BMI 6 / 2011 - Ernest Kupfer, Bürgermeister
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Aus dem<br />
Gemeindeamt<br />
10 <strong>BMI</strong> 6 / <strong>2011</strong><br />
Winterdienst in der<br />
MarktgemeindeGratkorn<br />
Die Mitarbeiter unseres Wirtscha� shofes sind auch<br />
im Winter <strong>2011</strong>/12 wieder darum bemüht, den Winterdienst<br />
zu Ihrer Zufriedenheit durchzuführen. Ziel ist<br />
es, der Bevölkerung über die Wintermonate hindurch<br />
bei ihren täglichen Wegstrecken die größtmögliche<br />
Sicherheit zu bieten.<br />
Wir bitten Sie jedoch<br />
zu bedenken, dass trotz<br />
größten Bemühens und<br />
eines noch so großen<br />
Personal- und Maschineneinsatzes<br />
nicht überall<br />
gleichzeitig geräumt,<br />
gestreut und der Schnee<br />
wegtranspor� ert werden<br />
kann. Wir bi� en daher um<br />
Ihr Verständnis, sollte es<br />
bei extremen Wi� erungsverhältnissen<br />
zu Behinderungen<br />
kommen.<br />
Folgende Grundsätze des Winterdienstes<br />
möchten wir noch einmal in Erinnerung rufen:<br />
Die Räum- und Streueinsätze werden nach einem genau<br />
vordefi nierten Plan durchgeführt:<br />
• Oberste Priorität haben die Ortsdurchfahrt und die Hauptstraßen.<br />
Hierauf werden die Steilstraßen (Forststraße, Freßnitzstraße, Pail, etc.)<br />
und die Schulbusstrecken geräumt.<br />
Erst im Anschluss daran kann mit den Siedlungsstraßen begonnen werden.<br />
• Um die Schneeräumung nicht zu behindern, bi� en wir Sie, Ihr Fahrzeug<br />
bei Schneefall nach Möglichkeit in der Garage oder in der Einfahrt zu parken,<br />
damit Einsatzfahrzeuge die Straßen in der gesamten Breite räumen können.<br />
• Im Rahmen des Räumdienstes kann auf bereits gesäuberte Gehsteige und<br />
Einfahrten nicht immer Rücksicht genommen werden. Bi� e beachten Sie,<br />
der Schnee wird abhängig von der Straßenbreite einmal links und einmal<br />
rechts abgelagert, wenn möglich nicht in Einfahrten. Bedenken Sie dabei<br />
jedoch auch, dass der Schneepfl ug während des Pfl ügens manchmal nicht<br />
so schnell (die Hydraulik ist dafür zu langsam) geschwenkt werden kann.<br />
Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Gemeinde<br />
den Winterdienst durchzuführen hat!<br />
• Gemäß § 93 Abs 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenscha� en in<br />
Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenscha� in einer<br />
En� ernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öff entlichen Verkehr<br />
dienenden Gehsteige, Gehwege und S� egenanlagen entlang der gesamten<br />
Liegenscha� in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und<br />
Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Gla� eis bestreut sind.<br />
• Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand<br />
in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Weiters haben diese<br />
Anrainer dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den<br />
Dächern ihrer an der Straße gelegenen Häuser und Gebäude en� ernt werden<br />
(§ 93 Abs 2 StVO).