Niederschrift - Landkreis Limburg-Weilburg
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10) Wenn ja, wer ist Leiter des Arbeitsschutzausschusses?<br />
Leiter des ASA ist der Leiter des Fachbereiches I.<br />
11) Welche Personalratsmitglieder gehören dem Arbeitsschutzausschuss an?<br />
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz gehören u. a. zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglie-<br />
der dem ASA an.<br />
12) Welche Arbeitsstätten der Kreisverwaltung wurden in den letzten 3 Jahren durch die Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Personalrat begangen?<br />
In den letzten 3 Jahren wurden gemeinsame Begehungen bei der Leitstelle, der Zulassungsstelle, der AR-<br />
GE <strong>Limburg</strong> und <strong>Weilburg</strong> und an einzelnen Schulen durchgeführt.<br />
13) Wird die Arbeitsschutzorganisation - Unfallversicherungsträger, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitsicherheit,<br />
Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Durchgangsarzt, nächstes Krankenhaus, Brandschutzordnung,<br />
Anleitung zur Ersten Hilfe usw.- den Beschäftigten durch Aushänge in ausreichender<br />
Form in allen Betriebsteilen bekanntgegeben und bei Bedarf aktualisiert ?<br />
Nach unserer Auffassung ja.<br />
14a)Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 4 GUV-VA 1 bei Einstellung, Arbeitsplatzwechsel<br />
und danach jährlich (innerhalb von 12 Monaten) über die mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung<br />
und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz unterwiesen?<br />
Bisher nicht.<br />
14b) Wenn ja, werden diese Unterweisungen schriftlich dokumentiert?<br />
Siehe a)<br />
15) Wurden Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz erstellt?<br />
Auf der Grundlage des § 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A 1) wurden<br />
noch nicht in allen Bereichen der Kreisverwaltung Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Jedoch ist dies mit Hil-<br />
fe des neuen Gefährdungs- und Belastungskataloges für Verwaltung, Büroräume (Bildschirmarbeiten) -<br />
GUV-I 8713 zukünftig möglich.<br />
16) Wurden Unternehmerpflichten in die 2. Unterstellungsebene delegiert?<br />
Bisher nicht. Es ist jedoch beabsichtigt, Unternehmerpflichten auf die Fachdienstleitungen zu delegie-<br />
ren.<br />
17) Wenn ja, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Unternehmerpflichten in der 2. Unterstellungsebene<br />
wahr?<br />
Siehe Frage Nr. 16