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Qualitätsbericht 2006 - LVR-Klinik Bonn - Landschaftsverband ...

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Rheinische <strong>Klinik</strong>en <strong>Bonn</strong><br />

Strukturierter <strong>Qualitätsbericht</strong> gemäß § 37 SGB V für das Berichtsjahr <strong>2006</strong><br />

6<br />

Teil D<br />

hohes Versorgungsniveau bei der Diagnostik und Therapie des akuten Schlaganfalls bescheinigt. Sie<br />

entspricht damit den hohen Qualitätsanforderungen der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und<br />

der Deutschen Schlaganfall-Hilfe.<br />

BADO<br />

Nutzung der Basis-Dokumentation (BADO) gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für<br />

Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN)<br />

Die Basis-Dokumentation (BADO) erhebt systematisch Daten über die Erkrankungsarten, die Behandlung<br />

und die Behandlungsergebnisse. Aus diesen Daten entsteht z.B. der Jahresbericht, der<br />

die Leistungen der <strong>Klinik</strong> zusammenfassend beschreibt. Für die Pflegesatzverhandlungen liefert<br />

die BADO wichtige Zahlen, um die optimale Versorgung der Patienten sicherzustellen. Des Weiteren<br />

besteht die Möglichkeit, Daten für innovative Forschungsprojekte abzuleiten.<br />

Wir führen die BADO gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Nervenheilkunde (DGPPN) durch. Dieser Merkmalskatalog wurde im Hinblick auf<br />

die gesetzlich vorgeschriebene interne und externe Qualitätssicherung (§137 SGB V) entwickelt und<br />

eingeführt.<br />

Umfassende Benchmarkverfahren<br />

Umfassende Benchmark-Verfahren, an denen sich alle neun psychiatrischen <strong>Klinik</strong>en des <strong>Landschaftsverband</strong>s<br />

Rheinland (<strong>LVR</strong>) beteiligen, werden zur Sammlung vergleichender Daten und damit<br />

zur Optimierung der Behandlungsprozesse genutzt. Benchmark heißt, besser zu werden durch<br />

Lernen von anderen. Ziel ist es, aus dem Vergleich mit dem Besten die wirkungsvollsten Methoden<br />

herauszufinden und zu übernehmen.<br />

Besuchskommission<br />

Die Behandlung von gesetzlich untergebrachten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern wird<br />

jährlich durch eine unabhängige Kommission überprüft, bestehend aus Vertretern des Landes, des<br />

Gesundheitsamts, der Justiz und Angehörigenverbänden.<br />

Bei den Begehungen der Krankenhäuser durch die Besuchskommission wird begutachtet, ob bei<br />

allen Maßnahmen gegenüber den Kranken auf deren Zustand besondere Rücksicht genommen wird.<br />

Die Kommission achtet darauf, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach dem Gesetz gewahrt<br />

werden. Stellt die Besuchskommission Mängel fest, hat sie darauf hinzuwirken, dass diese<br />

unverzüglich abgestellt werden.

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