GR-Protokoll 20090416 (119 KB) - .PDF - Sierning
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952<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> am<br />
Donnerstag, den 16.04.2009.<br />
Ort der Sitzung: Gemeindeamt <strong>Sierning</strong>, 1. Stock, Sitzungssaal<br />
Beginn: 18:00<br />
Ende: 20:34<br />
Anwesende<br />
Kalchmair Manfred, Bgm.<br />
Brameshuber Josef, Vzbgm.<br />
Krondorfer Franz, Vzbgm.<br />
Möslinger Andrea, GV<br />
Chocholaty Friedrich, GV<br />
Brameshuber Maria, GV<br />
Buxbaum Wolfgang, Vzbgm. OAR<br />
Bräuer Bernhard, Mag.<br />
Mayrhofer Karl<br />
Huber Ernst<br />
Ritter Theresia<br />
Rosatzin Günter<br />
Scholtes Martin<br />
Löberbauer Ludwig<br />
Männer Ingrid<br />
Blumenschein Christian<br />
Forster Franz<br />
Moser Irene<br />
Reiterer Helmut<br />
Windhager Urban<br />
Gruber Gerda Maria<br />
Reitmayr Heinz Walter<br />
Mayer Gerda<br />
Lehner Siegfried, GV<br />
Hundsberger Engelbert, Ing. Mag.<br />
Lunglmayr Erich, Dkfm.<br />
Göschl Karl-Heinz<br />
Saxenhuber Ignaz<br />
Platzer Georg, Mag.iur.<br />
Heumann Wolfgang<br />
Wilhelm Helmut, Mag.<br />
Möslinger Karl statt <strong>GR</strong> H. Bramberger<br />
Holzleitner Lukas statt <strong>GR</strong> Wieser<br />
Richter Katharina statt <strong>GR</strong> Aumüller<br />
Haselmayr Herbert statt GV Schneider<br />
Neuhuber Emanuel, Ing. statt <strong>GR</strong> G. Bramberger<br />
Zeindlinger Rudolf, Ing.
Es fehlen<br />
953<br />
Schneider Günter, GV entschuldigt<br />
Bramberger Georg entschuldigt<br />
Aumüller Adelheid entschuldigt<br />
Auer Thomas entschuldigt<br />
Wieser Daniela entschuldigt<br />
Bramberger Harald entschuldigt<br />
Bgm. Kalchmair eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass diese von ihm einberufen wurde.<br />
Die Einladungen wurden an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. soweit solche entschuldigt<br />
sind, an die vorgeschlagenen Ersatzleute rechtzeitig, schriftlich bzw. elektronisch, am<br />
06.04.2009 unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, gesandt. Gleichzeitig wurde die<br />
Kundmachung betreffend die Gemeinderatssitzung (unter Bekanntgabe der Tagesordnung)<br />
an der Amtstafel angeschlagen.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Als Schriftführerin fungiert Silvia Derfler.<br />
Bgm. Kalchmair teilt mit, dass das <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2009 zur<br />
Einsichtnahme aufgelegen ist. Die Unterzeichnung dieses <strong>Protokoll</strong>s erfolgt im Rahmen dieser<br />
Sitzung.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 3.6. - Jugendtaxi - ein Antrag<br />
der ÖVP-Fraktion ist.<br />
Bgm. Kalchmair nimmt das zur Kenntnis und teilt mit, dass dies in der Power-Point-<br />
Präsentation bereits berücksichtigt wurde.<br />
Da gegen die Tagesordnung keine Einwände erhoben werden, gilt diese als richtig und angenommen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Finanzangelegenheiten<br />
1.1. Rechnungsabschluss Haushaltsjahr 2008<br />
1.2. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />
1.3. Auftragsvergabe Straßenbau<br />
1.4. Finanzieller Abgang des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug<br />
2 Bauangelegenheiten<br />
2.1. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 25 - Admira Geschäftsgebiet<br />
2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 27 - GWG Lettenstraße<br />
2.3. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 - Angleitner Kammerhuberstraße<br />
3. Weitere Angelegenheiten<br />
3.1. Antrag der SPÖ-Fraktion: Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund<br />
um die Spielplätze in <strong>Sierning</strong><br />
3.2. Pachtvertrag Schlosscafé<br />
3.3. Vergabe Pachtvertrag Büffet - Freibad<br />
3.4. Ehrungen<br />
3.5. Unterstützungszahlungen an sozial Bedürftige<br />
3.6. Jugendtaxi <strong>Sierning</strong>
954<br />
3.7. Antrag des Klimaschutzbeauftragten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>: Förderung von<br />
Thermografiefotos<br />
4. Berichte<br />
5. Allfälliges<br />
1. Finanzangelegenheiten<br />
1.1. Rechnungsabschluss Haushaltsjahr 2008<br />
Bgm. Kalchmair begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kassenleiter, Hannes Bierbauer.<br />
Der Vorsitzende meint, dass der Rechnungsabschluss trotz der wirtschaftlich schlechter gewordenen<br />
Rahmenbedingungen zu einem einigermaßen positiven Ergebnis geführt hat. Zu<br />
allen Projekten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> wurde der erwartete Finanzierungsanteil geleistet.<br />
Der Außenstand in der Höhe von EUR 708.632,81 ergibt sich dadurch, dass bereits zugesagte<br />
Zahlungen von Dritten ausständig sind (Busterminal, Ortsplatz <strong>Sierning</strong>, Bücherei<br />
und Volksschule <strong>Sierning</strong>).<br />
Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Daten des Rechnungsabschlusses<br />
wie folgt zur Kenntnis:<br />
OH AOH<br />
Einnahmen 13.159.450,70 3.616.656,02<br />
Ausgaben 13.159.450,70 4.325.288,83<br />
0,00 -708.632,81<br />
Finanzkraft: lt. RA 2008 8.345.256,72 792.128,73<br />
lt. RA 2007 7.553.127,99 + 10,49 %<br />
Schuldenstand per 31.12.2008 16.901.061,29<br />
davon Kanalbau 13.700.615,46 81,06%<br />
davon WL-Ausbau 2.881.211,69 17,05%<br />
davon Diverse 319.234,14 1,89%<br />
Schuldendienst und 2008 931.607,75 ( 7,08 %<br />
d.o.A.)<br />
Leasingraten 2007 809.269,82 ( 6,23 %<br />
d.o.A.)<br />
Pro-Kopf-Verschuldung: 31.12.2008 1.867,11 (9.052 EW)
955<br />
2007 1.784,93 (9.055 EW)<br />
Personalkosten+Pensionsbeiträge 2008 2.304.706,23 (17,51 %<br />
d.o.A.)<br />
2007 2.175.840,18 (16,74 %<br />
d.o.A.)<br />
Zuführung zum a.o.H.: 2008 1.306.932,70 ( 9,93 %<br />
d.o.A.)<br />
2007 1.112.543,50 ( 8,56 %<br />
d.o.A.)<br />
Gesamtübersicht Rechnungsabschluss 2008<br />
Ordentlicher Haushalt<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Gruppe Ergebnis RA Abweichung Ergebnis RA Abweichung<br />
Vertretungskörper u. allg.<br />
Verwaltung<br />
Öffentliche Ordnung u.<br />
129.099,34 3.199,34 1.443.408,68 12.991,32<br />
Sicherheit 24.044,31 -155,69 144.206,95 -8.306,95<br />
Unterricht, Erziehung<br />
Sport und Wissen 369.117,19 20.017,19 1.467.820,91 -24.220,91<br />
Kunst, Kultur und Kultus 2.027,00 827,00 105.021,85 9.278,15<br />
Soziale Wohlfahrt und<br />
Wohnbauförderung 80.121,20 -8.378,80 1.741.551,64 5.048,36<br />
Gesundheit<br />
Strassen Wasserbau<br />
33.698,00 -802,00 1.455.917,19 -3.217,19<br />
und Verkehr 477.573,88 26.973,88 1.133.517,62 31.282,38<br />
Wirtschaftsförderung 0,00 0,00 144.228,25 5.371,75<br />
Dienstleistungen 3.180.781,65 -58.818,35 3.594.146,81 58.053,19<br />
Finanzwirtschaft 8.862.988,13 -24.011,87 1.929.630,80 -45.130,80<br />
Gesamtsumme 13.159.450,70 -41.149,30 13.159.450,70 41.149,30<br />
Einnahmen ordentlicher Haushalt<br />
Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />
STRASSENBAUHOF
956<br />
(FUHRPARK)<br />
Sonstige Einnahmen (Vergütungen)<br />
402.723,85 376.000,00 26.723,85<br />
Verrechnung - Bauhofleistungen<br />
WASSERVERSORGUNG<br />
Gebühren f. d. Benützung<br />
von Gem. Einrichtungen 455.260,92 475.000,00 -19.739,08 weniger Wasserverbrauch<br />
ABWASSERBESEITIGUNG<br />
Gebühren f. d. Benützung<br />
von Gem. Einrichtungen 1.144.915,11 1.206.600,00 -61.684,89 weniger Wasserverbrauch<br />
Tilgungszuschüsse<br />
vom Bund 552.513,26 543.000,00 9.513,26<br />
GESONDERTE VERWAL-<br />
TUNG<br />
Sonstige Einnahmen - Umweltabgabe<br />
68.052,34 60.000,00 8.052,34<br />
BETEILIGUNGEN<br />
Gewinnablieferung d. Gemeinde<br />
Wasser<br />
Gewinnablieferung d. Ge-<br />
64.364,70 101.400,00 -37.035,30<br />
meinde Abwasser 240.826,74 274.700,00 -33.873,26<br />
Mehreinnahmen AnnuitätenzuschüsseKanal/Wasser<br />
Nachzahlung - Indexanpassungen<br />
Gewinnablieferung lt. Ergebnisse<br />
Betriebe mit marktbestimmter<br />
Tätigkeit<br />
AUSSCHLIESSLICHE GE-<br />
MEINDEABGABEN<br />
Grundsteuer B 538.143,40 530.000,00<br />
Neu- und Nachbewertun-<br />
8.143,40 gen<br />
geringeres Kommu-<br />
Kommunalsteuer 1.706.091,11 1.730.000,00 -23.908,89 nalsteueraufk.<br />
ERTRAGSANTEILE AN<br />
GEM.BUNDESABGABEN<br />
Ertragsanteile 5.265.291,55 5.242.800,00<br />
Mehreinnahmen analog<br />
22.491,55 Steueraufkommen<br />
Ausgleich Abschaffung<br />
Ausgleich der Ausgaben -<br />
Selbstträgerschaft 26.825,40 0,00 26.825,40 Selbstträger<br />
Ausgaben - ordentlicher Haushalt<br />
Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />
GEMEINDEVERTRETUNG<br />
Sitzungsgelder 7.514,00 18.000,00 -10.486,00<br />
Auszahlung 2. HJ. 2008<br />
erst im Finanzjahr 2009<br />
GEMEINDE-(ZENTRAL)AMT<br />
Rechtskosten 12.989,46 5.000,00 7.989,46 Rechtskosten Eckmayr<br />
HAUPTSCHULEN<br />
Versicherungen 2.627,67 12.000,00 -9.372,33<br />
Gebäudeversicherung<br />
in der KG abgewickelt
957<br />
Lfd. Transferzahlungen an<br />
Unternehmungen 9.302,54 0,00 9.302,54 Liquiditätszuschuss an KG<br />
GEMEINDESTRASSEN<br />
Rücklagen Zuführung<br />
Instandhaltung von Straßen-<br />
0,00 50.000,00 -50.000,00<br />
bauten<br />
Sonstige Ausgaben (Vergü-<br />
192.948,91 180.000,00 12.948,91<br />
tungen) 189.399,70 207.000,00 -17.600,30<br />
erhöhter Beitrag für<br />
HS-Sanierung notwendig<br />
Mehrausgaben für<br />
Straßenreparaturen<br />
Bauhofleistungen für<br />
Gemeindestraßen<br />
BAUHÖFE<br />
Maschinen und maschinelle<br />
Anlagen 26.185,40 0,00 26.185,40 Ankauf Maschinen Tischlerei<br />
Instandhaltung Gebäude 11.644,42 20.000,00 -8.355,58 weniger Baukosten f. Bauhof<br />
Instandhaltung Fahrzeuge<br />
Sonstige Ausgaben (Vergü-<br />
31.583,02 40.000,00 -8.416,98 weniger Fahrzeugreparaturen<br />
tungen) 30.963,55 0,00 30.963,55 Bauhofleistungen<br />
OÖ. VERKEHRSBUND<br />
Lfd. Transferzahlungen an<br />
Land 78.994,52 70.000,00 8.994,52<br />
SONSTIGE EINRICHTUN-<br />
GEN UND MASSNAHMEN<br />
Entgelte f. sonstige Leistungen<br />
14.112,00 25.000,00 -10.888,00<br />
Beitrag - Regionalverkehrskonzept<br />
Pyhrn-Eisenwurzen<br />
Kosten - Nahversorgungs-<br />
konzept geringer<br />
ABFALLBESEITIGUNG<br />
Deponiekosten Restabfall 131.711,20 145.000,00<br />
Begleichung Deponie-<br />
-13.288,80 kosten 12/08 erst 2009<br />
Deponiekosten Grünschnitt 64.384,62 55.000,00 9.384,62 Mehrkosten Grünschnittd.<br />
ÖFFENTL. BELEUCHTUNG<br />
u. ÖFFENTL. UHREN<br />
Instandhaltung von Sonderanlagen<br />
57.229,93 35.000,00 22.229,93<br />
WALDBESITZ<br />
Sonstige Ausgaben (Vergütungen)<br />
6.825,90 20.000,00 -13.174,10<br />
SCHLOSS SIERNING<br />
Sonstige Ausgaben (Vergütungen)<br />
12.540,15 5.000,00 7.540,15<br />
WASSERVERSORGUNG<br />
Mehrkosten f. Reparaturen<br />
Straßenbeleuchtung<br />
weniger Bauhofleistungen<br />
im Leithenholz<br />
Bauhofleistungen -<br />
Schlosscafe/öffentl. WC
958<br />
Instandhaltung von Wasseranlagen<br />
Gewinnentnahme d. Gemein-<br />
52.634,38 40.000,00 12.634,38<br />
de 64.364,70 101.400,00 -37.035,30<br />
ABWASSERBESEITIGUNG<br />
Zinsen f. Finanzschulden -<br />
Inland<br />
Gewinnentnahme d. Gemein-<br />
515.927,23 530.000,00 -14.072,77<br />
de 240.826,74 274.700,00 -33.873,26<br />
LANDESUMLAGE<br />
Lfd. Transferzahlungen a. d.<br />
Land 346.105,38 330.000,00 16.105,38<br />
Mehr WL-Reparaturen<br />
und Rohrbrüche<br />
Gewinnentnahme lt.<br />
Betriebsergebnis<br />
Geringere Zinsbelastung<br />
aufgrund Baufortschritt<br />
Gewinnentnahme<br />
lt. Betriebsergebnis<br />
höhere Landesumlage lt.<br />
Ergebnis Ertragsanteile<br />
ZUFÜHRUNGEN a.d. AO.<br />
HAUSHALT<br />
Kanal Erhaltungsbeiträge 0,00 8.500,00 -8.500,00 )<br />
Kanal BA 13 22.744,51 6.000,00 16.744,51 )<br />
Sanierung VS <strong>Sierning</strong><br />
Wasserversorgungsanlage BA<br />
29.736,61 0,00 29.736,61 ) notwendige bzw.<br />
03 0,00 16.500,00 -16.500,00 )<br />
Kanal BA 12 42.071,55 14.000,00 28.071,55 ) mögliche Zuführungen<br />
Sanierung Hauptschule 197.457,20 135.000,00 62.457,20 )<br />
Ortsplatz <strong>Sierning</strong> 169.000,00 245.000,00 -76.000,00 ) zum a.o. Haushalt<br />
Wasser Erhaltungsbeiträge 0,00 9.000,00 -9.000,00 )<br />
Busterminal 125.946,70 140.000,00 -14.053,30 )<br />
Einnahmen - außerordentlicher Haushalt<br />
Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />
SANIERUNG VS SIERNING<br />
Zuführung vom ordentl. Haushalt 29.736,61 0,00 29.736,61<br />
HAUPTSCHULEN<br />
Anteilsbetrag d.o. Voranschlages 187.457,20 135.000,00 52.457,20<br />
VOLKSBÜCHEREIEN<br />
Zuführungen an den a.o.H.<br />
u. Zuführ. aus dem o.H. 10.000,00 0,00 10.000,00<br />
STAUBFREIMACHUNG<br />
Kostenersätze 178.799,91 150.800,00 27.999,91<br />
Kapitaltransferzahlungen vom Land 25.000,00 65.000,00 -40.000,00<br />
Abdeckung - Kosten<br />
Mauertrockenlegung<br />
Möglicher Anteil für<br />
HS-Sanierung<br />
Abdeckung - Kosten f.<br />
Übersiedlung Bücherei<br />
höhere Beiträge für<br />
Straßenbau<br />
LZ f. Weichstettener<br />
Straße erst 2009
959<br />
ORTSPLATZ SIERNING<br />
Kapitaltransferzahlungen von<br />
Ländern u. Landesfonds 36.028,00 60.000,00 -23.972,00 restlicher LZ erst 2009<br />
Zuführungen an den a.o.H.<br />
und Zuführ.aus dem o.H. 169.000,00 245.000,00 -76.000,00<br />
BUSTERMINAL<br />
Kapitaltransferzahlungen von<br />
Ländern u. Landesfonds<br />
Zuführungen an den a.o.H.<br />
0,00 400.000,00 -400.000,00<br />
u. Zuführ.aus dem o.H. 125.946,70 140.000,00 -14.053,30<br />
Gemeindeanteil in der<br />
notwendigen Höhe<br />
LZ Verkehrsabteilung<br />
erst 2009<br />
Zuführungen in der<br />
notwendigen Höhe<br />
WASSERVERSORUNG BA 03<br />
Investitionsdarlehen v. Kreditinstituten<br />
211.049,63 243.000,00 -31.950,37 notwendiges Bankdarl.<br />
Anteilsbetr. d. ordentl. Haushalt<br />
Anteilsbetr. d. ordentl. Voranschl.<br />
0,00 16.500,00 -16.500,00<br />
Erhaltungsbeiträge 0,00 9.000,00 -9.000,00<br />
KANAL BA 12<br />
Investitionsdarlehen v. Ländern<br />
u. Landesfonds<br />
Investitionsdarlehen v. Kreditinstitu-<br />
50.400,00 13.500,00 36.900,00<br />
ten<br />
Zuführungen aus dem ordentl. Haus-<br />
295.427,56 306.000,00 -10.572,44<br />
halt<br />
Anteilsbetrag d. ord. Voranschl.<br />
42.071,55 14.000,00 28.071,55<br />
Erhaltungsbeiträge 0,00 8.500,00 -8.500,00<br />
KANAL BA 13<br />
Investitionsdarlehen v. Kreditinstituten<br />
Zuführungen an den a.o.H. u.<br />
0,00 54.000,00 -54.000,00<br />
Zuführungen aus dem o.H. 22.744,51 6.000,00 16.744,51<br />
Ausgaben - außerordentlicher Haushalt<br />
2008 kein Gemeindeanteilerforderlich<br />
Erhaltungsbeitrag<br />
verbleiben im o.H.<br />
Zuzählung Landesdarl.<br />
nach Baufortschritt<br />
Aufnahme Bankdarl.<br />
lt. Baufortschritt<br />
Gemeindeanteil lt.<br />
Baufortschritt<br />
Erhaltungsbeiträge<br />
verbleiben im o.H.<br />
kein Bankdarlehen<br />
notwendig<br />
Gemeindeanteil lt.<br />
Baufortschritt<br />
Bezeichnung Ergebnis VA Abweichung Begründung<br />
SANIERUNG VS SIERNING<br />
Gebäude 45.477,33 20.000,00 25.477,33<br />
HAUPTSCHULEN<br />
Kapitaltransferzahlungen an KG 469.821,75 418.800,00 51.021,75<br />
ÖFFENTL. BÜCHEREI SIERNING<br />
Kosten für Mauertrockenlegung<br />
möglicher Gemeindeanteil<br />
f. HS-Sanierung
960<br />
Kapitaltransferz. an priv. Organis.<br />
o. Erwerbszweck 20.000,00 0,00 20.000,00<br />
Gemeindebeitrag -<br />
Übersiedlungskosten<br />
Bücherei<br />
STAUBFREIMACHUNG<br />
Straßenbauten 584.355,93 600.000,00<br />
Geringere Kosten f.<br />
-15.644,07 Straßenausbau<br />
Sanierungskosten<br />
Güterweg Winkler 9.063,56 0,00 9.063,56 Güterweg Winkler<br />
ORTSPLATZ SIERNING<br />
Sonderanlagen 548.681,00 570.000,00 -21.319,00<br />
BUSTERMINAL<br />
Sonderanlagen 736.496,70 750.000,00 -13.503,30<br />
WASSERVERSORGUNG BA 03<br />
Wasserbauten 212.555,18 270.000,00 -57.444,82<br />
KANAL BA 12<br />
Kanalbauten 396.799,85 355.000,00 41.799,85<br />
KANAL BA 13<br />
Kanalbauten 22.744,51 60.000,00 -37.255,49<br />
Kosten lt. Endabrechnung<br />
Kosten lt. Endabrechnung<br />
Kosten lt. Baufortschritt<br />
Mehrkosten im Zuge<br />
Ortsplatzgestaltung<br />
Erstellung Leitungskataster<br />
- 2009<br />
Der Beschluss betreffend den Rechnungsabschluss 2008 soll nach dem Bericht des Obmannes<br />
des Prüfungsausschusses gefasst werden. Der Sprecher ersucht <strong>GR</strong> Mag. Hundsberger<br />
um seinen Bericht.<br />
1.2. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />
<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger: Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2009 den<br />
vorliegenden Rechnungsabschluss geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, diesen<br />
in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />
BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DEN RECHNUNGSABSCHLUSS 2008 IN DER VORLIE-<br />
GENDEN FORM VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
Bgm. Kalchmair bedankt sich bei Hannes Bierbauer und seinem Team für die Erstellung des<br />
Rechnungsabschlusses.<br />
<strong>GR</strong> Hundsberger berichtet weiter:<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses kommen dahingehend überein, dass die Aufschlüsselung<br />
der Kosten für die Grünschnittentsorgung in der nächsten Tagessitzung des
961<br />
Ausschusses zusammen mit den Betreibern der Kompostierungsanlage behandelt werden<br />
soll.<br />
1. Bilanz Bestattung<br />
Der Jahresabschluss der Bestattung zum 31.12.2007 liegt vor. Im Wirtschaftsjahr 2007 wurden<br />
Umsätze in Höhe von EUR 203.824,63 verbucht. Das ist deutlich mehr als im Vorjahr mit<br />
EUR 167.376,00.<br />
Der vorliegende Jahresabschluss der Bestattung findet im Rechnungsabschluss 2008 insofern<br />
Niederschlag, dass die ordentliche Abschreibung für das Gebäude der Bestattung (Aufbahrungshalle)<br />
in Höhe von EUR 12.801,98 als Einnahmen im Rechnungsabschluss verbucht<br />
wurde. Der in der Bestattung ausgewiesene Verlust in der Höhe von EUR 18.081,64<br />
wurde als Zuschuss zur Abgangsdeckung bei den Ausgaben im Rechnungsabschluss verbucht.<br />
Somit konnten die Zahlen nachvollzogen werden.<br />
Der Prüfungsausschuss regt an, dass zur Bilanz der Bestattung auch ein Vergleich zur Anzahl<br />
der Todesfälle im jeweiligen Berichtsjahr angeführt werden soll.<br />
2. Neuer Ortsplatz - Nachreichung von Unterlagen<br />
In der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses wurden Unterlagen eingefordert. Es wurde<br />
festgestellt, dass die Bodenplatte noch nicht endgültig abgenommen wurde und sich die<br />
Gemeinde bis auf weiteres eine Entschädigungsleistung vorbehalten hat.<br />
3. Prüfung von Tagesabschlüssen<br />
Die Tagesabschlüsse vom 31.12.2008 und 26.03.2009 wurden überprüft und für in Ordnung<br />
befunden.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Inhalt der Prüfungsausschusssitzung<br />
vom 12.03.2009 wie folgt zur Kenntnis:<br />
1. Neuer Ortsplatz - u.a. Abrechnung und Gewährleistung<br />
Der Prüfungsausschuss kam zur Auffassung, dass die Dokumentation des Ortsplatzes sehr<br />
übersichtlich ist. Die Leistungsverzeichnisse bzw. Bauprotokolle bezüglich der Beschreibung<br />
der Qualität der Betonoberfläche des Ortsplatzes sollen bis zur nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses<br />
(31.03.2009) nachgereicht werden.<br />
2. Wasserwerk - u.a. Beschaffungsvorgänge<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses schlagen nach einer kurzen Diskussion vor, dass<br />
im Bereich der Materialbeschaffung für das Wasserwerk Möglichkeiten einer gemeindeübergreifenden<br />
Zusammenarbeit zu prüfen sind. Der Prüfungsausschuss regt an, dass der Amtsleiter<br />
bei nächster Gelegenheit mit Nachbargemeinden dahingehend Gespräche führen soll.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen den Bericht von <strong>GR</strong> Mag. Hundsberger zur<br />
Kenntnis.<br />
Bgm. Kalchmair teilt zum Punkt Bilanz Bestattung mit, dass es im Jahr 2006 102 Bestattungsfälle<br />
und im Jahr 2007 104 Bestattungsfälle gab.
962<br />
Der Schaden an der Überdachung des Ortsplatzes ist von der Firma Belutti Planen als solcher<br />
anerkannt worden. Der Austausch der beschädigten Planen wird für die Marktgemeinde<br />
<strong>Sierning</strong> daher kostenlos erfolgen.<br />
1.3. Auftragsvergabe Straßenbau<br />
Bgm. Kalchmair: Im Jänner 2009 erfolgte die Ausschreibung für den Straßenbau 2009 -<br />
2010, inkl. Straßenwiederherstellung WVA <strong>Sierning</strong> BA04 und ABA <strong>Sierning</strong> BA14.<br />
Das Ergebnis lautet wie folgt.<br />
P R Ü F B E R I C H T<br />
vorläufig<br />
Straßenbauarbeiten <strong>Sierning</strong>, 2009 - 2010,<br />
Straßenwiederherstellung: Kanalisation <strong>Sierning</strong> BA 14 und WVA <strong>Sierning</strong>, BA 04<br />
Ausschreibungsverfahren<br />
Die Ausschreibung vom Jänner 2009 über die Straßenbauarbeiten <strong>Sierning</strong> 2009 - 2010 und<br />
Straßenwiederherstellung für die Kanalisation <strong>Sierning</strong>, BA 14 und die WVA <strong>Sierning</strong>, BA04,<br />
erfolgte als offenes Verfahren mit veränderlichen Preisen.<br />
Angebotsausschreibung<br />
Das Amt der Oö. Landesregierung wurde über die Angebotsausschreibung verständigt.<br />
Zahl der ausgefolgten Ausschreibungsunterlagen: 18<br />
Zahl der fristgerecht eingelangten Angebote: 6<br />
Pläne<br />
Der Ausschreibung liegen Katasterpläne im Maßstab 1:2000 zu Grunde.<br />
Angebotseröffnung<br />
Über die Angebotseröffnung wurde ein Angebotseröffnungsprotokoll erstellt.<br />
Die Angebotseröffnung erfolgte am 20.02.2009 um 11:00 Uhr beim Marktgemeindeamt <strong>Sierning</strong>.<br />
Verzeichnis und Reihung der ungeprüften Anbote nach dem Angebotspreis<br />
Bieter Angebotssumme<br />
inkl. MWSt.<br />
Anmerkung<br />
1 Lang & Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG<br />
4400 Steyr, Wolfernstraße 17 d<br />
€ 1,510.372,93<br />
2 Held & Francke BaugesmbH & Co KG Amstetten € 1,623.156,00<br />
3 Swietelsky BaugesmbH<br />
4020 Linz, Edlbacherstraße 10<br />
€ 1,551.189,25<br />
4 Straßen- und Pflasterbau GmbH, 4407 Steyr,<br />
Anna-Zelenka-Straße 15<br />
€ 1,596.531,95<br />
5 Bietergemeinschaft Leyrer & Graf BaugesmbH,<br />
4030 Lunzstr. u. Alpine Mayreder Bau GmbH<br />
4021 Linz, Sophiengutstraße 20<br />
€ 1,433.619,55<br />
6 Fa. TEERAG ASDAG Aktiengesellschaft Wurde nicht geöffnet
963<br />
Bieter Angebotssumme<br />
inkl. MWSt.<br />
Niederlassung Oö.,<br />
4021 Linz, Pummererstraße 17<br />
Bewertung der Angebote<br />
Anmerkung<br />
(zu spät eingelangt):<br />
10:54 Uhr<br />
Billigstbieter ist die Bietergemeinschaft Leyrer & Graf BaugesmbH und Alpine Mayreder Bau<br />
GmbH, 4021 Linz mit EUR 1,433.619,55. Alle anderen Bieter mussten aufgrund fehlender<br />
oder mangelnder Datenblätter ausgeschieden werden. Aufgrund der extremen Preissteigerung<br />
gegenüber der letzten Ausschreibung wurde ein Aufklärungsgespräch mit der Firma<br />
Leyrer & Graf geführt. Diese werden bis 16.04.2009 noch Detailunterlagen und Kostenkalkulationen<br />
vorlegen. Aufgrund der überhöhten Preise sollen nur Aufträge für jene Straßenbauarbeiten<br />
vergeben werden, die im Jahr 2009 erfolgen.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, NUR AUFTRÄGE FÜR JENE STRAßENBAUTEN ZU<br />
BEAUFTRAGEN, WELCHE IM JAHR 2009 ERFOLGEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
1.4. Finanzieller Abgang des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug<br />
Bgm. Kalchmair: Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Kindergarten-Jahresabrechnung<br />
des Pfarrcaritas-Kindergartens <strong>Sierning</strong>hofen/Neuzeug für den Zeitraum<br />
vom 1. Jänner 2008 bis 31.12.008 vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Einnahmen 2008 Ausgaben 2008 Abgang<br />
EUR 196.704,15 EUR 212.806,00 EUR 16.101,85<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Bedarfserhebung ergeben hat, dass in <strong>Sierning</strong> 306 Kinder<br />
im Kindergartenalter sind. 253 Kinder benötigen tatsächlich einen Kindergartenplatz. In<br />
<strong>Sierning</strong> gibt es 11 Gruppen und somit genügend Plätze.<br />
Es folgt eine Diskussion betreffend die Förderung des Landes für neue Kindergartengruppen,<br />
an der sich <strong>GR</strong> Göschl und Bgm. Kalchmair beteiligen.<br />
<strong>GR</strong> Göschl findet, dass die Kinderbetreuung in <strong>Sierning</strong> sehr gut ist. Als weiteren Service<br />
sollte man eine Kurzbetreuung für Kinder, welche zu Hause betreut werden, einführen. Kinder<br />
könnten dann zum Beispiel bei Arztbesuchen der Eltern stundenweise betreut werden.<br />
Der Ausschuss für Familien und Generationen sollte dieses Thema behandeln.<br />
GV Möslinger: Dieses Thema wurde im Ausschuss schon einmal diskutiert. Laut dem Kindergartengesetz<br />
ist das allerdings versicherungstechnisch nicht möglich. Im Eltern-Kind-<br />
Zentrum wurde diese Leistung angeboten, wurde jedoch nicht recht oft in Anspruch genommen.<br />
Bei den offenen Treffen haben sich die Eltern untereinander sehr gut engagiert.<br />
Bgm. Kalchmair: Es ist sicher möglich, eine stundenweise Betreuung über das Eltern-Kind-<br />
Zentrum durchzuführen.<br />
<strong>GR</strong> Moser: Bei der Drehscheibe Kind in Steyr wird sogar eine Betreuung zu Hause, zum<br />
Beispiel im Krankheitsfall eines Kindes, angeboten. Allerdings ist die Drehscheibe Kind ein<br />
Verein, dem man in solch einem Fall angehören muss.
964<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEN AUSGLEICH DES ABGANGES DES KINDERGAR-<br />
TENS SIERNINGHOFEN/NEUZEUG VOLLINHALTLICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
2. Bauangelegenheiten<br />
2.1. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 25 - Admira Geschäftsgebiet<br />
Bgm. Kalchmair: Die Admira Grundinvest GmbH ersucht um Umwidmung der Restfläche an<br />
der Gewerbestraße zwischen dm/Kik und dem Autohandelsbetrieb Schachner von Betriebsbaugebiet<br />
in Geschäftsgebiet mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 300 m2 bis maximal<br />
1.500 m2. Das Flächenausmaß beträgt ca. 5.500 m2 inklusive der bereits als öffentliches<br />
Gut ausgeschiedenen Gewerbestraße.<br />
Da diese Flächenwidmungsplan-Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen<br />
ist, muss auch das ÖEK abgeändert werden. Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.<br />
25 und die Änderung Nr. 13 zum ÖEK umfasst folgende Grundstücke: Die Grundstücke Nr.<br />
832/10 (neu), 826/5 (neu) und 1213/1 (Teil), alle KG <strong>Sierning</strong>, sollen von Betriebsbaugebiet<br />
in Geschäftsgebiet gemäß § 24 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz umgewidmet werden.<br />
Zwischen dem bereits bestehenden Geschäftsgebiet und dem neu geplanten Geschäftsgebiet<br />
erfolgt eine klare räumliche Trennung (Grünstreifen und Oberflächenversickerungsmulde).<br />
Das neue Geschäftsgebiet wird durch eine eigene Zufahrt im Norden aufgeschlossen.<br />
Der neu geplante Parkplatz darf keine Verbindung zu den bestehenden Parkplätzen erhalten.<br />
Im beiliegenden Entwurf der Admira Grundinvest GmbH ist die räumliche Trennung klar ersichtlich.<br />
Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Einleitung des Umwidmungsverfahrens<br />
wurde vom Gemeinderat am 23.10.2008 gefasst.<br />
Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde. Die Grundstücke sind durch<br />
den Ortskanal, die Ortswasserleitung und durch die öffentliche Gemeindestraße (Gewerbestraße)<br />
aufgeschlossen. Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche<br />
an die Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden<br />
ebenfalls nicht ausgelöst. Nach einer eingehenden Interessensabwägung kann der Umwidmung<br />
zugestimmt werden, da die Verträglichkeit mit den benachbarten Widmungen gegeben<br />
ist.<br />
Das Amt der Oö. Landesregierung hat zur Umwidmung folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
Die Stellungnahme liegt den Unterlagen bei. Von der Wirtschaftskammer Steyr wurde eine<br />
negative Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme liegt ebenfalls bei. Die Stellung-<br />
nahmen wurden im Ausschuss für örtliche Raumplanung behandelt.<br />
Zu diesen Stellungnahmen ist festzustellen, dass die geplante Umwidmung n i c h t dem<br />
Nahversorgungskonzept der Gemeinde vom April 2008 widerspricht. Die Umwidmung soll<br />
daher in der vorliegenden Form beschlossen werden.<br />
<strong>GR</strong> Göschl: Es wurde zwar ein Grundsatzbeschluss gefasst, aber aus Sicht der Gewerbetreibenden<br />
im Ortszentrum und aus Sicht als Vertreter der Wirtschaft muss man diese Umwidmung<br />
mit Sorge betrachten. Maßgebliche Topunternehmer in <strong>Sierning</strong> spüren seit der<br />
Eröffnung des Fachmarktzentrums starke Umsatzeinbrüche. Die Unternehmer im Ortszentrum<br />
von <strong>Sierning</strong> erhalten dieses am Leben und lassen sich das auch etwas kosten. Eine
965<br />
Firma Kik oder ein dm Drogeriemarkt leistet keinen Beitrag. Man könnte die Kommunalsteuern<br />
der Unternehmen des Fachmarktzentrums zweckgebunden für die Belebung des Ortszentrums<br />
verwenden. Der Beschluss soll nicht heute gefällt werden. Die Umwidmung soll<br />
noch einmal unter Einbindung der Wirtschaftstreibenden des <strong>Sierning</strong>er Ortszentrums diskutiert<br />
werden.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer möchte, dass hinsichtlich der Attraktivierung des <strong>Sierning</strong>er Ortskerns unter<br />
Miteinbeziehung des Konzeptes der Firma Cima die nächsten Schritte gesetzt werden. An<br />
der Belebung des Ortszentrums und des Ortes muss - wie bisher auch unter der breiten Einbindung<br />
von Bürgern - intensiv und konsequent weiter gearbeitet werden. Von den Bürgern<br />
sind ja sehr gute Vorschläge gekommen. Wir sind es dem Ort <strong>Sierning</strong> schuldig, in eine permanente<br />
und intensive Diskussion zu treten. Es wurde ein externer Experte einbezogen, der<br />
nur teilweise gute Ideen eingebracht hat. Momentan passiert auf Basis dieses Konzeptes<br />
unter Einbindung von Bürgern zu wenig. Bei den Bürgern, die sich sehr aktiv an der Diskussion<br />
beteiligt und sehr gute Beiträge geliefert haben, wurde eine große Erwartungshaltung<br />
hervorgerufen. In letzter Zeit wurde ich von vielen Leuten angesprochen, ob es den Verein<br />
noch gibt und in dieser Richtung noch gearbeitet wird. Die Kommunikation scheint etwas<br />
unterbrochen zu sein. Ich stehe zu dem Grundsatzbeschluss, den wir damals gefasst haben,<br />
da dieser eine notwendige Grundvoraussetzung war, um nachhaltig entsprechende Betriebsansiedelungsgebiete<br />
für <strong>Sierning</strong>er Betriebe abzusichern. Ich möchte nochmals deutlich<br />
darauf hinweisen, dass es absolut notwendig ist, dieses Thema weiterhin stark zu betreiben,<br />
denn nur mit einem Café, das es jetzt im Schloss gibt, ist es nicht getan. Jetzt sind kreative<br />
und gute Ideen gefordert.<br />
Bgm. Kalchmair teilt mit, dass es aufgrund der Cima-Analyse eine Besprechung mit KommR.<br />
Baumschlager, <strong>GR</strong> Göschl und dem Regionalmanager, Alois Aigner, gab. In diesem Gespräch<br />
wurde festgelegt, dass in nächster Zeit wesentlich intensiver mit dem Regionalmanagement<br />
zusammengearbeitet werden soll. Laut Aussage des Regionalmanagers gibt es zwei<br />
vom Land förderbare Projekte, Corporate Identity und Corporate Design. An diesen sollte<br />
sich die Gemeinde unbedingt beteiligen, um den Auftritt der Wirtschaftstreibenden im <strong>Sierning</strong>er<br />
Zentrum zu beleben. Es soll eine gemeinsame Vorgangsweise der Kaufmannschaft,<br />
der Gemeinde und dem Regionalmanagement erfolgen. Alois Aigner rät, als erstes eine gemeinsame<br />
Werbelinie zu machen. Anschließend soll über die nächste Vorgangsweise nachgedacht<br />
werden. Das Projekt Nahversorgungskonzept soll dadurch etwas mehr Dynamik<br />
bekommen. Die Strategie, die wir seit 2002 verfolgen und gemeinsam mit der <strong>Sierning</strong>er<br />
Wirtschaft erarbeitet haben, hat bereits damals eine Umwidmung in Betriebsbaugebiet vorgesehen.<br />
Das Konzept ist aufgegangen, da sich die Firmen Hofer, Kik und dm angesiedelt<br />
haben und sich zwischenzeitlich drei weitere Firmen bereits Grundstücke gekauft haben. Wie<br />
<strong>GR</strong> Göschl sagte, muss man besonderes Augemerk darauf legen, dass die Kaufmannschaft<br />
in Ortszentrum von <strong>Sierning</strong> erfolgreich wirtschaften kann. Wie alle Betriebe in <strong>Sierning</strong> zahlen<br />
auch die Firmen Hofer, Kik und dm einen Interessentenbeitrag. Wenn <strong>Sierning</strong> die Kommunalsteuer<br />
zweckgebunden für die Kaufmannschaft im Ortszentrum von <strong>Sierning</strong> verwenden<br />
will, muss man bedenken, dass viele Betriebe nur wenige Angestellte haben und daher<br />
dieser Betrag zu gering wäre. Aufgrund des Fristenlaufs beim Land Oö. sollten wir daher den<br />
Beschluss der Umwidmung fassen. Begleitende Maßnahmen für die <strong>Sierning</strong>er Wirtschaft<br />
sollen parallel dazu erfolgen. Dafür wurden im Budget EUR 50.000 - Nahversorgungskonzept<br />
- vorgesehen.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer findet, dass man sich in der momentanen Situation keine Gedanken über<br />
Corporate Design und Corporate Identity machen soll, solange die absolut wesentlichen<br />
Eckpfeiler des Entwicklungskonzeptes nicht vorliegen.<br />
Bgm. Kalchmair schlägt vor, den Regionalmanager, Alois Aigner, zur nächsten Gemeinderatssitzung<br />
oder zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen einzuladen. Es<br />
sollen Vorbesprechungen mit der Kaufmannschaft stattfinden.
966<br />
<strong>GR</strong> Göschl und <strong>GR</strong> Mag. Platzer weisen darauf hin, dass auch die Mitglieder des Vereines<br />
der <strong>Sierning</strong>er Zukunft dazu eingeladen werden müssen.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Die Gespräche sollen nicht hinausgeschoben werden, bis das Feedback<br />
eines außen stehenden Experten kommt. Es ist die Aufgabe der Gemeindevertretung, sich<br />
intensiv um das Thema zu kümmern.<br />
<strong>GR</strong> Göschl meint, dass mit den direkt Betroffenen die Thematik noch intensiver diskutiert<br />
werden muss.<br />
<strong>GR</strong> Mayrhofer: Der Ausschuss für örtliche Raumplanung hat sich mit der Möglichkeit der<br />
Verwertung der Grundstücke intensiv auseinandergesetzt. Auf die Ansuchen der Grundstücksbesitzer<br />
betreffend die Verwertung ihrer Grundstücke muss die Gemeinde reagieren.<br />
Die Geschäfte im Fachmarktzentrum werden von vielen Kunden frequentiert, welche ohnehin<br />
nicht in das <strong>Sierning</strong>er Zentrum einkaufen gekommen wären. Aus diesen Gründen hat der<br />
Ausschuss für örtliche Raumplanung dem Gemeinderat empfohlen, diese Umwidmung zu<br />
beschließen.<br />
<strong>GR</strong> Göschl weist darauf hin, dass man sich die Umwidmung noch reiflich überlegen sollte.<br />
Es muss nicht heute der Beschluss gefasst werden.<br />
NACHDEM KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN<br />
ANTRAG, DIE UMWIDMUNG DER RESTFLÄCHE AN DER GEWERBESTRAßE ZWISCHEN DM UND<br />
KIK UND DEM AUTOHANDELSBETRIEB SCHACHNER VON BETRIEBSBAUGEBIET IN GE-<br />
SCHÄFTSGEBIET VOLLINHALTLICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MIT 36 JA-STIMMEN SEITENS DER SPÖ (BGM. MANFRED KALCHMAIR,<br />
VZBGM. JOSEF BRAMESHUBER, VZBGM. FRANZ KRONDORFER, GV ANDREA MÖSLINGER, GV<br />
FRIEDRICH CHOCHOLATY, GV MARIA BRAMESHUBER, <strong>GR</strong> MAG. BERNHARD BRÄUER, <strong>GR</strong><br />
KARL MAYRHOFER, <strong>GR</strong> ERNST HUBER, <strong>GR</strong> THERESIA RITTER, <strong>GR</strong> GÜNTER ROSATZIN, <strong>GR</strong><br />
THOMAS AUER, <strong>GR</strong> MARTIN SCHOLTES, <strong>GR</strong> LUDWIG LÖBERBAUER, <strong>GR</strong> IN<strong>GR</strong>ID MÄNNER, <strong>GR</strong><br />
HELMUT REITERER, <strong>GR</strong> URBAN WINDHAGER, <strong>GR</strong> GERDA MARIA <strong>GR</strong>UBER, <strong>GR</strong> HEINZ WAL-<br />
TER REITMAYR, <strong>GR</strong> GERDA MAYER, KATHARINA RICHTER, ANTON ELLEK, EMANUEL NEUHU-<br />
BER, KARL MÖSLINGER, HERBERT HASELMAYR, LUKAS HOLZLEITNER) UND DER ÖVP<br />
(VZBGM. WOLFGANG BUXBAUM, GV SIEGFRIED LEHNER, <strong>GR</strong> MAG. GEORG PLATZER, <strong>GR</strong><br />
ING. MAG. ENGELBERT HUNDSBERGER, <strong>GR</strong> DKFM. ERICH LUNGLMAYR, <strong>GR</strong> IGNAZ SAXEN-<br />
HUBER, <strong>GR</strong> FRANZ FORSTER, <strong>GR</strong> CHRISTIAN BLUMENSCHEIN, <strong>GR</strong> IRENE MOSER), DER FPÖ<br />
(<strong>GR</strong> WOLFGANG HEUMANN, <strong>GR</strong> MAG. HELMUT WILHELM) SOWIE EINER STIMMENTHALTUNG<br />
SEITENS DER ÖVP (<strong>GR</strong> KARL-HEINZ GÖSCHL) MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN.<br />
Gemäß § 51 - Abs. 2 - der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F.: Wer sich der Stimme enthält,<br />
lehnt den Antrag ab!<br />
2.2. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 27 - GWG Lettenstraße<br />
Bgm. Kalchmair: Die GWG Stadt Steyr GmbH, 4400 Steyr, Färbergasse 7, beabsichtigt die<br />
Umwidmung der Grundstücke Nr. 194/1 und 194/3, KG Neuzeug, von Grünland in Bauland<br />
„Wohngebiet“.<br />
Die beiden Grundstücke haben zusammen eine Fläche von 24.400 m2 und liegen im Bereich<br />
Lettenstraße-Waldweg-Mühlauweg. Es sollen darauf Wohnanlagen (mehrstöckige Wohnge-
967<br />
bäude bzw. verdichteter Flachbau) errichtet werden. Für die Bebauung soll ein Architektenwettbewerb<br />
ausgeschrieben werden. Als Abstand zum neben liegenden Wald (Grundstück<br />
249/1) wird eine 30 Meter breite Schutzzone im Bauland vorgesehen.<br />
Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept.<br />
Die Grundstücke sind durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen.<br />
Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen<br />
Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die<br />
Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.<br />
Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />
eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />
mit den benachbarten Widmungen gegeben ist.<br />
Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 27 gemäß § 33 des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden<br />
Planunterlagen und der Stellungnahme des Ortsplaners, Arch. DI. Steinlechner,<br />
team-m, gefasst werden.<br />
<strong>GR</strong> Rosatzin berichtet, dass die geplanten Wohnungen Größen von 50 bis 90 m2 Wohnfläche<br />
aufweisen. Weiters ist die Errichtung von Reihen- bzw. Einfamilienhäusern geplant. Die<br />
Hauser werden maximal 2-geschoßig mit flach geneigten Dächern ausgeführt. Für jede<br />
Wohnung bzw. jedes Haus werden zwei Autoabstellplätze vorgesehen. Zusätzlich werden<br />
noch Besucherparkplätze errichtet. Niedriger Energieverbrauch, attraktive Fußwege durch<br />
Begrünung und Barrierefreiheit wurden ebenfalls vorgesehen.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENE UMWIDMUNG VOLLINHALTLICH<br />
ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
2.3. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 - Angleitner Kammerhuberstraße<br />
Bgm. Kalchmair: Die Ehegatten Angleitner Rudolf u. Augustine, 4522 <strong>Sierning</strong>, Kammerhuberstraße<br />
70, beantragen die Umwidmung des Grundstücks Nr. 1171, KG Pichlern, an der<br />
Kammerhuberstraße (1.993 m2) von Grünland in Bauland „Wohngebiet“. Das Grundstück ist<br />
im Örtlichen Entwicklungskonzept als Baulanderweiterung vorgesehen und ist für die beiden<br />
Töchter Andrea und Margit der Ehegatten Angleitner jeweils ein Wohnhaus geplant (weichende<br />
Erben). Der Nachbar, Herr Außermayr Reinhard, hat derzeit noch keine Absicht sein<br />
nebenliegenden Grundstücks 1178/1 umzuwidmen. Die Umwidmung entspricht den Planungszielen<br />
der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept. Die Grundstücke sind<br />
durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen. Die Ortswasserleitung liegt<br />
bereits auf dem Grundstück der Ehegatten Angleitner, die der Verlegung auf ihrem Privatgrund<br />
damals zugestimmt haben. Dieser Grundstreifen soll in einer Breite von 4,0 Meter in<br />
das öffentliche Gut übernommen werden, um so eine öffentliche Verbindungsstraße zu erhalten.<br />
Die Kosten für den Straßenunterbau sollen von den Eigentümern Angleitner getragen<br />
werden. Bei einer späteren Umwidmung des Grundstücks von Herrn Außermayr soll diese<br />
Straße auf 6,0 Meter verbreitert werden.<br />
Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen Dritter<br />
werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die Gemeinde<br />
gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.
968<br />
Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />
eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />
mit den benachbarten Widmungen gegeben ist.<br />
Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 28 gemäß § 33 des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden<br />
Planunterlagen und der Stellungnahme des Ortsplaners, Arch.DI. Steinlechner,<br />
team-m, gefasst werden.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENE UMWIDMUNG VOLLINHALTLICH<br />
ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3. Weitere Angelegenheiten<br />
3.1. Antrag der SPÖ-Fraktion: Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um die<br />
Spielplätze in <strong>Sierning</strong><br />
Bgm. Kalchmair bittet den Fraktionsvorsitzenden, <strong>GR</strong> Mag. Bräuer, um seinen Bericht:<br />
Es gibt in <strong>Sierning</strong> einige Spielplätze, wo sich die Eltern um die Verkehrssicherheit ihrer Kinder<br />
Sorgen machen. Die sozialdemokratische Fraktion schlägt vor, die Verkehrssicherheit<br />
rund um die Spielplätze in unserer Gemeinde zu überprüfen und auf Basis von Begehungen<br />
vor Ort für jeden einzelnen Spielplatz ein entsprechendes Verbesserungskonzept zu erarbeiten.<br />
Mit der fachlichen Begleitung dieses Projektes soll das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
(KfV) beauftragt werden. Weiters soll gewährleistet werden, dass die Eltern aus dem<br />
jeweiligen Wohnumfeld der einzelnen Spielplätze in direkter Weise in den Diskussionsprozess<br />
einbezogen werden. Die Projektabwicklung soll vom Ausschuss für Familien und Generationen<br />
durchgeführt werden. Die Kosten für die Begleitung des Kuratoriums betragen rund<br />
EUR 2.000,00. Diese sollen aus dem Budget, welches für Spielplätze für das Jahr 2009 vorgesehen<br />
ist, kommen. Mit dem Ausschuss für Straßen- und Verkehrsangelegenheiten soll<br />
über die Maßnahmen diskutiert werden, welche in die Bausubstanz und Infrastruktur eingreifen.<br />
Die SPÖ-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Familien und Generationen ein<br />
Projekt gemäß den erstellten Rahmenbedingungen erarbeitet.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Hundsberger: Neben der Verkehrssicherheit ist sicherlich die öffentliche Sicherheit<br />
ein weiterer wichtiger Punkt. Wie in der letzten Prüfungsausschusssitzung des Vorjahres<br />
bereits festgestellt wurde, ist der Vandalismus auf den <strong>Sierning</strong>er Spielplätzen oftmals ein<br />
Problem. Anrainer werden durch Jugendliche gestört. Man sollte dieses Problem in das Projekt<br />
einbinden.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Seit einigen Jahren gibt es seitens der SPÖ-Fraktion diverse Anträge zum<br />
Thema Kinderspielplätze. Auf der Homepage der SPÖ-Fraktion gibt es in regelmäßigen Abständen<br />
Jubelmeldungen, was für die Spielplätze in <strong>Sierning</strong> alles getan wird: Neugestaltungen<br />
von Spielplätzen, der Start einer Spielplatzoffensive und dass selbstverständlich die Eltern<br />
in die Gestaltung der Spielplätze miteinbezogen werden. Dies wird nun ergänzt durch<br />
die Zuständigkeit des Bau- und Straßenausschusses. Offensichtlich liegen hier in den unterschiedlichen<br />
Zuständigkeiten in der SPÖ-Fraktion massive Versäumnisse vor. Bei der Planung<br />
bzw. bei der Erneuerung der Kinderspielplätze wurde anscheinend nicht auf die Berücksichtigung<br />
der verkehrstechnischen Notwendigkeiten Rücksicht genommen. Es passt<br />
nicht, jetzt zu sagen, es gibt einen massiven Bedarf und die Verkehrssicherheit für die Kinder<br />
ist nicht mehr gegeben.
969<br />
<strong>GR</strong> Mag. Bräuer bedankt sich, dass <strong>GR</strong> Mag. Platzer die Leistungen der SPÖ-Fraktion<br />
betreffend die Spielplätze lückenlos aufgezeigt hat. Dies ist natürlich eine Unterstützung. GV<br />
Möslinger hat im Spielplatzbereich sehr viel getan. Die SPÖ-Fraktion hat nicht behauptet,<br />
dass es sich betreffend die Verkehrssicherheit um ein massives Problem handelt. Es gibt<br />
immer ein Verbesserungspotential. Die SPÖ-Fraktion ist nicht so arrogant zu behaupten,<br />
dass sie die perfekten Planer sind und die perfekte Politik machen. Die SPÖ-Fraktion bemüht<br />
sich, eine Politik zu machen, die sich an Verbesserungen orientiert. Dieser Antrag geht<br />
in diese Richtung. Die Spielplätze sollten nun alle mit Experten vom Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
besichtigt werden, was noch nicht heißt, dass bei allen Plätzen Handlungsbedarf<br />
besteht. Falls die Verkehrssicherheit verbessert werden muss, soll gemeinsam mit<br />
Experten und den Eltern der Kinder versucht werden, Verbesserungen herbeizuführen. Es<br />
geht hier um die Sicherheit der Kinder auf den Spielplätzen und auch auf dem Hin- und<br />
Nachhauseweg.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer weist darauf hin, dass es einen Hinweis des Prüfungsausschusses gebraucht<br />
hat, um massive Missstände im Rahmen der Kinderspielplätze aufzuzeigen. Offensichtlich<br />
gab es diese intensive kontinuierliche Auseinandersetzung seitens der SPÖ-<br />
Fraktion doch nicht. Es gab bei der letzten Begehung der Spielplätze durch den Prüfungsausschuss<br />
Beschwerden von Bürgern, dass es immer wieder zu Vandalismus kommt, dass<br />
die Nachtruhe von Jugendlichen auf den Plätzen nicht eingehalten wird und daher die Anrainer<br />
nicht schlafen können.<br />
GV Möslinger lädt <strong>GR</strong> Mag. Platzer ein, die Spielplätze zu besichtigen. Es hat sich sehr viel<br />
getan. Viele Plätze wurden neu gestaltet und werden von den Kindern sehr gut angenommen.<br />
Zu Problemen kann es immer wieder kommen. Allerdings liegt das nicht an den Spielplätzen<br />
oder den Geräten selbst. Jugendliche suchen sich Plätze, wo sie verweilen können.<br />
Das ist sicher ein Problem der heutigen Zeit. Betreffend die Überschreitung der Ausschüsse<br />
meint die Sprecherin, dass nicht gesagt wurde, dass an den Straßen etwas geändert werden<br />
muss. Es geht um das eventuelle Neuanlegen von Ein- und Ausgängen bei Spielplätzen und<br />
von Zäunen. Falls Straßentafeln benötigt werden, so wird dies im Ausschuss für Straßen-<br />
und Verkehr behandelt werden. Aber manchmal ändern sich Gegebenheiten rund um die<br />
Spielplätze, wie zum Beispiel bei der Leitenbauerwiese, wo durch die Errichtung des Busterminals<br />
nun mehr Verkehr ist. Am Spielplatz in Letten gab es ursprünglich einen Ausgang,<br />
doch die Kinder haben sich ihre eigenen Wege gesucht. Beim Spielplatz in Neuzeug herrscht<br />
nun auch mehr Verkehr als früher. Es sind mehrere Eltern mit der Bitte an mich herangetreten,<br />
die Spielplätze zu prüfen. Die Gesundheit der Kinder ist uns wichtig und daher bitte ich<br />
den Gemeinderat, dem Antrag der SPÖ-Fraktion zuzustimmen.<br />
GV Lehner meint, dass es sich hier um eine Wahlpropaganda der SPÖ-Fraktion handelt, die<br />
rund EUR 2.000,00 kosten soll. Der Hausverstand sagt einem doch, dass man zumindest im<br />
Ausschuss für Straßen- und Verkehr über 30 km-Zonen oder Fußgängerübergänge hätte<br />
nachdenken müssen. Den Fußgängerübergang in der Weichstettener Straße gibt es bis heute<br />
nicht. Die SPÖ-Fraktion disqualifiziert sich selbst und hat die letzten 25 Jahre einiges versäumt.<br />
Der Hausverstand sagt mir, was für die Verkehrssicherheit der Kinder gemacht werden<br />
soll. Eine gewisse Verantwortung liegt auch bei den Eltern. Man sollte selbst wissen,<br />
welche Verbesserungen gemacht werden sollen. Es ist traurig, hierfür Steuergelder in der<br />
Höhe von EUR 2.000,00 für einen sogenannten Experten auszugeben zu müssen.<br />
Bgm. Kalchmair: Wenn von einer Partei Initiativen gestellt werden, ist es falsch, diese im<br />
Gemeinderat als Wahlpropaganda darzustellen. Es gibt Verantwortungsträger, die Dinge<br />
objektivieren wollen. Wenn das in diesem Fall unter Einbeziehung einer dafür vorgesehenen<br />
Einrichtung, in diesem Fall dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, erfolgt, so ist nichts falsch<br />
daran. Auch die Lösung des Problems des Gehweges bei der Hauptschule wurde auf Anregung<br />
der ÖVP-Fraktion unter Einbezug des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gefunden.
970<br />
Betreffend den Fußgängerübergang bei der Weichstettener Straße muss man beim zuständigen<br />
Verkehrsreferenten und den dafür Verantwortlichen des Landes Oberösterreich urgieren,<br />
da dies eine Landesstraße ist. Auch das Geschwindigkeitsprofil wurde bis heute nicht<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DEM ANTRAG DER SPÖ-FRAKTION VOLLINHALT-<br />
LICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MIT 36 JA-STIMMEN SEITENS DER SPÖ (BGM. MANFRED KALCHMAIR,<br />
VZBGM. JOSEF BRAMESHUBER, VZBGM. FRANZ KRONDORFER, GV ANDREA MÖSLINGER, GV<br />
FRIEDRICH CHOCHOLATY, GV MARIA BRAMESHUBER, <strong>GR</strong> MAG. BERNHARD BRÄUER, <strong>GR</strong><br />
KARL MAYRHOFER, <strong>GR</strong> ERNST HUBER, <strong>GR</strong> THERESIA RITTER, <strong>GR</strong> GÜNTER ROSATZIN, <strong>GR</strong><br />
THOMAS AUER, <strong>GR</strong> MARTIN SCHOLTES, <strong>GR</strong> LUDWIG LÖBERBAUER, <strong>GR</strong> IN<strong>GR</strong>ID MÄNNER, <strong>GR</strong><br />
HELMUT REITERER, <strong>GR</strong> URBAN WINDHAGER, <strong>GR</strong> GERDA MARIA <strong>GR</strong>UBER, <strong>GR</strong> HEINZ WAL-<br />
TER REITMAYR, <strong>GR</strong> GERDA MAYER, KATHARINA RICHTER, ANTON ELLEK, EMANUEL NEUHU-<br />
BER, KARL MÖSLINGER, HERBERT HASELMAYR, LUKAS HOLZLEITNER) UND DER ÖVP<br />
(VZBGM. WOLFGANG BUXBAUM, GV SIEGFRIED LEHNER, <strong>GR</strong> MAG. GEORG PLATZER, <strong>GR</strong><br />
ING. MAG. ENGELBERT HUNDSBERGER, <strong>GR</strong> DKFM. ERICH LUNGLMAYR, <strong>GR</strong> IGNAZ SAXEN-<br />
HUBER, <strong>GR</strong> FRANZ FORSTER, <strong>GR</strong> CHRISTIAN BLUMENSCHEIN, <strong>GR</strong> IRENE MOSER), DER FPÖ<br />
(<strong>GR</strong> WOLFGANG HEUMANN, <strong>GR</strong> MAG. HELMUT WILHELM) SOWIE EINER GEGENSTIMME SEI-<br />
TENS DER ÖVP (GV LEHNER) MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN.<br />
3.2. Pachtvertrag Schlosscafé<br />
Bgm. Kalchmair: Die Gemeinde hat per 31.12.2005 das Bestandverhältnis hinsichtlich der<br />
Wahlmühle laut Mietvertrag vom 21.12.1995 mit der Vermieterin „Franz-Jäger-von-Waldau“<br />
Kommanditgesellschaft aufgekündigt. In diese Gasträumlichkeiten hatte Herr Eder zahlreiche<br />
Investitionen getätigt. Zur Ablöse der durch Herrn Eder getätigten Investitionen wurde eine<br />
Vereinbarung geschlossen. Der wesentliche Inhalt ist, dass, wenn die Gemeinde beabsichtigt<br />
im Rahmen einer Ortsbildumgestaltung einen Kaffeehausbetrieb im Schlossgebäude<br />
<strong>Sierning</strong> zu etablieren, dieser Kaffeehausbetrieb unwiderruflich Herrn Eder das Vorrecht für<br />
den Betrieb dieses Kaffeehauses bzw. die Anmietung der hiefür notwendigen Räumlichkeiten<br />
muss vor möglichen weiteren Interessenten anzubieten. Dieses Vorrecht wurde vertragsparteieneinvernehmlich<br />
mit einem Wert von EUR 12.000,00 festgesetzt.<br />
Basierend auf dieser Vereinbarung nimmt Herr Eder sein Vorzugsrecht wahr und will das<br />
Schlosscafé, basierend auf folgend dargestelltem Pachtvertrag, führen. Durch den Abschluss<br />
des Pachtvertrages gilt die Vereinbarung vom 31.12.2005 als erfüllt. Der Vorsitzende teilt<br />
den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass der Pachtvertrag um einen Punkt, welcher den<br />
Fraktionen noch nicht vorgelegen ist, ergänzt wurde. Die Reinigung der WC-Anlage wurde<br />
berücksichtigt. Bgm. Kalchmair bringt den Mitgliedern des Gemeinderates den Pachtvertrag<br />
wie folgt zur Kenntnis.<br />
PACHTVERTRAG – Schlosscafé<br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> - im Folgenden kurz Verpächterin genannt<br />
- einerseits, und Hr. Bernhard Eder, geb. 09.10.1969 - im Folgenden kurz Pächter genannt<br />
- andererseits, wie folgt:<br />
I. Gegenstand und Zweck der Verpachtung:<br />
Die Verpächterin ist Eigentümerin des Schlosses <strong>Sierning</strong>. Die Verpächterin verpachtet an<br />
den Pächter und dieser pachtet von der Verpächterin die Räumlichkeiten im südwestlichen
971<br />
Teil des Schlosses (ca. 121 m² inkl. Keller und Bediensteten-WC) laut beiliegender Skizze,<br />
welche einen integrierenden Bestand dieses Vertrages darstellt.<br />
Mitverpachtet ist der zum Pachtobjekt gehörige Keller im Ausmaß von ca. 16 m².<br />
II. Pachtzins/Kaution:<br />
Als monatlicher Pachtzins wird ein Zins von netto € 544,00 (in Worten: Euro fünfhundertvierundvierzig)<br />
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der genannte<br />
Pachtzins von € 544,00 ist monatlich im Vorhinein, jeweils zum 5. eines jeden Monates,<br />
von den Pächtern an die Verpächterin auf das Konto Nr…………………… bei der<br />
……………………………., BLZ …………... zu überweisen.<br />
Der vereinbarte Pachtzins und die sonstigen Entgelte sind wertgesichert und ändern sich<br />
demnach ab demselben Zeitpunkt und um denselben Prozentsatz, um welchen sich der Index<br />
der Verbraucherpreise 2005 = 100, Grundzahl ./2009 eine Änderung erfährt. Sollte dieser<br />
Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage der diesem Index<br />
am meisten entspricht.<br />
Zur Sicherstellung aller Forderungen der Verpächterin aus diesem Pachtverhältnis übergeben<br />
die Pächter bei Unterfertigung dieses Vertrages der Verpächterin € 7.000,00 in Form<br />
eines nicht vinkulierten Sparbuches.<br />
III. Betriebskosten/Telefon/Versicherungen:<br />
Bezüglich der Betriebskosten wird festgehalten, dass für das Objekt eigene Wasser-, Gas-,<br />
sowie Stromzähler vorhanden sind und wird der Pächter diese Betriebskosten sowie alle<br />
anderen Betriebskosten direkt an die jeweiligen Lieferanten bezahlen. Diesbezüglich wird<br />
noch festgehalten, dass auch Kabelfernsehen in das Objekt eingeleitet ist.<br />
Für das Gebäude wird durch die Verpächterin eine Versicherung abgeschlossen. Der Pächter<br />
hat auf eigene Kosten eine Versicherung für das Inventar bzw. für das Innere des Pachtobjektes<br />
zu sorgen und die entsprechende Versicherungspolizze binnen 14 Tagen nach allseitiger<br />
Unterfertigung des Vertrages der Verpächterin nachzuweisen.<br />
IV. Pachtverhältnis / Ausschluss des Mietrechtsgesetzes:<br />
Dem Pächter ist auch die Mitbenützung der vor dem Pachtobjekt südseitig gelegener Terrasse<br />
für die Dauer des Pachtvertrages gestattet. Weiters ist dem Pächter die Mitbenützung der<br />
Toiletteanlagen gestattet.<br />
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es sich um Toiletteanlagen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong><br />
handelt, die auch als öffentliche WC-Anlagen zwischen der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr dienen.<br />
Für diese Mitbenützung verpflichtet sich der Pächter ausdrücklich, für die gesamte Reinigung,<br />
Pflege, Instandhaltung etc. der Toiletteanlagen auf seine Kosten Sorge zu tragen.<br />
Wird die WC–Anlage für eine Veranstaltung über den genannten Zeitraum hinaus benötigt,<br />
so ist der Pächter berechtigt, Reinigungskosten in der Höhe von € 10,00/Std. an den jeweiligen<br />
Veranstalter zu verrechnen.<br />
V. Betriebspflicht/Öffnungszeiten/Konzession/Steuern und Abgaben:<br />
Der Pächter hat den Betrieb entsprechend der gewerbebehördlichen und feuerpolizeilichen<br />
und der sonstigen Gesetze zu führen. Der Pächter hat die Verpächterin diesbezüglich vollkommen<br />
schad- und klaglos zu halten.
972<br />
Die Pächter haben für die mit der Ausübung der Gewerbe verbundenen Steuern und Abgaben<br />
jedweder Art zur Gänze aufzukommen und diesbezüglich die Verpächterin vollkommen<br />
schad- und klaglos zu halten.<br />
VI. Erhaltung/Instandsetzung/Veränderungen:<br />
Die Pächter übernimmt das Bestandsobjekt in neuwertigem Zustand, welches auf Kosten der<br />
Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> errichtet wurde.<br />
Dem Pächter ist es untersagt, das Bestandsobjekt hinsichtlich der Raumaufteilung zu verändern<br />
oder umzubauen sowie das äußere Erscheinungsbild der Anlage zu verändern oder<br />
umzubauen. Das Aufstellen von Werbe- sowie Hinweisschildern erfolgt alleine sowie auf<br />
Kosten der Verpächterin. Werbungen in Form von Aufschriften, Schildern, etc. innerhalb sowie<br />
außerhalb des Bestandobjekts sind nur mit schriftlichem Einverständnis der Verpächterin<br />
gestattet, da ein „einheitliches Erscheinungsbild“ gewahrt werden soll.<br />
Allenfalls notwendige Adaptierungsarbeiten sowie Investitionen sind nach vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der Verpächterin auf eigene Kosten durchzuführen. In allen Fällen sind die<br />
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die baubehördlichen Bestimmungen einzuhalten<br />
sowie sachkundige und befugte Handwerker zu verwenden.<br />
Der Pächter verpflichtet sich auf seine Kosten die laufenden Wartungs- u. Instandhaltungsarbeiten<br />
für die Heizungs-, Lüftungs-, Wasserver- und Entsorgungsanlagen, sowie für die<br />
alle elektrischen Anlagenteile im Pachtobjekt gemäß den gesetzlichen Vorschriften und gemäß<br />
den von Lieferanten vorgeschrieben alle Intervallen durchzuführen.<br />
VII. Schadenshaftung/Verständigungspflicht/Reinigung:<br />
Der Pächter haftet der Verpächterin für alle Schäden, die durch die Benützung des Bestandobjektes<br />
durch etwaige Handwerker, Lieferanten, Gäste, Dienstnehmer oder sonstige Personen<br />
verursacht werden. Vor allem haftet der Pächter für Schäden, die durch fahrlässiges<br />
Umgehen mit der Wasser- und Stromleitung etc., sowie durch unsachgemäße Benützung<br />
der Heizungsanlagen entstehen. Diesbezüglich verpflichtet sich der Pächter, umfassend über<br />
alle technischen Details der Ausstattung des Bestandobjektes, insbesondere über die<br />
Funktion der Elektrik, Heizung, Lüftung, Ton- und Lichttechnik, Medienversorgung etc. zu<br />
informieren.<br />
Schäden im oder am Bestandsobjekt, deren Behebung nach Ansicht des Pächters der Verpächterin<br />
obliegen, sind von diesem der Verpächterin unverzüglich schriftlich anzuzeigen,<br />
ohne dass durch die widerspruchslose Entgegennahme der Anzeige eine Erklärung wegen<br />
Übernahme der Kosten der Schadensbehebung abgegeben wird. Die Verpächterin ist berechtigt,<br />
durch Bevollmächtigte den Bestandgegenstand zu den geschäftsüblichen Zeiten<br />
zum Zwecke der Feststellung des Zustandes oder von etwaigen Schäden zu besichtigen.<br />
Der Pächter ist ferner verpflichtet, ganzjährig für eine ordnungsgemäße Reinhaltung und<br />
Säuberung des von ihm benutzten Terrassenbereiches zu sorgen, das dieser Terrassenbereich<br />
und Zugangsweg in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten, sowie auch<br />
die Schneeräum- und Streupflicht für diesen Bereich zu erfüllen. Diesbezüglich hält der<br />
Pächter die Verpächterin vollkommen schad- und klaglos.<br />
VIII. Weitergabeverbot/Rechtsnachfolger:<br />
Der Pächter ist ohne schriftliche Zustimmung der Verpächterin nicht berechtigt, das Bestandobjekt<br />
ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, in Unterbestand zu geben<br />
bzw. dritten Personen, natürlichen wie juristischen zu überlassen. Ebenso ist eine Übertragung<br />
von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an natürliche wie auch juristische Per-
973<br />
sonen untersagt; eine Verpfändung des Bestandobjektes, in welchem Umfang immer, ist<br />
unzulässig.<br />
IX. Gewährleistung:<br />
Der Pächter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verpächterin weder für eine bestimmte<br />
Beschaffenheit noch für eine bestimmte Eignung des Bestandobjektes haftet; insbesondere<br />
leistet die Verpächterin keine wie immer geartete Gewähr für die Erreichung eines bestimmten<br />
Umsatzzieles.<br />
X. Beendigung des Pachtverhältnisses/Wegnahmerecht:<br />
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Bestandsgegenstand in einem ordentlichen<br />
Zustand zurückzustellen und hat der Pächter auf eigene Kosten für eine Generalreinigung<br />
des Bestandobjektes zu sorgen. Der Pächter hat die Bestandsräumlichkeiten neu auszumalen<br />
und findet spätestens anlässlich der Rückstellung des Bestandobjektes eine Begehung<br />
desselben durch die Parteien statt. Soweit sich dabei noch vom Pächtern zu behebende<br />
Mängel bzw. Instandsetzungsarbeiten, Schadensbehebungen, etc. ergeben, sind diese<br />
durch den Pächter fristgerecht innerhalb der anschließenden 14 Tage auf eigene Kosten<br />
durchzuführen. Soweit die Parteien diesfalls nichts anderes vereinbaren, ist die Verpächterin<br />
berechtigt, mit der Abrechnung und Auszahlung der durch den Pächter rückzuerstattenden<br />
Kaution bis zur vollständigen Erledigung der Mängel- und Schadensbehebungsarbeiten zuzuwarten.<br />
XI. Aufrechnungsverzicht:<br />
Der Pächter verzichtet auf die Dauer dieses Vertrages ausdrücklich darauf, mit eigenen Forderungen<br />
gegen die Forderungen der Verpächterin auf Zahlung des Pachtzinses, Betriebskosten,<br />
Schadenersatzforderungen usw. aufzurechnen oder geschuldete Leistungen aus<br />
welchem Grunde immer zurückzubehalten oder zu mindern. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt<br />
nicht hinsichtlich jener Gegenforderungen, welche von der Verpächterin schriftlich anerkannt<br />
oder der Verpächterin gegenüber gerichtlich festgestellt wurden.<br />
XII. Anfechtungsverzicht:<br />
Beide Vertragsteile haben sich zu dem vereinbarten Pachtentgelt samt Nebengebühren ausdrücklich<br />
in Kenntnis der wahren Wertverhältnisse verstanden und erklären, dass Leistung<br />
und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Soweit gesetzlich<br />
zulässig, verzichten beide Vertragsteile auf eine Anfechtung dieses Vertrages aus welchem<br />
Grunde immer.<br />
XIII. Dauer der Pachtverhältnisses/Kündigung:<br />
Das Pachtverhältnis beginnt mit 01.05.2009 und wird auf vorerst unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Beide Vertragsparteien vereinbaren einen jeweiligen Kündigungsverzicht bis zum<br />
30.04.2014. Für diesen Kündigungstermin wird eine Kündigungsfrist von 6 Monate vereinbart.<br />
Die Kündigung ist per Einschreiben durchzuführen. Sollte zu diesem Zeitpunkt der gegenständliche<br />
Pachtvertrag nicht gekündigt sein, vereinbaren die beiden Vertragsparteien<br />
einen weiteren jeweiligen Kündigungsverzicht bis zum 30.04.2019.<br />
Als Auflösungsgründe welche den Vertragsparteien eine vorzeitige sofortige Vertragsauflösung<br />
ermöglichen gelten:<br />
1.) wenn über das Vermögen einer Vertragspartei das Ausgleichs- oder Konkursverfahren<br />
eröffnet oder die Konkurseröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen<br />
wird;
974<br />
2.) wenn der Pächter in den qualifizierten Zinsrückstand des § 1118 ABGB geratet, von<br />
der Bestandsache einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen, vertragliche oder<br />
gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten;<br />
3.) wenn der Pächter gegen seine Betriebspflicht verstößt oder das Bestandobjekt ganz<br />
oder teilweise zu einem anderen Zweck verwendet.<br />
XIV. Schriftlichkeit:<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann rechtswirksam,<br />
wenn sie schriftlich getroffen werden. Dies gilt auch für den Fall, als vom Schriftlichkeitserfordernis<br />
abgewichen wird.<br />
XV. Kosten/Gebühren:<br />
Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten, einschließlich<br />
der Vertragserrichtungskosten Mag. Wolkerstorfer werden zur Gänze vom Pächter getragen.<br />
Der Pächter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Schriftenverfasser in ausschließlicher<br />
Vertretung der Verpächterin eingeschritten ist.<br />
XVI. Erfüllungsort:<br />
Die Vertragsteile vereinbaren als Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher, sich aus diesem Vertrag<br />
ergebenden Lieferungs-, Zahlungs- und sonstiger Leistungspflichten ausdrücklich 4400<br />
Steyr. Ebenso wird 4400 Steyr als Gerichtsstand in Österreich, sowie die Anwendung ausschließlich<br />
österreichischen Rechtes vereinbart.<br />
XVII. Rechtsnachfolge:<br />
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Erben bzw. Rechtsnachfolger<br />
der Parteien über. Die Vertragsteile erklären, diesfalls, die Rechte und Pflichten aus<br />
diesem Vertrag vollinhaltlich auf die Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />
XVIII. Ausfertigungen:<br />
Dieser Vertrag wird in einer Originalausfertigung errichtet. Die Originalausfertigung verbleibt<br />
bei der Verpächterin, der Pächter erhält eine Kopie.<br />
<strong>GR</strong> Dkfm. Lunglmayr weist betreffend die Vergebührung des Pachtvertrages darauf hin, dass<br />
bei der Vergebührung unter Umständen als Berechnungsgrundlage die Laufzeit bis zum Ende<br />
des Kündigungsverzichtes herangezogen werden könnte. In diesem Fall sollte der Vertrag<br />
umgestaltet werden.<br />
BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DEN VORLIEGENDEN PACHTVERTRAG VOLLINHALT-<br />
LICH, WIE VORGETRAGEN, ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3.3. Vergabe Pachtvertrag Büffet - Freibad<br />
Bgm. Kalchmair: Es gab nach der Ausschreibung drei Bewerbungen.<br />
1. Bianca Schwaiger
2. Günther Dewanger<br />
3. Erwin Geck<br />
975<br />
Nachdem sich Erwin Geck sehr lange nicht gemeldet hat, wurden die Vertragsverhandlungen<br />
mit Bianca Schwaiger und Günther Dewanger geführt. Beide haben diesen Vertrag wie<br />
unten dargestellt akzeptiert. In der Vorstandsitzung vom 26.3.2009 hat sich Bianca Schwaiger<br />
persönlich vorgestellt. Nach längerer Diskussion kam der Vorstand einstimmig zur Entscheidung<br />
dem Gemeinderat einen Pachtvertrag mit Günther Dewanger vorzuschlagen.<br />
PACHTVERTRAG- Büffet Freibad <strong>Sierning</strong><br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>, im Folgenden kurz Gemeinde genannt,<br />
einerseits, und Dewanger GmbH, Blankenberg 7, 4522 <strong>Sierning</strong>, vertreten durch Hr.<br />
Günther Dewanger, im Folgenden kurz Pächter genannt, andererseits, wie folgt:<br />
1) Die Gemeinde verpachtet an den Pächter und dieser pachtet das sich im Besitz der<br />
Gemeinde befindliche Büffet im Freibad <strong>Sierning</strong> zum Betrieb durch den Pächter.<br />
Die Vertragsteile halten ausdrücklich fest, dass der Büffetbetrieb vollständig eingerichtet<br />
ist. Weiters wird festgehalten, dass sich bereits vor dem gegenständlichen<br />
Pachtvertrag in den Pachträumlichkeiten ein Büffet befunden hat und ist davon auszugehen,<br />
dass insbesondere dafür ein Kundenstock vorhanden ist. Auf dieser Grundlage<br />
stellen die Vertragsparteien einvernehmlich fest, dass das gegenständliche Vertragsverhältnis<br />
ein Pachtverhältnis ist und – soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt<br />
ist – den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht unterliegt.<br />
2) Der Pächter hat das Lokal in seiner Größe und die Inneneinrichtung- und Ausstattung<br />
besichtigt und den Zustand zur Kenntnis genommen.<br />
3) Der monatliche Pachtzins beträgt € 550,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von<br />
derzeit 20% pro Monat (Berechnungsmonat 30 Tage) und ist für den Zeitraum von<br />
der Eröffnung des Badebetriebes bis zum letzten Betriebstag des Bades des jeweiligen<br />
Jahres zu entrichten. In der Regel läuft der Badebetrieb vom 1. Mai eine Jahres<br />
bis Ende erster Woche im September (Ende der Sommerferien). Der Pachtzins wird<br />
entsprechend der 30 Tage aliquot bei Resttagen über ein ganzes Monat verrechnet.<br />
4) Der Pächter leistet eine Kaution in Höhe von € 4.000,00 für die im Büffet befindlichen<br />
Einrichtungsgegenstände laut beiliegender Fotodokumentation.(1.4.2009) Die Kaution<br />
ist in Form einer Bankgarantie vor Vertragsbeginn der Marktgemeinde zu übermitteln.<br />
Die erste Bankgarantie ist bis 31.12.2010 gültig und wird in der Folge für jeweils 12<br />
Monate erneuert.<br />
5) Die für das Büffet anfallenden Betriebskosten, insbesondere die Stromkosten und die<br />
Wasser- und Kanalgebühren hat der Pächter zu zahlen. Die Gebühren für Restmüllcontainer,<br />
Papiertonne und Biotonne sind ebenfalls vom Pächter zu tragen. Die Anzahl<br />
und Größe der Entsorgungscontainer (Gemeinde-Standardcontainer) wird von<br />
der Gemeinde festgelegt. Die Gebühren für die Entsorgung fallen im Zeitraum von der<br />
Eröffnung des Badebetriebes bis zum letzten Betriebstag des Bades des jeweiligen<br />
Jahres an.<br />
6) Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Pachtzinses vereinbart. Als Maß zur Berechnung<br />
der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamtes<br />
in Wien monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex, Basis 2005 oder der<br />
statt dessen an diese Stelle tretende andere Index, wobei Schwankungen in der Höhe<br />
von bis zu 5 % nach oben oder unten, bezogen auf die jeweilige Basiszahl, für die Berechnung<br />
der Wertbeständigkeit unberücksichtigt bleiben. Wird die 5% Grenze über-
976<br />
schritten, so bildet die jeweils erste, außerhalb der 5 % Grenze liegende amtliche Indexzahl<br />
die neue Basis für die Festsetzung des Forderungsbeitrages und die Berechnung<br />
des neuen 5 % Rahmens. Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertbeständigkeit<br />
ist die für den Monat August dieses Jahres vereinbarte Indexzahl.<br />
7) Der Pachtzins nach Abs. 1 ist monatlich im Vorhinein bis zum 10. eines jeden Monates<br />
an die Gemeinde auf das Konto Nr. ……………………….bei der …………………,<br />
BLZ …………………zu überweisen.<br />
Der Pächter verzichtet auf die Dauer dieses Vertrages ausdrücklich darauf, mit etwaigen<br />
eigenen Forderungen gegen die Forderungen der Gemeinde auf Zahlung des<br />
Pachtzinses, Betriebskosten, Schadenersatzforderungen usw. aufzurechnen oder geschuldete<br />
Leistungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten oder zu<br />
mindern. Dieser Aufrechnungsverzicht ist nicht hinsichtlich jener Gegenforderungen,<br />
welche von der Gemeinde schriftlich anerkannt oder der Gemeinde gegenüber gerichtlich<br />
festgestellt wurde.<br />
8) Das Pachtverhältnis beginnt am 01.Mai 2009 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
9) Eine Kündigung dieses Pachtvertrages ist jeweils nur zum Jahresende unter Einhaltung<br />
einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig. Die Kündigung muss schriftlich<br />
mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.<br />
10) Die Gemeinde ist berechtigt, den Pachtvertrag mittels eingeschriebenen Briefes mit<br />
sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />
a) der Pächter die vertragsgegenständliche Liegenschaft bzw. die darauf errichteten<br />
Anlagen für einen anderen als den vertraglich bedungenen Zweck verwendet und die<br />
zweckwidrige Verwendung trotz Aufforderung der Gemeinde nicht binnen Monatsfrist<br />
ab Erhalt der Aufforderung abstellt;<br />
b) gegen den Pächter ein Insolvenz(vor)verfahren rechtskräftig eröffnet oder mangels<br />
Vermögen vom Gericht abgewiesen wird. Eine Liquidation und Zwangsversteigerung<br />
führen dann zur Auflösung des Vertrages, wenn die ordnungsgemäße Bezahlung des<br />
Pachtzinses nicht gegeben ist;<br />
c) der Pächter vom Pachtgegenstand einen erheblichen nachteiligen Gebrauch<br />
macht (§ 1118 ABGB) oder sonst gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.<br />
d) der Pächter trotz nachweisbarer Mahnung und Stellung einer zweimonatigen<br />
Nachfrist mit der Bezahlung des Pachtzinses bzw. der Betriebskosten länger als drei<br />
Monate im Rückstand ist.<br />
11) Eine Weiterverpachtung oder Unterverpachtung des Pachtgegenstandes an Dritte ist<br />
verboten.<br />
12) Für die Veranstaltungen, die am Gelände des Freibades stattfinden, hat der Pächter<br />
das Exklusivrecht für die Getränke- und Speisenlieferung, soweit er technisch und<br />
personell in der Lage ist. Sollte der Pächter nicht in der Lage sein, die vom Veranstalter<br />
geforderten Anforderungen hinsichtlich Getränke- und Speisenversorgung zu erfüllen,<br />
so hat er dies dem Veranstalter zeitgerecht mitzuteilen und es entfällt das Exklusivrecht<br />
für die jeweilig betroffene Veranstaltung.<br />
13) Der Pächter ist verpflichtet, das Büffet an allen Tagen zu betreiben, an denen die<br />
Marktgemeinde den Badebetrieb durchführt.
977<br />
14) Seitens der Gemeinde besteht für sämtliche Gebäude im Freibad einschließlich Büffet<br />
eine Bündelversicherung. Der Pächter verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen<br />
Pauschalbetrages in Höhe von € 100,00 zuzüglich der derzeitigen 20 % Ust,<br />
zahlbar mit Saisonbeginn.<br />
15) Kosten für behördliche Auflagen bezüglich Ausstattung des Büffets die über den derzeitigen<br />
Zustand hinausgehen, sind von dem Pächter zu tragen. Dasselbe gilt für<br />
Steuern, Abgaben und Gebühren zum Erwerb der für den Pächter erforderlichen<br />
Konzessionen.<br />
16) Die Instandhaltung der Inneneinrichtung einschließlich Kühlanlage ist, soweit diese<br />
Maßnahme zur Erhaltung des ordentlichen Gebrauchszustandes notwendig ist, vom<br />
Pächter zu tragen. Werden elektrische Geräte defekt bzw. unbrauchbar, so können<br />
diese Geräte durch den Pächter ausgetauscht werden und bleiben auch im Besitz<br />
des Pächters. Der Austausch von Geräten ist der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.<br />
17) Die Instandhaltungspflicht des Pächters umfasst demnach alle Räume im Inneren des<br />
Bestandobjektes und zwar insbesondere die Innen- und Außenfenster, sowie alle Türen,<br />
ferner die Wasser-, Elektro-, Lüftungs-, und Heizungsinstallationen usw. sowie<br />
das unbewegliche und bewegliche Inventar zur Gänze.<br />
Der Pächter verpflichtet sich insbesondere für die termingerechte und ordnungsgemäße<br />
Wartung und Pflege sämtlicher Einrichtungsgegenstände etc. unabhängig davon,<br />
ob diese von der Gemeinde beigestellt sind.<br />
Sollten Teile des Inventars, insbesondere Elektrogeräte einzig auf Grund ihres Alterszustandes<br />
nicht mehr benutzbar sein, wird der Pächter im Einvernehmen mit der Gemeinde<br />
auf seine Kosten ein neues Gerät ankaufen.<br />
Sollte das Pachtverhältnis binnen 5 Jahren nach Ankauf eines solchen Gerätes aufgelöst<br />
werden, räumt der Pächter der Gemeinde bzw. einem Nachpächter die Möglichkeit<br />
ein, das Gerät anzukaufen. Der Kaufpreis verringert sich pro Jahr nach dem<br />
Ankauf um je 20 %.<br />
Ausgenommen ist eine über die normale Abnutzung hinausgehende Beschädigung<br />
durch Verschulden des Pächters. Für solche außergewöhnlichen Schäden hat dieser<br />
selbst aufzukommen. Der Pächter verpflichtet sich, das Büffet stets im ordentlichen<br />
Zustand zu erhalten und die notwendige Pflege durchzuführen. Der Pächter verpflichtet<br />
sich, den Organen der Gemeinde das Betreten des Pachtgegenstandes zu Kontrollzwecken<br />
jederzeit zu gestatten.<br />
18) Für Schäden, die aus dem Betrieb des gegenständlichen Büffets entstehen, haftet<br />
ausschließlich der Pächter. Dieser verpflichtet sich, die Gemeinde von diesbezüglichen<br />
Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Pächter ist verpflichtet, zur<br />
Sicherung solcher Schadenersatzansprüche eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />
abzuschließen und den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung sowie die laufende<br />
Prämienzahlung der Gemeinde nachzuweisen.<br />
19) Bei Auflösung des Pachtverhältnisses ist der Pächter berechtigt, die von ihm errichteten<br />
Anlagen zu entfernen. Er ist verpflichtet, den früheren Zustand wieder herzustellen.<br />
Es steht dem Pächter allerdings frei, bei Vertragsauflösung das Büffet im bestehenden<br />
Zustand zu belassen. In diesem Fall gehen die Anlagen und Einrichtungsgegenstände<br />
kostenlos in das Eigentum der Gemeinde über, jedoch ohne Haftung für<br />
etwaige Belastungen, die mit der Anlage verbunden sind.<br />
20) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit<br />
der Schriftform.
978<br />
21) Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbunden Kosten Magistris Wolkerstorfer<br />
und Gebühren trägt der Pächter. Die Gemeinde ist verpflichtet, den gegenständlichen<br />
Vertrag zur Gebührenbemessung anzuzeigen. Der Pächter nimmt zustimmend zur<br />
Kenntnis, dass der Schriftenverfasser in ausschließlicher Vertretung der Gemeinde<br />
eingeschritten ist. Diese Vertragsurkunde wird nur in einer Urschrift ausgefertigt, welche<br />
Eigentum der Gemeinde ist, während der Pächter eine einfache oder beglaubigte<br />
Abschrift dieses Vertrages aus seine Kosten erhält.<br />
Die Vertragsteile vereinbaren als Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher, sich aus diesem<br />
Vertrag ergebenden Lieferungs-, Zahlungs- und sonstiger Leistungspflicht ausdrücklich<br />
4400 Steyr. Ebenso wird 4400 Steyr als Gerichtsstand in Österreich, sowie<br />
die Anbindung ausschließlich österreichischen Rechtes vereinbart<br />
NACHDEM KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN STELLT DER VORSITZENDE DEN<br />
ANTRAG, DEN VORGETRAGENEN PACHTVERTRAG VOLLINHALTLICH ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3.4. Ehrungen<br />
Bgm. Kalchmair: Von den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Bildung wird vorgeschlagen,<br />
folgenden Personen das Ehrenzeichen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> zu verleihen.<br />
Ehrenzeichen in Gold: Walter Jungert<br />
seit 19 Jahren Obmann der Bürgerkorpsmusik <strong>Sierning</strong><br />
Hr. Jungert hat am 10.12.1998 das Ehrenzeichen in Silber verliehen bekommen.<br />
Ehrenzeichen in Gold: Katharina Richter<br />
Fr. Richter hat 18 Jahre den Pensionistenverband <strong>Sierning</strong><br />
geleitet und die Interessen der Pensionisten im<br />
Gemeinderat vertreten.<br />
BGM. KALCHMAIR STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENEN EHRUNGEN VOLLINHALTLICH<br />
ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3.5. Unterstützungszahlungen an sozial Bedürftige<br />
Im heurigen Jahr soll wiederum eine Unterstützung für sozial bedürftige Personen im Gemeindegebiet<br />
zur Auszahlung gelangen (vormalig Heizkostenzuschuss). Es soll ein Betrag<br />
von € 70,00, in Form von Sirnicha, ausbezahlt werden.<br />
Diese Aktion soll im Zeitraum vom 20. April 2009 bis einschließlich 08. Mai 2009 laufen. Die<br />
Bürgerinnen und Bürger, welche für diese Aktion in Frage kommen, werden zeitgerecht angeschrieben!
979<br />
Es handelt sich dabei um eine Sonderunterstützung für Personen, welche eine „niedrige“<br />
Pension (inklusive aller ausländischen Pensionen) bzw. eine Sozialhilfe (samt Unterhaltszahlungen)<br />
beziehen, wobei das Ansuchen positiv erledigt werden muss.<br />
Bei dieser Aktion richtet sich die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> nach den Richtlinien für Gebührenbefreiungen<br />
(diese sind etwas höher als die Ausgleichszulagenrichtsätze). Dadurch können<br />
mehr Bürgerinnen und Bürger in die Aktion einbezogen werden.<br />
Als Richtsätze (Einkommensgrenzen) gelten folgende Einkommensgrenzen (Haushaltseinkommen),<br />
welche analog für die Befreiungen von Fernseh- bzw. Rundfunkgebühren gelten:<br />
Alleinstehende € 865,09<br />
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften € 1.297,05<br />
Für jede weitere Person im<br />
gemeinsamen Haushalt € 90,66<br />
Bmg. Kalchmair: Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen<br />
Kind(ern) wird für das „Kind“ der Richtsatz für Alleinstehende (EUR 865,09)<br />
angewendet; bei gemeinsamen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.<br />
Als Einkommensnachweise gelten aktuelle Pensionsabschnitte bzw. Sozialhilfebescheide<br />
(bzw. Kontoauszüge, auf welchen die Höhe des Einkommens ersichtlich ist). Nicht zum Einkommen<br />
zählen Pflegegeld, Wohnbeihilfe, die Grundrente nach den KOVG/OFG (die Zusatzrente<br />
wird zum Einkommen gerechnet). Vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls<br />
zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner bzw. Alimentationsleistungen<br />
für Kinder (Nachweis erforderlich). Ein Pensionsvorschuss, welcher über das AMS bezogen<br />
wird, entspricht nicht einer Pension. Bezieher von Pensionsvorschüssen über das<br />
AMS werden im Zuge dieser Aktion nicht berücksichtigt. Der/die Antragsteller(in) muss seinen/ihren<br />
Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> haben (eigener Haushalt). Ein<br />
Rechtsanspruch auf die Unterstützungszahlung besteht nicht.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE UNTERSTÜTZUNGSZAHLUNGEN FÜR SOZIAL<br />
BEDÜRFTIGE PERSONEN (PENSIONISTEN) IN DER HÖHE VON EUR 70,00, IN FORM VON SIR-<br />
NICHA, GEMÄß DEN ANGEFÜHRTEN RICHTSÄTZEN, ZUR AUSZAHLUNG ZU BRINGEN (LAUFZEIT<br />
20.4.2009 - 08.05.2009, DIE JEWEILIGEN BÜRGER(INNEN) WERDEN SCHRIFTLICH VERSTÄN-<br />
DIGT).<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3.6. Jugendtaxi <strong>Sierning</strong><br />
Der Vorsitzende bittet <strong>GR</strong> Moser um ihren Bericht.<br />
<strong>GR</strong> Moser: Ziel des Jugendtaxis ist es, mehr Sicherheit für Jugendliche im Straßenverkehr<br />
einerseits, aber auch mehr Mobilität für Jugendliche aus unserer Gemeinde zu schaffen. Um<br />
Unfällen mit Jugendlichen am Wochenende im Freizeitverkehr vorzubeugen, fördert das<br />
Land Oberösterreich Initiativen zum Betrieb von Jugendtaxis, Discobussen und Heimbringerdiensten.<br />
Diese Aktion wird aus Mitteln der Wunschkennzeichen durch die Verkehrsabteilung<br />
des Landes Oö. gefördert. Mit dem Jugendtaxi wollen wir den Jugendlichen eine sichere<br />
An- und Abreise zu ihren Freizeitaktivitäten und den Eltern weniger schlaflose Nächte ermöglichen.<br />
Gründe für die Erweiterung des Jugendtaxis
980<br />
� Gemeinde trägt zu mehr Verkehrsicherheit der Jugendlichen bei<br />
Jugendliche unter 16 Jahren sollen auch von dem Jugendtaxi profitieren (Jugendschutzgesetz)<br />
� Die Jugendlichen können das Jugendtaxi individueller einsetzen<br />
� Die Jugendlichen werden bis nach Hause gebracht, nicht nur bis zu den Sammelstellen<br />
� Gemeinde unterstützt <strong>Sierning</strong>er Taxiunternehmen<br />
� Gemeinde fördert Familien<br />
Richtlinien<br />
� Das Jugendtaxi kann von Jugendlichen der Gemeinde <strong>Sierning</strong> ab Vollendung des 14.<br />
Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.<br />
Verlängerung bis zum 20. Lebensjahr für Schüler und Studenten (Ausweispflicht).<br />
� Das Jugendtaxi steht an Freitagen und Samstagen sowie am Werktag vor einem gesetzlichen<br />
Feiertag bis 4:00 Uhr zur Verfügung.<br />
� Das Jugendtaxi gilt für Fahrten innerhalb der Gemeinde und in einem Umkreis von 25<br />
km.<br />
� Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern.<br />
� Ein- und Ausstiegsstelle werden vom Jugendlichen bekannt gegeben.<br />
� Jeder Jugendliche, der das Jugendtaxi in Anspruch nehmen will, muss sich eine 4You-<br />
Card des Landes Oö. (mit Lichtbild) ausstellen lassen. Der Antrag kann beim Gemeindeamt<br />
eingereicht werden.<br />
Wer ist Kooperationspartner der Gemeinde?<br />
� Taxi Schiffer, Bahnhofstraße 16, 4522 <strong>Sierning</strong><br />
� Taxi Raab, Feldanger, 4523 Neuzeug<br />
� Taxi Strasser, <strong>Sierning</strong>hofenstraße 129, 4523 Neuzeug<br />
Umsetzung<br />
� Jeder berechtige Jugendliche bekommt von der Gemeinde <strong>Sierning</strong> jährlich 50 Wertbons<br />
im Wert von jeweils 4,00 Euro, die er nach eigenem Ermessen für Jugendtaxifahrten<br />
verwenden kann. Auf diesen Wertbons wird von der Gemeinde <strong>Sierning</strong> die Nummer der<br />
4You Card vermerkt.<br />
� Die Wertbons gelten nur in Verbindung mit der 4You Card. Die Nummer auf Bon und<br />
Ausweis müssen übereinstimmen. Die Wertbons sind nicht übertragbar.<br />
� Es darf immer nur ein Bon pro Fahrt verwendet werden.<br />
� Der Differenzbetrag muss von den Jugendlichen in bar bezahlt werden. Sollte der Fahrpreis<br />
pro Person unter EUR 4,00 liegen, wird der Differenzbetrag nicht ausbezahlt. Der<br />
entstanden Betrag muss in diesem Fall vom Taxilenker auf dem Wertbon vermerkt werden.<br />
� Jeder Missbrauch der Wertbons und Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen ziehen<br />
den Verlust der restlichen Wertbons nach sich. Bei Missbrauch hat der Jugendliche für<br />
die dadurch entstanden Kosten aufzukommen.<br />
� Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wertbons.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Bräuer: Die SPÖ-Fraktion findet, dass das Jugendtaxi eine sehr sinnvolle Einrichtung<br />
ist. Wir stehen für jede Diskussion zur Verfügung, das Jugendtaxi noch attraktiver zu<br />
machen. Es sind jedoch einige Fragen offen. Die Administration und die Verfügbarkeit müssen<br />
geklärt werden. Wie sollen die Förderung und die Kombination mit dem bestehenden<br />
Jugendtaxi aussehen? Auch die Frage der Finanzierung bleibt offen. Es gibt 635 Anspruchsberechtigte,<br />
das wären dann Kosten in der Höhe von EUR 125.000,00. Die öffentlichen<br />
Haushalte stehen unter enormem Druck. Die ÖVP-Fraktion möchte innerhalb fünf Minuten<br />
eine nicht budgetierte Mehrausgabe in der Höhe von EUR 125.000,00 beschließen. Sie<br />
nimmt für sich eine gewisse Wirtschafts- und Finanzkompetenz in Anspruch und schlägt diesen<br />
Antrag zur Abstimmung vor, ohne über die Finanzierung gesprochen zu haben. Aus<br />
Mehreinnahmen kann das nicht finanziert werden, da diese wahrscheinlich unter dem Bud-
981<br />
get-Voranschlag liegen werden. Die einzige Möglichkeit wäre, bestehende Ausgaben zu<br />
streichen. Diesem Antrag mit den vielen offenen Fragen kann die SPÖ-Fraktion nicht zustimmen<br />
und schlägt vor, den Jugendausschuss nochmals damit zu beauftragen, diesen<br />
Antrag zu diskutieren und sich generell Gedanken über die Ausweitung und Attraktivierung<br />
des Jugendtaxis unter der Maßgabe, dass die finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus<br />
den Augen verloren werden, machen.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Die Kalkulation von <strong>GR</strong> Mag. Bräuer ist eine Maximalrechnung.<br />
<strong>GR</strong> Moser meint, dass man 50 Prozent wegrechnen kann, da dieser Anteil vom Land Oberösterreich<br />
gefördert wird.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer: Diese Maximalsumme wird nicht ausgeschöpft werden. Natürlich muss<br />
man mit einem Maximalbetrag kalkulieren. Wenn man jedoch den Gesamtnutzen dieser Lösung<br />
betreffend Sicherheit sieht, so sollte man diese Lösung als Gemeinde in Erwägung ziehen.<br />
Sollte diese Summe nicht aufgebracht werden können, ohne maßgebliche Einsparungen<br />
bei anderen geplanten Investitionen oder Ausgaben. So würde ich das Thema Jugendtaxi<br />
an den Ausschuss für Jugend, Sport und Vereinswesen nochmals zur Beratung übergeben.<br />
Seitens der SPÖ-Fraktion sollen jedoch auch Vorschläge kommen, wo es eventuelle<br />
Einsparungspotentiale geben könnte, um diese Möglichkeit zu realisieren.<br />
Bgm. Kalchmair: Vom Land Oberösterreich wurde mitgeteilt, dass jede Maßnahme im Jugendtaxibereich<br />
auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Weiters wurde auf den<br />
Erlass der Gemeindeabteilung hingewiesen, in dem der Höchstbetrag von der Gesamtfördersumme<br />
(pro Einwohner EUR 15,00) geregelt ist. Diese Gesamtfördersumme darf nicht<br />
überschritten werden. Laut Rechnungsabschluss 2007 hat die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> EUR<br />
120.000,00 an Förderungen erhalten. Falls wir diese Förderungen wollen, brauchen wir die<br />
Genehmigung der Gemeindeabteilung. Ohne diese darf dieses Geld nicht ausgegeben werden,<br />
sonst verliert die Gemeinde Bedarfszuweisungsmittel.<br />
<strong>GR</strong> Moser ist erfreut, dass die Angelegenheit nochmals in den Ausschuss zurückkommt und<br />
meint, dass es ihr nicht recht ist, dass die Jugendlichen nur zu den Sammelstellen zurückgebracht<br />
werden.<br />
<strong>GR</strong> Reiterer: Das Jugendtaxi ist eine sehr wertvolle Einrichtung. Zur Wortmeldung von <strong>GR</strong><br />
Moser meint der Sprecher, dass die Jugendlichen wohl von der Ausstiegsstelle nach Hause<br />
gehen können. Wenn die Jugendlichen stundenlang in Steyr sind, stellt man sich auch nicht<br />
die Frage, wo sie überall gewesen sind. Die Kosten von EUR 125.000,00 sind das Vierzehnfache<br />
der Gesamtsumme an Förderungen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> an sämtliche Sportvereine<br />
in <strong>Sierning</strong>.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Platzer merkt an, dass man die Summe der Förderungen an Sportvereine nicht<br />
jenen des Jugendtaxis gegenüberstellen sollte, da die Vereine sehr viele Gelder von privaten<br />
Sponsoren erhalten.<br />
<strong>GR</strong> Gruber meint, dass man seine Kinder von der Sammelstelle abholen kann, wenn man<br />
Angst hat, dass ihnen auf dem Nachhauseweg etwas zustoßen könnte.<br />
<strong>GR</strong> Mag. Bräuer: Auch in der Phase des bevorstehenden Wahlkampfs sollten der politische<br />
Hausverstand und gewisse kaufmännische Prinzipien erhalten bleiben. Die Summe von EUR<br />
125.000,00 passt nicht in das Förderwesen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>. Die vier Feuerwehren<br />
bekommen miteinander rund EUR 75.000,00. Die Pensionisten haben über tausend Mitglieder<br />
und bekommen ein Fünfzigstel dieses Betrages.
982<br />
GV Chocholaty freut sich, dass die Angelegenheit in den Ausschuss zurückkommt, gibt jedoch<br />
zu denken, dass es auch Vereine gibt, die nur sehr wenig Geld erhalten und zum Beispiel<br />
alle Schilehrer ehrenamtlich unterrichten. Das Thema Jugendtaxi wird im Ausschuss<br />
noch einmal diskutiert, wie man es verbessern kann.<br />
<strong>GR</strong> Moser freut sich, dass sie diese Diskussion angeregt hat, da sie bis jetzt auf taube Ohren<br />
gestoßen ist.<br />
Bgm. Kalchmair: Das ist nicht richtig, da im Ausschuss eine zusätzliche Kinofahrt und eine<br />
zusätzliche Fahrt in die Diskothek Tonight beschlossen wurden.<br />
DA KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE FOLGENDEN<br />
ANTRAG: DER ANTRAG DER ÖVP-FRAKTION SOLL ZUR WEITEREN BEARBEITUNG DEM AUS-<br />
SCHUSS FÜR JUGEND, SPORT UND VEREINSWESEN ZUGETEILT WERDEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
3.7. Antrag des Klimaschutzbeauftragten der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong>: Förderung von Thermografiefotos<br />
Bgm. Kalchmair ersucht <strong>GR</strong> Löberbauer um seinen Bericht.<br />
<strong>GR</strong> Löberbauer: Im Jahr 2007 wurde in der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> diese Aktion für die<br />
<strong>Sierning</strong>er Gemeindebürger zum ersten Mal durchgeführt. Das Land Oberösterreich und die<br />
Raiffeisenbank förderten diese Maßnahme mit jeweils EUR 73,00. Seitens der Marktgemeinde<br />
<strong>Sierning</strong> wurden zusätzlich EUR 35,00 an Förderung beigetragen. Der Gemeinderat möge<br />
in der heutigen Sitzung folgenden Beschluss fassen: Ab sofort sollen alle vom Land<br />
Oberösterreich geförderten Thermografiefotos seitens der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> wiederum<br />
mit EUR 35,00 unterstützt werden, unabhängig davon, ob es einen Partnerbetrieb gibt<br />
oder nicht. Für jene Thermografiefotos, welche im März dieses Jahres angefertigt wurden,<br />
soll die Förderung rückwirkend ausbezahlt werden.<br />
DA KEINE WEITEREN WORTMELDUNGEN ERFOLGEN, STELLT DER VORSITZENDE DEN AN-<br />
TRAG, DIE FÖRDERUNG VON THERMO<strong>GR</strong>AFIEFOTOS, WIE VORGETRAGEN, VOLLINHALTLICH ZU<br />
BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
4. Berichte<br />
Bgm. Kalchmair berichtet wie folgt:<br />
a) Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider teilt im Schreiben vom 27.02.2009 mit,<br />
dass für den Probebetrieb des Jugendtaxis eine Förderung von EUR 3.600 vorgesehen<br />
wurde.<br />
b) Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, teilt im<br />
Schreiben vom 18.03.2009 mit, dass die Marktgemeinde <strong>Sierning</strong> für die Fahrten des<br />
Jugendtaxis im Jahr 2008 eine Förderung aus Mitteln der Wunschkennzeichen in der<br />
Höhe von EUR 2.336,40 erhält.
983<br />
c) Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bedankt sich in seinem Schreiben für die<br />
Spende für die Stiftung des gemeinnützigen Vereines des Schlosses Hartheim.<br />
5. Allfälliges<br />
- Vzbgm. Krondorfer lädt zur Vernissage von Andrea Winkler „Blickpunkt <strong>Sierning</strong>“ am 23.<br />
April und zur Mostkost der Landjugend <strong>Sierning</strong>/Schiedlberg am 19. April in <strong>Sierning</strong> herzlich<br />
ein.<br />
- <strong>GR</strong> Löberbauer teilt mit, dass es bei den Bauschutt- und Sperrmüllcontainern im ASZ <strong>Sierning</strong><br />
betreffend die Füllmengen zu Problemen kommt.<br />
- <strong>GR</strong> Mayer erkundigt sich betreffend die Sperrmüllmengen, welche im ASZ entsorgt werden<br />
können.<br />
Vzbgm. OAR Buxbaum erklärt, dass Sperrabfall Hausabfall ist, der aufgrund seiner Größe<br />
nicht in der Restmülltonne Platz findet.<br />
Nachdem unter dem Tagesordnungspunkt 5. - Allfälliges - keine weiteren Wortmeldungen<br />
erfolgen, bedankt sich Bürgermeister Kalchmair bei den Mitgliedern des Gemeinderates für<br />
die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20:34 Uhr.<br />
Die Schriftführerin: Der Vorsitzende:<br />
Silvia Derfler Bgm. Manfred Kalchmair