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GR-Protokoll 20100617 (107 KB) - .PDF - Sierning

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116<br />

nehmigungsvoraussetzung für die ÖEK-Änderung eine Erhaltung dieser Sukzessionsfläche<br />

gefordert.<br />

Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr:<br />

Der gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wird nicht zugestimmt, da die Kreisverkehrsanlage<br />

in der vorliegenden Planausfertigung nicht dargestellt ist.<br />

Umweltschutz / Lärm- und Strahlenschutz:<br />

Lärmschutztechnisch wird die geplante Widmungsänderung in der vorliegenden Form abgelehnt.<br />

Der Abstand zum nördlich der B122 Voralpenstraße gelegenen Wohngebiet lässt eine<br />

allgemeine Nutzung eines Betriebsbaugebietes nicht zu. Die Errichtung und der Betrieb einer<br />

Tankstelle wären jedoch aus lärmschutztechnischer Sicht im gegenständlichen Planungsbereich<br />

mit der umgebenden Nutzung vereinbar. Für die geplante Tankstellennutzung wird daher<br />

die Widmungskategorie „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ vorgeschlagen. Zusammenfassend<br />

kann aus raumplanungsfachlicher Sicht der geplanten Umwidmung in Betriebsbaugebiet<br />

aus lärmschutztechnischen Gründen nicht zugestimmt werden. Gegen eine<br />

Umwidmung in „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ bestünde kein fachlicher Einwand.<br />

Jedenfalls aber wäre vor Weiterführung des Verfahrens im Sinne der verkehrstechnischen<br />

Stellungnahme die geplante Kreisverkehrsanlage in die Planausfertigung einzuarbeiten und<br />

die genaue Widmungsabgrenzung im Osten im Einvernehmen mit dem Regionsbeauftragten<br />

für Natur- und Landschaftsschutz festzulegen. Durch die vorliegende Planänderung wurde<br />

diesen Forderungen des Amtes der Oö. Landesregierung entsprochen. Die Umwidmung entspricht<br />

in der jetzt vorliegenden Form den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept. Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten.<br />

Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche<br />

an die Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht<br />

ausgelöst. Aus der Sicht des Ortsplaners kann der Umwidmung zugestimmt werden, da der<br />

Standort für die Betriebsansiedlung geeignet ist und im ÖEK als Bauerwartungsland für gewerbliche<br />

Nutzung ausgewiesen ist. Die Umwidmung liegt im öffentlichen Interesse, da dadurch<br />

neue Arbeitsplätze im Gemeindegebiet geschaffen werden. Die Umwidmung wurde im<br />

Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer eingehenden Interessensabwägung<br />

wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit mit den benachbarten<br />

Widmungen gegeben ist. Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 29 soll daher in der vorliegenden<br />

Form beschlossen werden.<br />

NACHDEM KEINE WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN ANTRAG,<br />

DIE VORGETRAGENE FLÄCHENWIDMUNGSPLAN-ÄNDERUNG VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIES-<br />

SEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 30 - Mobilkom Bauernhuberberg<br />

Bgm. Kalchmair: Die Mobilkom Austria, Regionalstelle Linz, beabsichtigt die Errichtung eines<br />

Mobilfunkmastens beim Standort Landerl - Bauernhuberberg. Es soll daher eine 100 m2<br />

große Fläche auf der Parzelle 257, KG <strong>Sierning</strong>, für diesen Standort umgewidmet werden.<br />

Da die betroffene Fläche als Grünland-Landwirtschaft gewidmet ist, muss eine „Sonderausweisung<br />

für Funkanlagen“ im Flächenwidmungsplan erfolgen. Der Funkmasten soll als<br />

schlanker Gittermasten mit einer maximalen Höhe von 30 Metern und einem daneben stehenden<br />

Container ausgeführt werden. Der Mast ist statisch und von der Höhe so ausgelegt,<br />

dass weitere Betreiber diesen mitbenutzen können. Die Umwidmung wird aber nur unter der<br />

Voraussetzung eingeleitet, dass beim jetzigen Standort Wählamt, Paul-Huber-Weg 11, kein<br />

höherer Mobilfunkmasten als bisher errichtet wird. Ursprünglich war geplant am Standort<br />

Paul-Huber-Weg 11 einen neuen 30-Meter hohen Mobilfunkmasten zu errichten. Dieser<br />

Standort wurde aber durch ein negatives Ortsbildgutachten des Ortsplaners abgelehnt. Die<br />

Umwidmung liegt auch im öffentlichen Interesse, da dadurch die Versorgung mit dem Mobil-

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