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Amtsblatt Mai 2006 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 7 - Nr. 4/06<br />

Lebendige Texte mit Musik entführen in die Zeit um 1200 und<br />

lassen das Mittelalter viel intensiver erleben, als es bislang im<br />

Museum möglich war. Nicht nur Burgen und Ritter, sondern<br />

auch Parzivals Erlebnisse in der Gralsburg und <strong>Wolframs</strong> Tagelieder<br />

entstehen vor dem geistigen Auge des Zuhörers.<br />

Das Museum Wolfram von <strong>Eschenbach</strong> über Leben und Werk<br />

des berühmtesten Sohnes der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> ist<br />

schon allein deshalb wieder einmal einen Besuch wert!<br />

Hörbeispiele finden Sie unter:<br />

www.wolframs-eschenbach.de/museum<br />

Kosten: 1,00 € pro entliehenem Gerät<br />

Weitere Informationen im Amt für Kultur- und Tourismus der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, info@wolframs-eschenbach.de,<br />

Tel. 09875/9755-32 oder -0.<br />

Hausordnung<br />

für den Jugendtreff <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

i.d.F.v. 04.03.<strong>2006</strong><br />

1. Grundsätzlich gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend<br />

in der Öffentlichkeit<br />

2. Öffnungszeiten, Sperrstunde<br />

Die Öffnungszeiten sowie der Belegungsplan sind im<br />

Jugendtreff auszuhängen.<br />

Die Öffnungszeit endet spätestens je nach Alter<br />

unter 16 Jahre unter 18 Jahre ab 18 Jahre<br />

Sonntag bis Donnerstag um 21.00 Uhr 22.00 Uhr 24.00 Uhr<br />

Freitag und Samstag um 22.00 Uhr 24.00 Uhr 1.00 Uhr<br />

3. Alkohol<br />

Im Jugendtreff dürfen keine alkoholischen Getränke an<br />

Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt werden.<br />

Hochprozentige alkoholische Getränke (z.B. Schnaps<br />

usw.) dürfen generell nicht ausgeschenkt werden. Angetrunkene<br />

Jugendliche sind des Hauses zu verweisen.<br />

4. Rauchen, Drogen<br />

Während der Öffnungszeiten für bzw. während der Anwesenheit<br />

von Jugendlichen unter 16 Jahren ist das<br />

Rauchen nicht gestattet. Personen, die Drogen nehmen<br />

oder veräußern, sind sofort aus dem Jugendtreff zu verweisen<br />

und der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu melden.<br />

5. Vorführung von Videos<br />

Videos mit gewalttätigem und pornografischem Inhalt<br />

dürfen nicht abgespielt werden.<br />

6. Brandschutz<br />

Offenes Feuer bzw. die Benutzung von Kocheinrichtungen,<br />

Grill usw. sind innerhalb der Räume des Jugendtreffs<br />

unzulässig.<br />

7. Lautstärke / Fahrzeuge<br />

Während der Öffnungszeiten, beim Betreten und Verlassen<br />

des Jugendtreffs ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung<br />

zu achten. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe<br />

(Zimmerlautstärke). Unnötiger Fahrzeuglärm ist zu vermeiden.<br />

Bewirtung und Musik im Freien bedarf der Genehmigung<br />

durch die <strong>Stadt</strong>. Die Fahrzeuge sind am<br />

Parkplatz (südlich des Jugendtreffs) geordnet abzustellen.<br />

8. Sachbeschädigungen / Unfälle / Beschwerden<br />

Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind<br />

umgehend dem Vorsitzenden des Fördervereins und<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu melden. Für mutwillige Beschädigungen<br />

haftet der Verursacher.<br />

9. Hausrecht<br />

Hausrecht hat der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende<br />

des Fördervereins bzw. ein von diesen bestellter Vertreter.<br />

Bei Schwierigkeiten sind sofort der Bürgermeister,<br />

der Jugendbeauftragte oder im Bedarfsfall die Polizei zu<br />

verständigen.<br />

10. Hausverbot<br />

Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an<br />

die Anordnungen des Verantwortlichen halten, können<br />

des Hauses verwiesen werden.<br />

Das Hausverbot kann auch für einen längeren Zeitraum<br />

ausgesprochen werden, worüber die Vorstandschaft<br />

des Fördervereins im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> entscheidet.<br />

11. Belegungsbuch<br />

Zeitpunkt der Öffnung und Schließung sowie besondere<br />

Vorkommnisse sind von dem Verantwortlichen in einem<br />

Belegungsbuch festzuhalten. Bei Nichteintragung trägt<br />

der Vorsitzende des Fördervereins die Verantwortung.<br />

12. Reinigung /Instandhaltung / Winterdienst<br />

Der Jugendtreff ist von den Benutzern zu reinigen und<br />

instand zu halten. Es ist einmal wöchentlich feucht zu<br />

wischen bzw. zu saugen. Die Toilette, die Möbel und<br />

Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls wöchentlich zu<br />

reinigen. Je nach Verschmutzungsgrad sind auch Fenster<br />

und Türen zu reinigen. Vor allem ist dafür Sorge zu<br />

tragen, dass vor dem Jugendtreff keinerlei Verunreinigungen<br />

auftreten, auch nicht kurzfristig. Während der<br />

Frostperiode ist darauf zu achten, daß innerhalb der<br />

Räume des Jugendtreffs keine Frostschäden entstehen.<br />

13. Geschlossene Veranstaltung / Vermietung<br />

Der Jugendtreff kann für eine geschlossene Veranstaltung<br />

angemietet werden. Zuständig für die Vermietung<br />

ist der Förderverein. Eine geschlossene Veranstaltung<br />

ist der <strong>Stadt</strong>verwaltung eine Woche vorher anzuzeigen.<br />

Im Jugendtreff ist durch Aushang rechtzeitig bekanntzumachen,<br />

wann eine geschlossene Veranstaltung stattfinden<br />

wird. Bei Durchführung der geschlossenen Veranstaltung<br />

ist ein Türschild: “Geschossene Veranstaltung”<br />

anzubringen. Für die Einhaltung der Hausordnung und<br />

des Jugendschutzgesetzes ist der Mieter verantwortlich.<br />

Zur Anmietung berechtigt sind nur volljährige Mitglieder<br />

des Jugendtreffs. Der Jugendtreff ist nach der Veranstaltung<br />

bis spätestens 12.00 Uhr des darauffolgenden<br />

Tages gründlich zu reinigen.<br />

14. Übernachtungen<br />

Im Jugendtreff ist das Übernachten nicht gestattet.<br />

15. Müll<br />

Für die Beseitigung evtl. anfallenden Mülls ist der Förderverein<br />

bzw. der Mieter verantwortlich, wofür dieser<br />

auch die Kosten zu tragen hat.<br />

16. Zutrittsrecht<br />

Alle Jugendliche über 14 Jahre, die ihren Wohnsitz in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> haben, sind für den<br />

Zutritt berechtigt. Der Förderverein kann das Zutrittsrecht<br />

an die Mitgliedschaft im Verein knüpfen.<br />

Vertretern der <strong>Stadt</strong> oder Erziehungsberechtigten, deren<br />

minderjährige Kinder sich im Jugendtreff befinden, ist<br />

freier Zutritt zu gewähren, auch bei geschlossenen Veranstaltungen.<br />

17. Nutzbare Räume<br />

Genutzt werden darf nur das Erdgeschoß. Das Betreten<br />

der Räume im Dachgeschoß und der Treppen erfolgt<br />

auf eigenes Risiko.<br />

18. Jugendschutzbestimmungen / Einhaltung der Ordnung<br />

Im Jugendtreff sind die Jugendschutzbestimmungen<br />

auszuhängen. Die Vorstandschaft des Fördervereins ist<br />

für die Einhaltung der Bestimmungen sowie für die Einhaltung<br />

der Ordnung in und vor den Räumen des Jugendtreffs<br />

verantwortlich.<br />

19. Schließung des Jugendtreffs<br />

Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist<br />

die <strong>Stadt</strong> berechtigt, den Jugendtreff ohne Einhaltung<br />

einer Frist zu schließen.<br />

20. Genehmigung<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat diese Hausordnung mit Beschluß vom<br />

18.11.1998 genehmigt. Änderungen wurden in der Vorstandssitzung<br />

am 4.3.<strong>2006</strong> mit dem Bürgermeister festgelegt.<br />

21. Bekanntmachung und Aushang<br />

Die Hausordnung ist durch Aushang im Jugendtreff sowie<br />

durch Veröffentlichung im <strong>Amtsblatt</strong> bekanntzumachen.<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 04. März <strong>2006</strong><br />

Anton Seitz, 1. Bürgermeister

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