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von Rechtsanwalt Tobias Stöhr - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

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Anders ausgedrückt: Jeder Internethändler<br />

muss seine Widerrufsbelehrung abändern,<br />

wenn das Gesetz in Kraft tritt. Auch hier<br />

dürfte es jedoch wichtig sein, dass<br />

vermieden wird, dass der Verbraucher mit<br />

unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen<br />

konfrontiert wird (z.B. bei eBay). Ferner<br />

sollte die Widerrufsbelehrung, über die im<br />

Internet selbst informiert wird, derjenigen<br />

entsprechen, die der Verbraucher auch<br />

später in Textform (bspw. Email) erhält.<br />

Regelung des Wertersatzes<br />

Der Europäische Gerichtshof hat nicht<br />

ausgeurteilt, dass ein Wertersatz unter<br />

keinen Umständen geltend gemacht<br />

werden darf. Ein Wertersatz kann lediglich<br />

für ein "Ausprobieren" der Ware nicht<br />

geltend gemacht werden. Der EuGH hat<br />

ausdrücklich den Punkt offen gelassen,<br />

dass unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Treu und<br />

Glauben sehr wohl ein Wertersatz geltend<br />

gemacht werden kann. Aus diesem Grund<br />

spricht der Gesetzgeber auch da<strong>von</strong>, dass<br />

ein Wertersatz dann zu leisten ist, wenn<br />

die Ware in einer Art und Weise genutzt<br />

wurde, die über die Prüfung der<br />

Eigenschaften und der Funktionsweise<br />

hinausgeht. Die wirtschaftlichen Folgen<br />

hat der Gesetzgeber hierbei durchaus<br />

erkannt. Es heißt insofern in der<br />

Gesetzesbegründung:<br />

"Soweit der Verbraucher die Ware in einer<br />

Weise nutzt, die nicht erforderlich ist, um<br />

sein Widerrufsrecht effektiv auszuüben,<br />

entspricht es daher den allgemeinen<br />

Grundsätzen <strong>von</strong> Treu und Glauben, für<br />

diese weitergehende Nutzung bzw.<br />

Abnutzung der Ware Wertersatz leisten zu<br />

müssen. Es wäre unbillig, wenn der<br />

Unternehmer diesen Nachteil tragen<br />

müsste. Denn nicht selten kann eine<br />

benutzte Sache nicht mehr als neuwertig<br />

verkauft werden und ist daher für den<br />

Unternehmer faktisch wertlos. Darüber<br />

hinaus wäre es dem Verbraucher bei einer<br />

Regelung, nach der er generell keinen<br />

Wertersatz leisten müsste, ohne weitere<br />

Konsequenzen möglich, eine Ware über<br />

mindestens zwei Wochen vollständig zu<br />

nutzen und dann wieder zurückzugeben.<br />

Die Beweislast für eine Nutzung der Ware,<br />

die im Einzelfall über die Prüfung der<br />

Eigenschaften und der Funktionsweise<br />

hinausgeht, liegt beim Unternehmer.<br />

Diesem kommt nach Ansicht des<br />

Gesetzgebers der Beweis des ersten<br />

Anscheins zugute.<br />

Weist die Ware deutliche bzw. erhebliche<br />

Gebrauchsspuren auf, entspricht die<br />

allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass<br />

dies typische Folge einer intensiven<br />

Nutzung und nicht lediglich einer Prüfung<br />

ist. Erheblich sein kann aber nicht nur die<br />

Intensität der Gebrauchsspuren. Neben<br />

anderen Indizien kann unter Umständen<br />

auch die Gesamtsituation herangezogen<br />

werden. Wird etwa ein Kommunionskleid<br />

nach dem Weißen Sonntag<br />

zurückgesandt, kann ggf. aus den<br />

Umständen geschlossen werden, dass es<br />

getragen und nicht nur ausprobiert wurde,<br />

auch wenn das Kleid keinerlei<br />

Gebrauchsspuren aufweist."<br />

Soweit die Theorie - in der Praxis dürfte es<br />

dem Verkäufer schwierig werden,<br />

nachzuweisen, dass Schuhe bei einer<br />

Hochzeit getragen wurden oder ein<br />

Kommunionskleid einmalig genutzt wurde.<br />

Gleiches gilt auch für die Mitnahme einer<br />

Kamera in einen Urlaub, der weniger als<br />

zwei Wochen dauert.<br />

Der Gesetzgeber vertritt ferner die<br />

Auffassung, dass eine entsprechende<br />

Prüfung bei Öffnen einer Verpackung, bei<br />

der dies nach Verkehrssitte nicht üblich ist<br />

(bspw. verschweißte Medikamente) zu<br />

einer Wertersatzpflicht führt. Grund: eine<br />

derartige Prüfung konnte nicht im<br />

Ladengeschäft vorgenommen werden.<br />

Dies hat die Rechtsprechung bisher<br />

anders gesehen.<br />

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