GR-Protokoll 20100617 (107 KB) - .PDF - Sierning
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nehmigungsvoraussetzung für die ÖEK-Änderung eine Erhaltung dieser Sukzessionsfläche<br />
gefordert.<br />
Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr:<br />
Der gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wird nicht zugestimmt, da die Kreisverkehrsanlage<br />
in der vorliegenden Planausfertigung nicht dargestellt ist.<br />
Umweltschutz / Lärm- und Strahlenschutz:<br />
Lärmschutztechnisch wird die geplante Widmungsänderung in der vorliegenden Form abgelehnt.<br />
Der Abstand zum nördlich der B122 Voralpenstraße gelegenen Wohngebiet lässt eine<br />
allgemeine Nutzung eines Betriebsbaugebietes nicht zu. Die Errichtung und der Betrieb einer<br />
Tankstelle wären jedoch aus lärmschutztechnischer Sicht im gegenständlichen Planungsbereich<br />
mit der umgebenden Nutzung vereinbar. Für die geplante Tankstellennutzung wird daher<br />
die Widmungskategorie „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ vorgeschlagen. Zusammenfassend<br />
kann aus raumplanungsfachlicher Sicht der geplanten Umwidmung in Betriebsbaugebiet<br />
aus lärmschutztechnischen Gründen nicht zugestimmt werden. Gegen eine<br />
Umwidmung in „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ bestünde kein fachlicher Einwand.<br />
Jedenfalls aber wäre vor Weiterführung des Verfahrens im Sinne der verkehrstechnischen<br />
Stellungnahme die geplante Kreisverkehrsanlage in die Planausfertigung einzuarbeiten und<br />
die genaue Widmungsabgrenzung im Osten im Einvernehmen mit dem Regionsbeauftragten<br />
für Natur- und Landschaftsschutz festzulegen. Durch die vorliegende Planänderung wurde<br />
diesen Forderungen des Amtes der Oö. Landesregierung entsprochen. Die Umwidmung entspricht<br />
in der jetzt vorliegenden Form den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept. Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten.<br />
Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche<br />
an die Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht<br />
ausgelöst. Aus der Sicht des Ortsplaners kann der Umwidmung zugestimmt werden, da der<br />
Standort für die Betriebsansiedlung geeignet ist und im ÖEK als Bauerwartungsland für gewerbliche<br />
Nutzung ausgewiesen ist. Die Umwidmung liegt im öffentlichen Interesse, da dadurch<br />
neue Arbeitsplätze im Gemeindegebiet geschaffen werden. Die Umwidmung wurde im<br />
Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer eingehenden Interessensabwägung<br />
wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit mit den benachbarten<br />
Widmungen gegeben ist. Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 29 soll daher in der vorliegenden<br />
Form beschlossen werden.<br />
NACHDEM KEINE WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN ANTRAG,<br />
DIE VORGETRAGENE FLÄCHENWIDMUNGSPLAN-ÄNDERUNG VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIES-<br />
SEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 30 - Mobilkom Bauernhuberberg<br />
Bgm. Kalchmair: Die Mobilkom Austria, Regionalstelle Linz, beabsichtigt die Errichtung eines<br />
Mobilfunkmastens beim Standort Landerl - Bauernhuberberg. Es soll daher eine 100 m2<br />
große Fläche auf der Parzelle 257, KG <strong>Sierning</strong>, für diesen Standort umgewidmet werden.<br />
Da die betroffene Fläche als Grünland-Landwirtschaft gewidmet ist, muss eine „Sonderausweisung<br />
für Funkanlagen“ im Flächenwidmungsplan erfolgen. Der Funkmasten soll als<br />
schlanker Gittermasten mit einer maximalen Höhe von 30 Metern und einem daneben stehenden<br />
Container ausgeführt werden. Der Mast ist statisch und von der Höhe so ausgelegt,<br />
dass weitere Betreiber diesen mitbenutzen können. Die Umwidmung wird aber nur unter der<br />
Voraussetzung eingeleitet, dass beim jetzigen Standort Wählamt, Paul-Huber-Weg 11, kein<br />
höherer Mobilfunkmasten als bisher errichtet wird. Ursprünglich war geplant am Standort<br />
Paul-Huber-Weg 11 einen neuen 30-Meter hohen Mobilfunkmasten zu errichten. Dieser<br />
Standort wurde aber durch ein negatives Ortsbildgutachten des Ortsplaners abgelehnt. Die<br />
Umwidmung liegt auch im öffentlichen Interesse, da dadurch die Versorgung mit dem Mobil-