Bericht - Lebenswelt Heim
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Die zukünftigen Entwicklungen<br />
der <strong>Heim</strong>plätze in Österreich<br />
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für<br />
pflegebedürftige Personen (Pflegevorsorge 1993) sieht vor, dass Versorgungsdefizite bis zum Jahr 2010 behoben<br />
werden sollen. Ein Österreich weit geltender Richtwert dafür wurde nicht vereinbart. Die Bundesländer haben<br />
unterschiedliche Verfahren der Bedarfsberechnung gewählt. Wie bei den mobilen pflegerischen und sozialen<br />
Diensten gibt es auch bei der Bedarfsberechnung für <strong>Heim</strong>plätze kein Bundesländer überschreitendes, einheitliches<br />
Verständnis über die Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebots.<br />
Die im Jahr 2010 angestrebte Versorgungsdichte reicht von 74,4 <strong>Heim</strong>plätzen pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren<br />
in Niederösterreich bis zu 137,7 <strong>Heim</strong>plätzen in Salzburg.<br />
Österreich weit (ohne Bedarfsberechnungen von Wien für 2010) hat der Ist-Stand 2002 beinahe den in den<br />
Bedarfs- und Entwicklungsplänen für das Jahr 2010 ermittelten Bedarf an <strong>Heim</strong>plätzen erreicht – 433 Plätze<br />
fehlen auf den ehemaligen Soll-Stand 2010.<br />
Nach derzeitigem Stand ist Österreich weit bis zum Jahr 2010 der Aufbau von weiteren 3.280 <strong>Heim</strong>plätzen –<br />
ohne Salzburg, Steiermark und Wien – gegenüber dem Jahr 2002 geplant (plus 9,6 Prozent). Im selben Zeitraum<br />
wird die Anzahl der über 75-jährigen Menschen um 12,6 Prozent zunehmen, das heißt die Anzahl der <strong>Heim</strong>plätze<br />
im Jahr 2010 wird nicht im gleichen Ausmaß ansteigen wie die Anzahl der ab 75-jährigen Menschen. Die Versorgungsdichte<br />
wird weiter reduziert.<br />
Mittlerweile bestehen in allen Bundesländern gesetzliche Vorgaben in Form von <strong>Heim</strong>gesetzen und/oder Verordnungen<br />
für den Betrieb von Alten- und Pflegheimen. In allen sieben Landesgesetzen bestehen qualitative und<br />
quantitative Vorgaben in Bezug auf die baulich-räumliche Ausstattung in unterschiedlichem Detaillierungsgrad; von<br />
drei Bundesländern – Burgenland, Wien und Steiermark – wurden Personalschlüssel legistisch in Form von Verordnungen<br />
zu <strong>Heim</strong>gesetzen – in Oberösterreich in Form einer Verordnung zum Oberösterreichischen Sozialhilfegesetz<br />
1998 – festgelegt; Unterschiede bestehen hinsichtlich der erforderlichen Zahl an Pflege- und Betreuungspersonen<br />
als auch der Vorgaben für die Qualifikationsstruktur.<br />
Die für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen der Länder beziehen sich im Wesentlichen auf den weiteren<br />
Ausbau des Pflegeplatzangebots, der Sicherung der Bedürfnisorientierung in Form von zeitgemäßen baulich-räumlichen<br />
Strukturen, der Erhöhung der Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen und deren Höherqualifizierung,<br />
Aufbau oder Verstärkung neuer Leistungsbereiche sowie Verstärkung der Pflegeaufsicht und Anpassung der<br />
Finanzierung. Quelle: 1. Österreichischer Pflegebericht (ÖBIG, Jänner 2006<br />
Erst wenn ein Anzug abgetragen ist, beginnt seine Glanzzeit.<br />
Heinz Rühmann (1902-94), Schauspieler u. Regisseur<br />
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