Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein
Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein
Schutterbote Nr. 51, Juli 2006.pub - SPD Wellheim-Konstein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Juli</strong> 2006 10<br />
Bekanntgabe der Rechnungsprüfung<br />
für das Prüfungsjahr 2003<br />
Die Bekanntgabe des Berichts des<br />
Rechungsprüfungsausschusses über<br />
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />
2003 stand in der Sitzung am<br />
08.06.2006 auf der Tagesordnung.<br />
Einige Bürgerinnen und Bürger<br />
fragten uns, wieso jetzt die Dinge<br />
aus dem Jahr 2003 angeprangert<br />
werden. Das ist ganz einfach zu<br />
erklären. Wir hängen 3 Jahre hinterher.<br />
Das Prüfungsjahr 2003 wurde<br />
in den Sitzungen am 01.06.2005,<br />
15.06.2005, 06.07.2005,<br />
27.07.2005, 26.10.2005 und<br />
08.03.2006 durchgeführt. Danach<br />
konnte der Bericht erst im Gemeinderat<br />
am 08.06.2006 bekannt gegeben<br />
werden. Und das auf Antrag<br />
der <strong>SPD</strong>, sonst wäre der Bericht<br />
wahrscheinlich immer noch unter<br />
Geheimhaltung. Der Bericht für das<br />
Jahr 2004 ist mittlerweile ebenfalls<br />
abgeschlossen und muss demnächst<br />
bekannt gegeben werden. Früher<br />
war das noch viel extremer, weil<br />
die Prüfungen mehrere Jahre Zeitverzögerung<br />
hatten. Mittlerweile<br />
sind wir so weit, dass demnächst<br />
das Jahr 2005 geprüft werden kann.<br />
Derzeit liegt allerdings die Jahresrechnung<br />
für 2005 noch nicht vor,<br />
so dass der Ausschuss noch nicht<br />
prüfen kann.<br />
Die Prüfungsfeststellungen im Einzelnen:<br />
• Die Haushaltssatzung 2003 wurde<br />
zu spät der Rechtsaufsicht<br />
vorgelegt.<br />
• Die Aufstellung der Jahresrechnung<br />
für 2003 erfolgte erst am<br />
20.08.2004 und war damit verspätet.<br />
• Kanalherstellungsbeiträgen: Hier<br />
ist zu prüfen, ob die Beitragspflicht<br />
entstanden ist und festgesetzt<br />
werden kann.<br />
• Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung:<br />
Es handelt sich weitestgehend<br />
um die gleichen Bau-<br />
vorhaben. Auch hier ist zu prüfen,<br />
ob die Beitragspflicht entstanden<br />
ist und festgesetzt werden<br />
kann.<br />
• Durch die<br />
Nichterhebung<br />
bzw. nicht<br />
rechtzeitige<br />
Erhebung der<br />
Herstellungsbeiträge<br />
wären<br />
dem Markt<br />
<strong>Wellheim</strong><br />
Zinsausfälle<br />
entstanden.<br />
• UmbaumaßnahmeFeuerwehrhaus<br />
Hard: Kostenschätzung ging von<br />
Umbaukosten in Höhe von<br />
19.450,45 Euro aus. Die tatsächlichen<br />
Umbaukosten liegen jedoch<br />
bei 37.196,89 Euro. Das<br />
entspricht einer Kostensteigerung<br />
von 190,94 %. Die Kostenschätzung<br />
beruhte offenbar auf keiner<br />
oder jedenfalls nur auf einer unzureichenden<br />
Planung. Es fand<br />
keinerlei Bauüberwachung und<br />
Kostenkontrolle durch die Verwaltung<br />
statt.<br />
• Herstellungsbeiträge für ein<br />
Grundstück im Baugebiet „Steigäcker“<br />
in Biesenhard: Verspätete<br />
Zahlung und auch nur eines Teilbetrages<br />
der Beiträge wurde festgestellt.<br />
Der Verwaltung war wegen<br />
drohender Verjährung dieser<br />
Umstand noch im Herbst 2005<br />
mitgeteilt worden, damit der<br />
Restbetrag und die Säumniszuschläge<br />
und Mahngebühren nicht<br />
verjähren.<br />
• Übertragung eines Gemeinderechts:<br />
Auf einem Grundstück in<br />
Gammersfeld befindet sich ein<br />
Gemeindenutzungsrecht. Dieses<br />
soll auf ein anderes Grundstück<br />
übertragen werden. Die Übertragung<br />
eines Nutzungsrechts, das<br />
auf einem Anwesen ruht, auf ein<br />
anderes Anwesen, die Häufung<br />
von mehr als einem vollen Nutzungsrecht<br />
auf ein Anwesen oder<br />
die Zerstückelung eines Nutzungsrechts<br />
sind nur aus wichtigem<br />
Grund, nur innerhalb derselben<br />
Gemeinde und nur dann zulässig,<br />
wenn das Anwesen, auf<br />
welches das Nutzungsrecht übertragen<br />
werden soll, das Haus-<br />
und Hofgrundstück eines ausübenden<br />
Land- oder Forstwirts<br />
ist. Die Leute, denen das Gemeinderecht<br />
übertragen worden<br />
ist, haben gegenüber dem Notar<br />
erklärt, dass sie ausübende Nebenerwerbsland-<br />
und Forstwirte<br />
sind und das Anwesen, mit dem<br />
das Gemeinderecht verbunden<br />
wird, ihre Hofstelle ist. Die Verwaltung<br />
muss prüfen, ob die gemachten<br />
Angaben zutreffend<br />
sind.<br />
• Der 1. Bürgermeister hat für folgende<br />
Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Rathaus Reisekosten<br />
abgerechnet, obwohl es sich um<br />
keine Dienstreisen, bzw. Dienstgänge<br />
im Sinne des Bayerischen<br />
Reisekostengesetzes gehandelt<br />
hat: Insgesamt 77 Fahrten mit<br />
einer Gesamtstrecke von 475 km<br />
sind Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte und können<br />
deshalb nicht als Dienstreisen