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Entscheiderbrief - GIT Verlag

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Kostenträger <strong>Entscheiderbrief</strong> 1/2008 3<br />

Ein Opfer ohne jede Not?<br />

BMG und Gesundheitsminister der Länder verwerfen die Möglichkeit für Selektivverträge<br />

Die Debatte über die grundlegende Ausrichtung<br />

der Krankenhausfinanzen ab 2009 hat<br />

zu einem eher unerwarteten Opfer geführt.<br />

Nachdem ab April Klarheit darüber herrschte,<br />

dass die ursprüngliche Taktik des BMG, unterhalb<br />

der Wahrnehmungsschwelle eine<br />

Ländermehrheit für eine weitreichende Reform<br />

der Krankenhausfinanzierung zu sichern,<br />

an der Frage der Krankenhaus-Planungshoheit<br />

gescheitert war, enthielt das<br />

Punktationspapier des BMG vom 8. Mai 2008<br />

noch unter Punkt 2. die „Möglichkeit zum<br />

Abschluss von Einzelverträgen bei geeigneten<br />

planbaren Leistungen (selektive Verträge)“.<br />

Zwar weiter gefasst, als das aus April kursierende<br />

Papier der CDU/CSU Gesundheitsexperten,<br />

die noch eine zu evaluierende Erprobungsphase<br />

und eine Begrenzung auf drei eher<br />

nebensächliche Diagnosebilder vorschlugen,<br />

aber vom Prinzip übereinstimmend.<br />

Insofern sah man beide Koalitionslager an<br />

dieser Stelle im Sinne einer weiteren wettbewerblichen<br />

Öffnung des Krankenhausmarktes<br />

bis zur Konferenz der Gesundheitsminister am<br />

2. und 3. Juli in Plön in einem Boot. Das Vorhaben<br />

an sich war unter allen Beteiligten unstrittig<br />

und während die Intensität der Öffnung zu<br />

Diskussionen einlud, war der mainstream im<br />

Konsens.<br />

Bezeichnend dafür war u.a., dass auf dem<br />

Bundeskongress des Bundesverbandes privater<br />

Krankenhausträger noch im Juni des Jahres ohne<br />

Ausnahme jeder der Plenums – und Foren-<br />

Redner den Wettbewerb in Form der Selektivverträge<br />

nachhaltig forderte. Auch auf dem<br />

7. DRG-Forum und dem Haupstadtkongress<br />

überwogen die Befürworter deutlich. Umso größer<br />

dann die Verwunderung, dass nach den<br />

marginalen und vom Bestand fraglichen Kompromissen<br />

von Plön das Thema nicht mehr weiterverfolgt<br />

werden sollte. Auch der gegen jede<br />

Chance zunächst aufgelegte und dann nach dem<br />

Motto „Ober sticht Unter“ von der Kanzlerin am<br />

24. Juli gestoppte Arbeitsentwurf des BMG sieht<br />

die Selektivverträge nicht mehr vor.<br />

Da der Streitpunkt zwischen BMG und Ländern<br />

vornehmlich an der Finanzierung der Kliniken<br />

im Allgemeinen und der Frage der Finanzierung<br />

der Investitionen im Speziellen<br />

entbrannt ist, muss man verwundert fragen:<br />

Was haben die Selektivverträge mit der Finanzierung<br />

zu tun? In direkter Sicht nicht viel. Insbesondere<br />

wenn man dann oberflächlich liest,<br />

dass das selektive Kontrahieren in beidseitiger<br />

Freiwilligkeit geschehen sollte, nimmt die Irritation<br />

zunächst eher noch zu.<br />

Man muss weiter ausholen und eine Kette<br />

von möglichen Ereignissen aneinanderreihen,<br />

um zu verstehen, was eventuell eine Öffnung<br />

für Selektivverträge mit Finanzierung von Kliniken<br />

und Existenz von Kliniken und hier insb.<br />

von öffentlich getragenen Häusern zu tun haben<br />

könnte.<br />

Spielmodelle am Horizont<br />

In der „heißen Phase“ der Diskussion, mit welchem<br />

Öffnungsgrad für selektives Kontrahieren<br />

zu rechnen wäre, tauchten Spielmodelle auf,<br />

nach denen man klassisch elektive Leistungen<br />

wie Hüft-TEP-Operationen regional ausschreiben<br />

könnte. Bis dato dachten die Beteiligten an<br />

Akquisemodelle, in denen beide Seiten mit<br />

dem Streben nach einer win-win-Situation einander<br />

suchen und finden. Die Befürchtung,<br />

dass Kassen mit hohen Belegungsanteilen<br />

schnell einzig an Rabatte, denn an Qualitätsorientierung<br />

denken würden war bereits formuliert.<br />

Insofern stellte der Vorschlag die bisherige<br />

Denkweise nicht gänzlich auf den Kopf, aber<br />

war in seiner Nachhaltigkeit verwunderlich.<br />

Wenn eine Landes-AOK mit z. T. über 50 %<br />

Markt – und Belegungsanteil beginnt, in einer<br />

ländlichen Region die TEP-Versorgung für Knie<br />

Fortsetzung auf Seite 4 EE

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