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Fachzeitung des Landesinnungsverbandes des ...

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Presseinformation 11/2009<br />

Der Gas-Check<br />

nach TRGI 2008 – jährliche Überprüfung der Gasanlage<br />

Wussten Sie,<br />

dass ab der Hauptabsperrvorrichtung (HAE, siehe Abbildung)<br />

<strong>des</strong> Gas-Netzanschlusses die Verantwortung für die<br />

Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Vermietern<br />

liegt?<br />

Bislang war dem Eigentümer nur nahegelegt die Gasanlage<br />

jährlich zu kontrollieren. Doch mit der Änderung der<br />

„Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008)<br />

wurde diese Überprüfung zur jährlichen Pflicht erhoben.<br />

Warum das für Sie wichtig ist?<br />

Weil im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherungspflicht,<br />

aber auch durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages,<br />

für den Eigentümer die Pflicht einer regelmäßigen<br />

und sachgerechten Überprüfung besteht. Für Vermieter bestehen<br />

darüber hinaus außerdem Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.<br />

Es muss dokumentiert sein, dass regelmäßige und sachliche<br />

Überprüfungen der Hausgasleitungen durch Fachpersonal<br />

stattgefunden haben. Denn:<br />

„(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung<br />

und Instandhaltung der Gasanlage hinter der<br />

Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme <strong>des</strong><br />

Druckregelgerätes und der Messeinrichtung, die nicht in<br />

seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich.<br />

Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die<br />

nicht im Eigentum <strong>des</strong> Anschlussnehmers stehen. Hat der<br />

Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem<br />

Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so<br />

bleibt er verantwortlich.<br />

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherheitspflicht, aber<br />

auch durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages<br />

mit ihrem Gasversorger, ist der Eigentümer zur regelmäßigen<br />

und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung<br />

verpflichtet. Darüber hinaus obliegen Vermietern Prüfungs-<br />

und Instandhaltungspflichten.<br />

Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass<br />

sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen<br />

stattgefunden haben. Nur so kann sich der<br />

Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen<br />

Dritter entlasten.“ (Auszug aus der NDAVGas) § 13 Gasanlage<br />

Gasspürgeräte GSP 1 & GSP 3 – Die Gerätelösung<br />

für den Gas-Check<br />

Die Gasspürgeräte der Baureihe GSP lokalisieren selbst<br />

kleinste Leckstellen und garantieren eine schnelle und unkomplizierte<br />

Leckgas-Detektion auch an schwer zugänglichen<br />

Stellen.<br />

So erbringen Sie den Nachweis von Undichtheiten im ppm-<br />

Bereich an Gasleitungen, Zähler oder Verbindungsstellen,<br />

wie Verschraubungen, Fittings und Flanschen. Die Geräte<br />

zeichnen sich durch eine einfache Bedienung aus und zeigen<br />

die Leckage eindeutig durch optische und akustische<br />

Signale proportional zur Gaskonzentration an.<br />

Ihre Vorteile<br />

– Blitzschnelle und professionelle Leckgas-Detektion<br />

– Verschiebung der Alarmschwelle auf Tastendruck<br />

– Manuelle Nullpunktkorrektur auf Tastendruck<br />

– Eingebauter Sensorschutz<br />

– Konzentrationsanzeige mit ansteigendem Tonfrequenzsignal<br />

bei ansteigender Gaskonzentration<br />

– Flexible Sonde für den Einsatz an schwer zugänglichen<br />

Stellen<br />

– Passende Prüfprotokolle zum Gas-Check erhältlich<br />

AFRISO-EURO-INDEX GmbH

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