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GR-Protokoll 20090416 (119 KB) - .PDF - Sierning

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952<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> am<br />

Donnerstag, den 16.04.2009.<br />

Ort der Sitzung: Gemeindeamt <strong>Sierning</strong>, 1. Stock, Sitzungssaal<br />

Beginn: 18:00<br />

Ende: 20:34<br />

Anwesende<br />

Kalchmair Manfred, Bgm.<br />

Brameshuber Josef, Vzbgm.<br />

Krondorfer Franz, Vzbgm.<br />

Möslinger Andrea, GV<br />

Chocholaty Friedrich, GV<br />

Brameshuber Maria, GV<br />

Buxbaum Wolfgang, Vzbgm. OAR<br />

Bräuer Bernhard, Mag.<br />

Mayrhofer Karl<br />

Huber Ernst<br />

Ritter Theresia<br />

Rosatzin Günter<br />

Scholtes Martin<br />

Löberbauer Ludwig<br />

Männer Ingrid<br />

Blumenschein Christian<br />

Forster Franz<br />

Moser Irene<br />

Reiterer Helmut<br />

Windhager Urban<br />

Gruber Gerda Maria<br />

Reitmayr Heinz Walter<br />

Mayer Gerda<br />

Lehner Siegfried, GV<br />

Hundsberger Engelbert, Ing. Mag.<br />

Lunglmayr Erich, Dkfm.<br />

Göschl Karl-Heinz<br />

Saxenhuber Ignaz<br />

Platzer Georg, Mag.iur.<br />

Heumann Wolfgang<br />

Wilhelm Helmut, Mag.<br />

Möslinger Karl statt <strong>GR</strong> H. Bramberger<br />

Holzleitner Lukas statt <strong>GR</strong> Wieser<br />

Richter Katharina statt <strong>GR</strong> Aumüller<br />

Haselmayr Herbert statt GV Schneider<br />

Neuhuber Emanuel, Ing. statt <strong>GR</strong> G. Bramberger<br />

Zeindlinger Rudolf, Ing.


Es fehlen<br />

953<br />

Schneider Günter, GV entschuldigt<br />

Bramberger Georg entschuldigt<br />

Aumüller Adelheid entschuldigt<br />

Auer Thomas entschuldigt<br />

Wieser Daniela entschuldigt<br />

Bramberger Harald entschuldigt<br />

Bgm. Kalchmair eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass diese von ihm einberufen wurde.<br />

Die Einladungen wurden an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. soweit solche entschuldigt<br />

sind, an die vorgeschlagenen Ersatzleute rechtzeitig, schriftlich bzw. elektronisch, am<br />

06.04.2009 unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, gesandt. Gleichzeitig wurde die<br />

Kundmachung betreffend die Gemeinderatssitzung (unter Bekanntgabe der Tagesordnung)<br />

an der Amtstafel angeschlagen.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Als Schriftführerin fungiert Silvia Derfler.<br />

Bgm. Kalchmair teilt mit, dass das <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2009 zur<br />

Einsichtnahme aufgelegen ist. Die Unterzeichnung dieses <strong>Protokoll</strong>s erfolgt im Rahmen dieser<br />

Sitzung.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 3.6. - Jugendtaxi - ein Antrag<br />

der ÖVP-Fraktion ist.<br />

Bgm. Kalchmair nimmt das zur Kenntnis und teilt mit, dass dies in der Power-Point-<br />

Präsentation bereits berücksichtigt wurde.<br />

Da gegen die Tagesordnung keine Einwände erhoben werden, gilt diese als richtig und angenommen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Finanzangelegenheiten<br />

1.1. Rechnungsabschluss Haushaltsjahr 2008<br />

1.2. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />

1.3. Auftragsvergabe Straßenbau<br />

1.4. Finanzieller Abgang des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug<br />

2 Bauangelegenheiten<br />

2.1. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 25 - Admira Geschäftsgebiet<br />

2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 27 - GWG Lettenstraße<br />

2.3. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 - Angleitner Kammerhuberstraße<br />

3. Weitere Angelegenheiten<br />

3.1. Antrag der SPÖ-Fraktion: Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund<br />

um die Spielplätze in <strong>Sierning</strong><br />

3.2. Pachtvertrag Schlosscafé<br />

3.3. Vergabe Pachtvertrag Büffet - Freibad<br />

3.4. Ehrungen<br />

3.5. Unterstützungszahlungen an sozial Bedürftige<br />

3.6. Jugendtaxi <strong>Sierning</strong>


954<br />

3.7. Antrag des Klimaschutzbeauftragten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>: Förderung von<br />

Thermografiefotos<br />

4. Berichte<br />

5. Allfälliges<br />

1. Finanzangelegenheiten<br />

1.1. Rechnungsabschluss Haushaltsjahr 2008<br />

Bgm. Kalchmair begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kassenleiter, Hannes Bierbauer.<br />

Der Vorsitzende meint, dass der Rechnungsabschluss trotz der wirtschaftlich schlechter gewordenen<br />

Rahmenbedingungen zu einem einigermaßen positiven Ergebnis geführt hat. Zu<br />

allen Projekten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> wurde der erwartete Finanzierungsanteil geleistet.<br />

Der Außenstand in der Höhe von EUR 708.632,81 ergibt sich dadurch, dass bereits zugesagte<br />

Zahlungen von Dritten ausständig sind (Busterminal, Ortsplatz <strong>Sierning</strong>, Bücherei<br />

und Volksschule <strong>Sierning</strong>).<br />

Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Daten des Rechnungsabschlusses<br />

wie folgt zur Kenntnis:<br />

OH AOH<br />

Einnahmen 13.159.450,70 3.616.656,02<br />

Ausgaben 13.159.450,70 4.325.288,83<br />

0,00 -708.632,81<br />

Finanzkraft: lt. RA 2008 8.345.256,72 792.128,73<br />

lt. RA 2007 7.553.127,99 + 10,49 %<br />

Schuldenstand per 31.12.2008 16.901.061,29<br />

davon Kanalbau 13.700.615,46 81,06%<br />

davon WL-Ausbau 2.881.211,69 17,05%<br />

davon Diverse 319.234,14 1,89%<br />

Schuldendienst und 2008 931.607,75 ( 7,08 %<br />

d.o.A.)<br />

Leasingraten 2007 809.269,82 ( 6,23 %<br />

d.o.A.)<br />

Pro-Kopf-Verschuldung: 31.12.2008 1.867,11 (9.052 EW)


955<br />

2007 1.784,93 (9.055 EW)<br />

Personalkosten+Pensionsbeiträge 2008 2.304.706,23 (17,51 %<br />

d.o.A.)<br />

2007 2.175.840,18 (16,74 %<br />

d.o.A.)<br />

Zuführung zum a.o.H.: 2008 1.306.932,70 ( 9,93 %<br />

d.o.A.)<br />

2007 1.112.543,50 ( 8,56 %<br />

d.o.A.)<br />

Gesamtübersicht Rechnungsabschluss 2008<br />

Ordentlicher Haushalt<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Gruppe Ergebnis RA Abweichung Ergebnis RA Abweichung<br />

Vertretungskörper u. allg.<br />

Verwaltung<br />

Öffentliche Ordnung u.<br />

129.099,34 3.199,34 1.443.408,68 12.991,32<br />

Sicherheit 24.044,31 -155,69 144.206,95 -8.306,95<br />

Unterricht, Erziehung<br />

Sport und Wissen 369.117,19 20.017,19 1.467.820,91 -24.220,91<br />

Kunst, Kultur und Kultus 2.027,00 827,00 105.021,85 9.278,15<br />

Soziale Wohlfahrt und<br />

Wohnbauförderung 80.121,20 -8.378,80 1.741.551,64 5.048,36<br />

Gesundheit<br />

Strassen Wasserbau<br />

33.698,00 -802,00 1.455.917,19 -3.217,19<br />

und Verkehr 477.573,88 26.973,88 1.133.517,62 31.282,38<br />

Wirtschaftsförderung 0,00 0,00 144.228,25 5.371,75<br />

Dienstleistungen 3.180.781,65 -58.818,35 3.594.146,81 58.053,19<br />

Finanzwirtschaft 8.862.988,13 -24.011,87 1.929.630,80 -45.130,80<br />

Gesamtsumme 13.159.450,70 -41.149,30 13.159.450,70 41.149,30<br />

Einnahmen ordentlicher Haushalt<br />

Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />

STRASSENBAUHOF


956<br />

(FUHRPARK)<br />

Sonstige Einnahmen (Vergütungen)<br />

402.723,85 376.000,00 26.723,85<br />

Verrechnung - Bauhofleistungen<br />

WASSERVERSORGUNG<br />

Gebühren f. d. Benützung<br />

von Gem. Einrichtungen 455.260,92 475.000,00 -19.739,08 weniger Wasserverbrauch<br />

ABWASSERBESEITIGUNG<br />

Gebühren f. d. Benützung<br />

von Gem. Einrichtungen 1.144.915,11 1.206.600,00 -61.684,89 weniger Wasserverbrauch<br />

Tilgungszuschüsse<br />

vom Bund 552.513,26 543.000,00 9.513,26<br />

GESONDERTE VERWAL-<br />

TUNG<br />

Sonstige Einnahmen - Umweltabgabe<br />

68.052,34 60.000,00 8.052,34<br />

BETEILIGUNGEN<br />

Gewinnablieferung d. Gemeinde<br />

Wasser<br />

Gewinnablieferung d. Ge-<br />

64.364,70 101.400,00 -37.035,30<br />

meinde Abwasser 240.826,74 274.700,00 -33.873,26<br />

Mehreinnahmen AnnuitätenzuschüsseKanal/Wasser<br />

Nachzahlung - Indexanpassungen<br />

Gewinnablieferung lt. Ergebnisse<br />

Betriebe mit marktbestimmter<br />

Tätigkeit<br />

AUSSCHLIESSLICHE GE-<br />

MEINDEABGABEN<br />

Grundsteuer B 538.143,40 530.000,00<br />

Neu- und Nachbewertun-<br />

8.143,40 gen<br />

geringeres Kommu-<br />

Kommunalsteuer 1.706.091,11 1.730.000,00 -23.908,89 nalsteueraufk.<br />

ERTRAGSANTEILE AN<br />

GEM.BUNDESABGABEN<br />

Ertragsanteile 5.265.291,55 5.242.800,00<br />

Mehreinnahmen analog<br />

22.491,55 Steueraufkommen<br />

Ausgleich Abschaffung<br />

Ausgleich der Ausgaben -<br />

Selbstträgerschaft 26.825,40 0,00 26.825,40 Selbstträger<br />

Ausgaben - ordentlicher Haushalt<br />

Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />

GEMEINDEVERTRETUNG<br />

Sitzungsgelder 7.514,00 18.000,00 -10.486,00<br />

Auszahlung 2. HJ. 2008<br />

erst im Finanzjahr 2009<br />

GEMEINDE-(ZENTRAL)AMT<br />

Rechtskosten 12.989,46 5.000,00 7.989,46 Rechtskosten Eckmayr<br />

HAUPTSCHULEN<br />

Versicherungen 2.627,67 12.000,00 -9.372,33<br />

Gebäudeversicherung<br />

in der KG abgewickelt


957<br />

Lfd. Transferzahlungen an<br />

Unternehmungen 9.302,54 0,00 9.302,54 Liquiditätszuschuss an KG<br />

GEMEINDESTRASSEN<br />

Rücklagen Zuführung<br />

Instandhaltung von Straßen-<br />

0,00 50.000,00 -50.000,00<br />

bauten<br />

Sonstige Ausgaben (Vergü-<br />

192.948,91 180.000,00 12.948,91<br />

tungen) 189.399,70 207.000,00 -17.600,30<br />

erhöhter Beitrag für<br />

HS-Sanierung notwendig<br />

Mehrausgaben für<br />

Straßenreparaturen<br />

Bauhofleistungen für<br />

Gemeindestraßen<br />

BAUHÖFE<br />

Maschinen und maschinelle<br />

Anlagen 26.185,40 0,00 26.185,40 Ankauf Maschinen Tischlerei<br />

Instandhaltung Gebäude 11.644,42 20.000,00 -8.355,58 weniger Baukosten f. Bauhof<br />

Instandhaltung Fahrzeuge<br />

Sonstige Ausgaben (Vergü-<br />

31.583,02 40.000,00 -8.416,98 weniger Fahrzeugreparaturen<br />

tungen) 30.963,55 0,00 30.963,55 Bauhofleistungen<br />

OÖ. VERKEHRSBUND<br />

Lfd. Transferzahlungen an<br />

Land 78.994,52 70.000,00 8.994,52<br />

SONSTIGE EINRICHTUN-<br />

GEN UND MASSNAHMEN<br />

Entgelte f. sonstige Leistungen<br />

14.112,00 25.000,00 -10.888,00<br />

Beitrag - Regionalverkehrskonzept<br />

Pyhrn-Eisenwurzen<br />

Kosten - Nahversorgungs-<br />

konzept geringer<br />

ABFALLBESEITIGUNG<br />

Deponiekosten Restabfall 131.711,20 145.000,00<br />

Begleichung Deponie-<br />

-13.288,80 kosten 12/08 erst 2009<br />

Deponiekosten Grünschnitt 64.384,62 55.000,00 9.384,62 Mehrkosten Grünschnittd.<br />

ÖFFENTL. BELEUCHTUNG<br />

u. ÖFFENTL. UHREN<br />

Instandhaltung von Sonderanlagen<br />

57.229,93 35.000,00 22.229,93<br />

WALDBESITZ<br />

Sonstige Ausgaben (Vergütungen)<br />

6.825,90 20.000,00 -13.174,10<br />

SCHLOSS SIERNING<br />

Sonstige Ausgaben (Vergütungen)<br />

12.540,15 5.000,00 7.540,15<br />

WASSERVERSORGUNG<br />

Mehrkosten f. Reparaturen<br />

Straßenbeleuchtung<br />

weniger Bauhofleistungen<br />

im Leithenholz<br />

Bauhofleistungen -<br />

Schlosscafe/öffentl. WC


958<br />

Instandhaltung von Wasseranlagen<br />

Gewinnentnahme d. Gemein-<br />

52.634,38 40.000,00 12.634,38<br />

de 64.364,70 101.400,00 -37.035,30<br />

ABWASSERBESEITIGUNG<br />

Zinsen f. Finanzschulden -<br />

Inland<br />

Gewinnentnahme d. Gemein-<br />

515.927,23 530.000,00 -14.072,77<br />

de 240.826,74 274.700,00 -33.873,26<br />

LANDESUMLAGE<br />

Lfd. Transferzahlungen a. d.<br />

Land 346.105,38 330.000,00 16.105,38<br />

Mehr WL-Reparaturen<br />

und Rohrbrüche<br />

Gewinnentnahme lt.<br />

Betriebsergebnis<br />

Geringere Zinsbelastung<br />

aufgrund Baufortschritt<br />

Gewinnentnahme<br />

lt. Betriebsergebnis<br />

höhere Landesumlage lt.<br />

Ergebnis Ertragsanteile<br />

ZUFÜHRUNGEN a.d. AO.<br />

HAUSHALT<br />

Kanal Erhaltungsbeiträge 0,00 8.500,00 -8.500,00 )<br />

Kanal BA 13 22.744,51 6.000,00 16.744,51 )<br />

Sanierung VS <strong>Sierning</strong><br />

Wasserversorgungsanlage BA<br />

29.736,61 0,00 29.736,61 ) notwendige bzw.<br />

03 0,00 16.500,00 -16.500,00 )<br />

Kanal BA 12 42.071,55 14.000,00 28.071,55 ) mögliche Zuführungen<br />

Sanierung Hauptschule 197.457,20 135.000,00 62.457,20 )<br />

Ortsplatz <strong>Sierning</strong> 169.000,00 245.000,00 -76.000,00 ) zum a.o. Haushalt<br />

Wasser Erhaltungsbeiträge 0,00 9.000,00 -9.000,00 )<br />

Busterminal 125.946,70 140.000,00 -14.053,30 )<br />

Einnahmen - außerordentlicher Haushalt<br />

Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />

SANIERUNG VS SIERNING<br />

Zuführung vom ordentl. Haushalt 29.736,61 0,00 29.736,61<br />

HAUPTSCHULEN<br />

Anteilsbetrag d.o. Voranschlages 187.457,20 135.000,00 52.457,20<br />

VOLKSBÜCHEREIEN<br />

Zuführungen an den a.o.H.<br />

u. Zuführ. aus dem o.H. 10.000,00 0,00 10.000,00<br />

STAUBFREIMACHUNG<br />

Kostenersätze 178.799,91 150.800,00 27.999,91<br />

Kapitaltransferzahlungen vom Land 25.000,00 65.000,00 -40.000,00<br />

Abdeckung - Kosten<br />

Mauertrockenlegung<br />

Möglicher Anteil für<br />

HS-Sanierung<br />

Abdeckung - Kosten f.<br />

Übersiedlung Bücherei<br />

höhere Beiträge für<br />

Straßenbau<br />

LZ f. Weichstettener<br />

Straße erst 2009


959<br />

ORTSPLATZ SIERNING<br />

Kapitaltransferzahlungen von<br />

Ländern u. Landesfonds 36.028,00 60.000,00 -23.972,00 restlicher LZ erst 2009<br />

Zuführungen an den a.o.H.<br />

und Zuführ.aus dem o.H. 169.000,00 245.000,00 -76.000,00<br />

BUSTERMINAL<br />

Kapitaltransferzahlungen von<br />

Ländern u. Landesfonds<br />

Zuführungen an den a.o.H.<br />

0,00 400.000,00 -400.000,00<br />

u. Zuführ.aus dem o.H. 125.946,70 140.000,00 -14.053,30<br />

Gemeindeanteil in der<br />

notwendigen Höhe<br />

LZ Verkehrsabteilung<br />

erst 2009<br />

Zuführungen in der<br />

notwendigen Höhe<br />

WASSERVERSORUNG BA 03<br />

Investitionsdarlehen v. Kreditinstituten<br />

211.049,63 243.000,00 -31.950,37 notwendiges Bankdarl.<br />

Anteilsbetr. d. ordentl. Haushalt<br />

Anteilsbetr. d. ordentl. Voranschl.<br />

0,00 16.500,00 -16.500,00<br />

Erhaltungsbeiträge 0,00 9.000,00 -9.000,00<br />

KANAL BA 12<br />

Investitionsdarlehen v. Ländern<br />

u. Landesfonds<br />

Investitionsdarlehen v. Kreditinstitu-<br />

50.400,00 13.500,00 36.900,00<br />

ten<br />

Zuführungen aus dem ordentl. Haus-<br />

295.427,56 306.000,00 -10.572,44<br />

halt<br />

Anteilsbetrag d. ord. Voranschl.<br />

42.071,55 14.000,00 28.071,55<br />

Erhaltungsbeiträge 0,00 8.500,00 -8.500,00<br />

KANAL BA 13<br />

Investitionsdarlehen v. Kreditinstituten<br />

Zuführungen an den a.o.H. u.<br />

0,00 54.000,00 -54.000,00<br />

Zuführungen aus dem o.H. 22.744,51 6.000,00 16.744,51<br />

Ausgaben - außerordentlicher Haushalt<br />

2008 kein Gemeindeanteilerforderlich<br />

Erhaltungsbeitrag<br />

verbleiben im o.H.<br />

Zuzählung Landesdarl.<br />

nach Baufortschritt<br />

Aufnahme Bankdarl.<br />

lt. Baufortschritt<br />

Gemeindeanteil lt.<br />

Baufortschritt<br />

Erhaltungsbeiträge<br />

verbleiben im o.H.<br />

kein Bankdarlehen<br />

notwendig<br />

Gemeindeanteil lt.<br />

Baufortschritt<br />

Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />

SANIERUNG VS SIERNING<br />

Gebäude 45.477,33 20.000,00 25.477,33<br />

HAUPTSCHULEN<br />

Kapitaltransferzahlungen an KG 469.821,75 418.800,00 51.021,75<br />

ÖFFENTL. BÜCHEREI SIERNING<br />

Kosten für Mauertrockenlegung<br />

möglicher Gemeindeanteil<br />

f. HS-Sanierung


960<br />

Kapitaltransferz. an priv. Organis.<br />

o. Erwerbszweck 20.000,00 0,00 20.000,00<br />

Gemeindebeitrag -<br />

Übersiedlungskosten<br />

Bücherei<br />

STAUBFREIMACHUNG<br />

Straßenbauten 584.355,93 600.000,00<br />

Geringere Kosten f.<br />

-15.644,07 Straßenausbau<br />

Sanierungskosten<br />

Güterweg Winkler 9.063,56 0,00 9.063,56 Güterweg Winkler<br />

ORTSPLATZ SIERNING<br />

Sonderanlagen 548.681,00 570.000,00 -21.319,00<br />

BUSTERMINAL<br />

Sonderanlagen 736.496,70 750.000,00 -13.503,30<br />

WASSERVERSORGUNG BA 03<br />

Wasserbauten 212.555,18 270.000,00 -57.444,82<br />

KANAL BA 12<br />

Kanalbauten 396.799,85 355.000,00 41.799,85<br />

KANAL BA 13<br />

Kanalbauten 22.744,51 60.000,00 -37.255,49<br />

Kosten lt. Endabrechnung<br />

Kosten lt. Endabrechnung<br />

Kosten lt. Baufortschritt<br />

Mehrkosten im Zuge<br />

Ortsplatzgestaltung<br />

Erstellung Leitungskataster<br />

- 2009<br />

Der Beschluss betreffend den Rechnungsabschluss 2008 soll nach dem Bericht des Obmannes<br />

des Prüfungsausschusses gefasst werden. Der Sprecher ersucht <strong>GR</strong> Mag. Hundsberger<br />

um seinen Bericht.<br />

1.2. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />

<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger: Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2009 den<br />

vorliegenden Rechnungsabschluss geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, diesen<br />

in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />

BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DEN RECHNUNGSABSCHLUSS 2008 IN DER VORLIE-<br />

GENDEN FORM VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

Bgm. Kalchmair bedankt sich bei Hannes Bierbauer und seinem Team für die Erstellung des<br />

Rechnungsabschlusses.<br />

<strong>GR</strong> Hundsberger berichtet weiter:<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses kommen dahingehend überein, dass die Aufschlüsselung<br />

der Kosten für die Grünschnittentsorgung in der nächsten Tagessitzung des


961<br />

Ausschusses zusammen mit den Betreibern der Kompostierungsanlage behandelt werden<br />

soll.<br />

1. Bilanz Bestattung<br />

Der Jahresabschluss der Bestattung zum 31.12.2007 liegt vor. Im Wirtschaftsjahr 2007 wurden<br />

Umsätze in Höhe von EUR 203.824,63 verbucht. Das ist deutlich mehr als im Vorjahr mit<br />

EUR 167.376,00.<br />

Der vorliegende Jahresabschluss der Bestattung findet im Rechnungsabschluss 2008 insofern<br />

Niederschlag, dass die ordentliche Abschreibung für das Gebäude der Bestattung (Aufbahrungshalle)<br />

in Höhe von EUR 12.801,98 als Einnahmen im Rechnungsabschluss verbucht<br />

wurde. Der in der Bestattung ausgewiesene Verlust in der Höhe von EUR 18.081,64<br />

wurde als Zuschuss zur Abgangsdeckung bei den Ausgaben im Rechnungsabschluss verbucht.<br />

Somit konnten die Zahlen nachvollzogen werden.<br />

Der Prüfungsausschuss regt an, dass zur Bilanz der Bestattung auch ein Vergleich zur Anzahl<br />

der Todesfälle im jeweiligen Berichtsjahr angeführt werden soll.<br />

2. Neuer Ortsplatz - Nachreichung von Unterlagen<br />

In der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses wurden Unterlagen eingefordert. Es wurde<br />

festgestellt, dass die Bodenplatte noch nicht endgültig abgenommen wurde und sich die<br />

Gemeinde bis auf weiteres eine Entschädigungsleistung vorbehalten hat.<br />

3. Prüfung von Tagesabschlüssen<br />

Die Tagesabschlüsse vom 31.12.2008 und 26.03.2009 wurden überprüft und für in Ordnung<br />

befunden.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Inhalt der Prüfungsausschusssitzung<br />

vom 12.03.2009 wie folgt zur Kenntnis:<br />

1. Neuer Ortsplatz - u.a. Abrechnung und Gewährleistung<br />

Der Prüfungsausschuss kam zur Auffassung, dass die Dokumentation des Ortsplatzes sehr<br />

übersichtlich ist. Die Leistungsverzeichnisse bzw. Bauprotokolle bezüglich der Beschreibung<br />

der Qualität der Betonoberfläche des Ortsplatzes sollen bis zur nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses<br />

(31.03.2009) nachgereicht werden.<br />

2. Wasserwerk - u.a. Beschaffungsvorgänge<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses schlagen nach einer kurzen Diskussion vor, dass<br />

im Bereich der Materialbeschaffung für das Wasserwerk Möglichkeiten einer gemeindeübergreifenden<br />

Zusammenarbeit zu prüfen sind. Der Prüfungsausschuss regt an, dass der Amtsleiter<br />

bei nächster Gelegenheit mit Nachbargemeinden dahingehend Gespräche führen soll.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen den Bericht von <strong>GR</strong> Mag. Hundsberger zur<br />

Kenntnis.<br />

Bgm. Kalchmair teilt zum Punkt Bilanz Bestattung mit, dass es im Jahr 2006 102 Bestattungsfälle<br />

und im Jahr 2007 104 Bestattungsfälle gab.


962<br />

Der Schaden an der Überdachung des Ortsplatzes ist von der Firma Belutti Planen als solcher<br />

anerkannt worden. Der Austausch der beschädigten Planen wird für die Marktgemeinde<br />

<strong>Sierning</strong> daher kostenlos erfolgen.<br />

1.3. Auftragsvergabe Straßenbau<br />

Bgm. Kalchmair: Im Jänner 2009 erfolgte die Ausschreibung für den Straßenbau 2009 -<br />

2010, inkl. Straßenwiederherstellung WVA <strong>Sierning</strong> BA04 und ABA <strong>Sierning</strong> BA14.<br />

Das Ergebnis lautet wie folgt.<br />

P R Ü F B E R I C H T<br />

vorläufig<br />

Straßenbauarbeiten <strong>Sierning</strong>, 2009 - 2010,<br />

Straßenwiederherstellung: Kanalisation <strong>Sierning</strong> BA 14 und WVA <strong>Sierning</strong>, BA 04<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Die Ausschreibung vom Jänner 2009 über die Straßenbauarbeiten <strong>Sierning</strong> 2009 - 2010 und<br />

Straßenwiederherstellung für die Kanalisation <strong>Sierning</strong>, BA 14 und die WVA <strong>Sierning</strong>, BA04,<br />

erfolgte als offenes Verfahren mit veränderlichen Preisen.<br />

Angebotsausschreibung<br />

Das Amt der Oö. Landesregierung wurde über die Angebotsausschreibung verständigt.<br />

Zahl der ausgefolgten Ausschreibungsunterlagen: 18<br />

Zahl der fristgerecht eingelangten Angebote: 6<br />

Pläne<br />

Der Ausschreibung liegen Katasterpläne im Maßstab 1:2000 zu Grunde.<br />

Angebotseröffnung<br />

Über die Angebotseröffnung wurde ein Angebotseröffnungsprotokoll erstellt.<br />

Die Angebotseröffnung erfolgte am 20.02.2009 um 11:00 Uhr beim Marktgemeindeamt <strong>Sierning</strong>.<br />

Verzeichnis und Reihung der ungeprüften Anbote nach dem Angebotspreis<br />

Bieter Angebotssumme<br />

inkl. MWSt.<br />

Anmerkung<br />

1 Lang & Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG<br />

4400 Steyr, Wolfernstraße 17 d<br />

€ 1,510.372,93<br />

2 Held & Francke BaugesmbH & Co KG Amstetten € 1,623.156,00<br />

3 Swietelsky BaugesmbH<br />

4020 Linz, Edlbacherstraße 10<br />

€ 1,551.189,25<br />

4 Straßen- und Pflasterbau GmbH, 4407 Steyr,<br />

Anna-Zelenka-Straße 15<br />

€ 1,596.531,95<br />

5 Bietergemeinschaft Leyrer & Graf BaugesmbH,<br />

4030 Lunzstr. u. Alpine Mayreder Bau GmbH<br />

4021 Linz, Sophiengutstraße 20<br />

€ 1,433.619,55<br />

6 Fa. TEERAG ASDAG Aktiengesellschaft Wurde nicht geöffnet


963<br />

Bieter Angebotssumme<br />

inkl. MWSt.<br />

Niederlassung Oö.,<br />

4021 Linz, Pummererstraße 17<br />

Bewertung der Angebote<br />

Anmerkung<br />

(zu spät eingelangt):<br />

10:54 Uhr<br />

Billigstbieter ist die Bietergemeinschaft Leyrer & Graf BaugesmbH und Alpine Mayreder Bau<br />

GmbH, 4021 Linz mit EUR 1,433.619,55. Alle anderen Bieter mussten aufgrund fehlender<br />

oder mangelnder Datenblätter ausgeschieden werden. Aufgrund der extremen Preissteigerung<br />

gegenüber der letzten Ausschreibung wurde ein Aufklärungsgespräch mit der Firma<br />

Leyrer & Graf geführt. Diese werden bis 16.04.2009 noch Detailunterlagen und Kostenkalkulationen<br />

vorlegen. Aufgrund der überhöhten Preise sollen nur Aufträge für jene Straßenbauarbeiten<br />

vergeben werden, die im Jahr 2009 erfolgen.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, NUR AUFTRÄGE FÜR JENE STRAßENBAUTEN ZU<br />

BEAUFTRAGEN, WELCHE IM JAHR 2009 ERFOLGEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

1.4. Finanzieller Abgang des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug<br />

Bgm. Kalchmair: Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Kindergarten-Jahresabrechnung<br />

des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug für den Zeitraum<br />

vom 1. Jänner 2008 bis 31.12.008 vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Einnahmen 2008 Ausgaben 2008 Abgang<br />

EUR 196.704,15 EUR 212.806,00 EUR 16.101,85<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Bedarfserhebung ergeben hat, dass in <strong>Sierning</strong> 306 Kinder<br />

im Kindergartenalter sind. 253 Kinder benötigen tatsächlich einen Kindergartenplatz. In<br />

<strong>Sierning</strong> gibt es 11 Gruppen und somit genügend Plätze.<br />

Es folgt eine Diskussion betreffend die Förderung des Landes für neue Kindergartengruppen,<br />

an der sich <strong>GR</strong> Göschl und Bgm. Kalchmair beteiligen.<br />

<strong>GR</strong> Göschl findet, dass die Kinderbetreuung in <strong>Sierning</strong> sehr gut ist. Als weiteren Service<br />

sollte man eine Kurzbetreuung für Kinder, welche zu Hause betreut werden, einführen. Kinder<br />

könnten dann zum Beispiel bei Arztbesuchen der Eltern stundenweise betreut werden.<br />

Der Ausschuss für Familien und Generationen sollte dieses Thema behandeln.<br />

GV Möslinger: Dieses Thema wurde im Ausschuss schon einmal diskutiert. Laut dem Kindergartengesetz<br />

ist das allerdings versicherungstechnisch nicht möglich. Im Eltern-Kind-<br />

Zentrum wurde diese Leistung angeboten, wurde jedoch nicht recht oft in Anspruch genommen.<br />

Bei den offenen Treffen haben sich die Eltern untereinander sehr gut engagiert.<br />

Bgm. Kalchmair: Es ist sicher möglich, eine stundenweise Betreuung über das Eltern-Kind-<br />

Zentrum durchzuführen.<br />

<strong>GR</strong> Moser: Bei der Drehscheibe Kind in Steyr wird sogar eine Betreuung zu Hause, zum<br />

Beispiel im Krankheitsfall eines Kindes, angeboten. Allerdings ist die Drehscheibe Kind ein<br />

Verein, dem man in solch einem Fall angehören muss.


964<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEN AUSGLEICH DES ABGANGES DES KINDERGAR-<br />

TENS SIERNINGHOFEN/NEUZEUG VOLLINHALTLICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.1. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 25 - Admira Geschäftsgebiet<br />

Bgm. Kalchmair: Die Admira Grundinvest GmbH ersucht um Umwidmung der Restfläche an<br />

der Gewerbestraße zwischen dm/Kik und dem Autohandelsbetrieb Schachner von Betriebsbaugebiet<br />

in Geschäftsgebiet mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 300 m2 bis maximal<br />

1.500 m2. Das Flächenausmaß beträgt ca. 5.500 m2 inklusive der bereits als öffentliches<br />

Gut ausgeschiedenen Gewerbestraße.<br />

Da diese Flächenwidmungsplan-Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen<br />

ist, muss auch das ÖEK abgeändert werden. Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.<br />

25 und die Änderung Nr. 13 zum ÖEK umfasst folgende Grundstücke: Die Grundstücke Nr.<br />

832/10 (neu), 826/5 (neu) und 1213/1 (Teil), alle KG <strong>Sierning</strong>, sollen von Betriebsbaugebiet<br />

in Geschäftsgebiet gemäß § 24 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz umgewidmet werden.<br />

Zwischen dem bereits bestehenden Geschäftsgebiet und dem neu geplanten Geschäftsgebiet<br />

erfolgt eine klare räumliche Trennung (Grünstreifen und Oberflächenversickerungsmulde).<br />

Das neue Geschäftsgebiet wird durch eine eigene Zufahrt im Norden aufgeschlossen.<br />

Der neu geplante Parkplatz darf keine Verbindung zu den bestehenden Parkplätzen erhalten.<br />

Im beiliegenden Entwurf der Admira Grundinvest GmbH ist die räumliche Trennung klar ersichtlich.<br />

Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Einleitung des Umwidmungsverfahrens<br />

wurde vom Gemeinderat am 23.10.2008 gefasst.<br />

Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde. Die Grundstücke sind durch<br />

den Ortskanal, die Ortswasserleitung und durch die öffentliche Gemeindestraße (Gewerbestraße)<br />

aufgeschlossen. Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche<br />

an die Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden<br />

ebenfalls nicht ausgelöst. Nach einer eingehenden Interessensabwägung kann der Umwidmung<br />

zugestimmt werden, da die Verträglichkeit mit den benachbarten Widmungen gegeben<br />

ist.<br />

Das Amt der Oö. Landesregierung hat zur Umwidmung folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Die Stellungnahme liegt den Unterlagen bei. Von der Wirtschaftskammer Steyr wurde eine<br />

negative Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme liegt ebenfalls bei. Die Stellung-<br />

nahmen wurden im Ausschuss für örtliche Raumplanung behandelt.<br />

Zu diesen Stellungnahmen ist festzustellen, dass die geplante Umwidmung n i c h t dem<br />

Nahversorgungskonzept der Gemeinde vom April 2008 widerspricht. Die Umwidmung soll<br />

daher in der vorliegenden Form beschlossen werden.<br />

<strong>GR</strong> Göschl: Es wurde zwar ein Grundsatzbeschluss gefasst, aber aus Sicht der Gewerbetreibenden<br />

im Ortszentrum und aus Sicht als Vertreter der Wirtschaft muss man diese Umwidmung<br />

mit Sorge betrachten. Maßgebliche Topunternehmer in <strong>Sierning</strong> spüren seit der<br />

Eröffnung des Fachmarktzentrums starke Umsatzeinbrüche. Die Unternehmer im Ortszentrum<br />

von <strong>Sierning</strong> erhalten dieses am Leben und lassen sich das auch etwas kosten. Eine


965<br />

Firma Kik oder ein dm Drogeriemarkt leistet keinen Beitrag. Man könnte die Kommunalsteuern<br />

der Unternehmen des Fachmarktzentrums zweckgebunden für die Belebung des Ortszentrums<br />

verwenden. Der Beschluss soll nicht heute gefällt werden. Die Umwidmung soll<br />

noch einmal unter Einbindung der Wirtschaftstreibenden des <strong>Sierning</strong>er Ortszentrums diskutiert<br />

werden.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer möchte, dass hinsichtlich der Attraktivierung des <strong>Sierning</strong>er Ortskerns unter<br />

Miteinbeziehung des Konzeptes der Firma Cima die nächsten Schritte gesetzt werden. An<br />

der Belebung des Ortszentrums und des Ortes muss - wie bisher auch unter der breiten Einbindung<br />

von Bürgern - intensiv und konsequent weiter gearbeitet werden. Von den Bürgern<br />

sind ja sehr gute Vorschläge gekommen. Wir sind es dem Ort <strong>Sierning</strong> schuldig, in eine permanente<br />

und intensive Diskussion zu treten. Es wurde ein externer Experte einbezogen, der<br />

nur teilweise gute Ideen eingebracht hat. Momentan passiert auf Basis dieses Konzeptes<br />

unter Einbindung von Bürgern zu wenig. Bei den Bürgern, die sich sehr aktiv an der Diskussion<br />

beteiligt und sehr gute Beiträge geliefert haben, wurde eine große Erwartungshaltung<br />

hervorgerufen. In letzter Zeit wurde ich von vielen Leuten angesprochen, ob es den Verein<br />

noch gibt und in dieser Richtung noch gearbeitet wird. Die Kommunikation scheint etwas<br />

unterbrochen zu sein. Ich stehe zu dem Grundsatzbeschluss, den wir damals gefasst haben,<br />

da dieser eine notwendige Grundvoraussetzung war, um nachhaltig entsprechende Betriebsansiedelungsgebiete<br />

für <strong>Sierning</strong>er Betriebe abzusichern. Ich möchte nochmals deutlich<br />

darauf hinweisen, dass es absolut notwendig ist, dieses Thema weiterhin stark zu betreiben,<br />

denn nur mit einem Café, das es jetzt im Schloss gibt, ist es nicht getan. Jetzt sind kreative<br />

und gute Ideen gefordert.<br />

Bgm. Kalchmair teilt mit, dass es aufgrund der Cima-Analyse eine Besprechung mit KommR.<br />

Baumschlager, <strong>GR</strong> Göschl und dem Regionalmanager, Alois Aigner, gab. In diesem Gespräch<br />

wurde festgelegt, dass in nächster Zeit wesentlich intensiver mit dem Regionalmanagement<br />

zusammengearbeitet werden soll. Laut Aussage des Regionalmanagers gibt es zwei<br />

vom Land förderbare Projekte, Corporate Identity und Corporate Design. An diesen sollte<br />

sich die Gemeinde unbedingt beteiligen, um den Auftritt der Wirtschaftstreibenden im <strong>Sierning</strong>er<br />

Zentrum zu beleben. Es soll eine gemeinsame Vorgangsweise der Kaufmannschaft,<br />

der Gemeinde und dem Regionalmanagement erfolgen. Alois Aigner rät, als erstes eine gemeinsame<br />

Werbelinie zu machen. Anschließend soll über die nächste Vorgangsweise nachgedacht<br />

werden. Das Projekt Nahversorgungskonzept soll dadurch etwas mehr Dynamik<br />

bekommen. Die Strategie, die wir seit 2002 verfolgen und gemeinsam mit der <strong>Sierning</strong>er<br />

Wirtschaft erarbeitet haben, hat bereits damals eine Umwidmung in Betriebsbaugebiet vorgesehen.<br />

Das Konzept ist aufgegangen, da sich die Firmen Hofer, Kik und dm angesiedelt<br />

haben und sich zwischenzeitlich drei weitere Firmen bereits Grundstücke gekauft haben. Wie<br />

<strong>GR</strong> Göschl sagte, muss man besonderes Augemerk darauf legen, dass die Kaufmannschaft<br />

in Ortszentrum von <strong>Sierning</strong> erfolgreich wirtschaften kann. Wie alle Betriebe in <strong>Sierning</strong> zahlen<br />

auch die Firmen Hofer, Kik und dm einen Interessentenbeitrag. Wenn <strong>Sierning</strong> die Kommunalsteuer<br />

zweckgebunden für die Kaufmannschaft im Ortszentrum von <strong>Sierning</strong> verwenden<br />

will, muss man bedenken, dass viele Betriebe nur wenige Angestellte haben und daher<br />

dieser Betrag zu gering wäre. Aufgrund des Fristenlaufs beim Land Oö. sollten wir daher den<br />

Beschluss der Umwidmung fassen. Begleitende Maßnahmen für die <strong>Sierning</strong>er Wirtschaft<br />

sollen parallel dazu erfolgen. Dafür wurden im Budget EUR 50.000 - Nahversorgungskonzept<br />

- vorgesehen.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer findet, dass man sich in der momentanen Situation keine Gedanken über<br />

Corporate Design und Corporate Identity machen soll, solange die absolut wesentlichen<br />

Eckpfeiler des Entwicklungskonzeptes nicht vorliegen.<br />

Bgm. Kalchmair schlägt vor, den Regionalmanager, Alois Aigner, zur nächsten Gemeinderatssitzung<br />

oder zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen einzuladen. Es<br />

sollen Vorbesprechungen mit der Kaufmannschaft stattfinden.


966<br />

<strong>GR</strong> Göschl und <strong>GR</strong> Mag. Platzer weisen darauf hin, dass auch die Mitglieder des Vereines<br />

der <strong>Sierning</strong>er Zukunft dazu eingeladen werden müssen.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Die Gespräche sollen nicht hinausgeschoben werden, bis das Feedback<br />

eines außen stehenden Experten kommt. Es ist die Aufgabe der Gemeindevertretung, sich<br />

intensiv um das Thema zu kümmern.<br />

<strong>GR</strong> Göschl meint, dass mit den direkt Betroffenen die Thematik noch intensiver diskutiert<br />

werden muss.<br />

<strong>GR</strong> Mayrhofer: Der Ausschuss für örtliche Raumplanung hat sich mit der Möglichkeit der<br />

Verwertung der Grundstücke intensiv auseinandergesetzt. Auf die Ansuchen der Grundstücksbesitzer<br />

betreffend die Verwertung ihrer Grundstücke muss die Gemeinde reagieren.<br />

Die Geschäfte im Fachmarktzentrum werden von vielen Kunden frequentiert, welche ohnehin<br />

nicht in das <strong>Sierning</strong>er Zentrum einkaufen gekommen wären. Aus diesen Gründen hat der<br />

Ausschuss für örtliche Raumplanung dem Gemeinderat empfohlen, diese Umwidmung zu<br />

beschließen.<br />

<strong>GR</strong> Göschl weist darauf hin, dass man sich die Umwidmung noch reiflich überlegen sollte.<br />

Es muss nicht heute der Beschluss gefasst werden.<br />

NACHDEM KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN<br />

ANTRAG, DIE UMWIDMUNG DER RESTFLÄCHE AN DER GEWERBESTRAßE ZWISCHEN DM UND<br />

KIK UND DEM AUTOHANDELSBETRIEB SCHACHNER VON BETRIEBSBAUGEBIET IN GE-<br />

SCHÄFTSGEBIET VOLLINHALTLICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MIT 36 JA-STIMMEN SEITENS DER SPÖ (BGM. MANFRED KALCHMAIR,<br />

VZBGM. JOSEF BRAMESHUBER, VZBGM. FRANZ KRONDORFER, GV ANDREA MÖSLINGER, GV<br />

FRIEDRICH CHOCHOLATY, GV MARIA BRAMESHUBER, <strong>GR</strong> MAG. BERNHARD BRÄUER, <strong>GR</strong><br />

KARL MAYRHOFER, <strong>GR</strong> ERNST HUBER, <strong>GR</strong> THERESIA RITTER, <strong>GR</strong> GÜNTER ROSATZIN, <strong>GR</strong><br />

THOMAS AUER, <strong>GR</strong> MARTIN SCHOLTES, <strong>GR</strong> LUDWIG LÖBERBAUER, <strong>GR</strong> IN<strong>GR</strong>ID MÄNNER, <strong>GR</strong><br />

HELMUT REITERER, <strong>GR</strong> URBAN WINDHAGER, <strong>GR</strong> GERDA MARIA <strong>GR</strong>UBER, <strong>GR</strong> HEINZ WAL-<br />

TER REITMAYR, <strong>GR</strong> GERDA MAYER, KATHARINA RICHTER, ANTON ELLEK, EMANUEL NEUHU-<br />

BER, KARL MÖSLINGER, HERBERT HASELMAYR, LUKAS HOLZLEITNER) UND DER ÖVP<br />

(VZBGM. WOLFGANG BUXBAUM, GV SIEGFRIED LEHNER, <strong>GR</strong> MAG. GEORG PLATZER, <strong>GR</strong><br />

ING. MAG. ENGELBERT HUNDSBERGER, <strong>GR</strong> DKFM. ERICH LUNGLMAYR, <strong>GR</strong> IGNAZ SAXEN-<br />

HUBER, <strong>GR</strong> FRANZ FORSTER, <strong>GR</strong> CHRISTIAN BLUMENSCHEIN, <strong>GR</strong> IRENE MOSER), DER FPÖ<br />

(<strong>GR</strong> WOLFGANG HEUMANN, <strong>GR</strong> MAG. HELMUT WILHELM) SOWIE EINER STIMMENTHALTUNG<br />

SEITENS DER ÖVP (<strong>GR</strong> KARL-HEINZ GÖSCHL) MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN.<br />

Gemäß § 51 - Abs. 2 - der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F.: Wer sich der Stimme enthält,<br />

lehnt den Antrag ab!<br />

2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 27 - GWG Lettenstraße<br />

Bgm. Kalchmair: Die GWG Stadt Steyr GmbH, 4400 Steyr, Färbergasse 7, beabsichtigt die<br />

Umwidmung der Grundstücke Nr. 194/1 und 194/3, KG Neuzeug, von Grünland in Bauland<br />

„Wohngebiet“.<br />

Die beiden Grundstücke haben zusammen eine Fläche von 24.400 m2 und liegen im Bereich<br />

Lettenstraße-Waldweg-Mühlauweg. Es sollen darauf Wohnanlagen (mehrstöckige Wohnge-


967<br />

bäude bzw. verdichteter Flachbau) errichtet werden. Für die Bebauung soll ein Architektenwettbewerb<br />

ausgeschrieben werden. Als Abstand zum neben liegenden Wald (Grundstück<br />

249/1) wird eine 30 Meter breite Schutzzone im Bauland vorgesehen.<br />

Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept.<br />

Die Grundstücke sind durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen.<br />

Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen<br />

Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die<br />

Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.<br />

Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />

eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />

mit den benachbarten Widmungen gegeben ist.<br />

Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 27 gemäß § 33 des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden<br />

Planunterlagen und der Stellungnahme des Ortsplaners, Arch. DI. Steinlechner,<br />

team-m, gefasst werden.<br />

<strong>GR</strong> Rosatzin berichtet, dass die geplanten Wohnungen Größen von 50 bis 90 m2 Wohnfläche<br />

aufweisen. Weiters ist die Errichtung von Reihen- bzw. Einfamilienhäusern geplant. Die<br />

Hauser werden maximal 2-geschoßig mit flach geneigten Dächern ausgeführt. Für jede<br />

Wohnung bzw. jedes Haus werden zwei Autoabstellplätze vorgesehen. Zusätzlich werden<br />

noch Besucherparkplätze errichtet. Niedriger Energieverbrauch, attraktive Fußwege durch<br />

Begrünung und Barrierefreiheit wurden ebenfalls vorgesehen.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENE UMWIDMUNG VOLLINHALTLICH<br />

ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

2.3. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 - Angleitner Kammerhuberstraße<br />

Bgm. Kalchmair: Die Ehegatten Angleitner Rudolf u. Augustine, 4522 <strong>Sierning</strong>, Kammerhuberstraße<br />

70, beantragen die Umwidmung des Grundstücks Nr. 1171, KG Pichlern, an der<br />

Kammerhuberstraße (1.993 m2) von Grünland in Bauland „Wohngebiet“. Das Grundstück ist<br />

im Örtlichen Entwicklungskonzept als Baulanderweiterung vorgesehen und ist für die beiden<br />

Töchter Andrea und Margit der Ehegatten Angleitner jeweils ein Wohnhaus geplant (weichende<br />

Erben). Der Nachbar, Herr Außermayr Reinhard, hat derzeit noch keine Absicht sein<br />

nebenliegenden Grundstücks 1178/1 umzuwidmen. Die Umwidmung entspricht den Planungszielen<br />

der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept. Die Grundstücke sind<br />

durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen. Die Ortswasserleitung liegt<br />

bereits auf dem Grundstück der Ehegatten Angleitner, die der Verlegung auf ihrem Privatgrund<br />

damals zugestimmt haben. Dieser Grundstreifen soll in einer Breite von 4,0 Meter in<br />

das öffentliche Gut übernommen werden, um so eine öffentliche Verbindungsstraße zu erhalten.<br />

Die Kosten für den Straßenunterbau sollen von den Eigentümern Angleitner getragen<br />

werden. Bei einer späteren Umwidmung des Grundstücks von Herrn Außermayr soll diese<br />

Straße auf 6,0 Meter verbreitert werden.<br />

Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen Dritter<br />

werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die Gemeinde<br />

gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.


968<br />

Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />

eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />

mit den benachbarten Widmungen gegeben ist.<br />

Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 28 gemäß § 33 des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden<br />

Planunterlagen und der Stellungnahme des Ortsplaners, Arch.DI. Steinlechner,<br />

team-m, gefasst werden.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENE UMWIDMUNG VOLLINHALTLICH<br />

ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3. Weitere Angelegenheiten<br />

3.1. Antrag der SPÖ-Fraktion: Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um die<br />

Spielplätze in <strong>Sierning</strong><br />

Bgm. Kalchmair bittet den Fraktionsvorsitzenden, <strong>GR</strong> Mag. Bräuer, um seinen Bericht:<br />

Es gibt in <strong>Sierning</strong> einige Spielplätze, wo sich die Eltern um die Verkehrssicherheit ihrer Kinder<br />

Sorgen machen. Die sozialdemokratische Fraktion schlägt vor, die Verkehrssicherheit<br />

rund um die Spielplätze in unserer Gemeinde zu überprüfen und auf Basis von Begehungen<br />

vor Ort für jeden einzelnen Spielplatz ein entsprechendes Verbesserungskonzept zu erarbeiten.<br />

Mit der fachlichen Begleitung dieses Projektes soll das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

(KfV) beauftragt werden. Weiters soll gewährleistet werden, dass die Eltern aus dem<br />

jeweiligen Wohnumfeld der einzelnen Spielplätze in direkter Weise in den Diskussionsprozess<br />

einbezogen werden. Die Projektabwicklung soll vom Ausschuss für Familien und Generationen<br />

durchgeführt werden. Die Kosten für die Begleitung des Kuratoriums betragen rund<br />

EUR 2.000,00. Diese sollen aus dem Budget, welches für Spielplätze für das Jahr 2009 vorgesehen<br />

ist, kommen. Mit dem Ausschuss für Straßen- und Verkehrsangelegenheiten soll<br />

über die Maßnahmen diskutiert werden, welche in die Bausubstanz und Infrastruktur eingreifen.<br />

Die SPÖ-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Familien und Generationen ein<br />

Projekt gemäß den erstellten Rahmenbedingungen erarbeitet.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger: Neben der Verkehrssicherheit ist sicherlich die öffentliche Sicherheit<br />

ein weiterer wichtiger Punkt. Wie in der letzten Prüfungsausschusssitzung des Vorjahres<br />

bereits festgestellt wurde, ist der Vandalismus auf den <strong>Sierning</strong>er Spielplätzen oftmals ein<br />

Problem. Anrainer werden durch Jugendliche gestört. Man sollte dieses Problem in das Projekt<br />

einbinden.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Seit einigen Jahren gibt es seitens der SPÖ-Fraktion diverse Anträge zum<br />

Thema Kinderspielplätze. Auf der Homepage der SPÖ-Fraktion gibt es in regelmäßigen Abständen<br />

Jubelmeldungen, was für die Spielplätze in <strong>Sierning</strong> alles getan wird: Neugestaltungen<br />

von Spielplätzen, der Start einer Spielplatzoffensive und dass selbstverständlich die Eltern<br />

in die Gestaltung der Spielplätze miteinbezogen werden. Dies wird nun ergänzt durch<br />

die Zuständigkeit des Bau- und Straßenausschusses. Offensichtlich liegen hier in den unterschiedlichen<br />

Zuständigkeiten in der SPÖ-Fraktion massive Versäumnisse vor. Bei der Planung<br />

bzw. bei der Erneuerung der Kinderspielplätze wurde anscheinend nicht auf die Berücksichtigung<br />

der verkehrstechnischen Notwendigkeiten Rücksicht genommen. Es passt<br />

nicht, jetzt zu sagen, es gibt einen massiven Bedarf und die Verkehrssicherheit für die Kinder<br />

ist nicht mehr gegeben.


969<br />

<strong>GR</strong> Mag. Bräuer bedankt sich, dass <strong>GR</strong> Mag. Platzer die Leistungen der SPÖ-Fraktion<br />

betreffend die Spielplätze lückenlos aufgezeigt hat. Dies ist natürlich eine Unterstützung. GV<br />

Möslinger hat im Spielplatzbereich sehr viel getan. Die SPÖ-Fraktion hat nicht behauptet,<br />

dass es sich betreffend die Verkehrssicherheit um ein massives Problem handelt. Es gibt<br />

immer ein Verbesserungspotential. Die SPÖ-Fraktion ist nicht so arrogant zu behaupten,<br />

dass sie die perfekten Planer sind und die perfekte Politik machen. Die SPÖ-Fraktion bemüht<br />

sich, eine Politik zu machen, die sich an Verbesserungen orientiert. Dieser Antrag geht<br />

in diese Richtung. Die Spielplätze sollten nun alle mit Experten vom Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

besichtigt werden, was noch nicht heißt, dass bei allen Plätzen Handlungsbedarf<br />

besteht. Falls die Verkehrssicherheit verbessert werden muss, soll gemeinsam mit<br />

Experten und den Eltern der Kinder versucht werden, Verbesserungen herbeizuführen. Es<br />

geht hier um die Sicherheit der Kinder auf den Spielplätzen und auch auf dem Hin- und<br />

Nachhauseweg.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer weist darauf hin, dass es einen Hinweis des Prüfungsausschusses gebraucht<br />

hat, um massive Missstände im Rahmen der Kinderspielplätze aufzuzeigen. Offensichtlich<br />

gab es diese intensive kontinuierliche Auseinandersetzung seitens der SPÖ-<br />

Fraktion doch nicht. Es gab bei der letzten Begehung der Spielplätze durch den Prüfungsausschuss<br />

Beschwerden von Bürgern, dass es immer wieder zu Vandalismus kommt, dass<br />

die Nachtruhe von Jugendlichen auf den Plätzen nicht eingehalten wird und daher die Anrainer<br />

nicht schlafen können.<br />

GV Möslinger lädt <strong>GR</strong> Mag. Platzer ein, die Spielplätze zu besichtigen. Es hat sich sehr viel<br />

getan. Viele Plätze wurden neu gestaltet und werden von den Kindern sehr gut angenommen.<br />

Zu Problemen kann es immer wieder kommen. Allerdings liegt das nicht an den Spielplätzen<br />

oder den Geräten selbst. Jugendliche suchen sich Plätze, wo sie verweilen können.<br />

Das ist sicher ein Problem der heutigen Zeit. Betreffend die Überschreitung der Ausschüsse<br />

meint die Sprecherin, dass nicht gesagt wurde, dass an den Straßen etwas geändert werden<br />

muss. Es geht um das eventuelle Neuanlegen von Ein- und Ausgängen bei Spielplätzen und<br />

von Zäunen. Falls Straßentafeln benötigt werden, so wird dies im Ausschuss für Straßen-<br />

und Verkehr behandelt werden. Aber manchmal ändern sich Gegebenheiten rund um die<br />

Spielplätze, wie zum Beispiel bei der Leitenbauerwiese, wo durch die Errichtung des Busterminals<br />

nun mehr Verkehr ist. Am Spielplatz in Letten gab es ursprünglich einen Ausgang,<br />

doch die Kinder haben sich ihre eigenen Wege gesucht. Beim Spielplatz in Neuzeug herrscht<br />

nun auch mehr Verkehr als früher. Es sind mehrere Eltern mit der Bitte an mich herangetreten,<br />

die Spielplätze zu prüfen. Die Gesundheit der Kinder ist uns wichtig und daher bitte ich<br />

den Gemeinderat, dem Antrag der SPÖ-Fraktion zuzustimmen.<br />

GV Lehner meint, dass es sich hier um eine Wahlpropaganda der SPÖ-Fraktion handelt, die<br />

rund EUR 2.000,00 kosten soll. Der Hausverstand sagt einem doch, dass man zumindest im<br />

Ausschuss für Straßen- und Verkehr über 30 km-Zonen oder Fußgängerübergänge hätte<br />

nachdenken müssen. Den Fußgängerübergang in der Weichstettener Straße gibt es bis heute<br />

nicht. Die SPÖ-Fraktion disqualifiziert sich selbst und hat die letzten 25 Jahre einiges versäumt.<br />

Der Hausverstand sagt mir, was für die Verkehrssicherheit der Kinder gemacht werden<br />

soll. Eine gewisse Verantwortung liegt auch bei den Eltern. Man sollte selbst wissen,<br />

welche Verbesserungen gemacht werden sollen. Es ist traurig, hierfür Steuergelder in der<br />

Höhe von EUR 2.000,00 für einen sogenannten Experten auszugeben zu müssen.<br />

Bgm. Kalchmair: Wenn von einer Partei Initiativen gestellt werden, ist es falsch, diese im<br />

Gemeinderat als Wahlpropaganda darzustellen. Es gibt Verantwortungsträger, die Dinge<br />

objektivieren wollen. Wenn das in diesem Fall unter Einbeziehung einer dafür vorgesehenen<br />

Einrichtung, in diesem Fall dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, erfolgt, so ist nichts falsch<br />

daran. Auch die Lösung des Problems des Gehweges bei der Hauptschule wurde auf Anregung<br />

der ÖVP-Fraktion unter Einbezug des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gefunden.


970<br />

Betreffend den Fußgängerübergang bei der Weichstettener Straße muss man beim zuständigen<br />

Verkehrsreferenten und den dafür Verantwortlichen des Landes Oberösterreich urgieren,<br />

da dies eine Landesstraße ist. Auch das Geschwindigkeitsprofil wurde bis heute nicht<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEM ANTRAG DER SPÖ-FRAKTION VOLLINHALT-<br />

LICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MIT 36 JA-STIMMEN SEITENS DER SPÖ (BGM. MANFRED KALCHMAIR,<br />

VZBGM. JOSEF BRAMESHUBER, VZBGM. FRANZ KRONDORFER, GV ANDREA MÖSLINGER, GV<br />

FRIEDRICH CHOCHOLATY, GV MARIA BRAMESHUBER, <strong>GR</strong> MAG. BERNHARD BRÄUER, <strong>GR</strong><br />

KARL MAYRHOFER, <strong>GR</strong> ERNST HUBER, <strong>GR</strong> THERESIA RITTER, <strong>GR</strong> GÜNTER ROSATZIN, <strong>GR</strong><br />

THOMAS AUER, <strong>GR</strong> MARTIN SCHOLTES, <strong>GR</strong> LUDWIG LÖBERBAUER, <strong>GR</strong> IN<strong>GR</strong>ID MÄNNER, <strong>GR</strong><br />

HELMUT REITERER, <strong>GR</strong> URBAN WINDHAGER, <strong>GR</strong> GERDA MARIA <strong>GR</strong>UBER, <strong>GR</strong> HEINZ WAL-<br />

TER REITMAYR, <strong>GR</strong> GERDA MAYER, KATHARINA RICHTER, ANTON ELLEK, EMANUEL NEUHU-<br />

BER, KARL MÖSLINGER, HERBERT HASELMAYR, LUKAS HOLZLEITNER) UND DER ÖVP<br />

(VZBGM. WOLFGANG BUXBAUM, GV SIEGFRIED LEHNER, <strong>GR</strong> MAG. GEORG PLATZER, <strong>GR</strong><br />

ING. MAG. ENGELBERT HUNDSBERGER, <strong>GR</strong> DKFM. ERICH LUNGLMAYR, <strong>GR</strong> IGNAZ SAXEN-<br />

HUBER, <strong>GR</strong> FRANZ FORSTER, <strong>GR</strong> CHRISTIAN BLUMENSCHEIN, <strong>GR</strong> IRENE MOSER), DER FPÖ<br />

(<strong>GR</strong> WOLFGANG HEUMANN, <strong>GR</strong> MAG. HELMUT WILHELM) SOWIE EINER GEGENSTIMME SEI-<br />

TENS DER ÖVP (GV LEHNER) MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN.<br />

3.2. Pachtvertrag Schlosscafé<br />

Bgm. Kalchmair: Die Gemeinde hat per 31.12.2005 das Bestandverhältnis hinsichtlich der<br />

Wahlmühle laut Mietvertrag vom 21.12.1995 mit der Vermieterin „Franz-Jäger-von-Waldau“<br />

Kommanditgesellschaft aufgekündigt. In diese Gasträumlichkeiten hatte Herr Eder zahlreiche<br />

Investitionen getätigt. Zur Ablöse der durch Herrn Eder getätigten Investitionen wurde eine<br />

Vereinbarung geschlossen. Der wesentliche Inhalt ist, dass, wenn die Gemeinde beabsichtigt<br />

im Rahmen einer Ortsbildumgestaltung einen Kaffeehausbetrieb im Schlossgebäude<br />

<strong>Sierning</strong> zu etablieren, dieser Kaffeehausbetrieb unwiderruflich Herrn Eder das Vorrecht für<br />

den Betrieb dieses Kaffeehauses bzw. die Anmietung der hiefür notwendigen Räumlichkeiten<br />

muss vor möglichen weiteren Interessenten anzubieten. Dieses Vorrecht wurde vertragsparteieneinvernehmlich<br />

mit einem Wert von EUR 12.000,00 festgesetzt.<br />

Basierend auf dieser Vereinbarung nimmt Herr Eder sein Vorzugsrecht wahr und will das<br />

Schlosscafé, basierend auf folgend dargestelltem Pachtvertrag, führen. Durch den Abschluss<br />

des Pachtvertrages gilt die Vereinbarung vom 31.12.2005 als erfüllt. Der Vorsitzende teilt<br />

den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass der Pachtvertrag um einen Punkt, welcher den<br />

Fraktionen noch nicht vorgelegen ist, ergänzt wurde. Die Reinigung der WC-Anlage wurde<br />

berücksichtigt. Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Pachtvertrag<br />

wie folgt zur Kenntnis.<br />

PACHTVERTRAG – Schlosscafé<br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> - im Folgenden kurz Verpächterin genannt<br />

- einerseits, und Hr. Bernhard Eder, geb. 09.10.1969 - im Folgenden kurz Pächter genannt<br />

- andererseits, wie folgt:<br />

I. Gegenstand und Zweck der Verpachtung:<br />

Die Verpächterin ist Eigentümerin des Schlosses <strong>Sierning</strong>. Die Verpächterin verpachtet an<br />

den Pächter und dieser pachtet von der Verpächterin die Räumlichkeiten im südwestlichen


971<br />

Teil des Schlosses (ca. 121 m² inkl. Keller und Bediensteten-WC) laut beiliegender Skizze,<br />

welche einen integrierenden Bestand dieses Vertrages darstellt.<br />

Mitverpachtet ist der zum Pachtobjekt gehörige Keller im Ausmaß von ca. 16 m².<br />

II. Pachtzins/Kaution:<br />

Als monatlicher Pachtzins wird ein Zins von netto € 544,00 (in Worten: Euro fünfhundertvierundvierzig)<br />

zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der genannte<br />

Pachtzins von € 544,00 ist monatlich im Vorhinein, jeweils zum 5. eines jeden Monates,<br />

von den Pächtern an die Verpächterin auf das Konto Nr…………………… bei der<br />

……………………………., BLZ …………... zu überweisen.<br />

Der vereinbarte Pachtzins und die sonstigen Entgelte sind wertgesichert und ändern sich<br />

demnach ab demselben Zeitpunkt und um denselben Prozentsatz, um welchen sich der Index<br />

der Verbraucherpreise 2005 = 100, Grundzahl ./2009 eine Änderung erfährt. Sollte dieser<br />

Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage der diesem Index<br />

am meisten entspricht.<br />

Zur Sicherstellung aller Forderungen der Verpächterin aus diesem Pachtverhältnis übergeben<br />

die Pächter bei Unterfertigung dieses Vertrages der Verpächterin € 7.000,00 in Form<br />

eines nicht vinkulierten Sparbuches.<br />

III. Betriebskosten/Telefon/Versicherungen:<br />

Bezüglich der Betriebskosten wird festgehalten, dass für das Objekt eigene Wasser-, Gas-,<br />

sowie Stromzähler vorhanden sind und wird der Pächter diese Betriebskosten sowie alle<br />

anderen Betriebskosten direkt an die jeweiligen Lieferanten bezahlen. Diesbezüglich wird<br />

noch festgehalten, dass auch Kabelfernsehen in das Objekt eingeleitet ist.<br />

Für das Gebäude wird durch die Verpächterin eine Versicherung abgeschlossen. Der Pächter<br />

hat auf eigene Kosten eine Versicherung für das Inventar bzw. für das Innere des Pachtobjektes<br />

zu sorgen und die entsprechende Versicherungspolizze binnen 14 Tagen nach allseitiger<br />

Unterfertigung des Vertrages der Verpächterin nachzuweisen.<br />

IV. Pachtverhältnis / Ausschluss des Mietrechtsgesetzes:<br />

Dem Pächter ist auch die Mitbenützung der vor dem Pachtobjekt südseitig gelegener Terrasse<br />

für die Dauer des Pachtvertrages gestattet. Weiters ist dem Pächter die Mitbenützung der<br />

Toiletteanlagen gestattet.<br />

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es sich um Toiletteanlagen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong><br />

handelt, die auch als öffentliche WC-Anlagen zwischen der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr dienen.<br />

Für diese Mitbenützung verpflichtet sich der Pächter ausdrücklich, für die gesamte Reinigung,<br />

Pflege, Instandhaltung etc. der Toiletteanlagen auf seine Kosten Sorge zu tragen.<br />

Wird die WC–Anlage für eine Veranstaltung über den genannten Zeitraum hinaus benötigt,<br />

so ist der Pächter berechtigt, Reinigungskosten in der Höhe von € 10,00/Std. an den jeweiligen<br />

Veranstalter zu verrechnen.<br />

V. Betriebspflicht/Öffnungszeiten/Konzession/Steuern und Abgaben:<br />

Der Pächter hat den Betrieb entsprechend der gewerbebehördlichen und feuerpolizeilichen<br />

und der sonstigen Gesetze zu führen. Der Pächter hat die Verpächterin diesbezüglich vollkommen<br />

schad- und klaglos zu halten.


972<br />

Die Pächter haben für die mit der Ausübung der Gewerbe verbundenen Steuern und Abgaben<br />

jedweder Art zur Gänze aufzukommen und diesbezüglich die Verpächterin vollkommen<br />

schad- und klaglos zu halten.<br />

VI. Erhaltung/Instandsetzung/Veränderungen:<br />

Die Pächter übernimmt das Bestandsobjekt in neuwertigem Zustand, welches auf Kosten der<br />

Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> errichtet wurde.<br />

Dem Pächter ist es untersagt, das Bestandsobjekt hinsichtlich der Raumaufteilung zu verändern<br />

oder umzubauen sowie das äußere Erscheinungsbild der Anlage zu verändern oder<br />

umzubauen. Das Aufstellen von Werbe- sowie Hinweisschildern erfolgt alleine sowie auf<br />

Kosten der Verpächterin. Werbungen in Form von Aufschriften, Schildern, etc. innerhalb sowie<br />

außerhalb des Bestandobjekts sind nur mit schriftlichem Einverständnis der Verpächterin<br />

gestattet, da ein „einheitliches Erscheinungsbild“ gewahrt werden soll.<br />

Allenfalls notwendige Adaptierungsarbeiten sowie Investitionen sind nach vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der Verpächterin auf eigene Kosten durchzuführen. In allen Fällen sind die<br />

gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die baubehördlichen Bestimmungen einzuhalten<br />

sowie sachkundige und befugte Handwerker zu verwenden.<br />

Der Pächter verpflichtet sich auf seine Kosten die laufenden Wartungs- u. Instandhaltungsarbeiten<br />

für die Heizungs-, Lüftungs-, Wasserver- und Entsorgungsanlagen, sowie für die<br />

alle elektrischen Anlagenteile im Pachtobjekt gemäß den gesetzlichen Vorschriften und gemäß<br />

den von Lieferanten vorgeschrieben alle Intervallen durchzuführen.<br />

VII. Schadenshaftung/Verständigungspflicht/Reinigung:<br />

Der Pächter haftet der Verpächterin für alle Schäden, die durch die Benützung des Bestandobjektes<br />

durch etwaige Handwerker, Lieferanten, Gäste, Dienstnehmer oder sonstige Personen<br />

verursacht werden. Vor allem haftet der Pächter für Schäden, die durch fahrlässiges<br />

Umgehen mit der Wasser- und Stromleitung etc., sowie durch unsachgemäße Benützung<br />

der Heizungsanlagen entstehen. Diesbezüglich verpflichtet sich der Pächter, umfassend über<br />

alle technischen Details der Ausstattung des Bestandobjektes, insbesondere über die<br />

Funktion der Elektrik, Heizung, Lüftung, Ton- und Lichttechnik, Medienversorgung etc. zu<br />

informieren.<br />

Schäden im oder am Bestandsobjekt, deren Behebung nach Ansicht des Pächters der Verpächterin<br />

obliegen, sind von diesem der Verpächterin unverzüglich schriftlich anzuzeigen,<br />

ohne dass durch die widerspruchslose Entgegennahme der Anzeige eine Erklärung wegen<br />

Übernahme der Kosten der Schadensbehebung abgegeben wird. Die Verpächterin ist berechtigt,<br />

durch Bevollmächtigte den Bestandgegenstand zu den geschäftsüblichen Zeiten<br />

zum Zwecke der Feststellung des Zustandes oder von etwaigen Schäden zu besichtigen.<br />

Der Pächter ist ferner verpflichtet, ganzjährig für eine ordnungsgemäße Reinhaltung und<br />

Säuberung des von ihm benutzten Terrassenbereiches zu sorgen, das dieser Terrassenbereich<br />

und Zugangsweg in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten, sowie auch<br />

die Schneeräum- und Streupflicht für diesen Bereich zu erfüllen. Diesbezüglich hält der<br />

Pächter die Verpächterin vollkommen schad- und klaglos.<br />

VIII. Weitergabeverbot/Rechtsnachfolger:<br />

Der Pächter ist ohne schriftliche Zustimmung der Verpächterin nicht berechtigt, das Bestandobjekt<br />

ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, in Unterbestand zu geben<br />

bzw. dritten Personen, natürlichen wie juristischen zu überlassen. Ebenso ist eine Übertragung<br />

von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an natürliche wie auch juristische Per-


973<br />

sonen untersagt; eine Verpfändung des Bestandobjektes, in welchem Umfang immer, ist<br />

unzulässig.<br />

IX. Gewährleistung:<br />

Der Pächter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verpächterin weder für eine bestimmte<br />

Beschaffenheit noch für eine bestimmte Eignung des Bestandobjektes haftet; insbesondere<br />

leistet die Verpächterin keine wie immer geartete Gewähr für die Erreichung eines bestimmten<br />

Umsatzzieles.<br />

X. Beendigung des Pachtverhältnisses/Wegnahmerecht:<br />

Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Bestandsgegenstand in einem ordentlichen<br />

Zustand zurückzustellen und hat der Pächter auf eigene Kosten für eine Generalreinigung<br />

des Bestandobjektes zu sorgen. Der Pächter hat die Bestandsräumlichkeiten neu auszumalen<br />

und findet spätestens anlässlich der Rückstellung des Bestandobjektes eine Begehung<br />

desselben durch die Parteien statt. Soweit sich dabei noch vom Pächtern zu behebende<br />

Mängel bzw. Instandsetzungsarbeiten, Schadensbehebungen, etc. ergeben, sind diese<br />

durch den Pächter fristgerecht innerhalb der anschließenden 14 Tage auf eigene Kosten<br />

durchzuführen. Soweit die Parteien diesfalls nichts anderes vereinbaren, ist die Verpächterin<br />

berechtigt, mit der Abrechnung und Auszahlung der durch den Pächter rückzuerstattenden<br />

Kaution bis zur vollständigen Erledigung der Mängel- und Schadensbehebungsarbeiten zuzuwarten.<br />

XI. Aufrechnungsverzicht:<br />

Der Pächter verzichtet auf die Dauer dieses Vertrages ausdrücklich darauf, mit eigenen Forderungen<br />

gegen die Forderungen der Verpächterin auf Zahlung des Pachtzinses, Betriebskosten,<br />

Schadenersatzforderungen usw. aufzurechnen oder geschuldete Leistungen aus<br />

welchem Grunde immer zurückzubehalten oder zu mindern. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt<br />

nicht hinsichtlich jener Gegenforderungen, welche von der Verpächterin schriftlich anerkannt<br />

oder der Verpächterin gegenüber gerichtlich festgestellt wurden.<br />

XII. Anfechtungsverzicht:<br />

Beide Vertragsteile haben sich zu dem vereinbarten Pachtentgelt samt Nebengebühren ausdrücklich<br />

in Kenntnis der wahren Wertverhältnisse verstanden und erklären, dass Leistung<br />

und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Soweit gesetzlich<br />

zulässig, verzichten beide Vertragsteile auf eine Anfechtung dieses Vertrages aus welchem<br />

Grunde immer.<br />

XIII. Dauer der Pachtverhältnisses/Kündigung:<br />

Das Pachtverhältnis beginnt mit 01.05.2009 und wird auf vorerst unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Beide Vertragsparteien vereinbaren einen jeweiligen Kündigungsverzicht bis zum<br />

30.04.2014. Für diesen Kündigungstermin wird eine Kündigungsfrist von 6 Monate vereinbart.<br />

Die Kündigung ist per Einschreiben durchzuführen. Sollte zu diesem Zeitpunkt der gegenständliche<br />

Pachtvertrag nicht gekündigt sein, vereinbaren die beiden Vertragsparteien<br />

einen weiteren jeweiligen Kündigungsverzicht bis zum 30.04.2019.<br />

Als Auflösungsgründe welche den Vertragsparteien eine vorzeitige sofortige Vertragsauflösung<br />

ermöglichen gelten:<br />

1.) wenn über das Vermögen einer Vertragspartei das Ausgleichs- oder Konkursverfahren<br />

eröffnet oder die Konkurseröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen<br />

wird;


974<br />

2.) wenn der Pächter in den qualifizierten Zinsrückstand des § 1118 ABGB geratet, von<br />

der Bestandsache einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen, vertragliche oder<br />

gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten;<br />

3.) wenn der Pächter gegen seine Betriebspflicht verstößt oder das Bestandobjekt ganz<br />

oder teilweise zu einem anderen Zweck verwendet.<br />

XIV. Schriftlichkeit:<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann rechtswirksam,<br />

wenn sie schriftlich getroffen werden. Dies gilt auch für den Fall, als vom Schriftlichkeitserfordernis<br />

abgewichen wird.<br />

XV. Kosten/Gebühren:<br />

Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten, einschließlich<br />

der Vertragserrichtungskosten Mag. Wolkerstorfer werden zur Gänze vom Pächter getragen.<br />

Der Pächter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Schriftenverfasser in ausschließlicher<br />

Vertretung der Verpächterin eingeschritten ist.<br />

XVI. Erfüllungsort:<br />

Die Vertragsteile vereinbaren als Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher, sich aus diesem Vertrag<br />

ergebenden Lieferungs-, Zahlungs- und sonstiger Leistungspflichten ausdrücklich 4400<br />

Steyr. Ebenso wird 4400 Steyr als Gerichtsstand in Österreich, sowie die Anwendung ausschließlich<br />

österreichischen Rechtes vereinbart.<br />

XVII. Rechtsnachfolge:<br />

Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Erben bzw. Rechtsnachfolger<br />

der Parteien über. Die Vertragsteile erklären, diesfalls, die Rechte und Pflichten aus<br />

diesem Vertrag vollinhaltlich auf die Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />

XVIII. Ausfertigungen:<br />

Dieser Vertrag wird in einer Originalausfertigung errichtet. Die Originalausfertigung verbleibt<br />

bei der Verpächterin, der Pächter erhält eine Kopie.<br />

<strong>GR</strong> Dkfm. Lunglmayr weist betreffend die Vergebührung des Pachtvertrages darauf hin, dass<br />

bei der Vergebührung unter Umständen als Berechnungsgrundlage die Laufzeit bis zum Ende<br />

des Kündigungsverzichtes herangezogen werden könnte. In diesem Fall sollte der Vertrag<br />

umgestaltet werden.<br />

BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DEN VORLIEGENDEN PACHTVERTRAG VOLLINHALT-<br />

LICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3.3. Vergabe Pachtvertrag Büffet - Freibad<br />

Bgm. Kalchmair: Es gab nach der Ausschreibung drei Bewerbungen.<br />

1. Bianca Schwaiger


2. Günther Dewanger<br />

3. Erwin Geck<br />

975<br />

Nachdem sich Erwin Geck sehr lange nicht gemeldet hat, wurden die Vertragsverhandlungen<br />

mit Bianca Schwaiger und Günther Dewanger geführt. Beide haben diesen Vertrag wie<br />

unten dargestellt akzeptiert. In der Vorstandsitzung vom 26.3.2009 hat sich Bianca Schwaiger<br />

persönlich vorgestellt. Nach längerer Diskussion kam der Vorstand einstimmig zur Entscheidung<br />

dem Gemeinderat einen Pachtvertrag mit Günther Dewanger vorzuschlagen.<br />

PACHTVERTRAG- Büffet Freibad <strong>Sierning</strong><br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>, im Folgenden kurz Gemeinde genannt,<br />

einerseits, und Dewanger GmbH, Blankenberg 7, 4522 <strong>Sierning</strong>, vertreten durch Hr.<br />

Günther Dewanger, im Folgenden kurz Pächter genannt, andererseits, wie folgt:<br />

1) Die Gemeinde verpachtet an den Pächter und dieser pachtet das sich im Besitz der<br />

Gemeinde befindliche Büffet im Freibad <strong>Sierning</strong> zum Betrieb durch den Pächter.<br />

Die Vertragsteile halten ausdrücklich fest, dass der Büffetbetrieb vollständig eingerichtet<br />

ist. Weiters wird festgehalten, dass sich bereits vor dem gegenständlichen<br />

Pachtvertrag in den Pachträumlichkeiten ein Büffet befunden hat und ist davon auszugehen,<br />

dass insbesondere dafür ein Kundenstock vorhanden ist. Auf dieser Grundlage<br />

stellen die Vertragsparteien einvernehmlich fest, dass das gegenständliche Vertragsverhältnis<br />

ein Pachtverhältnis ist und – soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt<br />

ist – den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht unterliegt.<br />

2) Der Pächter hat das Lokal in seiner Größe und die Inneneinrichtung- und Ausstattung<br />

besichtigt und den Zustand zur Kenntnis genommen.<br />

3) Der monatliche Pachtzins beträgt € 550,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von<br />

derzeit 20% pro Monat (Berechnungsmonat 30 Tage) und ist für den Zeitraum von<br />

der Eröffnung des Badebetriebes bis zum letzten Betriebstag des Bades des jeweiligen<br />

Jahres zu entrichten. In der Regel läuft der Badebetrieb vom 1. Mai eine Jahres<br />

bis Ende erster Woche im September (Ende der Sommerferien). Der Pachtzins wird<br />

entsprechend der 30 Tage aliquot bei Resttagen über ein ganzes Monat verrechnet.<br />

4) Der Pächter leistet eine Kaution in Höhe von € 4.000,00 für die im Büffet befindlichen<br />

Einrichtungsgegenstände laut beiliegender Fotodokumentation.(1.4.2009) Die Kaution<br />

ist in Form einer Bankgarantie vor Vertragsbeginn der Marktgemeinde zu übermitteln.<br />

Die erste Bankgarantie ist bis 31.12.2010 gültig und wird in der Folge für jeweils 12<br />

Monate erneuert.<br />

5) Die für das Büffet anfallenden Betriebskosten, insbesondere die Stromkosten und die<br />

Wasser- und Kanalgebühren hat der Pächter zu zahlen. Die Gebühren für Restmüllcontainer,<br />

Papiertonne und Biotonne sind ebenfalls vom Pächter zu tragen. Die Anzahl<br />

und Größe der Entsorgungscontainer (Gemeinde-Standardcontainer) wird von<br />

der Gemeinde festgelegt. Die Gebühren für die Entsorgung fallen im Zeitraum von der<br />

Eröffnung des Badebetriebes bis zum letzten Betriebstag des Bades des jeweiligen<br />

Jahres an.<br />

6) Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Pachtzinses vereinbart. Als Maß zur Berechnung<br />

der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamtes<br />

in Wien monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex, Basis 2005 oder der<br />

statt dessen an diese Stelle tretende andere Index, wobei Schwankungen in der Höhe<br />

von bis zu 5 % nach oben oder unten, bezogen auf die jeweilige Basiszahl, für die Berechnung<br />

der Wertbeständigkeit unberücksichtigt bleiben. Wird die 5% Grenze über-


976<br />

schritten, so bildet die jeweils erste, außerhalb der 5 % Grenze liegende amtliche Indexzahl<br />

die neue Basis für die Festsetzung des Forderungsbeitrages und die Berechnung<br />

des neuen 5 % Rahmens. Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertbeständigkeit<br />

ist die für den Monat August dieses Jahres vereinbarte Indexzahl.<br />

7) Der Pachtzins nach Abs. 1 ist monatlich im Vorhinein bis zum 10. eines jeden Monates<br />

an die Gemeinde auf das Konto Nr. ……………………….bei der …………………,<br />

BLZ …………………zu überweisen.<br />

Der Pächter verzichtet auf die Dauer dieses Vertrages ausdrücklich darauf, mit etwaigen<br />

eigenen Forderungen gegen die Forderungen der Gemeinde auf Zahlung des<br />

Pachtzinses, Betriebskosten, Schadenersatzforderungen usw. aufzurechnen oder geschuldete<br />

Leistungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten oder zu<br />

mindern. Dieser Aufrechnungsverzicht ist nicht hinsichtlich jener Gegenforderungen,<br />

welche von der Gemeinde schriftlich anerkannt oder der Gemeinde gegenüber gerichtlich<br />

festgestellt wurde.<br />

8) Das Pachtverhältnis beginnt am 01.Mai 2009 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

9) Eine Kündigung dieses Pachtvertrages ist jeweils nur zum Jahresende unter Einhaltung<br />

einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig. Die Kündigung muss schriftlich<br />

mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.<br />

10) Die Gemeinde ist berechtigt, den Pachtvertrag mittels eingeschriebenen Briefes mit<br />

sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />

a) der Pächter die vertragsgegenständliche Liegenschaft bzw. die darauf errichteten<br />

Anlagen für einen anderen als den vertraglich bedungenen Zweck verwendet und die<br />

zweckwidrige Verwendung trotz Aufforderung der Gemeinde nicht binnen Monatsfrist<br />

ab Erhalt der Aufforderung abstellt;<br />

b) gegen den Pächter ein Insolvenz(vor)verfahren rechtskräftig eröffnet oder mangels<br />

Vermögen vom Gericht abgewiesen wird. Eine Liquidation und Zwangsversteigerung<br />

führen dann zur Auflösung des Vertrages, wenn die ordnungsgemäße Bezahlung des<br />

Pachtzinses nicht gegeben ist;<br />

c) der Pächter vom Pachtgegenstand einen erheblichen nachteiligen Gebrauch<br />

macht (§ 1118 ABGB) oder sonst gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.<br />

d) der Pächter trotz nachweisbarer Mahnung und Stellung einer zweimonatigen<br />

Nachfrist mit der Bezahlung des Pachtzinses bzw. der Betriebskosten länger als drei<br />

Monate im Rückstand ist.<br />

11) Eine Weiterverpachtung oder Unterverpachtung des Pachtgegenstandes an Dritte ist<br />

verboten.<br />

12) Für die Veranstaltungen, die am Gelände des Freibades stattfinden, hat der Pächter<br />

das Exklusivrecht für die Getränke- und Speisenlieferung, soweit er technisch und<br />

personell in der Lage ist. Sollte der Pächter nicht in der Lage sein, die vom Veranstalter<br />

geforderten Anforderungen hinsichtlich Getränke- und Speisenversorgung zu erfüllen,<br />

so hat er dies dem Veranstalter zeitgerecht mitzuteilen und es entfällt das Exklusivrecht<br />

für die jeweilig betroffene Veranstaltung.<br />

13) Der Pächter ist verpflichtet, das Büffet an allen Tagen zu betreiben, an denen die<br />

Marktgemeinde den Badebetrieb durchführt.


977<br />

14) Seitens der Gemeinde besteht für sämtliche Gebäude im Freibad einschließlich Büffet<br />

eine Bündelversicherung. Der Pächter verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen<br />

Pauschalbetrages in Höhe von € 100,00 zuzüglich der derzeitigen 20 % Ust,<br />

zahlbar mit Saisonbeginn.<br />

15) Kosten für behördliche Auflagen bezüglich Ausstattung des Büffets die über den derzeitigen<br />

Zustand hinausgehen, sind von dem Pächter zu tragen. Dasselbe gilt für<br />

Steuern, Abgaben und Gebühren zum Erwerb der für den Pächter erforderlichen<br />

Konzessionen.<br />

16) Die Instandhaltung der Inneneinrichtung einschließlich Kühlanlage ist, soweit diese<br />

Maßnahme zur Erhaltung des ordentlichen Gebrauchszustandes notwendig ist, vom<br />

Pächter zu tragen. Werden elektrische Geräte defekt bzw. unbrauchbar, so können<br />

diese Geräte durch den Pächter ausgetauscht werden und bleiben auch im Besitz<br />

des Pächters. Der Austausch von Geräten ist der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.<br />

17) Die Instandhaltungspflicht des Pächters umfasst demnach alle Räume im Inneren des<br />

Bestandobjektes und zwar insbesondere die Innen- und Außenfenster, sowie alle Türen,<br />

ferner die Wasser-, Elektro-, Lüftungs-, und Heizungsinstallationen usw. sowie<br />

das unbewegliche und bewegliche Inventar zur Gänze.<br />

Der Pächter verpflichtet sich insbesondere für die termingerechte und ordnungsgemäße<br />

Wartung und Pflege sämtlicher Einrichtungsgegenstände etc. unabhängig davon,<br />

ob diese von der Gemeinde beigestellt sind.<br />

Sollten Teile des Inventars, insbesondere Elektrogeräte einzig auf Grund ihres Alterszustandes<br />

nicht mehr benutzbar sein, wird der Pächter im Einvernehmen mit der Gemeinde<br />

auf seine Kosten ein neues Gerät ankaufen.<br />

Sollte das Pachtverhältnis binnen 5 Jahren nach Ankauf eines solchen Gerätes aufgelöst<br />

werden, räumt der Pächter der Gemeinde bzw. einem Nachpächter die Möglichkeit<br />

ein, das Gerät anzukaufen. Der Kaufpreis verringert sich pro Jahr nach dem<br />

Ankauf um je 20 %.<br />

Ausgenommen ist eine über die normale Abnutzung hinausgehende Beschädigung<br />

durch Verschulden des Pächters. Für solche außergewöhnlichen Schäden hat dieser<br />

selbst aufzukommen. Der Pächter verpflichtet sich, das Büffet stets im ordentlichen<br />

Zustand zu erhalten und die notwendige Pflege durchzuführen. Der Pächter verpflichtet<br />

sich, den Organen der Gemeinde das Betreten des Pachtgegenstandes zu Kontrollzwecken<br />

jederzeit zu gestatten.<br />

18) Für Schäden, die aus dem Betrieb des gegenständlichen Büffets entstehen, haftet<br />

ausschließlich der Pächter. Dieser verpflichtet sich, die Gemeinde von diesbezüglichen<br />

Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Pächter ist verpflichtet, zur<br />

Sicherung solcher Schadenersatzansprüche eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />

abzuschließen und den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung sowie die laufende<br />

Prämienzahlung der Gemeinde nachzuweisen.<br />

19) Bei Auflösung des Pachtverhältnisses ist der Pächter berechtigt, die von ihm errichteten<br />

Anlagen zu entfernen. Er ist verpflichtet, den früheren Zustand wieder herzustellen.<br />

Es steht dem Pächter allerdings frei, bei Vertragsauflösung das Büffet im bestehenden<br />

Zustand zu belassen. In diesem Fall gehen die Anlagen und Einrichtungsgegenstände<br />

kostenlos in das Eigentum der Gemeinde über, jedoch ohne Haftung für<br />

etwaige Belastungen, die mit der Anlage verbunden sind.<br />

20) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit<br />

der Schriftform.


978<br />

21) Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbunden Kosten Magistris Wolkerstorfer<br />

und Gebühren trägt der Pächter. Die Gemeinde ist verpflichtet, den gegenständlichen<br />

Vertrag zur Gebührenbemessung anzuzeigen. Der Pächter nimmt zustimmend zur<br />

Kenntnis, dass der Schriftenverfasser in ausschließlicher Vertretung der Gemeinde<br />

eingeschritten ist. Diese Vertragsurkunde wird nur in einer Urschrift ausgefertigt, welche<br />

Eigentum der Gemeinde ist, während der Pächter eine einfache oder beglaubigte<br />

Abschrift dieses Vertrages aus seine Kosten erhält.<br />

Die Vertragsteile vereinbaren als Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher, sich aus diesem<br />

Vertrag ergebenden Lieferungs-, Zahlungs- und sonstiger Leistungspflicht ausdrücklich<br />

4400 Steyr. Ebenso wird 4400 Steyr als Gerichtsstand in Österreich, sowie<br />

die Anbindung ausschließlich österreichischen Rechtes vereinbart<br />

NACHDEM KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN STELLT DER VORSITZENDE DEN<br />

ANTRAG, DEN VORGETRAGENEN PACHTVERTRAG VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3.4. Ehrungen<br />

Bgm. Kalchmair: Von den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Bildung wird vorgeschlagen,<br />

folgenden Personen das Ehrenzeichen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> zu verleihen.<br />

Ehrenzeichen in Gold: Walter Jungert<br />

seit 19 Jahren Obmann der Bürgerkorpsmusik <strong>Sierning</strong><br />

Hr. Jungert hat am 10.12.1998 das Ehrenzeichen in Silber verliehen bekommen.<br />

Ehrenzeichen in Gold: Katharina Richter<br />

Fr. Richter hat 18 Jahre den Pensionistenverband <strong>Sierning</strong><br />

geleitet und die Interessen der Pensionisten im<br />

Gemeinderat vertreten.<br />

BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENEN EHRUNGEN VOLLINHALTLICH<br />

ZU BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3.5. Unterstützungszahlungen an sozial Bedürftige<br />

Im heurigen Jahr soll wiederum eine Unterstützung für sozial bedürftige Personen im Gemeindegebiet<br />

zur Auszahlung gelangen (vormalig Heizkostenzuschuss). Es soll ein Betrag<br />

von € 70,00, in Form von Sirnicha, ausbezahlt werden.<br />

Diese Aktion soll im Zeitraum vom 20. April 2009 bis einschließlich 08. Mai 2009 laufen. Die<br />

Bürgerinnen und Bürger, welche für diese Aktion in Frage kommen, werden zeitgerecht angeschrieben!


979<br />

Es handelt sich dabei um eine Sonderunterstützung für Personen, welche eine „niedrige“<br />

Pension (inklusive aller ausländischen Pensionen) bzw. eine Sozialhilfe (samt Unterhaltszahlungen)<br />

beziehen, wobei das Ansuchen positiv erledigt werden muss.<br />

Bei dieser Aktion richtet sich die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> nach den Richtlinien für Gebührenbefreiungen<br />

(diese sind etwas höher als die Ausgleichszulagenrichtsätze). Dadurch können<br />

mehr Bürgerinnen und Bürger in die Aktion einbezogen werden.<br />

Als Richtsätze (Einkommensgrenzen) gelten folgende Einkommensgrenzen (Haushaltseinkommen),<br />

welche analog für die Befreiungen von Fernseh- bzw. Rundfunkgebühren gelten:<br />

Alleinstehende € 865,09<br />

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften € 1.297,05<br />

Für jede weitere Person im<br />

gemeinsamen Haushalt € 90,66<br />

Bmg. Kalchmair: Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen<br />

Kind(ern) wird für das „Kind“ der Richtsatz für Alleinstehende (EUR 865,09)<br />

angewendet; bei gemeinsamen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.<br />

Als Einkommensnachweise gelten aktuelle Pensionsabschnitte bzw. Sozialhilfebescheide<br />

(bzw. Kontoauszüge, auf welchen die Höhe des Einkommens ersichtlich ist). Nicht zum Einkommen<br />

zählen Pflegegeld, Wohnbeihilfe, die Grundrente nach den KOVG/OFG (die Zusatzrente<br />

wird zum Einkommen gerechnet). Vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls<br />

zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner bzw. Alimentationsleistungen<br />

für Kinder (Nachweis erforderlich). Ein Pensionsvorschuss, welcher über das AMS bezogen<br />

wird, entspricht nicht einer Pension. Bezieher von Pensionsvorschüssen über das<br />

AMS werden im Zuge dieser Aktion nicht berücksichtigt. Der/die Antragsteller(in) muss seinen/ihren<br />

Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> haben (eigener Haushalt). Ein<br />

Rechtsanspruch auf die Unterstützungszahlung besteht nicht.<br />

DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE UNTERSTÜTZUNGSZAHLUNGEN FÜR SOZIAL<br />

BEDÜRFTIGE PERSONEN (PENSIONISTEN) IN DER HÖHE VON EUR 70,00, IN FORM VON SIR-<br />

NICHA, GEMÄß DEN ANGEFÜHRTEN RICHTSÄTZEN, ZUR AUSZAHLUNG ZU BRINGEN (LAUFZEIT<br />

20.4.2009 - 08.05.2009, DIE JEWEILIGEN BÜRGER(INNEN) WERDEN SCHRIFTLICH VERSTÄN-<br />

DIGT).<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3.6. Jugendtaxi <strong>Sierning</strong><br />

Der Vorsitzende bittet <strong>GR</strong> Moser um ihren Bericht.<br />

<strong>GR</strong> Moser: Ziel des Jugendtaxis ist es, mehr Sicherheit für Jugendliche im Straßenverkehr<br />

einerseits, aber auch mehr Mobilität für Jugendliche aus unserer Gemeinde zu schaffen. Um<br />

Unfällen mit Jugendlichen am Wochenende im Freizeitverkehr vorzubeugen, fördert das<br />

Land Oberösterreich Initiativen zum Betrieb von Jugendtaxis, Discobussen und Heimbringerdiensten.<br />

Diese Aktion wird aus Mitteln der Wunschkennzeichen durch die Verkehrsabteilung<br />

des Landes Oö. gefördert. Mit dem Jugendtaxi wollen wir den Jugendlichen eine sichere<br />

An- und Abreise zu ihren Freizeitaktivitäten und den Eltern weniger schlaflose Nächte ermöglichen.<br />

Gründe für die Erweiterung des Jugendtaxis


980<br />

� Gemeinde trägt zu mehr Verkehrsicherheit der Jugendlichen bei<br />

Jugendliche unter 16 Jahren sollen auch von dem Jugendtaxi profitieren (Jugendschutzgesetz)<br />

� Die Jugendlichen können das Jugendtaxi individueller einsetzen<br />

� Die Jugendlichen werden bis nach Hause gebracht, nicht nur bis zu den Sammelstellen<br />

� Gemeinde unterstützt <strong>Sierning</strong>er Taxiunternehmen<br />

� Gemeinde fördert Familien<br />

Richtlinien<br />

� Das Jugendtaxi kann von Jugendlichen der Gemeinde <strong>Sierning</strong> ab Vollendung des 14.<br />

Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.<br />

Verlängerung bis zum 20. Lebensjahr für Schüler und Studenten (Ausweispflicht).<br />

� Das Jugendtaxi steht an Freitagen und Samstagen sowie am Werktag vor einem gesetzlichen<br />

Feiertag bis 4:00 Uhr zur Verfügung.<br />

� Das Jugendtaxi gilt für Fahrten innerhalb der Gemeinde und in einem Umkreis von 25<br />

km.<br />

� Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern.<br />

� Ein- und Ausstiegsstelle werden vom Jugendlichen bekannt gegeben.<br />

� Jeder Jugendliche, der das Jugendtaxi in Anspruch nehmen will, muss sich eine 4You-<br />

Card des Landes Oö. (mit Lichtbild) ausstellen lassen. Der Antrag kann beim Gemeindeamt<br />

eingereicht werden.<br />

Wer ist Kooperationspartner der Gemeinde?<br />

� Taxi Schiffer, Bahnhofstraße 16, 4522 <strong>Sierning</strong><br />

� Taxi Raab, Feldanger, 4523 Neuzeug<br />

� Taxi Strasser, <strong>Sierning</strong>hofenstraße 129, 4523 Neuzeug<br />

Umsetzung<br />

� Jeder berechtige Jugendliche bekommt von der Gemeinde <strong>Sierning</strong> jährlich 50 Wertbons<br />

im Wert von jeweils 4,00 Euro, die er nach eigenem Ermessen für Jugendtaxifahrten<br />

verwenden kann. Auf diesen Wertbons wird von der Gemeinde <strong>Sierning</strong> die Nummer der<br />

4You Card vermerkt.<br />

� Die Wertbons gelten nur in Verbindung mit der 4You Card. Die Nummer auf Bon und<br />

Ausweis müssen übereinstimmen. Die Wertbons sind nicht übertragbar.<br />

� Es darf immer nur ein Bon pro Fahrt verwendet werden.<br />

� Der Differenzbetrag muss von den Jugendlichen in bar bezahlt werden. Sollte der Fahrpreis<br />

pro Person unter EUR 4,00 liegen, wird der Differenzbetrag nicht ausbezahlt. Der<br />

entstanden Betrag muss in diesem Fall vom Taxilenker auf dem Wertbon vermerkt werden.<br />

� Jeder Missbrauch der Wertbons und Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen ziehen<br />

den Verlust der restlichen Wertbons nach sich. Bei Missbrauch hat der Jugendliche für<br />

die dadurch entstanden Kosten aufzukommen.<br />

� Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wertbons.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Bräuer: Die SPÖ-Fraktion findet, dass das Jugendtaxi eine sehr sinnvolle Einrichtung<br />

ist. Wir stehen für jede Diskussion zur Verfügung, das Jugendtaxi noch attraktiver zu<br />

machen. Es sind jedoch einige Fragen offen. Die Administration und die Verfügbarkeit müssen<br />

geklärt werden. Wie sollen die Förderung und die Kombination mit dem bestehenden<br />

Jugendtaxi aussehen? Auch die Frage der Finanzierung bleibt offen. Es gibt 635 Anspruchsberechtigte,<br />

das wären dann Kosten in der Höhe von EUR 125.000,00. Die öffentlichen<br />

Haushalte stehen unter enormem Druck. Die ÖVP-Fraktion möchte innerhalb fünf Minuten<br />

eine nicht budgetierte Mehrausgabe in der Höhe von EUR 125.000,00 beschließen. Sie<br />

nimmt für sich eine gewisse Wirtschafts- und Finanzkompetenz in Anspruch und schlägt diesen<br />

Antrag zur Abstimmung vor, ohne über die Finanzierung gesprochen zu haben. Aus<br />

Mehreinnahmen kann das nicht finanziert werden, da diese wahrscheinlich unter dem Bud-


981<br />

get-Voranschlag liegen werden. Die einzige Möglichkeit wäre, bestehende Ausgaben zu<br />

streichen. Diesem Antrag mit den vielen offenen Fragen kann die SPÖ-Fraktion nicht zustimmen<br />

und schlägt vor, den Jugendausschuss nochmals damit zu beauftragen, diesen<br />

Antrag zu diskutieren und sich generell Gedanken über die Ausweitung und Attraktivierung<br />

des Jugendtaxis unter der Maßgabe, dass die finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus<br />

den Augen verloren werden, machen.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Die Kalkulation von <strong>GR</strong> Mag. Bräuer ist eine Maximalrechnung.<br />

<strong>GR</strong> Moser meint, dass man 50 Prozent wegrechnen kann, da dieser Anteil vom Land Oberösterreich<br />

gefördert wird.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Diese Maximalsumme wird nicht ausgeschöpft werden. Natürlich muss<br />

man mit einem Maximalbetrag kalkulieren. Wenn man jedoch den Gesamtnutzen dieser Lösung<br />

betreffend Sicherheit sieht, so sollte man diese Lösung als Gemeinde in Erwägung ziehen.<br />

Sollte diese Summe nicht aufgebracht werden können, ohne maßgebliche Einsparungen<br />

bei anderen geplanten Investitionen oder Ausgaben. So würde ich das Thema Jugendtaxi<br />

an den Ausschuss für Jugend, Sport und Vereinswesen nochmals zur Beratung übergeben.<br />

Seitens der SPÖ-Fraktion sollen jedoch auch Vorschläge kommen, wo es eventuelle<br />

Einsparungspotentiale geben könnte, um diese Möglichkeit zu realisieren.<br />

Bgm. Kalchmair: Vom Land Oberösterreich wurde mitgeteilt, dass jede Maßnahme im Jugendtaxibereich<br />

auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Weiters wurde auf den<br />

Erlass der Gemeindeabteilung hingewiesen, in dem der Höchstbetrag von der Gesamtfördersumme<br />

(pro Einwohner EUR 15,00) geregelt ist. Diese Gesamtfördersumme darf nicht<br />

überschritten werden. Laut Rechnungsabschluss 2007 hat die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> EUR<br />

120.000,00 an Förderungen erhalten. Falls wir diese Förderungen wollen, brauchen wir die<br />

Genehmigung der Gemeindeabteilung. Ohne diese darf dieses Geld nicht ausgegeben werden,<br />

sonst verliert die Gemeinde Bedarfszuweisungsmittel.<br />

<strong>GR</strong> Moser ist erfreut, dass die Angelegenheit nochmals in den Ausschuss zurückkommt und<br />

meint, dass es ihr nicht recht ist, dass die Jugendlichen nur zu den Sammelstellen zurückgebracht<br />

werden.<br />

<strong>GR</strong> Reiterer: Das Jugendtaxi ist eine sehr wertvolle Einrichtung. Zur Wortmeldung von <strong>GR</strong><br />

Moser meint der Sprecher, dass die Jugendlichen wohl von der Ausstiegsstelle nach Hause<br />

gehen können. Wenn die Jugendlichen stundenlang in Steyr sind, stellt man sich auch nicht<br />

die Frage, wo sie überall gewesen sind. Die Kosten von EUR 125.000,00 sind das Vierzehnfache<br />

der Gesamtsumme an Förderungen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> an sämtliche Sportvereine<br />

in <strong>Sierning</strong>.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Platzer merkt an, dass man die Summe der Förderungen an Sportvereine nicht<br />

jenen des Jugendtaxis gegenüberstellen sollte, da die Vereine sehr viele Gelder von privaten<br />

Sponsoren erhalten.<br />

<strong>GR</strong> Gruber meint, dass man seine Kinder von der Sammelstelle abholen kann, wenn man<br />

Angst hat, dass ihnen auf dem Nachhauseweg etwas zustoßen könnte.<br />

<strong>GR</strong> Mag. Bräuer: Auch in der Phase des bevorstehenden Wahlkampfs sollten der politische<br />

Hausverstand und gewisse kaufmännische Prinzipien erhalten bleiben. Die Summe von EUR<br />

125.000,00 passt nicht in das Förderwesen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>. Die vier Feuerwehren<br />

bekommen miteinander rund EUR 75.000,00. Die Pensionisten haben über tausend Mitglieder<br />

und bekommen ein Fünfzigstel dieses Betrages.


982<br />

GV Chocholaty freut sich, dass die Angelegenheit in den Ausschuss zurückkommt, gibt jedoch<br />

zu denken, dass es auch Vereine gibt, die nur sehr wenig Geld erhalten und zum Beispiel<br />

alle Schilehrer ehrenamtlich unterrichten. Das Thema Jugendtaxi wird im Ausschuss<br />

noch einmal diskutiert, wie man es verbessern kann.<br />

<strong>GR</strong> Moser freut sich, dass sie diese Diskussion angeregt hat, da sie bis jetzt auf taube Ohren<br />

gestoßen ist.<br />

Bgm. Kalchmair: Das ist nicht richtig, da im Ausschuss eine zusätzliche Kinofahrt und eine<br />

zusätzliche Fahrt in die Diskothek Tonight beschlossen wurden.<br />

DA KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE FOLGENDEN<br />

ANTRAG: DER ANTRAG DER ÖVP-FRAKTION SOLL ZUR WEITEREN BEARBEITUNG DEM AUS-<br />

SCHUSS FÜR JUGEND, SPORT UND VEREINSWESEN ZUGETEILT WERDEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

3.7. Antrag des Klimaschutzbeauftragten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>: Förderung von Thermografiefotos<br />

Bgm. Kalchmair ersucht <strong>GR</strong> Löberbauer um seinen Bericht.<br />

<strong>GR</strong> Löberbauer: Im Jahr 2007 wurde in der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> diese Aktion für die<br />

<strong>Sierning</strong>er Gemeindebürger zum ersten Mal durchgeführt. Das Land Oberösterreich und die<br />

Raiffeisenbank förderten diese Maßnahme mit jeweils EUR 73,00. Seitens der Marktgemeinde<br />

<strong>Sierning</strong> wurden zusätzlich EUR 35,00 an Förderung beigetragen. Der Gemeinderat möge<br />

in der heutigen Sitzung folgenden Beschluss fassen: Ab sofort sollen alle vom Land<br />

Oberösterreich geförderten Thermografiefotos seitens der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> wiederum<br />

mit EUR 35,00 unterstützt werden, unabhängig davon, ob es einen Partnerbetrieb gibt<br />

oder nicht. Für jene Thermografiefotos, welche im März dieses Jahres angefertigt wurden,<br />

soll die Förderung rückwirkend ausbezahlt werden.<br />

DA KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN AN-<br />

TRAG, DIE FÖRDERUNG VON THERMO<strong>GR</strong>AFIEFOTOS, WIE VORGETRAGEN, VOLLINHALTLICH ZU<br />

BESCHLIEßEN.<br />

DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />

4. Berichte<br />

Bgm. Kalchmair berichtet wie folgt:<br />

a) Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider teilt im Schreiben vom 27.02.2009 mit,<br />

dass für den Probebetrieb des Jugendtaxis eine Förderung von EUR 3.600 vorgesehen<br />

wurde.<br />

b) Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, teilt im<br />

Schreiben vom 18.03.2009 mit, dass die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> für die Fahrten des<br />

Jugendtaxis im Jahr 2008 eine Förderung aus Mitteln der Wunschkennzeichen in der<br />

Höhe von EUR 2.336,40 erhält.


983<br />

c) Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bedankt sich in seinem Schreiben für die<br />

Spende für die Stiftung des gemeinnützigen Vereines des Schlosses Hartheim.<br />

5. Allfälliges<br />

- Vzbgm. Krondorfer lädt zur Vernissage von Andrea Winkler „Blickpunkt <strong>Sierning</strong>“ am 23.<br />

April und zur Mostkost der Landjugend <strong>Sierning</strong>/Schiedlberg am 19. April in <strong>Sierning</strong> herzlich<br />

ein.<br />

- <strong>GR</strong> Löberbauer teilt mit, dass es bei den Bauschutt- und Sperrmüllcontainern im ASZ <strong>Sierning</strong><br />

betreffend die Füllmengen zu Problemen kommt.<br />

- <strong>GR</strong> Mayer erkundigt sich betreffend die Sperrmüllmengen, welche im ASZ entsorgt werden<br />

können.<br />

Vzbgm. OAR Buxbaum erklärt, dass Sperrabfall Hausabfall ist, der aufgrund seiner Größe<br />

nicht in der Restmülltonne Platz findet.<br />

Nachdem unter dem Tagesordnungspunkt 5. - Allfälliges - keine weiteren Wortmeldungen<br />

erfolgen, bedankt sich Bürgermeister Kalchmair bei den Mitgliedern des Gemeinderates für<br />

die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20:34 Uhr.<br />

Die Schriftführerin: Der Vorsitzende:<br />

Silvia Derfler Bgm. Manfred Kalchmair

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