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Neuer Kollektivvertrag für alle Taxi- und ... - bei Taxi 60160

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TiTElGESCHiCHTE B<strong>und</strong>eskollektivvertrag<br />

B<strong>und</strong>esweiter<br />

<strong>Kollektivvertrag</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong><br />

Mietwagenbranche<br />

Der B<strong>und</strong>eskollektivvertrag <strong>für</strong> das Personenbeförderungsgewerbe<br />

mit PKW tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft <strong>und</strong> regelt<br />

erstmals b<strong>und</strong>esweit <strong>und</strong> einheitlich die allgemeinen<br />

ar<strong>bei</strong>tsrechtlichen Bestimmungen <strong>und</strong> die allgemeinen<br />

Lohnbestimmungen <strong>für</strong> Lenker. „Der b<strong>und</strong>esweit gültige<br />

Rahmenvertrag schafft Rechtssicherheit <strong>für</strong> <strong>alle</strong> unsere<br />

Unternehmen der <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenbranche“, betont<br />

Fachverbandsobmann Anton Eberl angesichts des <strong>für</strong> <strong>bei</strong>de<br />

Verhandlungsseiten erzielten Kompromisses. Das Ergebnis<br />

sei ein kräftiges Lebenszeichen einer funktionierenden<br />

Sozialpartnerschaft, so Eberl.<br />

neun b<strong>und</strong>esländer –<br />

ein Rahmenkollektivvertrag<br />

Bisher gab es nur in vier B<strong>und</strong>esländern Landeskollektivverträge,<br />

die <strong>alle</strong>rdings im Zuge der langwierigen Verhandlungen<br />

von der Gewerkschaft vida im ersten Jahresquartal<br />

2008 gekündigt wurden. Mit einer Ausnahme: in Vorarlberg<br />

blieb weiterhin der Landeskollektivvertrag in Kraft, der nun<br />

von der Fachgruppe aus Rechtssicherheit, wie betont wird,<br />

per 31.12.2008 gekündigt wurde. Der B<strong>und</strong>eskollektivvertrag<br />

gilt somit am 1.1.2009 in <strong>alle</strong>n neun B<strong>und</strong>esländern.<br />

Im lohnrechtlichen Teil des B<strong>und</strong>eskollektivvertrags ist fixiert,<br />

dass die einzelnen B<strong>und</strong>esländer – wie schon bisher – mit<br />

Landeskollektivvertrag die Mindestlöhne im jeweiligen<br />

B<strong>und</strong>esland selbständig festlegen <strong>und</strong> mit individuellen<br />

Lohnübereinkommen den jeweiligen Branchenverhältnissen<br />

Rechnung tragen können. Jedenfalls gilt ab 1.1.2009 ein<br />

monatlicher Mindestlohn von 1000 Euro brutto <strong>für</strong> die im<br />

B<strong>und</strong>eskollektivvertrag festgelegte Normalar<strong>bei</strong>tszeit.<br />

55 st<strong>und</strong>en bzw. 45 st<strong>und</strong>en<br />

normalar<strong>bei</strong>tszeit<br />

Im ar<strong>bei</strong>tsrechtlichen Teil des B<strong>und</strong>eskollektivvertrags werden<br />

die Lenkerar<strong>bei</strong>tszeitrechte wie Lenkzeit, Lenkpause,<br />

Ruhezeit, etc. sowie die Pflichten der Ar<strong>bei</strong>tnehmer (regel-<br />

4<br />

Nach langen <strong>und</strong> zähen Verhandlungen wurde Anfang Juli erstmalig ein<br />

b<strong>und</strong>esweiter <strong>Kollektivvertrag</strong> <strong>für</strong> die <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenbranche zwischen<br />

dem Fachverband <strong>und</strong> der Gewerkschaft vida abgeschlossen. Der neue<br />

<strong>Kollektivvertrag</strong> tritt ab 1. Jänner 2009 mit einem Brutto-Mindestlohn von<br />

1.000 Euro in Kraft.<br />

Hallo <strong>Taxi</strong> 3|08<br />

mäßige Säuberung des Fahrzeugs, Überprüfung des<br />

Betriebszustands, etc.) geregelt. Gültig ist der <strong>Kollektivvertrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>alle</strong> Betriebe des <strong>Taxi</strong>gewerbes sowie des Mietwagengewerbes.<br />

Die wöchentliche Normalar<strong>bei</strong>tszeit <strong>für</strong> <strong>Taxi</strong>lenker beträgt<br />

55 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die wöchentliche Normalar<strong>bei</strong>tszeit <strong>für</strong><br />

Mietwagenlenker beträgt 45 St<strong>und</strong>en. Für <strong>bei</strong>de gilt eine<br />

tägliche Normalar<strong>bei</strong>tszeit von 12 St<strong>und</strong>en. Wird ein Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

sowohl als <strong>Taxi</strong>- als auch Mietwagenlenker eingesetzt,<br />

so richtet sich seine wöchentliche Normalar<strong>bei</strong>tszeit<br />

nach seiner überwiegenden Tätigkeit in der jeweils laufenden<br />

Woche.

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