GR-Protokoll 20090416 (119 KB) - .PDF - Sierning
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bäude bzw. verdichteter Flachbau) errichtet werden. Für die Bebauung soll ein Architektenwettbewerb<br />
ausgeschrieben werden. Als Abstand zum neben liegenden Wald (Grundstück<br />
249/1) wird eine 30 Meter breite Schutzzone im Bauland vorgesehen.<br />
Die Umwidmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept.<br />
Die Grundstücke sind durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen.<br />
Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen<br />
Dritter werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die<br />
Gemeinde gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.<br />
Die Umwidmung wurde im Ausschuss für örtliche Raumplanung besprochen. Nach einer<br />
eingehenden Interessensabwägung wurde diesem Ansuchen zugestimmt, da die Verträglichkeit<br />
mit den benachbarten Widmungen gegeben ist.<br />
Es soll daher der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 27 gemäß § 33 des Oö. ROG. entsprechend den beiliegenden<br />
Planunterlagen und der Stellungnahme des Ortsplaners, Arch. DI. Steinlechner,<br />
team-m, gefasst werden.<br />
<strong>GR</strong> Rosatzin berichtet, dass die geplanten Wohnungen Größen von 50 bis 90 m2 Wohnfläche<br />
aufweisen. Weiters ist die Errichtung von Reihen- bzw. Einfamilienhäusern geplant. Die<br />
Hauser werden maximal 2-geschoßig mit flach geneigten Dächern ausgeführt. Für jede<br />
Wohnung bzw. jedes Haus werden zwei Autoabstellplätze vorgesehen. Zusätzlich werden<br />
noch Besucherparkplätze errichtet. Niedriger Energieverbrauch, attraktive Fußwege durch<br />
Begrünung und Barrierefreiheit wurden ebenfalls vorgesehen.<br />
DER VORSITZENDE STELLT DEN ANTRAG, DIE VORGETRAGENE UMWIDMUNG VOLLINHALTLICH<br />
ZU BESCHLIEßEN.<br />
DER ANTRAG WIRD MITTELS HANDZEICHEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN.<br />
2.3. Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 - Angleitner Kammerhuberstraße<br />
Bgm. Kalchmair: Die Ehegatten Angleitner Rudolf u. Augustine, 4522 <strong>Sierning</strong>, Kammerhuberstraße<br />
70, beantragen die Umwidmung des Grundstücks Nr. 1171, KG Pichlern, an der<br />
Kammerhuberstraße (1.993 m2) von Grünland in Bauland „Wohngebiet“. Das Grundstück ist<br />
im Örtlichen Entwicklungskonzept als Baulanderweiterung vorgesehen und ist für die beiden<br />
Töchter Andrea und Margit der Ehegatten Angleitner jeweils ein Wohnhaus geplant (weichende<br />
Erben). Der Nachbar, Herr Außermayr Reinhard, hat derzeit noch keine Absicht sein<br />
nebenliegenden Grundstücks 1178/1 umzuwidmen. Die Umwidmung entspricht den Planungszielen<br />
der Gemeinde und dem Örtlichen Entwicklungskonzept. Die Grundstücke sind<br />
durch den Ortskanal und die Ortswasserleitung aufgeschlossen. Die Ortswasserleitung liegt<br />
bereits auf dem Grundstück der Ehegatten Angleitner, die der Verlegung auf ihrem Privatgrund<br />
damals zugestimmt haben. Dieser Grundstreifen soll in einer Breite von 4,0 Meter in<br />
das öffentliche Gut übernommen werden, um so eine öffentliche Verbindungsstraße zu erhalten.<br />
Die Kosten für den Straßenunterbau sollen von den Eigentümern Angleitner getragen<br />
werden. Bei einer späteren Umwidmung des Grundstücks von Herrn Außermayr soll diese<br />
Straße auf 6,0 Meter verbreitert werden.<br />
Für die Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Interessen Dritter<br />
werden durch die Umwidmung nicht verletzt. Entschädigungsansprüche an die Gemeinde<br />
gemäß § 38 des Oö. Raumordnungsgesetzes werden ebenfalls nicht ausgelöst.