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Fortbildungsprogramm 2008 - Landesnervenklinik Wagner-Jauregg

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Bildungsveranstaltung im Rahmen des Mitarbeitergesprächs vereinbart wurde und dies auf der Anmeldung vermerkt<br />

wird, erfolgt eine bevorzugte Berücksichtigung. Anmeldungen von Mitarbeitern der Landes-Nervenklinik <strong>Wagner</strong>-<br />

<strong>Jauregg</strong> erhalten, sofern die Seminareinladung noch nicht erfolgt ist, immer den Vorzug gegenüber anderen (=<br />

externen) Interessenten.<br />

Der Anmeldeschluss ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Spätere Anmeldungen können nur nach<br />

Maßgabe freier Seminarplätze berücksichtigt werden.<br />

Sie erhalten in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Einladung oder Absage.<br />

Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in<br />

Evidenz gehalten. Melden Sie sich daher für das jeweilige Seminar erneut an und weisen Sie allenfalls auf eine bereits<br />

erfolgte Ablehnung hin, damit wir Sie dann bevorzugt berücksichtigen können.<br />

Verpflegung<br />

Den Seminarteilnehmern werden bei ganztägigen Veranstaltungen Pausengetränke (Vormittags- u.<br />

Nachmittagspause) und das Mittagessen, das im Personalspeisesaal eingenommen werden kann, zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Teilnahmegebühr<br />

Die im Programm angegebene Teilnahmegebühr setzt sich aus dem Referentenhonorar, Fahrt- und<br />

Aufenthaltskosten des Referenten, sowie allfälligen Verpflegskosten und Seminarunterlagen zusammen.<br />

Für Mitarbeiter der Landes-Nervenklinik <strong>Wagner</strong> - <strong>Jauregg</strong> wird die Teilnahmegebühr, sofern nicht anders<br />

angegeben, vom Dienstgeber getragen.<br />

Bei „externen“ Teilnehmern wird die Teilnahmegebühr gesondert vorgeschrieben. Bitte führen Sie daher bereits bei<br />

der Anmeldung die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers an. Ohne diesbezüglichen Hinweis übermitteln<br />

wir die Rechnung dem Teilnehmer.<br />

Zu der im Programm angeführten Teilnahmegebühr sind noch 10% Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.<br />

Fahrtkosten die durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.<br />

Stornierung /Abmeldung von einer Veranstaltung<br />

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Verwenden Sie dazu bitte das im Anhang befindliche<br />

Formular.<br />

Bis zur angegebenen Anmeldefrist entstehen keine Stornokosten. Nach abgelaufener Anmeldefrist bis vier Wochen<br />

vor Kursbeginn sind 20% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten. Ab diesem Zeitpunkt bis zum<br />

tatsächlichen Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Storno oder bei<br />

Nichterscheinen ab Kursbeginn, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen bzw. kann nicht refundiert werden.<br />

Der Grund, weshalb die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht erfolgen kann, ist für die Verrechnung des<br />

geschuldeten Betrages unerheblich. Sämtliche Stornokosten sind vom Teilnehmer persönlich zu tragen. Ein<br />

Ersatzteilnehmer kann jedoch genannt werden. Kann ein Mitarbeiter der Landes-Nervenklinik wegen Krankheit oder<br />

Pflegefreistellung an der Fortbildung nicht teilnehmen, wird keine Stornogebühr verrechnet wenn eine Abmeldung<br />

erfolgt und die entsprechenden Bestätigungen vorgelegt werden. Erfolgt die Nichtteilnahme aus dienstlichen<br />

Gründen so hat dies der unmittelbare Vorgesetzte am Abmeldeformular zu bestätigen. Auch in diesem Fall fallen<br />

natürlich keine Stornokosten an.<br />

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