GR-Protokoll 20090416 (119 KB) - .PDF - Sierning
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Teil des Schlosses (ca. 121 m² inkl. Keller und Bediensteten-WC) laut beiliegender Skizze,<br />
welche einen integrierenden Bestand dieses Vertrages darstellt.<br />
Mitverpachtet ist der zum Pachtobjekt gehörige Keller im Ausmaß von ca. 16 m².<br />
II. Pachtzins/Kaution:<br />
Als monatlicher Pachtzins wird ein Zins von netto € 544,00 (in Worten: Euro fünfhundertvierundvierzig)<br />
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der genannte<br />
Pachtzins von € 544,00 ist monatlich im Vorhinein, jeweils zum 5. eines jeden Monates,<br />
von den Pächtern an die Verpächterin auf das Konto Nr…………………… bei der<br />
……………………………., BLZ …………... zu überweisen.<br />
Der vereinbarte Pachtzins und die sonstigen Entgelte sind wertgesichert und ändern sich<br />
demnach ab demselben Zeitpunkt und um denselben Prozentsatz, um welchen sich der Index<br />
der Verbraucherpreise 2005 = 100, Grundzahl ./2009 eine Änderung erfährt. Sollte dieser<br />
Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage der diesem Index<br />
am meisten entspricht.<br />
Zur Sicherstellung aller Forderungen der Verpächterin aus diesem Pachtverhältnis übergeben<br />
die Pächter bei Unterfertigung dieses Vertrages der Verpächterin € 7.000,00 in Form<br />
eines nicht vinkulierten Sparbuches.<br />
III. Betriebskosten/Telefon/Versicherungen:<br />
Bezüglich der Betriebskosten wird festgehalten, dass für das Objekt eigene Wasser-, Gas-,<br />
sowie Stromzähler vorhanden sind und wird der Pächter diese Betriebskosten sowie alle<br />
anderen Betriebskosten direkt an die jeweiligen Lieferanten bezahlen. Diesbezüglich wird<br />
noch festgehalten, dass auch Kabelfernsehen in das Objekt eingeleitet ist.<br />
Für das Gebäude wird durch die Verpächterin eine Versicherung abgeschlossen. Der Pächter<br />
hat auf eigene Kosten eine Versicherung für das Inventar bzw. für das Innere des Pachtobjektes<br />
zu sorgen und die entsprechende Versicherungspolizze binnen 14 Tagen nach allseitiger<br />
Unterfertigung des Vertrages der Verpächterin nachzuweisen.<br />
IV. Pachtverhältnis / Ausschluss des Mietrechtsgesetzes:<br />
Dem Pächter ist auch die Mitbenützung der vor dem Pachtobjekt südseitig gelegener Terrasse<br />
für die Dauer des Pachtvertrages gestattet. Weiters ist dem Pächter die Mitbenützung der<br />
Toiletteanlagen gestattet.<br />
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es sich um Toiletteanlagen der Marktgemeinde <strong>Sierning</strong><br />
handelt, die auch als öffentliche WC-Anlagen zwischen der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr dienen.<br />
Für diese Mitbenützung verpflichtet sich der Pächter ausdrücklich, für die gesamte Reinigung,<br />
Pflege, Instandhaltung etc. der Toiletteanlagen auf seine Kosten Sorge zu tragen.<br />
Wird die WC–Anlage für eine Veranstaltung über den genannten Zeitraum hinaus benötigt,<br />
so ist der Pächter berechtigt, Reinigungskosten in der Höhe von € 10,00/Std. an den jeweiligen<br />
Veranstalter zu verrechnen.<br />
V. Betriebspflicht/Öffnungszeiten/Konzession/Steuern und Abgaben:<br />
Der Pächter hat den Betrieb entsprechend der gewerbebehördlichen und feuerpolizeilichen<br />
und der sonstigen Gesetze zu führen. Der Pächter hat die Verpächterin diesbezüglich vollkommen<br />
schad- und klaglos zu halten.