Entscheiderbrief - GIT Verlag
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Viel Wind um nichts? Ganz so einfach<br />
scheint die Sache wohl nicht zu liegen. Leider,<br />
denn der aktuelle „Skandal“ um die<br />
Weitergabe von Patientendaten durch die<br />
DAK an die Beratungsfirma Healthways, die<br />
für die Kasse ein Programm für chronisch<br />
kranke Patienten durchführt, verunsichert<br />
vor allem Versicherte und könnte einen<br />
weiterer Stolperstein bei der Einführung<br />
der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />
darstellen.<br />
Nachdem im ARD Magazin „Report Mainz“ berichtet<br />
wurde, die Deutsche Angestellten Krankenkasse<br />
(DAK) habe 200.000 Datensätze chronisch<br />
Kranker an die Privatfirma weitergegeben,<br />
meldeten sich Datenschützer, die die Weitergabe<br />
der Daten als illegal bezeichneten. So erklärte<br />
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter<br />
Schaar gegenüber den ARD-Reportern, es gebe<br />
aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage für die<br />
Weitergabe der Daten.<br />
Denn scheinbar ging der Weitergabe der Daten<br />
von DAK zu Healthways jedenfalls nicht in<br />
allen Fällen eine schriftliche Einverständnis-<br />
Erklärung der Teilnehmer voraus. Vielmehr<br />
wurden wohl auch unwissende Versicherte<br />
„abtelefoniert“. DAK rechtfertigt gegenüber der<br />
ARD dieses Vorgehen damit, dass die Daten<br />
zwar tatsächlich übermittelt worden seien,<br />
Healthways aber rein rechtlich als „gleiche Stelle“<br />
gelte. Schaar dazu gegenüber der ARD: „Es<br />
geht um die Beeinflussung des Verhaltens der<br />
Versicherten, und das ist keine Datenverarbeitung<br />
im Auftrag, das ist Übermittlung höchst<br />
persönlicher Daten, dafür gibt es aus meiner<br />
Sicht keine Rechtsgrundlage. Weil es diese<br />
Rechtsgrundlage nicht gibt, würde ich sagen,<br />
sie ist illegal.“<br />
Nun stellte die DAK in einer Pressemitteilung<br />
den Vorgang folgendermaßen dar: Zunächst<br />
seien die chronisch Kranken in einem<br />
Schreiben auf das Programm aufmerksam gemacht<br />
werden: „Die telefonische Akquisition<br />
der Teilnehmer wird immer vorab schriftlich<br />
angekündigt. Im ersten Schritt erhält jeder Versicherte<br />
eine Programmbeschreibung mit dem<br />
Hinweis, dass er in den kommenden Tagen angerufen<br />
wird.“ Zum Zeitpunkt der „Telefon-Akquise“<br />
habe Healthways lediglich über die Kontaktdaten<br />
(Name, Telefonnummer etc.) verfügt,<br />
erst als eine schriftliche Einverständniserklärung<br />
eingegangen sei, wären alle weiteren Daten<br />
Healthways zur Verfügung gestellt worden,<br />
um mit dem eigentlichen Beutreuungsprogramm<br />
zu beginnen.<br />
Momentan bleibt also offen, ob eine tatsächliche<br />
Datenschutzverletzung vorliegt oder ob<br />
hier einige Stimmen eine Fahrlässigkeit zu<br />
einem Skandal überzeichnet haben. Der „kompromisslosen<br />
Datenschutz“, den die DAK nun<br />
gewährleistet sehen möchte, scheint jedoch<br />
Debatte im Datennebel<br />
Datenschutz: Die DAK muss sich herber Kritik stellen<br />
fraglich, denn auch das Abtelefonieren der Versicherten<br />
könnte u. U. als „unerwünschte Werbeanrufe“<br />
gewertet werden – und diese sind<br />
unzulässig. Abseits aller rechtlichen Fragen<br />
bleibt jedoch offen, ob sich Krankenkassen mit<br />
dem allzu offensichtlichen Werben für DMPs<br />
Wie Spiegel-Online Ende Juli meldete, ist der<br />
Abrechnungsbetrug bei den privaten Kassen zu<br />
neuen Höhen gestiegen überhöhte Rechnungen<br />
und unnötige Behandlungen würden zunehmend<br />
das „Geschäftsmodell einer ganzen Branche“<br />
bedrohen. Auf Anfrage des KEB sah man<br />
nun bei der PKV das Thema weniger brisant<br />
und führte die Überprüfung „bis zu jeder zehnten<br />
Rechnung“ vielmehr auf die gängige Praxis<br />
der „Analog-Berechnung“ zurück: „Die Gebührenverordnung<br />
ist nun ja schon einige Jahre alt<br />
– viele Techniken, gerade im Bereich der bildgebenden<br />
Diagnostik, sind hier ja noch gar<br />
nicht abgedeckt“, so Stephan Caspary, Presse-<br />
Kostenträger <strong>Entscheiderbrief</strong> 1/2008<br />
Lorbeeren beim Kunden verdienen. Denn auch<br />
das postalische Erinnern stößt bei vielen Chronikern<br />
auf wenig Gegenliebe.<br />
E Eva Britsch<br />
Achtung Abzocke?<br />
sprecher PKV. Zudem sei der Umgang mit und<br />
die Grenzziehung von zu beanstandenden<br />
Rechnungen von Kasse zu Kasse recht unterschiedlich,<br />
so dass sich von einem allgemeinen<br />
Trend nicht unbedingt sprechen ließe.<br />
Fakt ist jedoch, dass laut offizieller Statistik<br />
unplausible Abrechnungen zunehmen: Die letzten<br />
Zahlen von 2003 weisen einen Anstieg der<br />
Ermittlungsverfahren um 1374 Fällen aus. Insgesamt<br />
lagen 13.781 Ermittlungen vor.<br />
E EB