Fortbildungsprogramm 2008 - Landesnervenklinik Wagner-Jauregg
Fortbildungsprogramm 2008 - Landesnervenklinik Wagner-Jauregg
Fortbildungsprogramm 2008 - Landesnervenklinik Wagner-Jauregg
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Bildungsveranstaltung im Rahmen des Mitarbeitergesprächs vereinbart wurde und dies auf der Anmeldung vermerkt<br />
wird, erfolgt eine bevorzugte Berücksichtigung. Anmeldungen von Mitarbeitern der Landes-Nervenklinik <strong>Wagner</strong>-<br />
<strong>Jauregg</strong> erhalten, sofern die Seminareinladung noch nicht erfolgt ist, immer den Vorzug gegenüber anderen (=<br />
externen) Interessenten.<br />
Der Anmeldeschluss ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Spätere Anmeldungen können nur nach<br />
Maßgabe freier Seminarplätze berücksichtigt werden.<br />
Sie erhalten in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Einladung oder Absage.<br />
Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in<br />
Evidenz gehalten. Melden Sie sich daher für das jeweilige Seminar erneut an und weisen Sie allenfalls auf eine bereits<br />
erfolgte Ablehnung hin, damit wir Sie dann bevorzugt berücksichtigen können.<br />
Verpflegung<br />
Den Seminarteilnehmern werden bei ganztägigen Veranstaltungen Pausengetränke (Vormittags- u.<br />
Nachmittagspause) und das Mittagessen, das im Personalspeisesaal eingenommen werden kann, zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Teilnahmegebühr<br />
Die im Programm angegebene Teilnahmegebühr setzt sich aus dem Referentenhonorar, Fahrt- und<br />
Aufenthaltskosten des Referenten, sowie allfälligen Verpflegskosten und Seminarunterlagen zusammen.<br />
Für Mitarbeiter der Landes-Nervenklinik <strong>Wagner</strong> - <strong>Jauregg</strong> wird die Teilnahmegebühr, sofern nicht anders<br />
angegeben, vom Dienstgeber getragen.<br />
Bei „externen“ Teilnehmern wird die Teilnahmegebühr gesondert vorgeschrieben. Bitte führen Sie daher bereits bei<br />
der Anmeldung die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers an. Ohne diesbezüglichen Hinweis übermitteln<br />
wir die Rechnung dem Teilnehmer.<br />
Zu der im Programm angeführten Teilnahmegebühr sind noch 10% Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.<br />
Fahrtkosten die durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.<br />
Stornierung /Abmeldung von einer Veranstaltung<br />
Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Verwenden Sie dazu bitte das im Anhang befindliche<br />
Formular.<br />
Bis zur angegebenen Anmeldefrist entstehen keine Stornokosten. Nach abgelaufener Anmeldefrist bis vier Wochen<br />
vor Kursbeginn sind 20% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten. Ab diesem Zeitpunkt bis zum<br />
tatsächlichen Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Storno oder bei<br />
Nichterscheinen ab Kursbeginn, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen bzw. kann nicht refundiert werden.<br />
Der Grund, weshalb die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht erfolgen kann, ist für die Verrechnung des<br />
geschuldeten Betrages unerheblich. Sämtliche Stornokosten sind vom Teilnehmer persönlich zu tragen. Ein<br />
Ersatzteilnehmer kann jedoch genannt werden. Kann ein Mitarbeiter der Landes-Nervenklinik wegen Krankheit oder<br />
Pflegefreistellung an der Fortbildung nicht teilnehmen, wird keine Stornogebühr verrechnet wenn eine Abmeldung<br />
erfolgt und die entsprechenden Bestätigungen vorgelegt werden. Erfolgt die Nichtteilnahme aus dienstlichen<br />
Gründen so hat dies der unmittelbare Vorgesetzte am Abmeldeformular zu bestätigen. Auch in diesem Fall fallen<br />
natürlich keine Stornokosten an.<br />
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