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Neuer Kollektivvertrag für alle Taxi- und ... - bei Taxi 60160

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SErviCE <strong>für</strong> Profis<br />

Juristisches:<br />

Haftung eines<br />

verkehrswidrig<br />

abgestellten KFz<br />

14<br />

von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz<br />

Viele Mitmenschen sind unter Zeitdruck,<br />

finden auch nach mehrmaligem<br />

Fahren um den Häuserblock<br />

keine freie Parklücke <strong>und</strong> stellen<br />

schließlich ihr Fahrzeug verkehrswidrig<br />

ab. Eine alltägliche Situation, die <strong>alle</strong>rdings<br />

<strong>für</strong> den Fahrzeuglenker<br />

teuer werden kann.<br />

Im gegenständlichen<br />

Fall fuhr der Lenker<br />

eines PKW zu einer K<strong>und</strong>enadresse.<br />

Da er dort<br />

keinen Parkplatz fand,<br />

parkte er seinen PKW<br />

vor dem Schanigarten<br />

eines Kaffeehauses so,<br />

dass sich das linke Räderpaar auf der<br />

Fahrbahn <strong>und</strong> das rechte Räderpaar<br />

auf dem Gehsteig befanden.<br />

Dieser Schanigarten wurde von einem<br />

Metallzaum umgrenzt. Zwischen der<br />

rechten vorderen Fahrzeugecke <strong>und</strong><br />

dem Metallzaun des Schanigartens<br />

blieb eine Durchgangsbreite von etwa<br />

70 – 75 cm. Darüber hinaus ragten<br />

auch noch Steher des Metallzauns um<br />

etwa 30 – 40 cm in den den Fußgängern<br />

vorbehaltenen Bereich des<br />

Gehsteiges hinein.<br />

Es kam, wie es kommen musste: Eine<br />

Frau war gemeinsam mit einer Begleiterin<br />

auf dem vor dem Schanigarten<br />

zunächst drei Meter breiten <strong>und</strong> sich<br />

dann zunehmend verjüngenden Gehsteig<br />

unterwegs. Um dem auf dem<br />

Gehsteig geparkten PKW auszuweichen,<br />

mussten sie ihre Gehlinie ändern<br />

<strong>und</strong> mehr rechts gehen.<br />

Darüber hinaus mussten die <strong>bei</strong>den<br />

Fußgängerinnen auf Höhe des PKW<br />

hintereinander gehen, um überhaupt<br />

vor<strong>bei</strong> kommen zu können. Da<strong>bei</strong> stol-<br />

perte die vorangehende Person über<br />

den vorletzten Steher des Metallzaunes,<br />

kam zu Sturz <strong>und</strong> zog sich schwere<br />

Gesichtsverletzungen zu.<br />

Unter Annahme eines eigenen Mitver-<br />

schuldens von 25 % klagte die Verletzte<br />

den Halter des PKW, das heißt sie<br />

verlangte 75 % ihres Schadens.<br />

Von der beklagten Partei, dem Fahrzeughalter<br />

wurde behauptet, sein<br />

geparktes Fahrzeug sei nicht in Betrieb<br />

gewesen, wodurch keine Haftung<br />

bestehe. Auch argumentierte er, der<br />

Sturz stehe in keinem direkten Zusammenhang<br />

mit der Position seines geparkten<br />

Fahrzeugs, sondern sei auf die<br />

eigene Unvorsichtigkeit der Fußgängerin<br />

zurückzuführen.<br />

Der Fall kam letztlich bis zum Obersten<br />

Gerichtshof. Dieser führte aus, der<br />

Begriff „<strong>bei</strong>m Betrieb“ sei so zu verstehen,<br />

dass entweder ein innerer Zusammenhang<br />

mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb<br />

eigentümlichen Gefahr<br />

oder ein ursächlicher Zusammenhang<br />

mit einem bestimmten Betriebsvorgang<br />

oder einer bestimmten Betriebseinrichtung<br />

des KFZ bestehen muss.<br />

Dieser liege im gegenständlichen Fall<br />

vor, nämlich dadurch, dass der PKW<br />

Hallo <strong>Taxi</strong> 3|08<br />

teilweise auf dem Gehsteig abgestellt<br />

wurde. Auch von einem Fahrzeug, das<br />

sich nicht in Bewegung befindet <strong>und</strong><br />

dessen Motor abgestellt ist, kann daher<br />

eine Betriebsgefahr ausgehen. Die<br />

Bestimmung der Straßenverkehrsord-<br />

[ ]<br />

„Verkehrswidriges Abstellen eines KFZ<br />

kann – neben der Gefahr eines<br />

Verwaltungsstrafverfahrens oder einer<br />

Abschleppung – auch erhebliche<br />

zivilrechtliche Folgen auslösen.“<br />

nung, wonach die Benützung von<br />

Gehsteigen mit Fahrzeugen <strong>alle</strong>r Art<br />

verboten ist, dient dem Schutz der<br />

Fußgänger.<br />

Diese Schutzvorschrift <strong>für</strong> Fußgänger<br />

wurde durch das Abstellen des gegenständlichen<br />

PKWs teilweise am<br />

Gehsteig verletzt.<br />

Da die Benützbarkeit des Gehsteigs<br />

durch das Abstellen des Fahrzeuges<br />

derart eingeschränkt wurde, dass die<br />

Fußgängerinnen ihren Weg nicht wie<br />

beabsichtigt fortsetzen konnten, sondern<br />

näher an den Metallzaun des<br />

Schanigartens herantreten mussten,<br />

stehen die Gefährdung der Fußgänger<br />

sowie die Unfallfolgen durch den<br />

Sturz in einem direkten Zusammenhang<br />

mit dem rechtswidrigen Parken.<br />

Ein verkehrswidriges Abstellen eines<br />

KFZ kann daher – neben der Gefahr<br />

einer Abschleppung oder eines<br />

Verwaltungsstrafverfahrens – auch<br />

erhebliche zivilrechtliche Folgen auslösen!

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