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Entscheiderbrief - GIT Verlag

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Viel Wind um nichts? Ganz so einfach<br />

scheint die Sache wohl nicht zu liegen. Leider,<br />

denn der aktuelle „Skandal“ um die<br />

Weitergabe von Patientendaten durch die<br />

DAK an die Beratungsfirma Healthways, die<br />

für die Kasse ein Programm für chronisch<br />

kranke Patienten durchführt, verunsichert<br />

vor allem Versicherte und könnte einen<br />

weiterer Stolperstein bei der Einführung<br />

der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />

darstellen.<br />

Nachdem im ARD Magazin „Report Mainz“ berichtet<br />

wurde, die Deutsche Angestellten Krankenkasse<br />

(DAK) habe 200.000 Datensätze chronisch<br />

Kranker an die Privatfirma weitergegeben,<br />

meldeten sich Datenschützer, die die Weitergabe<br />

der Daten als illegal bezeichneten. So erklärte<br />

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter<br />

Schaar gegenüber den ARD-Reportern, es gebe<br />

aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage für die<br />

Weitergabe der Daten.<br />

Denn scheinbar ging der Weitergabe der Daten<br />

von DAK zu Healthways jedenfalls nicht in<br />

allen Fällen eine schriftliche Einverständnis-<br />

Erklärung der Teilnehmer voraus. Vielmehr<br />

wurden wohl auch unwissende Versicherte<br />

„abtelefoniert“. DAK rechtfertigt gegenüber der<br />

ARD dieses Vorgehen damit, dass die Daten<br />

zwar tatsächlich übermittelt worden seien,<br />

Healthways aber rein rechtlich als „gleiche Stelle“<br />

gelte. Schaar dazu gegenüber der ARD: „Es<br />

geht um die Beeinflussung des Verhaltens der<br />

Versicherten, und das ist keine Datenverarbeitung<br />

im Auftrag, das ist Übermittlung höchst<br />

persönlicher Daten, dafür gibt es aus meiner<br />

Sicht keine Rechtsgrundlage. Weil es diese<br />

Rechtsgrundlage nicht gibt, würde ich sagen,<br />

sie ist illegal.“<br />

Nun stellte die DAK in einer Pressemitteilung<br />

den Vorgang folgendermaßen dar: Zunächst<br />

seien die chronisch Kranken in einem<br />

Schreiben auf das Programm aufmerksam gemacht<br />

werden: „Die telefonische Akquisition<br />

der Teilnehmer wird immer vorab schriftlich<br />

angekündigt. Im ersten Schritt erhält jeder Versicherte<br />

eine Programmbeschreibung mit dem<br />

Hinweis, dass er in den kommenden Tagen angerufen<br />

wird.“ Zum Zeitpunkt der „Telefon-Akquise“<br />

habe Healthways lediglich über die Kontaktdaten<br />

(Name, Telefonnummer etc.) verfügt,<br />

erst als eine schriftliche Einverständniserklärung<br />

eingegangen sei, wären alle weiteren Daten<br />

Healthways zur Verfügung gestellt worden,<br />

um mit dem eigentlichen Beutreuungsprogramm<br />

zu beginnen.<br />

Momentan bleibt also offen, ob eine tatsächliche<br />

Datenschutzverletzung vorliegt oder ob<br />

hier einige Stimmen eine Fahrlässigkeit zu<br />

einem Skandal überzeichnet haben. Der „kompromisslosen<br />

Datenschutz“, den die DAK nun<br />

gewährleistet sehen möchte, scheint jedoch<br />

Debatte im Datennebel<br />

Datenschutz: Die DAK muss sich herber Kritik stellen<br />

fraglich, denn auch das Abtelefonieren der Versicherten<br />

könnte u. U. als „unerwünschte Werbeanrufe“<br />

gewertet werden – und diese sind<br />

unzulässig. Abseits aller rechtlichen Fragen<br />

bleibt jedoch offen, ob sich Krankenkassen mit<br />

dem allzu offensichtlichen Werben für DMPs<br />

Wie Spiegel-Online Ende Juli meldete, ist der<br />

Abrechnungsbetrug bei den privaten Kassen zu<br />

neuen Höhen gestiegen überhöhte Rechnungen<br />

und unnötige Behandlungen würden zunehmend<br />

das „Geschäftsmodell einer ganzen Branche“<br />

bedrohen. Auf Anfrage des KEB sah man<br />

nun bei der PKV das Thema weniger brisant<br />

und führte die Überprüfung „bis zu jeder zehnten<br />

Rechnung“ vielmehr auf die gängige Praxis<br />

der „Analog-Berechnung“ zurück: „Die Gebührenverordnung<br />

ist nun ja schon einige Jahre alt<br />

– viele Techniken, gerade im Bereich der bildgebenden<br />

Diagnostik, sind hier ja noch gar<br />

nicht abgedeckt“, so Stephan Caspary, Presse-<br />

Kostenträger <strong>Entscheiderbrief</strong> 1/2008<br />

Lorbeeren beim Kunden verdienen. Denn auch<br />

das postalische Erinnern stößt bei vielen Chronikern<br />

auf wenig Gegenliebe.<br />

E Eva Britsch<br />

Achtung Abzocke?<br />

sprecher PKV. Zudem sei der Umgang mit und<br />

die Grenzziehung von zu beanstandenden<br />

Rechnungen von Kasse zu Kasse recht unterschiedlich,<br />

so dass sich von einem allgemeinen<br />

Trend nicht unbedingt sprechen ließe.<br />

Fakt ist jedoch, dass laut offizieller Statistik<br />

unplausible Abrechnungen zunehmen: Die letzten<br />

Zahlen von 2003 weisen einen Anstieg der<br />

Ermittlungsverfahren um 1374 Fällen aus. Insgesamt<br />

lagen 13.781 Ermittlungen vor.<br />

E EB

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