Das Verhältnis von GKV und PKV im Fokus von ... - Uniklinik Köln
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Medizinische Wahlleistungsarten<br />
• Alternativleistungen – Abweichung <strong>von</strong> der<br />
Standardbehandlung ; aber Patient hat Anspruch auf<br />
Behandlung nach dem jeweiligen Stand der med. Erkenntnisse,<br />
eindeutig bei Ausschlüssen gem. § 137 c SGB V<br />
• Zusatzleistungen bei med. Indikationen z.B. weitere Laborwerte<br />
• Fehlende med. Indikationen (Schönheits-Op)<br />
• Ambulante Leistungen jenseits der zugelassenen<br />
Ermächtigungen <strong>und</strong> amb. OP<br />
Allgemeiner Rat an die KH : Augenmaß be<strong>im</strong> Angebot solcher<br />
Leistungen – aber Bedeutung wird zunehmen<br />
Georg Baum 11<br />
Ausgründung Privatkliniken<br />
• Gründung <strong>von</strong> Privatkliniken an Plankrankenhäusern ist eine rechtlich<br />
zulässige unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers<br />
• ZZulassung l durch d h Konzession K i nach h § 30 Abs. Ab 1 GGewO O<br />
• Die Privatklinik ist nicht an die Vorgaben für die Abrechnung <strong>von</strong><br />
Entgelten gem. §§ 16 ff.KHG, 7ff. KHEntgG <strong>und</strong> 10 ff.BPflV<br />
eingeb<strong>und</strong>en – freie Vereinbarungen möglich/ keine<br />
Budgetanrechnung<br />
• Jeder Selbstzahler kann auf Behandlung <strong>im</strong> <strong>GKV</strong>-zugelassenem<br />
Krankenhaus zu den allgemeinen Vergütungsbedingungen bestehen<br />
• Vertragliche Vereinbarungen mit den Patienten zur Aufnahme <strong>und</strong><br />
Behandlung in einem nicht zugelassenem Krankenhaus ist zusätzliche<br />
Optionsmöglichkeit <strong>im</strong> S. eines zusätzlichen Angebotes<br />
Georg Baum 12<br />
14.05.2010<br />
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