23.01.2013 Aufrufe

Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein

Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein

Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Juli</strong> 2006 10<br />

Bekanntgabe der Rechnungsprüfung<br />

für das Prüfungsjahr 2003<br />

Die Bekanntgabe des Berichts des<br />

Rechungsprüfungsausschusses über<br />

die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />

2003 stand in der Sitzung am<br />

08.06.2006 auf der Tagesordnung.<br />

Einige Bürgerinnen und Bürger<br />

fragten uns, wieso jetzt die Dinge<br />

aus dem Jahr 2003 angeprangert<br />

werden. Das ist ganz einfach zu<br />

erklären. Wir hängen 3 Jahre hinterher.<br />

Das Prüfungsjahr 2003 wurde<br />

in den Sitzungen am 01.06.2005,<br />

15.06.2005, 06.07.2005,<br />

27.07.2005, 26.10.2005 und<br />

08.03.2006 durchgeführt. Danach<br />

konnte der Bericht erst im Gemeinderat<br />

am 08.06.2006 bekannt gegeben<br />

werden. Und das auf Antrag<br />

der <strong>SPD</strong>, sonst wäre der Bericht<br />

wahrscheinlich immer noch unter<br />

Geheimhaltung. Der Bericht für das<br />

Jahr 2004 ist mittlerweile ebenfalls<br />

abgeschlossen und muss demnächst<br />

bekannt gegeben werden. Früher<br />

war das noch viel extremer, weil<br />

die Prüfungen mehrere Jahre Zeitverzögerung<br />

hatten. Mittlerweile<br />

sind wir so weit, dass demnächst<br />

das Jahr 2005 geprüft werden kann.<br />

Derzeit liegt allerdings die Jahresrechnung<br />

für 2005 noch nicht vor,<br />

so dass der Ausschuss noch nicht<br />

prüfen kann.<br />

Die Prüfungsfeststellungen im Einzelnen:<br />

• Die Haushaltssatzung 2003 wurde<br />

zu spät der Rechtsaufsicht<br />

vorgelegt.<br />

• Die Aufstellung der Jahresrechnung<br />

für 2003 erfolgte erst am<br />

20.08.2004 und war damit verspätet.<br />

• Kanalherstellungsbeiträgen: Hier<br />

ist zu prüfen, ob die Beitragspflicht<br />

entstanden ist und festgesetzt<br />

werden kann.<br />

• Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung:<br />

Es handelt sich weitestgehend<br />

um die gleichen Bau-<br />

vorhaben. Auch hier ist zu prüfen,<br />

ob die Beitragspflicht entstanden<br />

ist und festgesetzt werden<br />

kann.<br />

• Durch die<br />

Nichterhebung<br />

bzw. nicht<br />

rechtzeitige<br />

Erhebung der<br />

Herstellungsbeiträge<br />

wären<br />

dem Markt<br />

<strong>Wellheim</strong><br />

Zinsausfälle<br />

entstanden.<br />

• UmbaumaßnahmeFeuerwehrhaus<br />

Hard: Kostenschätzung ging von<br />

Umbaukosten in Höhe von<br />

19.450,45 Euro aus. Die tatsächlichen<br />

Umbaukosten liegen jedoch<br />

bei 37.196,89 Euro. Das<br />

entspricht einer Kostensteigerung<br />

von 190,94 %. Die Kostenschätzung<br />

beruhte offenbar auf keiner<br />

oder jedenfalls nur auf einer unzureichenden<br />

Planung. Es fand<br />

keinerlei Bauüberwachung und<br />

Kostenkontrolle durch die Verwaltung<br />

statt.<br />

• Herstellungsbeiträge für ein<br />

Grundstück im Baugebiet „Steigäcker“<br />

in Biesenhard: Verspätete<br />

Zahlung und auch nur eines Teilbetrages<br />

der Beiträge wurde festgestellt.<br />

Der Verwaltung war wegen<br />

drohender Verjährung dieser<br />

Umstand noch im Herbst 2005<br />

mitgeteilt worden, damit der<br />

Restbetrag und die Säumniszuschläge<br />

und Mahngebühren nicht<br />

verjähren.<br />

• Übertragung eines Gemeinderechts:<br />

Auf einem Grundstück in<br />

Gammersfeld befindet sich ein<br />

Gemeindenutzungsrecht. Dieses<br />

soll auf ein anderes Grundstück<br />

übertragen werden. Die Übertragung<br />

eines Nutzungsrechts, das<br />

auf einem Anwesen ruht, auf ein<br />

anderes Anwesen, die Häufung<br />

von mehr als einem vollen Nutzungsrecht<br />

auf ein Anwesen oder<br />

die Zerstückelung eines Nutzungsrechts<br />

sind nur aus wichtigem<br />

Grund, nur innerhalb derselben<br />

Gemeinde und nur dann zulässig,<br />

wenn das Anwesen, auf<br />

welches das Nutzungsrecht übertragen<br />

werden soll, das Haus-<br />

und Hofgrundstück eines ausübenden<br />

Land- oder Forstwirts<br />

ist. Die Leute, denen das Gemeinderecht<br />

übertragen worden<br />

ist, haben gegenüber dem Notar<br />

erklärt, dass sie ausübende Nebenerwerbsland-<br />

und Forstwirte<br />

sind und das Anwesen, mit dem<br />

das Gemeinderecht verbunden<br />

wird, ihre Hofstelle ist. Die Verwaltung<br />

muss prüfen, ob die gemachten<br />

Angaben zutreffend<br />

sind.<br />

• Der 1. Bürgermeister hat für folgende<br />

Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Rathaus Reisekosten<br />

abgerechnet, obwohl es sich um<br />

keine Dienstreisen, bzw. Dienstgänge<br />

im Sinne des Bayerischen<br />

Reisekostengesetzes gehandelt<br />

hat: Insgesamt 77 Fahrten mit<br />

einer Gesamtstrecke von 475 km<br />

sind Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte und können<br />

deshalb nicht als Dienstreisen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!