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Niederschrift - Landkreis Limburg-Weilburg

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Frau Dr. Werner macht in ihrer Stellungnahme allgemeine Ausführungen zur aufgeworfenen Problematik und<br />

führt abschließend folgendes aus:<br />

„ Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Datenlage sehr spärlich und die therapierte Fallzahl zu gering. Insofern gibt es<br />

meines Erachtens derzeit noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Komplikationen einer zügigen Kühlung<br />

bereits im Rettungsfahrzeug. Wie oben ausgeführt, sind durchaus gravierende Probleme zu befürchten. Ich<br />

würde derzeit von einer aktiven Kühlung noch Abstand nehmen und abwarten, bis hier signifikante Daten er-<br />

hältlich sind. Der Arbeitskreis Notfallmedizin gibt grundsätzlich die Empfehlung, dass<br />

- hypotherme Patienten hypotherm bleiben sollten, keine aktive Erwärmung vorgenommen werden sollte<br />

- aktive Kühlung erst nach Aufnahme auf eine internistische Intensivstation erfolgt.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> als Rettungsdienstträger wird die Entwicklung in der Methode zur Erhöhung<br />

der Überlebens- und Wiederherstellungschancen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand und erfolgreicher Wie-<br />

derbelebung intensiv verfolgen und das Mittel zur Absenkung der Körpertemperatur (Neuroprotektion) in der<br />

Intensivmedizin beobachten. In unserem Rettungsdienstbereich wird die Behandlungsmöglichkeit wegen der<br />

________________________________________________________________________________<br />

aufgezeigten Ungewissheiten und der Empfehlungen nicht angewandt.<br />

Die Versorgung in den Kliniken gehört nicht zur Aufgabenstellung des <strong>Landkreis</strong>es. Er kann hier keinerlei Vor-<br />

gaben in der Behandlung machen. Selbstverständlich wird er, im Falle einer entsprechenden Einführung, mit<br />

diesen Einrichtungen wegen der erforderlichen Weiterbehandlung Kontakt aufnehmen (müssen).<br />

Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang die Kostenfrage sein. Die Finanzierung des Rettungsdiens-<br />

tes ist eine originäre Aufgabe der Krankenversicherung. Da die Neuroprotektion im Rettungsdienst nicht zu ei-<br />

ner Pflichtaufgabe gehört und die Ausstattung der rettungsdienstlichen Fahrzeuge nach DIN-Norm mit ent-<br />

sprechenden Kühlmöglichkeiten nicht vorgesehen ist, müssten die anfallenden Kosten durch den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> getragen werden. Diese „freiwillige Leistung“ im Rettungsdienst seit Inkrafttreten des Hessi-<br />

schen Rettungsdienstgesetzes wäre die erste ihrer Art. Bisher wurden immer nur Vorhaltungen in den ent-<br />

sprechenden Bestückungslisten für die Fahrzeuge aufgeführt, die der DIN-Norm und den entsprechenden<br />

Vorschriften entsprachen. Hinzu kommt, dass der Rettungsdienst des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong>, wie in<br />

Hessen insgesamt, auch bereichsübergreifend tätig wird. Von daher ist aus unserer Sicht nur Einheitlichkeit im<br />

System sinnvoll. Die Fahrzeuge in Hessen sollten weitestgehend einheitlich ausgestattet werden, damit so-<br />

wohl das ärztliche Personal wie auch das eingesetzte weitere Rettungsdienstpersonal aufgabenkonform tätig<br />

werden kann.<br />

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass die Neuroprotektion für die Zukunft in der rettungsdienstli-<br />

chen Versorgung hilfreich sein kann, derzeit raten wir von einer „Insellösung“ für den Rettungsdienstbereich<br />

<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> ab.“<br />

-------------<br />

441 Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE wegen Neuroprotektion durch milde Unterkühlung und<br />

Absenkung der Körpertemperatur<br />

Für die Kreistagsfraktion DIE LINKE begründete der Abgeordnete, Herr Bernd Steioff, folgenden Antrag:<br />

„ Der Kreistag ist der Auffassung, dass jede erfolgversprechende Chance genutzt werden sollte, um die Über-<br />

lebensrate von wiederbelebten Patienten nach Kreislaufstillstand zu erhöhen und zurückbleibende neurolo-

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