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BMI 6 / 2011 - Ernest Kupfer, Bürgermeister

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Aus dem<br />

Gemeindeamt<br />

10 <strong>BMI</strong> 6 / <strong>2011</strong><br />

Winterdienst in der<br />

MarktgemeindeGratkorn<br />

Die Mitarbeiter unseres Wirtscha� shofes sind auch<br />

im Winter <strong>2011</strong>/12 wieder darum bemüht, den Winterdienst<br />

zu Ihrer Zufriedenheit durchzuführen. Ziel ist<br />

es, der Bevölkerung über die Wintermonate hindurch<br />

bei ihren täglichen Wegstrecken die größtmögliche<br />

Sicherheit zu bieten.<br />

Wir bitten Sie jedoch<br />

zu bedenken, dass trotz<br />

größten Bemühens und<br />

eines noch so großen<br />

Personal- und Maschineneinsatzes<br />

nicht überall<br />

gleichzeitig geräumt,<br />

gestreut und der Schnee<br />

wegtranspor� ert werden<br />

kann. Wir bi� en daher um<br />

Ihr Verständnis, sollte es<br />

bei extremen Wi� erungsverhältnissen<br />

zu Behinderungen<br />

kommen.<br />

Folgende Grundsätze des Winterdienstes<br />

möchten wir noch einmal in Erinnerung rufen:<br />

Die Räum- und Streueinsätze werden nach einem genau<br />

vordefi nierten Plan durchgeführt:<br />

• Oberste Priorität haben die Ortsdurchfahrt und die Hauptstraßen.<br />

Hierauf werden die Steilstraßen (Forststraße, Freßnitzstraße, Pail, etc.)<br />

und die Schulbusstrecken geräumt.<br />

Erst im Anschluss daran kann mit den Siedlungsstraßen begonnen werden.<br />

• Um die Schneeräumung nicht zu behindern, bi� en wir Sie, Ihr Fahrzeug<br />

bei Schneefall nach Möglichkeit in der Garage oder in der Einfahrt zu parken,<br />

damit Einsatzfahrzeuge die Straßen in der gesamten Breite räumen können.<br />

• Im Rahmen des Räumdienstes kann auf bereits gesäuberte Gehsteige und<br />

Einfahrten nicht immer Rücksicht genommen werden. Bi� e beachten Sie,<br />

der Schnee wird abhängig von der Straßenbreite einmal links und einmal<br />

rechts abgelagert, wenn möglich nicht in Einfahrten. Bedenken Sie dabei<br />

jedoch auch, dass der Schneepfl ug während des Pfl ügens manchmal nicht<br />

so schnell (die Hydraulik ist dafür zu langsam) geschwenkt werden kann.<br />

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Gemeinde<br />

den Winterdienst durchzuführen hat!<br />

• Gemäß § 93 Abs 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenscha� en in<br />

Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenscha� in einer<br />

En� ernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öff entlichen Verkehr<br />

dienenden Gehsteige, Gehwege und S� egenanlagen entlang der gesamten<br />

Liegenscha� in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und<br />

Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Gla� eis bestreut sind.<br />

• Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand<br />

in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Weiters haben diese<br />

Anrainer dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den<br />

Dächern ihrer an der Straße gelegenen Häuser und Gebäude en� ernt werden<br />

(§ 93 Abs 2 StVO).

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