigung.<br />
II. Die Satzung i. d. F. vom 19.04.2011 liegt samt Begründung<br />
ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Stallwang</strong>, Straubinger Str. 18, 94375<br />
<strong>Stallwang</strong>, Zimmer Nr. 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
auf Dauer öffentlich aus und kann dort eingesehen<br />
werden.<br />
Die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 3<br />
BauGB zur Ortsabrundungssatzung Landorf tritt mit dieser<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
III. 1. Gemäß § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches – BauGB –<br />
wird auf folgendes hingewiesen:<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften wird unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
dieses Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der unten bezeichnete Gemeinde geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />
/ Grünordnungsplanes schriftlich gegenüber<br />
der unten bezeichneten Gemeinde geltend gemacht worden<br />
sind.<br />
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, ist darzulegen.<br />
2. Des weiteren wird hingewiesen auf die Vorschriften des §<br />
44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan<br />
/ Grünordnungsplan und über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen.<br />
· Auf die nebenstehenden Genehmigungsauflagen und Hinweise<br />
wird verwiesen.<br />
<strong>Stallwang</strong>, 28.04.2011<br />
Wolf<br />
1. Bürgermeister<br />
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