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MaGazIn<br />

92<br />

notwehr, Vorsatz & fahrlässigkeit<br />

Ein sehr oft verwendeter Begriff –<br />

„Notwehr.“ Jeder hat eine ungefähre<br />

Vorstellung davon, was das<br />

ist: wenn man selbst tätlich angegriffen<br />

oder bestohlen wird, kann man sich dagegen<br />

wehren. Im Wesentlichen stimmt<br />

das auch. Es sind aber einige wichtige<br />

Ergänzungen notwendig:<br />

• Der Angriff muss rechtswidrig sein.<br />

Das heißt, ein Verbrecher, der von der<br />

Polizei verfolgt wird, darf nicht aus<br />

„Notwehr” auf die Polizeibeamten<br />

schießen.<br />

• Der Angriff muss bereits erfolgt sein<br />

oder unmittelbar drohen. Irgend jemanden<br />

auf den Verdacht hin angreifen,<br />

dass er einem etwas tun könnte,<br />

ist daher auch verboten.<br />

• Das gerechtfertigte Maß der Verteidigung<br />

darf nicht überschritten werden.<br />

Gerade der letzte Punkt ist sehr wichtig.<br />

Selbst wenn man angegriffen wird,<br />

hat man nur das Recht, sich angemessen<br />

zu verteidigen.<br />

Das heißt zum Beispiel, dass wenn ein<br />

Taschendieb versucht, eine Geld-börse<br />

zu stehlen, der Bestohlene noch lange<br />

nicht das Recht hat, auf den Dieb zu<br />

schießen.<br />

Man unterscheidet auch, ob eine Straftat<br />

vorsätzlich oder fahrlässig begangen<br />

wurde. Vorsätzlich heißt, dass man die<br />

Tat bewusst plant oder ausführt – also<br />

einfach will, dass sie geschieht. Fahrlässig<br />

heißt, dass man etwas anstellt, was<br />

man eigentlich gar nicht will oder woran<br />

man gar nicht denkt – aus Unachtsamkeit<br />

zum Beispiel.<br />

Um es plastischer auszudrücken, zwei<br />

Beispiele: wer die gefüllte Brieftasche<br />

eines Kollegen sieht, das Geld haben<br />

möchte und die Brieftasche daher<br />

nimmt, handelt vorsätzlich und begeht<br />

damit einen Diebstahl.<br />

Wer beim Autofahren einen Fußgänger<br />

auf dem Zebrastreifen übersieht, anfährt<br />

und verletzt, handelt fahrlässig. Er begeht<br />

daher auch eine „fahrlässige” Körperverletzung.<br />

Bei Vorsatzdelikten kommen noch einige<br />

andere wichtige Bestimmungen dazu.<br />

Zum Beispiel, dass alle, die an einer<br />

Straftat beteiligt sind, auch straf bar sind.<br />

Das bedeutet zum Beispiel, dass auch<br />

derjenige, der einem anderen sagt, dass<br />

er eine Straftat begehen soll (oder einen<br />

Tipp gibt), verantwortlich gemacht<br />

wird.<br />

Überhaupt ist jeder strafbar, der<br />

zur Ausführung einer Straftat<br />

beiträgt. Dazu gehört auch das „Schmiere<br />

stehen” oder die Beschaffung von Tatwerkzeugen.

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