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Niederschrift - Landkreis Limburg-Weilburg

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B) Fristlose Kündigung des Chefarztes der Anästhesie- und Intensivmedizin am Kreiskrankenhaus<br />

<strong>Weilburg</strong> im August/September 2007<br />

1) Welcher Haushalt (Kreis/Kreiskrankenhaus <strong>Weilburg</strong>) hat die durch den noch in diesem Monat zu<br />

erwartenden arbeitsgerichtlichen Vergleich beider Parteien entstandenen Kosten (Entschädigungs-<br />

zahlungen von insgesamt ca. 125.000 Euro an den gekündigten Chefarzt, Rechtsanwalt- und Ar-<br />

beitsgerichtskosten usw.) zu tragen und aus welchen wo eingesparten Mitteln werden diese zusätz-<br />

lichen Ausgaben bestritten?<br />

2) Führten Fehler leitender Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses <strong>Weilburg</strong>, dem Aufsichtsrat des Kran-<br />

kenhauses und seines Vorsitzenden Landrat Manfred Michel sowie des Kreisausschusses bei der<br />

fristlosen Entlassung des Chefarztes direkt oder indirekt zur Verursachung dieser Kosten und kön-<br />

nen diese bei einem nachgewiesenen schuldhaften Verhalten z.B. im Rahmen einer bestehenden<br />

Berufshaftpflicht von den Handelnden zurückgefordert werden?<br />

3) Wären diese Kosten z.B. durch Wiederherstellung der beruflichen Ehre des Chefarztes und seiner<br />

Wiedereinstellung (siehe auch Antrag Fraktion DIE LINKE. TOP 24 aus der Kreistagsitzung vom<br />

28.09.2007) im nach hinein gesehen vermeidbar gewesen?<br />

Die Fragen werden von Landrat Manfred Michel wie folgt beantwortet:<br />

zu 1) Ein Vergleich mit dem gekündigten Chefarzt ist bisher nicht zustande gekommen, da dieser die vorge-<br />

gebene Frist zur Vorlage eines Vergleichsentwurfes hat verstreichen lassen. Evtl. mögliche Kosten hier-<br />

zu trägt alleine die Kreiskrankenhaus <strong>Weilburg</strong> gGmbH. Die Chefarztstelle war jetzt fast 1 Jahr nicht be-<br />

setzt. Rückstellungen hinsichtlich eines möglichen Prozessrisikos wurden bereits im Jahresabschluss<br />

2007 seitens des Krankenhauses gebildet.<br />

zu 2) Fehler sind anhand der juristisch geprüften Kündigungsgründe nicht zu erkennen. Durch entsprechende<br />

Beschlüsse aller Entscheidungsgremien wurden die bestehenden Kündigungsgründe als absolut gerech-<br />

tfertigt angesehen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die Frage nach möglichen Regressansprüchen.<br />

zu 3) Nein, da eine Wiedereinstellung anhand der vorliegenden Kündigungsgründe ausgeschlossen ist.<br />

-----------<br />

Kreistagsvorsitzender Robert Becker richtet am Ende der Sitzung einige versöhnliche Worte an die Kreis-<br />

tagsabgeordneten und hier insbesondere an den Abgeordneten Bernd Steioff. Er, der Kreistagsvorsitzende,<br />

sei bemüht, die anstehenden Tagesordnungspunkte unter Beachtung der demokratischen Spielregeln zügig<br />

und effektiv abzuarbeiten.

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