29.01.2013 Aufrufe

von Rechtsanwalt Tobias Stöhr - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

von Rechtsanwalt Tobias Stöhr - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

von Rechtsanwalt Tobias Stöhr - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ermittlung überprüfen kann. Anfragen<br />

beim Internetprovider hinsichtlich der<br />

vergebenen IP-Adresse zum angeblichen<br />

Tatzeit-punkt verliefen in der<br />

Vergangenheit in der Regel ergebnislos.<br />

Die Vermutung der Richtigkeit besteht in<br />

dem Falle nicht mehr.<br />

Aufklärungs- und<br />

Belehrungspflichten<br />

In der Vergangenheit war die<br />

Inanspruchnahme des<br />

Internetanschlussinhabers als Störer<br />

streitig, ob dieser erwachsene<br />

Mitbewohner dahingehend aufzuklären<br />

habe, dass dieser den überlassenen<br />

Internetanschluss nur zu legalen Zwecken<br />

gebrauchen dürfe und insbesondere kein<br />

illegales Filesharing betreiben dürfe.<br />

Das OLG Köln stellte nun in Frage, ob bei<br />

Ehepaaren gegenseitige Kontrollpflichten<br />

bestehen. Das Gericht verwies darauf,<br />

dass der Abschluss eines<br />

Telefondienstvertrages als Geschäft zur<br />

angemessenen Deckung des<br />

Lebensbedarfs nach § 1357 BGB gelte. In<br />

diesem Zusammenhang sei die Frage der<br />

Belehrungspflicht gegenüber dem<br />

Ehepartner zu beantworten. Wie das LG<br />

Köln diese Sache entscheidet, bleibt<br />

abzuwarten. Es ist zu wünschen, dass<br />

hierzu eine klare Aussage zur<br />

Aufklärungspflicht getroffen wird.<br />

Bagatellklausel<br />

Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde<br />

eine sog. Bagatellklausel in § 97a Abs. 2<br />

UrhG eingeführt, wonach der Anspruch<br />

auf Ersatz der Kosten für die erstmalige<br />

Abmahnung in einfach gelagerten Fällen<br />

mit einer nur unerheblichen<br />

Rechtsverletzung außerhalb des<br />

geschäftlichen Verkehrs auf 100 €<br />

beschränkt ist. Eine höchstrichterliche<br />

Entscheidung, ob diese Klausel in Fällen<br />

des Filesharings eingreift, steht noch aus.<br />

Das OLG Köln hält einen solchen<br />

Bagatellfall, bei dem hier fraglichen Frage<br />

Computerspiel, nicht für vornherein<br />

ausgeschlossen. Das LG Köln hat nun die<br />

Aufgabe sich ausführlich mit den<br />

Voraussetzungen dieser Vorschrift zu<br />

befassen und darf diese in den<br />

Entscheidungsgründen nicht unbeachtet<br />

lassen.<br />

4.2. Rechtsprechung Urheberrecht<br />

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei<br />

rechtswidrigem Musikupload<br />

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011,<br />

Az.: 57 C 15740/09<br />

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich<br />

einer Urheberrechtsverletzung durch<br />

rechtswidrigen Upload in einer p2p-<br />

Musiktauschbörse, dass der vom Kläger<br />

angesetzte Streitwert <strong>von</strong> 10.500 Euro<br />

entschieden zu hoch sei. Vielmehr wurde<br />

für den Upload eines einzigen Musiktitels<br />

ein Streitwert <strong>von</strong> lediglich 2.500 Euro für<br />

angemessen erachtet.<br />

5. AGB-Recht<br />

5.1. Änderung der Widerrufsbelehrung<br />

Auf Grund der Rechtsprechung des<br />

Europäischen Gerichtshofes vom<br />

03.09.2009 (Aktenzeichen C 4 89/07 -<br />

Messner) ist der Gesetzgeber dazu<br />

veranlasst worden, das Muster der<br />

Widerrufsbelehrung abermals<br />

abzuändern.<br />

Hierfür hat sich der Gesetzgeber doch<br />

erstaunlich viel Zeit gelassen. Schließlich<br />

wäre es doch möglich gewesen, die<br />

Bestimmungen des Europäischen<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!