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Niederschrift - Landkreis Limburg-Weilburg

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zu 2) Der Kreis muss zukünftig, gleich zu welcher Organisationsform es kommen wird, mehr Einfluss gewinnen.<br />

Die gute Arbeit der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) muss auch in die Arbeit nach<br />

dem SGB II einfließen. Die GAB muss, wie dies auch in den Gründungsverträgen der ARGE vorgesehen<br />

ist, Hauptbeschäftigungsträger im <strong>Landkreis</strong> werden. Darüber hinaus müssen auch die Möglichkeiten der<br />

GAB hinsichtlich der Ausbildungsplätze besser genutzt werden. Die GAB hat große Erfahrungen und Er-<br />

folge bei der Ausbildung von benachteiligten Jungendlichen und der Beschäftigung von Langzeitarbeitslo-<br />

sen. Diese Ressourcen müssen besser genutzt werden.<br />

Dem entgegen stehende bürokratische Hindernisse müssen ausgeräumt werden.<br />

zu 3) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben die bisher durch Vertrag abgesicherten ARGEn<br />

Bestand bis zum Jahre 2010. Die ARGE <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> ist durch Vertrag zwischen der Agentur für Ar-<br />

beit und dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> bis zum Jahre 2010 gebildet. Weder die Agentur für Arbeit noch<br />

der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> haben nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen die Absicht, den AR-<br />

GE-Vertrag zu kündigen.<br />

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss der Bundesgesetzgeber nun die rechtlichen Vor-<br />

aussetzungen für die weitere Arbeit schaffen. Wir gehen davon aus, dass spätestens im Herbst 2008 die<br />

ersten Entwürfe für die notwendigen Gesetzesänderungen vorliegen werden.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> wird sich bis zum Jahre 2010 aus unserer Sicht nichts ändern.<br />

zu 4) Es ist an dieser Stelle kaum möglich, eine Bewertung der Möglichkeiten eines Optionsmodells vorzuneh-<br />

men. Eine Bewertung hängt von verschiedenen Kriterien ab:<br />

- Zunächst muss der Bundesgesetzgeber entscheiden, ob er weitere Optionsmodelle für die Zukunft zulässt.<br />

- Es muss ein deutlicher politischer Wille für ein Optionsmodell aus dem Kreistag signalisiert werden.<br />

Wir sind der Auffassung, dass der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> ein Optionsmodell „schultern“ kann, wenn<br />

dies ein eindeutiger politischer Wille im Kreistag ist und der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen für<br />

weitere Optionsmodelle schafft.<br />

zu 5) Es müssen für Unternehmen Anreize geschaffen werden, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Die derzei-<br />

tigen Modelle reichen nicht aus, weil Langzeitarbeitslose oft nicht in der Lage sind, auch nur einen Teil der<br />

entstehenden Kosten (auch Betreuungskosten) selbst zu erwirtschaften. Das Interesse der Unternehmen<br />

(auch Kommunen) zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist auch unter Berücksichtigung der Tat-<br />

sache, dass hierfür Zuschüsse gezahlt werden können, sehr gering. Zuschusszahlungen etc. an Unter-<br />

nehmen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Auslaufen der<br />

Zuschüsse nicht mehr weiter beschäftigt werden. Eine Nachbeschäftigung muss garantiert werden. Wir<br />

müssen versuchen, die Unternehmen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen zu gewinnen. Viele Ju-<br />

gendliche müssen durch geeignete Maßnahmen auf die Ausbildung vorbereitet werden. Hierfür bietet sich<br />

die GAB an. Auch die GAB kann mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen als bisher, wenn deren<br />

Finanzierung gesichert ist. Bei Jugendlichen mit komplexer Problemlage bietet sich eine enge Zusam-<br />

menarbeit zwischen dem Fachbereich Jugend beim Kreis, der Agentur für Arbeit, der ARGE und der GAB<br />

an. Dies sollte in Zukunft forciert werden.<br />

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