28.01.2013 Aufrufe

Bericht - Lebenswelt Heim

Bericht - Lebenswelt Heim

Bericht - Lebenswelt Heim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die zukünftigen Entwicklungen<br />

der <strong>Heim</strong>plätze in Österreich<br />

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für<br />

pflegebedürftige Personen (Pflegevorsorge 1993) sieht vor, dass Versorgungsdefizite bis zum Jahr 2010 behoben<br />

werden sollen. Ein Österreich weit geltender Richtwert dafür wurde nicht vereinbart. Die Bundesländer haben<br />

unterschiedliche Verfahren der Bedarfsberechnung gewählt. Wie bei den mobilen pflegerischen und sozialen<br />

Diensten gibt es auch bei der Bedarfsberechnung für <strong>Heim</strong>plätze kein Bundesländer überschreitendes, einheitliches<br />

Verständnis über die Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebots.<br />

Die im Jahr 2010 angestrebte Versorgungsdichte reicht von 74,4 <strong>Heim</strong>plätzen pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren<br />

in Niederösterreich bis zu 137,7 <strong>Heim</strong>plätzen in Salzburg.<br />

Österreich weit (ohne Bedarfsberechnungen von Wien für 2010) hat der Ist-Stand 2002 beinahe den in den<br />

Bedarfs- und Entwicklungsplänen für das Jahr 2010 ermittelten Bedarf an <strong>Heim</strong>plätzen erreicht – 433 Plätze<br />

fehlen auf den ehemaligen Soll-Stand 2010.<br />

Nach derzeitigem Stand ist Österreich weit bis zum Jahr 2010 der Aufbau von weiteren 3.280 <strong>Heim</strong>plätzen –<br />

ohne Salzburg, Steiermark und Wien – gegenüber dem Jahr 2002 geplant (plus 9,6 Prozent). Im selben Zeitraum<br />

wird die Anzahl der über 75-jährigen Menschen um 12,6 Prozent zunehmen, das heißt die Anzahl der <strong>Heim</strong>plätze<br />

im Jahr 2010 wird nicht im gleichen Ausmaß ansteigen wie die Anzahl der ab 75-jährigen Menschen. Die Versorgungsdichte<br />

wird weiter reduziert.<br />

Mittlerweile bestehen in allen Bundesländern gesetzliche Vorgaben in Form von <strong>Heim</strong>gesetzen und/oder Verordnungen<br />

für den Betrieb von Alten- und Pflegheimen. In allen sieben Landesgesetzen bestehen qualitative und<br />

quantitative Vorgaben in Bezug auf die baulich-räumliche Ausstattung in unterschiedlichem Detaillierungsgrad; von<br />

drei Bundesländern – Burgenland, Wien und Steiermark – wurden Personalschlüssel legistisch in Form von Verordnungen<br />

zu <strong>Heim</strong>gesetzen – in Oberösterreich in Form einer Verordnung zum Oberösterreichischen Sozialhilfegesetz<br />

1998 – festgelegt; Unterschiede bestehen hinsichtlich der erforderlichen Zahl an Pflege- und Betreuungspersonen<br />

als auch der Vorgaben für die Qualifikationsstruktur.<br />

Die für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen der Länder beziehen sich im Wesentlichen auf den weiteren<br />

Ausbau des Pflegeplatzangebots, der Sicherung der Bedürfnisorientierung in Form von zeitgemäßen baulich-räumlichen<br />

Strukturen, der Erhöhung der Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen und deren Höherqualifizierung,<br />

Aufbau oder Verstärkung neuer Leistungsbereiche sowie Verstärkung der Pflegeaufsicht und Anpassung der<br />

Finanzierung. Quelle: 1. Österreichischer Pflegebericht (ÖBIG, Jänner 2006<br />

Erst wenn ein Anzug abgetragen ist, beginnt seine Glanzzeit.<br />

Heinz Rühmann (1902-94), Schauspieler u. Regisseur<br />

32 <strong>Lebenswelt</strong> <strong>Heim</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!