Amtsblatt Mai 2006 - Stadt Wolframs-Eschenbach
Amtsblatt Mai 2006 - Stadt Wolframs-Eschenbach
Amtsblatt Mai 2006 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 7 - Nr. 4/06<br />
Lebendige Texte mit Musik entführen in die Zeit um 1200 und<br />
lassen das Mittelalter viel intensiver erleben, als es bislang im<br />
Museum möglich war. Nicht nur Burgen und Ritter, sondern<br />
auch Parzivals Erlebnisse in der Gralsburg und <strong>Wolframs</strong> Tagelieder<br />
entstehen vor dem geistigen Auge des Zuhörers.<br />
Das Museum Wolfram von <strong>Eschenbach</strong> über Leben und Werk<br />
des berühmtesten Sohnes der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> ist<br />
schon allein deshalb wieder einmal einen Besuch wert!<br />
Hörbeispiele finden Sie unter:<br />
www.wolframs-eschenbach.de/museum<br />
Kosten: 1,00 € pro entliehenem Gerät<br />
Weitere Informationen im Amt für Kultur- und Tourismus der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, info@wolframs-eschenbach.de,<br />
Tel. 09875/9755-32 oder -0.<br />
Hausordnung<br />
für den Jugendtreff <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
i.d.F.v. 04.03.<strong>2006</strong><br />
1. Grundsätzlich gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend<br />
in der Öffentlichkeit<br />
2. Öffnungszeiten, Sperrstunde<br />
Die Öffnungszeiten sowie der Belegungsplan sind im<br />
Jugendtreff auszuhängen.<br />
Die Öffnungszeit endet spätestens je nach Alter<br />
unter 16 Jahre unter 18 Jahre ab 18 Jahre<br />
Sonntag bis Donnerstag um 21.00 Uhr 22.00 Uhr 24.00 Uhr<br />
Freitag und Samstag um 22.00 Uhr 24.00 Uhr 1.00 Uhr<br />
3. Alkohol<br />
Im Jugendtreff dürfen keine alkoholischen Getränke an<br />
Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt werden.<br />
Hochprozentige alkoholische Getränke (z.B. Schnaps<br />
usw.) dürfen generell nicht ausgeschenkt werden. Angetrunkene<br />
Jugendliche sind des Hauses zu verweisen.<br />
4. Rauchen, Drogen<br />
Während der Öffnungszeiten für bzw. während der Anwesenheit<br />
von Jugendlichen unter 16 Jahren ist das<br />
Rauchen nicht gestattet. Personen, die Drogen nehmen<br />
oder veräußern, sind sofort aus dem Jugendtreff zu verweisen<br />
und der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu melden.<br />
5. Vorführung von Videos<br />
Videos mit gewalttätigem und pornografischem Inhalt<br />
dürfen nicht abgespielt werden.<br />
6. Brandschutz<br />
Offenes Feuer bzw. die Benutzung von Kocheinrichtungen,<br />
Grill usw. sind innerhalb der Räume des Jugendtreffs<br />
unzulässig.<br />
7. Lautstärke / Fahrzeuge<br />
Während der Öffnungszeiten, beim Betreten und Verlassen<br />
des Jugendtreffs ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung<br />
zu achten. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe<br />
(Zimmerlautstärke). Unnötiger Fahrzeuglärm ist zu vermeiden.<br />
Bewirtung und Musik im Freien bedarf der Genehmigung<br />
durch die <strong>Stadt</strong>. Die Fahrzeuge sind am<br />
Parkplatz (südlich des Jugendtreffs) geordnet abzustellen.<br />
8. Sachbeschädigungen / Unfälle / Beschwerden<br />
Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind<br />
umgehend dem Vorsitzenden des Fördervereins und<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu melden. Für mutwillige Beschädigungen<br />
haftet der Verursacher.<br />
9. Hausrecht<br />
Hausrecht hat der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende<br />
des Fördervereins bzw. ein von diesen bestellter Vertreter.<br />
Bei Schwierigkeiten sind sofort der Bürgermeister,<br />
der Jugendbeauftragte oder im Bedarfsfall die Polizei zu<br />
verständigen.<br />
10. Hausverbot<br />
Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an<br />
die Anordnungen des Verantwortlichen halten, können<br />
des Hauses verwiesen werden.<br />
Das Hausverbot kann auch für einen längeren Zeitraum<br />
ausgesprochen werden, worüber die Vorstandschaft<br />
des Fördervereins im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> entscheidet.<br />
11. Belegungsbuch<br />
Zeitpunkt der Öffnung und Schließung sowie besondere<br />
Vorkommnisse sind von dem Verantwortlichen in einem<br />
Belegungsbuch festzuhalten. Bei Nichteintragung trägt<br />
der Vorsitzende des Fördervereins die Verantwortung.<br />
12. Reinigung /Instandhaltung / Winterdienst<br />
Der Jugendtreff ist von den Benutzern zu reinigen und<br />
instand zu halten. Es ist einmal wöchentlich feucht zu<br />
wischen bzw. zu saugen. Die Toilette, die Möbel und<br />
Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls wöchentlich zu<br />
reinigen. Je nach Verschmutzungsgrad sind auch Fenster<br />
und Türen zu reinigen. Vor allem ist dafür Sorge zu<br />
tragen, dass vor dem Jugendtreff keinerlei Verunreinigungen<br />
auftreten, auch nicht kurzfristig. Während der<br />
Frostperiode ist darauf zu achten, daß innerhalb der<br />
Räume des Jugendtreffs keine Frostschäden entstehen.<br />
13. Geschlossene Veranstaltung / Vermietung<br />
Der Jugendtreff kann für eine geschlossene Veranstaltung<br />
angemietet werden. Zuständig für die Vermietung<br />
ist der Förderverein. Eine geschlossene Veranstaltung<br />
ist der <strong>Stadt</strong>verwaltung eine Woche vorher anzuzeigen.<br />
Im Jugendtreff ist durch Aushang rechtzeitig bekanntzumachen,<br />
wann eine geschlossene Veranstaltung stattfinden<br />
wird. Bei Durchführung der geschlossenen Veranstaltung<br />
ist ein Türschild: “Geschossene Veranstaltung”<br />
anzubringen. Für die Einhaltung der Hausordnung und<br />
des Jugendschutzgesetzes ist der Mieter verantwortlich.<br />
Zur Anmietung berechtigt sind nur volljährige Mitglieder<br />
des Jugendtreffs. Der Jugendtreff ist nach der Veranstaltung<br />
bis spätestens 12.00 Uhr des darauffolgenden<br />
Tages gründlich zu reinigen.<br />
14. Übernachtungen<br />
Im Jugendtreff ist das Übernachten nicht gestattet.<br />
15. Müll<br />
Für die Beseitigung evtl. anfallenden Mülls ist der Förderverein<br />
bzw. der Mieter verantwortlich, wofür dieser<br />
auch die Kosten zu tragen hat.<br />
16. Zutrittsrecht<br />
Alle Jugendliche über 14 Jahre, die ihren Wohnsitz in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> haben, sind für den<br />
Zutritt berechtigt. Der Förderverein kann das Zutrittsrecht<br />
an die Mitgliedschaft im Verein knüpfen.<br />
Vertretern der <strong>Stadt</strong> oder Erziehungsberechtigten, deren<br />
minderjährige Kinder sich im Jugendtreff befinden, ist<br />
freier Zutritt zu gewähren, auch bei geschlossenen Veranstaltungen.<br />
17. Nutzbare Räume<br />
Genutzt werden darf nur das Erdgeschoß. Das Betreten<br />
der Räume im Dachgeschoß und der Treppen erfolgt<br />
auf eigenes Risiko.<br />
18. Jugendschutzbestimmungen / Einhaltung der Ordnung<br />
Im Jugendtreff sind die Jugendschutzbestimmungen<br />
auszuhängen. Die Vorstandschaft des Fördervereins ist<br />
für die Einhaltung der Bestimmungen sowie für die Einhaltung<br />
der Ordnung in und vor den Räumen des Jugendtreffs<br />
verantwortlich.<br />
19. Schließung des Jugendtreffs<br />
Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist<br />
die <strong>Stadt</strong> berechtigt, den Jugendtreff ohne Einhaltung<br />
einer Frist zu schließen.<br />
20. Genehmigung<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat diese Hausordnung mit Beschluß vom<br />
18.11.1998 genehmigt. Änderungen wurden in der Vorstandssitzung<br />
am 4.3.<strong>2006</strong> mit dem Bürgermeister festgelegt.<br />
21. Bekanntmachung und Aushang<br />
Die Hausordnung ist durch Aushang im Jugendtreff sowie<br />
durch Veröffentlichung im <strong>Amtsblatt</strong> bekanntzumachen.<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 04. März <strong>2006</strong><br />
Anton Seitz, 1. Bürgermeister