Qualitätsbericht 2006 - LVR-Klinik Bonn - Landschaftsverband ...
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Rheinische <strong>Klinik</strong>en <strong>Bonn</strong><br />
Strukturierter <strong>Qualitätsbericht</strong> gemäß § 37 SGB V für das Berichtsjahr <strong>2006</strong><br />
6<br />
Teil D<br />
hohes Versorgungsniveau bei der Diagnostik und Therapie des akuten Schlaganfalls bescheinigt. Sie<br />
entspricht damit den hohen Qualitätsanforderungen der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und<br />
der Deutschen Schlaganfall-Hilfe.<br />
BADO<br />
Nutzung der Basis-Dokumentation (BADO) gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für<br />
Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN)<br />
Die Basis-Dokumentation (BADO) erhebt systematisch Daten über die Erkrankungsarten, die Behandlung<br />
und die Behandlungsergebnisse. Aus diesen Daten entsteht z.B. der Jahresbericht, der<br />
die Leistungen der <strong>Klinik</strong> zusammenfassend beschreibt. Für die Pflegesatzverhandlungen liefert<br />
die BADO wichtige Zahlen, um die optimale Versorgung der Patienten sicherzustellen. Des Weiteren<br />
besteht die Möglichkeit, Daten für innovative Forschungsprojekte abzuleiten.<br />
Wir führen die BADO gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Nervenheilkunde (DGPPN) durch. Dieser Merkmalskatalog wurde im Hinblick auf<br />
die gesetzlich vorgeschriebene interne und externe Qualitätssicherung (§137 SGB V) entwickelt und<br />
eingeführt.<br />
Umfassende Benchmarkverfahren<br />
Umfassende Benchmark-Verfahren, an denen sich alle neun psychiatrischen <strong>Klinik</strong>en des <strong>Landschaftsverband</strong>s<br />
Rheinland (<strong>LVR</strong>) beteiligen, werden zur Sammlung vergleichender Daten und damit<br />
zur Optimierung der Behandlungsprozesse genutzt. Benchmark heißt, besser zu werden durch<br />
Lernen von anderen. Ziel ist es, aus dem Vergleich mit dem Besten die wirkungsvollsten Methoden<br />
herauszufinden und zu übernehmen.<br />
Besuchskommission<br />
Die Behandlung von gesetzlich untergebrachten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern wird<br />
jährlich durch eine unabhängige Kommission überprüft, bestehend aus Vertretern des Landes, des<br />
Gesundheitsamts, der Justiz und Angehörigenverbänden.<br />
Bei den Begehungen der Krankenhäuser durch die Besuchskommission wird begutachtet, ob bei<br />
allen Maßnahmen gegenüber den Kranken auf deren Zustand besondere Rücksicht genommen wird.<br />
Die Kommission achtet darauf, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach dem Gesetz gewahrt<br />
werden. Stellt die Besuchskommission Mängel fest, hat sie darauf hinzuwirken, dass diese<br />
unverzüglich abgestellt werden.