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Amtsblatt Mai 2006 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 3 - Nr. 4/06<br />

5.2. Der Ehrenbrief besteht in einer Urkunde. Zu dem Ehrenbrief<br />

wird eine bronzefarbene Anstecknadel mit <strong>Stadt</strong>wappen<br />

überreicht.<br />

5.3. Die Verleihung erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung<br />

§ 6 Vorschlagsrecht<br />

6.1. Für Ehrungen nach den §§ 2 bis 4 ist das Vorschlagsrecht<br />

auf die im <strong>Stadt</strong>rat vertretenen Gruppierungen und<br />

den Bürgermeister beschränkt.<br />

6.2. Vereine, Verbände und Organisationen können verdiente<br />

Mitglieder für eine Ehrung durch die <strong>Stadt</strong> vorschlagen.<br />

Welche Ehrung angemessen ist, entscheidet der<br />

<strong>Stadt</strong>rat.<br />

6.3. Für Ehrungen nach § 5 haben alle Bürgerinnen und Bürger<br />

der <strong>Stadt</strong> ein Vorschlagsrecht.<br />

6.4. Jeder Vorschlag ist schriftlich abzufassen und hinsichtlich<br />

des Anlasses und der Würdigung der zu ehrenden<br />

Persönlichkeit ausführlich zu begründen.<br />

§ 7 Beschlussfassung über Ehrungen<br />

7.1. Über Ehrungen beschließt der <strong>Stadt</strong>rat.<br />

7.2. Die Vorberatungen wie auch die Entscheidung über die<br />

zu verleihende Ehrung finden in nichtöffentlicher Sitzung<br />

statt.<br />

7.3. Einer Persönlichkeit können im Laufe der Zeit mehrere<br />

der in § 1 genannten Ehrungen, jedoch jede einzelne jeweils<br />

nur einmal, verliehen werden.<br />

§ 8 Widerruf der Ehrung<br />

8.1. Die <strong>Stadt</strong> kann die Auszeichnung wegen unwürdigen<br />

Verhaltens widerrufen. Der Widerruf bedarf einer Mehrheit<br />

von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates.<br />

Er wird durch Zustellung eines Widerrufungsbescheides<br />

vollzogen. Die Auszeichnungen sind in diesem<br />

Fall zurückzugeben.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.1.1986<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 12. April <strong>2006</strong><br />

STADT WOLFRAMS-ESCHENBACH<br />

gez. Anton Seitz<br />

Erster Bürgermeister<br />

Zweite Änderungssatzung<br />

zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung<br />

–<br />

vom 12. April <strong>2006</strong><br />

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> folgende Satzung<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Die Hundesteuersatzung vom 20.05.1999 wird wie folgt geändert:<br />

§ 10 “Fälligkeit der Steuer” erhält folgendes Fassung:<br />

“Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des<br />

Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen<br />

Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01. März eines<br />

jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.”<br />

§ 2<br />

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar <strong>2006</strong> in Kraft.<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 12. April <strong>2006</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

gez. Anton Seitz<br />

Erster Bürgermeister<br />

125. Geburtstag von Ehrenbürger<br />

Dr. Dr. Johann Baptist Kurz<br />

Im <strong>Mai</strong> jährt sich der Geburtstag der wohl bedeutendsten Persönlichkeit<br />

unserer <strong>Stadt</strong> im vergangenen Jahrhundert - Stiftsdekan<br />

und Prälat Dr. Dr. Johann Baptist Kurz. Der ehemalige<br />

Kaplan in <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> und <strong>Wolframs</strong>forscher sowie<br />

spätere versierte Wissenschaftler, Schriftsteller und Publizist<br />

wurde vor 125 Jahren, am 18. <strong>Mai</strong> 1881 als Sohn des approbierten<br />

Baders und Frisörs Andreas Kurz und seiner Ehefrau<br />

Anna in Neumarkt in der Oberpfalz geboren. Er absolvierte das<br />

Humanistische Gymnasium in Eichstätt und wurde am 29. Juni<br />

1907 im Hohen Dom zu Eichstätt zum Priester geweiht. Im Oktober<br />

1912 kam der junge Kaplan als Kaplaneibenefiziumsprovisor<br />

nach <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>. Sein unmittelbarer Vorgesetzter<br />

<strong>Stadt</strong>pfarrer und Dekan Willibald Müller war es, der ihn<br />

zur Heimatforschung und zur Feststellung des Herkunftsortes<br />

des Parzivaldichters Wolfram von <strong>Eschenbach</strong> anregte, was<br />

seine Lebensaufgabe werden sollte.<br />

Seine sorgfältigen und umfangreichen Studien in den Staatsarchiven<br />

in Nürnberg und München fasste er in der Inauguraldissertation<br />

„Heimat- und Geschlecht <strong>Wolframs</strong> von <strong>Eschenbach</strong>“ zusammen.<br />

Für diese Forschungsarbeit verlieh ihm am 17. Juli 1916,<br />

also vor genau 90 Jahren, die Philosophische Fakultät der Universität<br />

Erlangen die Doktorwürde mit dem Prädikat Magna cum laude.<br />

Mit diesem Werk erbrachte Dr. Kurz den Nachweis, dass<br />

kein anderes <strong>Eschenbach</strong> als die jetzige <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<br />

<strong>Eschenbach</strong> die Heimat des Parzivaldichters Wolfram von<br />

<strong>Eschenbach</strong> ist. Auf Veranlassung des damaligen Regierungspräsidenten<br />

von Mittelfranken Exzellenz Dr. von Blaul wurden<br />

die Nachforschungen von Dr. Kurz als Beilage zum 61. Jahresbericht<br />

des Historischen Vereins für Mittelfranken veröffentlicht.<br />

Die Bayerische Akademie der Wissenschaft, Abteilung Germanistik,<br />

bestätigte die Forschungsarbeit von Herrn Dr. J.B. Kurz<br />

und befürwortete den Antrag des Magistrates der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eschenbach</strong>, der Heimatstadt des Parzivaldichters den Namen<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> zu verleihen. Dies geschah durch König<br />

Ludwig III mit Dekret vom 19. <strong>Mai</strong> 1917.<br />

Nach seinem Weggang aus <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hatte Dr.<br />

Joh. Bapt. Kurz als Vorsitzendender des Zweckverbandes für<br />

die Jura - Erschließung auf dem Gebiet der Verkehrserschließung<br />

für die Menschen im dortigen ärmlichen Raum<br />

Großartiges geleistet.<br />

Darüber hinaus wirkte er in schriftstellerischer und publizistischer<br />

Weise weiter und erwarb sich noch den Grad des Dr. jur.<br />

Im Jahre 1930 veröffentlichte er das Werk Wolfram von<br />

<strong>Eschenbach</strong>, der größte Dichter des deutschen Mittelalters. Etwa<br />

zur gleichen Zeit brachte er das Oberpfälzische Heimatund<br />

Bauernbuch heraus.<br />

Aus Anlass seines silbernern Priesterjubiläums im Jahre 1932<br />

sahen sich Bürgermeister Georg Dörr (Bäckerei am Oberen<br />

Tor) und der <strong>Stadt</strong>rat veranlasst, Herrn Dr. Dr. Johann Bapt.<br />

Kurz aufgrund seiner Verdienste um die <strong>Wolframs</strong>-<strong>Stadt</strong> die Ehrenbürgerwürde<br />

zu verleihen.<br />

Die in diesem Zusammenhang ausgehändigte <strong>Wolframs</strong>-Medaille<br />

in Gold trägt die Inschrift:<br />

In Dankbarkeit dem Ehrenbürger Dr. Dr. J.B. Kurz, der unserer<br />

<strong>Stadt</strong> den Namen gab.<br />

Über seine Tätigkeit bei der Liga Regensburg erreichte der bereits<br />

in jungen Jahren zum Päpstlichen Hausprälaten ernannte<br />

Geistliche mit der Berufung zum Generaldirektor und Stiftsdekan<br />

zur „Alten Kapelle“ seinen priesterlichen Höhepunkt.<br />

Anfang der 50iger Jahre des vorigen Jahrhunderts schrieb Dr.<br />

Dr. Kurz das Heimatfestspiel „und ich selbst bin Parzival“, das<br />

in den Jahren 1952 und 1953 unter Mitwirkung von zahlreichen<br />

Persönlichkeiten von <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> vor mehr als<br />

11.000 Besuchern aufgeführt wurde.<br />

1953 verfasste der <strong>Wolframs</strong>-Forscher eine „Blütenlese aus<br />

den Dichtungen <strong>Wolframs</strong> von <strong>Eschenbach</strong>“.

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