Niederschrift - Landkreis Limburg-Weilburg
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B) Fristlose Kündigung des Chefarztes der Anästhesie- und Intensivmedizin am Kreiskrankenhaus<br />
<strong>Weilburg</strong> im August/September 2007<br />
1) Welcher Haushalt (Kreis/Kreiskrankenhaus <strong>Weilburg</strong>) hat die durch den noch in diesem Monat zu<br />
erwartenden arbeitsgerichtlichen Vergleich beider Parteien entstandenen Kosten (Entschädigungs-<br />
zahlungen von insgesamt ca. 125.000 Euro an den gekündigten Chefarzt, Rechtsanwalt- und Ar-<br />
beitsgerichtskosten usw.) zu tragen und aus welchen wo eingesparten Mitteln werden diese zusätz-<br />
lichen Ausgaben bestritten?<br />
2) Führten Fehler leitender Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses <strong>Weilburg</strong>, dem Aufsichtsrat des Kran-<br />
kenhauses und seines Vorsitzenden Landrat Manfred Michel sowie des Kreisausschusses bei der<br />
fristlosen Entlassung des Chefarztes direkt oder indirekt zur Verursachung dieser Kosten und kön-<br />
nen diese bei einem nachgewiesenen schuldhaften Verhalten z.B. im Rahmen einer bestehenden<br />
Berufshaftpflicht von den Handelnden zurückgefordert werden?<br />
3) Wären diese Kosten z.B. durch Wiederherstellung der beruflichen Ehre des Chefarztes und seiner<br />
Wiedereinstellung (siehe auch Antrag Fraktion DIE LINKE. TOP 24 aus der Kreistagsitzung vom<br />
28.09.2007) im nach hinein gesehen vermeidbar gewesen?<br />
Die Fragen werden von Landrat Manfred Michel wie folgt beantwortet:<br />
zu 1) Ein Vergleich mit dem gekündigten Chefarzt ist bisher nicht zustande gekommen, da dieser die vorge-<br />
gebene Frist zur Vorlage eines Vergleichsentwurfes hat verstreichen lassen. Evtl. mögliche Kosten hier-<br />
zu trägt alleine die Kreiskrankenhaus <strong>Weilburg</strong> gGmbH. Die Chefarztstelle war jetzt fast 1 Jahr nicht be-<br />
setzt. Rückstellungen hinsichtlich eines möglichen Prozessrisikos wurden bereits im Jahresabschluss<br />
2007 seitens des Krankenhauses gebildet.<br />
zu 2) Fehler sind anhand der juristisch geprüften Kündigungsgründe nicht zu erkennen. Durch entsprechende<br />
Beschlüsse aller Entscheidungsgremien wurden die bestehenden Kündigungsgründe als absolut gerech-<br />
tfertigt angesehen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die Frage nach möglichen Regressansprüchen.<br />
zu 3) Nein, da eine Wiedereinstellung anhand der vorliegenden Kündigungsgründe ausgeschlossen ist.<br />
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Kreistagsvorsitzender Robert Becker richtet am Ende der Sitzung einige versöhnliche Worte an die Kreis-<br />
tagsabgeordneten und hier insbesondere an den Abgeordneten Bernd Steioff. Er, der Kreistagsvorsitzende,<br />
sei bemüht, die anstehenden Tagesordnungspunkte unter Beachtung der demokratischen Spielregeln zügig<br />
und effektiv abzuarbeiten.