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MaGazIn<br />
92<br />
notwehr, Vorsatz & fahrlässigkeit<br />
Ein sehr oft verwendeter Begriff –<br />
„Notwehr.“ Jeder hat eine ungefähre<br />
Vorstellung davon, was das<br />
ist: wenn man selbst tätlich angegriffen<br />
oder bestohlen wird, kann man sich dagegen<br />
wehren. Im Wesentlichen stimmt<br />
das auch. Es sind aber einige wichtige<br />
Ergänzungen notwendig:<br />
• Der Angriff muss rechtswidrig sein.<br />
Das heißt, ein Verbrecher, der von der<br />
Polizei verfolgt wird, darf nicht aus<br />
„Notwehr” auf die Polizeibeamten<br />
schießen.<br />
• Der Angriff muss bereits erfolgt sein<br />
oder unmittelbar drohen. Irgend jemanden<br />
auf den Verdacht hin angreifen,<br />
dass er einem etwas tun könnte,<br />
ist daher auch verboten.<br />
• Das gerechtfertigte Maß der Verteidigung<br />
darf nicht überschritten werden.<br />
Gerade der letzte Punkt ist sehr wichtig.<br />
Selbst wenn man angegriffen wird,<br />
hat man nur das Recht, sich angemessen<br />
zu verteidigen.<br />
Das heißt zum Beispiel, dass wenn ein<br />
Taschendieb versucht, eine Geld-börse<br />
zu stehlen, der Bestohlene noch lange<br />
nicht das Recht hat, auf den Dieb zu<br />
schießen.<br />
Man unterscheidet auch, ob eine Straftat<br />
vorsätzlich oder fahrlässig begangen<br />
wurde. Vorsätzlich heißt, dass man die<br />
Tat bewusst plant oder ausführt – also<br />
einfach will, dass sie geschieht. Fahrlässig<br />
heißt, dass man etwas anstellt, was<br />
man eigentlich gar nicht will oder woran<br />
man gar nicht denkt – aus Unachtsamkeit<br />
zum Beispiel.<br />
Um es plastischer auszudrücken, zwei<br />
Beispiele: wer die gefüllte Brieftasche<br />
eines Kollegen sieht, das Geld haben<br />
möchte und die Brieftasche daher<br />
nimmt, handelt vorsätzlich und begeht<br />
damit einen Diebstahl.<br />
Wer beim Autofahren einen Fußgänger<br />
auf dem Zebrastreifen übersieht, anfährt<br />
und verletzt, handelt fahrlässig. Er begeht<br />
daher auch eine „fahrlässige” Körperverletzung.<br />
Bei Vorsatzdelikten kommen noch einige<br />
andere wichtige Bestimmungen dazu.<br />
Zum Beispiel, dass alle, die an einer<br />
Straftat beteiligt sind, auch straf bar sind.<br />
Das bedeutet zum Beispiel, dass auch<br />
derjenige, der einem anderen sagt, dass<br />
er eine Straftat begehen soll (oder einen<br />
Tipp gibt), verantwortlich gemacht<br />
wird.<br />
Überhaupt ist jeder strafbar, der<br />
zur Ausführung einer Straftat<br />
beiträgt. Dazu gehört auch das „Schmiere<br />
stehen” oder die Beschaffung von Tatwerkzeugen.